Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Parkplatztreffs
13562 Mitglieder
zur Gruppe
Voyeure BW
261 Mitglieder
zum Thema
Pärchen beim Outdoor-Sex beobachten94
Das muss ich euch unbedingt erzählen: ich war gestern Abend nach dem…
zum Thema
Mulmiges Gefühl beim ersten Zuschauen ...!?46
Hier an alle Paare, die uns seit einiger Zeit beschäftigt: Man liest…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Ich will doch nur zuschauen...

@MrLust
Deine Auffassung dürfte grundsätzlich zutreffen. Beim Kfz wäre aber wohl Vorsicht geboten.

Zitat daMeister
Einmal beobachtete ich ein Pärchen im Auto, das bereits im "Anfangsstadium" war. Ich stieg aus, ging langsam auf den Wagen zu, hielt Distanz, ... plötzlich der Mann erschrack, stock steif im Auto sitzen blieb, und beide warteten bis ich wieder weg war, um dann mit quitschenden Reifen den Parkplatz zu verlassen...

Scheinbar mied das Pärchen gerade die Öffentlichkeit (Weg waren sie *lol* )

Also: ein Jeder muss selber wissen, was er anstellt. Eine Bewertung wollte ich mit meinem Hinweis insoweit auch ausdrücklich weder in die eine oder andere Richtung verbunden wissen. "Jedem Tierchen sein Pläsierchen" *zwinker*


Vielleicht für diejenigen, die es interessiert Auszüge aus einer Entscheidung des OLG Hamm, 2. Strafsenat vom 12.12.1992 2 Ss 769/92:

" ... in den späten Abendstunden des 25. Mai 1991 saßen die als Zeugen vernommenen Geschädigten, nämlich C. K. und ihr Freund T. H., im Pkw der Zeugin. Die Zeugen unterhielten sich im Pkw und tauschten Zärtlichkeiten aus. Die Fenster und das Schiebedach am Fahrzeug waren geöffnet. Plötzlich kam der Angeklagte aus einem Gebüsch hervor, näherte sich dem Fahrzeug und stellte sich unmittelbar neben die Beifahrertür. Dabei hatte er seine Hosen herunter und seinen erigierten Penis entblößt. Daran spielte er. Gleichzeitig sagte er: "Ich tue Euch nichts, macht weiter. Ich will nur zusehen!". Beide Zeugen fühlten sich durch das Verhalten des Angeklagten belästigt. Die Zeugin K. war regelrecht geschockt. Die Zeugen drehten das Fenster der Beifahrertür hoch und fuhren weg...

Am frühen Morgen des 8. September 1991 gegen 1.05 Uhr hielten sich die beiden Zeugen wiederum am selben Ort im Pkw der Zeugin auf und tauschten dort Zärtlichkeiten aus. Plötzlich erschien wiederum der Angeklagte. Er beugte sich derart über die Motorhaube des Fahrzeugs, daß die Zeugin den Eindruck hatte, als wenn er auf der Motorhaube gelegen hätte. Er hielt sich am rechten Scheibenwischer fest und schaute den Zeugen beim Austausch ihrer Zärtlichkeiten zu. Dabei leuchtete er mit einer Taschenlampe ins Fahrzeuginnere. Die Zeugin forderte ihren Freund auf, schnell wegzufahren, was dieser wohl auch alsbald tat...

Hinsichtlich des ersten Vorfalls hat das Schöffengericht den Angeklagten wegen einer exhibitionistischen Handlung im Sinne des § 183 StGB schuldig gesprochen und auf eine Einzelfreiheitsstrafe von acht Monaten erkannt. Hinsichtlich des zweiten Vorfalls vom 8. September 1991 hat es den Beleidigungstatbestand des § 185 StGB als erfüllt angesehen, obwohl bloßes "Spannen" grundsätzlich keine Beleidigungshandlung im Sinne des § 185 StGB darstelle, da der Spanner letztlich nur beobachten, hingegen selbst nicht gesehen werden wolle, so daß es an einer Kundgabe der Mißachtung oder Nichtachtung fehle. Im vorliegenden Fall kommen aber nach Meinung des Schöffengerichts besondere Umstände hinzu, die nach seiner Ansicht einen entsprechenden beleidigenden Charakter erkennen lassen. Diese erblickt das Schöffengericht darin, daß der Angeklagte auf der Motorhaube des Fahrzeugs lag bzw. nahezu lag, das Gesicht unmittelbar vor der Windschutzscheibe hatte und mit einer Taschenlampe ins Wageninnere hineinleuchtete. Wegen dieses Verhaltens des Angeklagten hat das Schöffengericht gegen ihn eine Einzelfreiheitsstrafe von sechs Monaten festgesetzt...


"Die Bestimmung des § 185 StGB stellt die "Beleidigung" unter Strafe... erforderlich ist nach der Rechtsprechung ein - auch konkludent mögliches - Verhalten, das sich als Kundgabe der Mißachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung des Opfers darstellt ...trotz der sicherlich besonders aufdringlichen und für die Opfer besonders lästigen Art und Weise des "Spannens" ist darin keine vom Angeklagten konkludent gewollte herabsetzende Bewertung der Opfer zu sehen, wie es der Beleidigungstatbestand fordert ... Der Angeklagte hat sich dadurch in dreister und verabscheuenswürdiger Weise in die Intimsphäre der Opfer gedrängt, diese gestört und erheblich belästigt; § 185 StGB schützt jedoch nicht vor jedem Eingriff in die insbesondere sexualbezogene Intimsphäre. ...Auch eine noch so penetrante Belästigung auf diesem Gebiet ist nicht allein deswegen eine unter den Begriff der Beleidigung fallende Störung."

...die tatrichterlichen Feststellungen tragen den Schuldspruch wegen einer exhibitionistischen Handlung nach § 183 Abs. 1 StGB..."

********y_by Mann
312 Beiträge
@Caballito
Danke @******ito, der Auszug aus dem Urteil des OLG Hamm war für mich schlüssig nachvollziehbar. In Deinem zitierten Fall stand die exhibitionistische Handlung eindeutig im Vordergrund und war strafwürdig. Würde @******ter in ähnlicher Weise vorgehen, müsste er sicherlich mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen haben. Seinen bisherigen Ausführungen entnehme ich jedoch, dass er vorsichtig und mit Bedacht an die Sache herangeht. Aus genau diesem Grund kann ich die Empörung von @*********ence nicht ganz verstehen. Würde @******ter seinem Voyeurismus versteckt nachgehen - und so verstehe ich den § 185 - dann wäre auch keine Beleidigung im Sinne dieses Paragraphen vorhanden. Ich kann also im bisherigen Verhalten von @******ter nichts strafbares feststellen. Ein Vorschlag an ihn wäre - unter Berücksichtigung der bisher vorhanden Fakten - dass er entweder versteckt agiert oder aus der Entfernung heraus versucht, Blickkontakt und entsprechende Kommunikation aufzunehmen, um eine Zustimmung zum Zusehen einzuholen. Besonders die relative Intimität des KFZ ist sicherlich zu berücksichtigen. Alles andere wäre für ihn rechtlich zu unbestimmt. Leichter tut er sich allemal, wenn er ein Date mit einem Pärchen vorher ausmachen würde, wie einige hier geschrieben haben.
******ter Mann
51 Beiträge
Themenersteller 
Da hab ich wohl einen Stein ins Rollen gebracht...
Wow, wow, wow, was hier los ist, Wahnsinn. Ich hatte nicht vor, daß das Thema solche Wellen schlägt...
Es wurde viel Wahres hier geschrieben, einigen Argumenten stimme ich ausnahmslos zu, einigen würde ich widersprechen - schlimm finde ich aber, wenns gleich persönlich wird.
Da ich von dem ein oder anderen Schreibern aufgefordert worden bin, mich zu melden, wollte ich dies jetzt tun.
Es gibt spannen und spannen, die einen fahren jeden Parkplatz, jeden See oder jeden (Insider)-Ort an, um was zu sehen, vielleicht sogar gleich mit Fernglas und Kamera... Die anderen "Spanner" gehen nicht auf die Suche, sondern sehen, wenn sich was rührt, einfach gern zu, spielen vielleicht an sich rum und wenn sich nix ergibt: auch gut.
Ich gehöre klar zu den letzteren.
Und ich bleibe dabei, mir ist es lieber, die "Anderen" sehen mich, wissen wer da ist und können sich entscheiden, ob sie weitermachen oder doch lieber die Flucht ergreifen wollen, als wenn ich ein anonymus, lechzender, stieräugiger Spanner im Gebüsch wär. Das finde ich fäirer und ehrlicher.

Ich hätt da nur noch eine Bitte an die Pärchen: Bitte zeigt es uns wenn es euch stört - Nur so bleibt der Erlebnis ein prikendes für alle Beteiligten. Ich verpreche Euch, ich würde dann gehen. Danke.
*engel*
******_be Mann
2 Beiträge
hola die waldfee
... hier gings ja wirklich ab. *schock*

Als nochmal zum Rechtlichen, nur so als Einschub. Sex in der Oeffentlichkeit ist zumindest schonmal eine Ordnungswidrigkeit, wenn sich dabei jemand gestoert fuehlt. Insofern koennte man Moral hier zumindest auch mal rumdrehen. Und im moralischen Bayern ist man sicher schnell, wenn es um Erregung des oeffentlichen Aergernisses geht. Und die Grenzen zum Exhebitionismus sind ja wohl nicht weit, wenn man sich in der Oeffentlichkeit praesentiert. Im Auto ist das sicher etwas schwaecher zu bewerten, dennoch bewegt man sich hier ziemlich oeffentlich. Ein Polizist wuerde das zumindest so sehen. Ich finde daher auch, wer Sex am Autoparkplatz oder See hat, sollte damit schon rechnen, dass jemand zuschaut.

Und Newexperience sind sicher frustriert, dass im Swingerclub immer so viele Einzelmaenner zuschauen und mitmachen wollen, anstatt nette Paare oder gutaussehende Damen. Wuerde sich ein Paerchen oder eine Dame naehern, waeren sie sicher wesentlich lockerer und aufegschlossener. Aber das ist nur mein Eindruck und nicht persoenlich gemeint. Klingt eben nur ein bisschen nach Doppelmoral.

Zu daMeister wuerde ich sagen, wenn Du Dich zu erkennen gibst und Dich zurueckziehst wenn eine Abfuhr kommt, hast Du alles richtig gemacht. Der Mann im Urteil war ja wirklich dreist. Ich hoffe, er hat den Scheibenwischer nicht abgerissen...

*zwinker*
******ter Mann
51 Beiträge
Themenersteller 
Da sich jetzt die Wogen geglättet haben...
... kanns ja wieder weiter gehen mit dem thema:
WANN WIRDS MAL WIEDER WARM???
Also, auch mich überkommt die Lust, mal jemand anderes zu beobachten von Zeit zur Zeit.

Es gibt genügend Orte, an denen man durchaus mal "Glück" haben kann.

Dabei ist es wohl eher ein Jagtinstinkt, in einem Gebiet wie z.B. einem Bagersee in Sp., an der Isar in der Nähe von M., oder auch in den Dünen von Maspalomas etwas genauer zu schauen.

(Wer sich dorthin begibt, weiss allerdings auch in den allermeisten Fällen über die spezielle Anziehungskraft dieser Orte Bescheid)

Dort ist es aber fast immer so, das bei entsprechenden Begegnungen nicht gesprochen wird. Entweder ergibt sich ein unausgesprochenes Einvernehmen zwischen den Handelnden und Zuschauer, das geht sogar soweit, dass ohne Worte ein Condom gereicht wurde und somit indirekt zum Mitmachen aufgefordert wurde.
Oder der anderen Seite wird unmissverständlich gezeigt, "jetzt gehts zu weit". Respekt ist das Stichwort.

Ich kann den Meister in soweit verstehen, dass es wirklich spannend, im wahrsten Sinne des Wortes, ist.

Das Erlebniss in Swingerclubs ist eben anders, da es hier keine Überraschung gibt, man erwartet, was zu sehen und man sieht auch was.

Und sollte spannen tatsächlich krank sein, so sind zumindest ein Großteil der Männer krank, den Pornogucken bedient genau diesen Voyeurismuss.

Ich bin immer wieder auf der Suche nach einem Kick, bin allerdings auch inzwischen bereit, einen Obolus zu zahlen. Sei es in einem SexTheater in HH oder im Pornokino mit organisierten Treffen im DocMasters... denn strafbar möchte ich mich nicht machen!
Kleine Bemerkung am Rande des Themas:

Grundsätzlich halte ich "Sex an öffentlichen Orten" für eher bedenklich, als das bespannen eines solchen Pärchens.

Schließlich könnte der, da da unvermutet über die Liebhaber stößt ja auch ein Kind sein, nicht wahr? Und ganz ehrlich: Ich möchte durch den Wald spazieren können, ohne irgendwo auf ein paar liebestolle Rammler zu stoßen.

Und wer schon so öffentlich zu Gange sein will, der soll gefälligst keinen Aufstand proben, wenn jemand dabei zusehen will. Ich würde mal sagen, das ist dann eben deren Risiko.


Nigra
Ausserdem gibts durchaus Orte wo beides kompatibel ist,also Zonen z.B. am Baggersee wo Pärchen es treiben und wissen/drauf anlegen dass "Spanner"durchs ebüsch gucken,unddiese Herren wissen das auch.
In die bereiche kommen normalerweise keine anderen,also familien mit Kindern z.B.
Beispiel:Baggersee an der A2 bei Beckum.

Swingerclubs sind schlecht geeignet,da ist es erstens normal zu glotzen(keine Spannerei als solche)und so dunkel dass man eh nichts sieht.
Und abgesehen davon...Nicht jedes Paar sollte man beim Rammeln sehen...
Elephant Wrestling...

Grüße
Besonders an CorvusNigra
Lange nichts gehört...
@*******thi

winkt Hallo, lieben Gruß an dich und deinen Liebsten ...

Nigra
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.