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Kann man sich im Nachhinein eigentlich wehren?
Irgendeine rechtliche Grundlage zur Anzeige oder so?
Irgendeine rechtliche Grundlage zur Anzeige oder so?
Ein mir bekannter Veranstalter von HÜ-Events weist (zumindest in Bayern) im Vorfeld stets darauf hin, dass jeder, den er auch nur bei dem Versuch erwischt (bzw. ihm gemeldet wird), ohne Gummi einzudringen, von ihm persönlich angezeigt wird. Wegen Körperverletzung, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt.