Urheberrechte
> Die Fotografin verzichtet auf ihr Urheberrecht und überschreibt> diese den Auftraggebern.
> [...] Sämtliche Rechte gehen an den Auftraggeber!
Sorry, aber so etwas ist Unsinn und sollte von einem gelernten und hauptberuflich arbeitenden Fotografen nicht gepostet werden. In Deutschland können Urheberrechte grundsätzlich nicht abgetreten werden. Verträge, in denen dies vereinbart wird, sind nichtig.