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Folgen der Änderung einer Geburtsurkunde

Folgen der Änderung einer Geburtsurkunde
Hallo,

gestern habe ich endlich die Scheidungspapiere mit Rechtskraftvermerk bekommen.Mein Sohnemann (fast 14m) stammt nicht aus meiner Ehe und wurde nach Anhängigkeit des Scheidungsverfahren geboren. Es wurde auch bereits einer 3-er Vaterschaftsanerkennung gemacht...sprich,mein Exmann stimmt zu,dass der biologischer Vater,der Papa ist. Soweit ist auch alles ok.
Da mein Sohn aber absolut nichts mit meinem Ex zu tun,möchte ich,dass der biologische Papa als Vater auf die Geburtsurkunde kommt und dessen Nachnamen annimmt.
Das Sorgerecht behalte alleine ich!

Unter der Vorraussetzung,dass ich die Geburtsurkunde wirklich ändere & es zu einer Trennung vom Papa kommen sollte...sind meine Fragen folgende:

1. Kann der Papa, auf welchen Wegen auch immer, mir den Kleinen wegzunehmen?
2. Kann der Papa verhindern,dass ich wieder in meine Heimat ziehe? (jetzt wohne ich in Sachsen - komme aber aus Mecklenburg)

LG Anne
Kein leichtes Thema...
...zu Deinen Fragen:

zu 1. Grundsätzlich hat der leibliche Vater natürlich immer Möglichkeiten, aber es wäre für ihn nur dann möglich, wenn bei der Mutter eine Gefährdung des Kindeswohles vorliegt, was schwer nachzuweisen ist. Dann würde die sache vor Gericht gehen und sehr langwierig und schwer werden für den Vater, denn im Normalfall bleiben die Kinder bei der Mutter. Desweiteren müßte dann aber auch der Fall gegeben sein, dass es dem Kind beim Vater wesentlich besser gehen würde und auch hier hat man als Mutter dann immer noch die Möglichkeit, z.B. den Großeltern das Sorgerecht zu übertragen, wobei dann natürlich geprüft werden würde, wo das Kind denn nun tatsächlich am Besten aufgehoben wäre. Also mach Dir keine Sorgen, wenn bei Dir alles in Ordnung ist, dann wird Dir niemand so schnell Dein Kind wegnehmen können.

zu 2. Er kann Dir nicht verbieten, an einem Ort zu bleiben, Du kannst sogar recht problemlos mit dem Kleinen ins Ausland ziehen, wenn Du das möchtest, da das alleinige Sorgerecht, und dadurch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, bei Dir liegt. Nur mußt Du dem Vater die Möglichkeit einräumen, dass Kind zu besuchen, sofern er Unterhalt zahlt auf jeden Fall, es sei denn natürlich, das Jugendamt hat aus bestimmten Gründen etwas anderes bestimmt.

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen,
liebe Grüße und alles gute für die Zukunft für Dich und Deinen Wonneproppen,
Steffy
hallo steffy

(echt mit y am ende??? hab ich noch nie gesehen)

ich danke dir erstmal,dann kann ich dem kleinen scheißer ja endlich ohne ängste seinen "richtigen" geburtsnamen geben lassen *freu*

danke nochmal

lg anne
Ja...echt mit "y" am Ende, möchte doch in der Masse nicht untergehen! *zwinker*
Es freut mich, dass ich Dir helfen konnte. Aber immer dran denken, alle Angaben sind ohne Gewähr, da ist keine Juristin bin. *zwinker* Ich spreche nur aus den Erfahrungen, die im Bekanntenkreis gemacht wurden und über das, was ich zu dem Thema gelesen habe.

Liebe Grüße Steffy
schon klar, wollte das auch noch von anderer stelle hören,wie vom jugendamt...ich werde den standesbeamten heute auch nochmal fragen...
1. Kann der Papa, auf welchen Wegen auch immer, mir den Kleinen wegzunehmen?

so ein fach kann er das nicht. es sei denn, du vernachlässigst dein
kind auf das gröblichste. was ich aber nicht glaube.

2. Kann der Papa verhindern,dass ich wieder in meine Heimat ziehe? (jetzt wohne ich in Sachsen - komme aber aus Mecklenburg)

eindeutige antwort: NEIN.

nun aber mal meine frage an dich.
warum soll dein kind nicht deinen namen annehmen?
auf der geburtsurkunde kann ja stehen: geborener....
lg

kvc
der dir viel glück in der heimat wünscht.
hallo kvc,

der kleine trägt den nachnamen, seines papas, da er jetzt nach der scheidung nichts mehr mit mit dem namen zutun hat, den ich weiterhin tragen werde. und meinen geburtsnamen nehme ich auch nicht wieder an, da ich mit diesem noch weniger zu tun habe.

lg anne
******ose Frau
1.246 Beiträge
was dein kleiner ist 14?tipp fehler ?

na wie auch immer...

mein sohn hat auch den namen von seinem papa und nciht von mir...die wasmir die geburtsurkunde gemacht hat...hat zu mir gesagt das ich den namen so leicht nicht ändern kann....nur wenn ich einen neuen freund habe und er ihn adoptiert oder ich heirate...


der leibliche vater kann dir auch nicht so leicht das kind weg nehmen wenn du das alleinige sorgerecht hast...auser er klagt es ein....aber vergiss nicht wenn du das alleinige sorge recht hast sonst niemand dann würde ich an deiner stelle schnell was schriftliches hinterlassen(auser du bist dann wieder verheiratet)machst du das nämlich nicht und dir passiert mal etwas dann landet dein sohn im heim...

also es hat auch nachteile wenn man das alleinige sorgerecht hat...(ich habe es auch alleine und teile es nicht)

das kind wird dann nicht dem leiblichen vater zu gesprochen sodern wird wo anderst untergebracht


und du kannst hin ziehen wo du willst...du hast das alleinige sorgerecht...da kann er nichts sagen...nur wenn ihr beide es hättet dann wärs schwieriger

lg namenlose
danke für deine antwort...

also das mit den 14 ist kein tippfehler...es steht ja noch ein "m" dahinter *oh*

und abgesichert sind wir beide auch per vorsorgevollmacht etc...das wurde alles beim rechtsanwalt gemacht...

lg anne
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