In Leipzig wird wieder Gericht gehalten - Leipzig (13.02.201
Das Vierte Leipziger SklavengerichtAm siebten Wochenende des Neuen Jahres, genauer gesagt am Sonnabend, dem 13. Februar des Jahres 2016 wird sich das Höchste Gericht in Leipzig wiederum versammeln, um über das beklagenswerte und das lobenswerte (falls es derlei überhaupt geben sollte) Verhalten der Leibeigenen und Sklaven im vergangenen Jahr Recht zu sprechen.
Sämtliche Klagen, die die Herrschaften aus Nah und Fern über ihre Gefolgschaft vorzubringen haben, wird die Leipziger Judicative bekanntermaßen in absolut objektiver Betrachtung der konkreten Umstände urteilen und sowohl klagweise Vorträge als auch Entschuldigungsgründe und mildernde Umstände gegeneinander abwägen, um dann sachlich und ohne Ansehen der Person der Beschuldigten völlig unvoreingenommen zu einem Urteil zu kommen und dieses zu verkünden.
Zu dem Zwecke der Vorbereitung der anhängigen Verfahren sollten sämtliche Klagen möglichst bereits im Vorfelde schriftlich eingereicht werden, doch können selbstverständlich im Einzelfall detaillierte Erweiterungen oder Nachträge zur Beweisaufnahme auch noch bis zum Verhandlungsbeginn vorgetragen werden. Anträge auf ein als angemessen betrachtetes Strafmaß für den Fall der Verurteilung der Delinquenten sind seitens der Herrschaften den Klageschriften beizufügen. Außerdem ist dem Gericht kundzutun, ob eine eventuelle Vollstreckung für den Fall der Schuldsprechung des jeweiligen Delinquenten durch den Kläger selbst oder durch einen dem Gericht beigeordneten Scharfrichter vorzunehmen sein soll.
Das Gerichtsgebäude wird ab der zwanzigsten Stunde geöffnet werden, damit die Herrschaften (und nach deren Gutdünken auch die Sklaven und Leibeigenen) sich nach der langen Anreise noch mit Speis' und Trank stärken können, ehe dann etwa um die zweiundzwanzigste Stunde das Hohe Gericht die Verfahren eröffnen wird.
Das Gericht wird im Restaurant "Am Wasserfall" (Am Sportforum 10 in 04105 Leipzig) tagen bzw. nächtigen.
Die Gerichtsgebühr wird bei Voranmeldung für die Herrschaften und die Sklaven einheitlich auf € 10,- festgesetzt und ist zusammen mit einer Verzehrpauschale in Höhe von € 15,- bis zum 5. Februar auf dem Konto des Veranstalters eingehend zu entrichten. Die Kontodaten werden jeweils nach der Anmeldung bekanntgegeben. Für spätere Anmeldungen oder Geldeingänge gilt der Preis der Abendkasse in Höhe von € 15,- zuzüglich der bereits genannten € 15,- als Verzehrpauschale. Die Verzehrpauschale wird, wie der Begriff es schon erkennen läßt, auf die Zeche des Abends als Gutschrift angerechnet werden. Auch in diesem Jahr wird den Herrschaften zur Begrüßung ein Getränk gereicht werden, und für jeden mitgeführten Sklaven (gleich ob männlich oder weiblich) erhalten sie ein weiteres Getränk, das sie dann nach Belieben selbst genießen oder ihrer Gefolgschaft weiterreichen können. Jede Person erhält eine numerierte Eintrittskarte, mit deren Hilfe beim Personal bestellt und später (unter Anrechnung der Verzehrpauschale) bezahlt werden kann. Nicht verbrauchte Beträge der Verzehrpauschale werden nicht erstattet. Bei Absagen nach dem 5. Februar wird lediglich der Eintritt, nicht jedoch die Verzehrpauschale erstattet.
Das Restaurant "Am Wasserfall" ist zwar "normalerweise" eine öffentliche Gaststätte, doch haben wir diese für den genannten Abend exklusiv für uns reserviert, sodaß wir eine "Geschlossene Gesellschaft" haben. Das Personal kennt uns bereits von den vorangegangenen Veranstaltungen her und ist mit unseren "Vorlieben" und Aktionen vertraut.
Die Zeche kann dort ausschließlich mit Bargeld, nicht jedoch mit Kreditkarten o.ä. abgegolten werden!
Die Herrschaften wollen bitte auf ein dem Anlaß entsprechendes, angemessenes Erscheinungsbild (auch für ihre Gefolgschaft) achten, denn in Straßenkleidung, Jeans, Turnschuhen oder Hawaiihemd wird ein Einlaß nicht gewährt werden.
In Leipzig wird wieder Gericht gehalten
Das Vierte Leipziger Sklavengericht
Leipzig, Sachsen
13.02.2016
Mehr Infos und Anmeldung:
In Leipzig wird wieder Gericht gehalten