Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Location-ONE
2108 Mitglieder
zur Gruppe
Models&Fotografen Sachsen
500 Mitglieder
zum Thema
Wer kennt locations für shootings im Raum Rhein Main3
Kennt jemand gute Locations im Rhein Main Gebiet? Ruinen, Gewölbe…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Frage zur Nutzung von Locations

*********urist Mann
113 Beiträge
Themenersteller 
Frage zur Nutzung von Locations
Hallo,

ich habe da mal ne rechtliche Frage... wie sieht das aus, wenn ich z.B. mal ein Shooting in einer alten Fabrik oder einem leer stehenden Haus machen möchte?

Eigentlich ist das ja bereits Hausfriedensbruch, oder? Wie macht ihr das? Ich möchte gerne im Rhein-Main-Gebiet ein Shooting in einem solchen Gemäuer machen.. aber am besten ohne Ärger hinterher.

Einen Eigentümer / Verwalter von einer verlassenen Fabrik zu finden, insbesondere wenn es in einer nicht bekannten Gegend ist, dürfte sicher schwer sein.

Auch habe ich gelesen, dass man bei Aufnahmen von bestimmten öffentlichen Gebäuden nicht so einfach "draufhalten" darf..

Wie seht ihr das, bzw. wie macht ihr das in so einem Fall?

Danke vorab für Eure Anregungen und Tipps!

Viele Grüße

Oli
es gibt die möglichkeit , Tagelang die Besitzer heraus zu bekommen , und dann ihm Erklähren was du so vor hast , um danach eine klare Absage zu bekommen , oder du gehst einfach hin und tust es , aber so dass es nicht auffällt , sonst lass es einfach lieber sein . Du musst schnell und Frech sein . Sonst läuft da nichts .....

Überlege es dir nochmals .....

Und dann musst du auch das schnelle und rafinierte Model dabei haben und am besten noch einer der dir Schmiere steht ... wenn du Ungeübt bist ...

Was denkst du , viele gute Fotos die hier in Fabriken gezeigt sind , sind Legal gemacht worden ?

Grüsse Dich KRIPTON
*****n_N Mann
9.356 Beiträge
Die Besitzer müßte man im Grundbuchamt finden.
Adresse sollte dafür reichen.
Ob die Auskunft geben dürfen, weiss ich jedoch nicht...
"Eigentlich ist das ja bereits Hausfriedensbruch, oder?"

§ 123 StGB Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


Wenn das Gelände/Gebäude eingezäunt ist, ist es auf jeden Fall "befriedet".

Wenn verlassene Fabrikgebäude o.ä. tatsächlich zugänglich sind, also nicht durch einen Zaun o.ä. abgesperrt (auch wenn da vielleicht schon irgendwer Löcher reingeschnitten hat), dann würde ich mir über das Stichwort "Hausfriedensbruch" nicht allzu viele Gedanken machen - und man kann ja auch wieder gehen, wenn einer kommt und dazu auffordert.

Mehr Gedanken machen würde ich mir um die Sicherheitsrisiken in Abbruchgebäuden. Da sind schon erfahrene Bauingenieure durch irgendwelche Löcher drei Etagen tief gestürzt, und von oben kann bei jedem Windstoß was kommen.

Das ist auch der Grund, warum die Polizei das nicht so gern hat, wenn da Leute unbefugt rumlaufen. Sie hat nämlich ggf. hinterher die Arbeit damit... zusammen mit den Kollegen von der Feuerwehr.

"Einen Eigentümer / Verwalter von einer verlassenen Fabrik zu finden, insbesondere wenn es in einer nicht bekannten Gegend ist, dürfte sicher schwer sein."

Nicht wirklich. Der formale Weg wäre über das Grundbuchamt oder auch Ordnungsamt (das hat ggf. mit der Sicherung der Ruine zu tun), der kürze über einen Immobilienmakler am Ort. Der sollte wissen, wem so ein Schuppen gehört.

"Auch habe ich gelesen, dass man bei Aufnahmen von bestimmten öffentlichen Gebäuden nicht so einfach "draufhalten" darf.."

Nö - solange Du auf öffentlichem Grund stehst, kannst Du von außen alles fotografieren. Im Prinzip sogar Kasernen und Militäranlagen, denn ein Fotografierverbot gilt nur innerhalb dieser.

(Aufnahmen von außen sind nur dann unzulässig, wenn dadurch wissentlich die "Schlagkraft der Truppe" oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wird. -> § 109g StGB:

§ 109g StGB Sicherheitsgefährdendes Abbilden

(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer von einem Luftfahrzeug aus eine Lichtbildaufnahme von einem Gebiet oder Gegenstand im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes anfertigt oder eine solche Aufnahme oder eine danach hergestellte Abbildung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in Absatz 1 mit Strafe bedroht ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch die Gefahr nicht wissentlich, aber vorsätzlich oder leichtfertig herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Tat ist jedoch nicht strafbar, wenn der Täter mit Erlaubnis der zuständigen Dienststelle gehandelt hat.)

Für alle nichtmilitärischen öffentlichen Gebäude gibt es überhaupt keine Einschränkungen. (Wie gesagt: von öffentlichem Grund aus fotografiert.)
*********urist Mann
113 Beiträge
Themenersteller 
Wow, viel Gesetzestext. Tja, Erfahrung hab ich leider noch nicht und Locations hier im Rhein-Main-Gebiet muss ich noch suchen. Hat jemand Tipps?

Klar, Sicherheit ist das A und O. Das Ding sollte ja nicht direkt einstürzen..
Aber trotz der vielen Gesetzestexte nochmal zu Frage von außen Gebäude fotografieren...wie sieht es denn mit dem Urheberrecht des Architekten aus?? Grad die Bauwerke, die bissl größer und imposanter von der Architektur sind - hier könnte das doch ein Problem werden, oder?
*******sire Mann
1.807 Beiträge
@olli
Es wird niemand kommen und Dich direkt erschiessen, OK !
(mit Ausnahme: Chateau Noisy und alte Kaserne Liege *zwinker* )

Als Lokationhunter muss man Risiken eingehen und strafbar machen wir uns den ganzen Tag ohne das wir es wissen. Wer es drauf anlegt hängt dir sogar was an wenn du auf dem Klo ne Zeitung liest.

Solange Du an der Lokation nichts kaputt machst (auch wenn schon viel zerstört ist) und einen ordentlichen Eindruck machst und da nicht rumläufst wie ein Junkie geht das immer in Ordnung.

Bin oft genug Sicherheitspersonal oder dem Eigentümer in die Finger gelaufen. Die stets mitgeführte Flasche Wein als Entschuldigung und ein paar nette Worte und man bekommt dann Augenzwinkend das OK. In einem Fall hab ich dem Besitzer angeboten direkt auch ein paar schöne Fotos von ihm zu machen (und das Shooting war auf einem Kerosintankschiff was da so zufällig im Hafen lag). Dannach hab ich dann das ganze Schiff und die Crew fotografiert und man hat mir alles gezeigt (Maschineraum etc.) und mir gesagt ich dürfe so lange auf dem Schiff mit dem Model fotografieren wie ich Lust habe.

Grundsätzlich park ich mein Auto immer auffällig direkt am Haupteingang auf dem gelände und hab einen Hinweis mit meiner Handynummer unter der Scheibe, das ich als Hobbyfotograf hier von ....bis.... Uhr ein Paar Fotoeinstellungen ausprobiere und falls sich jemand gestört fühlt solle er mich anrufen, dann würde ich sofort kommen. Oft ist es nämlich so, daß aufmerksame Anwohner einen Einbruch oder Vandalismus vermuten und dem besitzer dann bescheid sagen, das vermeide ich auf diese Art.

Und glaubs mir ich mache das 28 jahre und hab noch nie Ärger bekommen. Wenn jemand übers Gelände läuft und "irritiert" oder"böse" guckt, direkt draufzugehen und erklären was Du dort tust. Oft sind es Rentner die in der Fabrik mal gearbeitet haben und dort spazieren gehen solange das teil noch steht, die erzählen einem meistens dann ne halbe Stunde lang was von der Fabrik und wenn Du glück hast zeigen sie Dir noch bessere Ecken.

OK !

Gruß

MD
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.