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DAS FÜNFTE LEIPZIGER SKLAVENGERICHT - Leipzig (11.02.2017

**********aster Mann
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Themenersteller 
DAS FÜNFTE LEIPZIGER SKLAVENGERICHT - Leipzig (11.02.2017
Die traditionelle BDSM-Party in Sachsen
Am sechsten Wochenende des Neuen Jahres, genauer gesagt am 11. Februar des Jahres 2017, wiederum an einem Sonnabend also, wird das Höchste Leipziger Gericht sich traditionsgemäß, erneut versammeln, um über das beklagenswerte und, falls es derlei überhaupt geben sollte, das lobenswerte Verhalten der Subs, der Sklaven und der sonstigen Leibeigenen im dann vergangenen Jahr zu beraten und Recht zu sprechen.

Sämtliche Klagen, die die Herrschaften aus Nah und Fern über ihre Gefolgschaft vorzubringen haben, wird die Leipziger Judicative in der ihr eigenen, bekanntermaßen absolut objektiven Betrachtung der konkreten Umstände des Einzelfalles gewissenhaft beurteilen und sowohl klagweise Vorträge als auch eventuelle Entschuldigungsgründe und mildernde Umstände gegeneinander abwägen, um dann sachlich und ohne Ansehen der jeweiligen Person der Beschuldigten völlig unvoreingenommen zu einem Urteil zu kommen und dieses dem anwesenden Auditorium öffentlich zu verkünden.

Zu dem Zwecke der gewissenhaften Vorbereitung der anhängigen Verfahren sollen sämtliche Klagen bereits im Vorfelde den Mitgliedern des Hohen Gerichts, ersatzweise oder auch zusätzlich dem Veranstalter schriftlich eingereicht werden, doch können selbstverständlich im Einzelfall detaillierte Erweiterungen oder Nachträge zur Beweisaufnahme auch noch bis zum Verhandlungsbeginn vorgetragen werden.
Darüberhinaus sind Anträge auf ein seitens der Herrschaften als angemessen betrachtetes Strafmaß für den Fall der Verurteilung der Delinquenten den Klageschriften ebenfalls beizufügen.
Außerdem ist dem Hohen Gericht durch die Herrschaften kundzutun, ob die Vollstreckung des Urteils für den Fall der Schuldsprechung des jeweiligen Delinquenten durch den Kläger selbst oder durch einen dem Gericht beigeordneten Scharfrichter vorzunehmen sein soll.

Da es durchaus möglich ist, daß an dem Tage der Verhandlungen dem Hohen Gericht zu viele Schriftsätze für eine einzige Sitzung vorliegen, werden die eingereichten Klagen nach dem Datum ihrer Einreichung verhandelt, wobei der besondere „Bizarrfaktor“ (Spaßfaktor) einer Klage und/oder der vorgeschlagenen Strafe ebenfalls eine nicht ganz unwesentliche Rolle spielt und dadurch die rein chronologische Abfolge der Klagen möglicherweise außer Kraft gesetzt werden kann.

Das Hohe Gericht wird auch in diesem Jahr wiederum in den bereits bekannten und bewährten Gewölben des Restaurants "Am Wasserfall" (Am Sportforum 10 in 04105 Leipzig) tagen beziehungsweise nächtigen.
Das Gerichtsgebäude wird daselbst ab der zwanzigsten Stunde des nämlichen Tages geöffnet werden, damit sich die geschätzten Herrschaften (und nach deren Gutdünken auch die Sklaven und Leibeigenen) nach der mehr oder weniger beschwerlichen Anreise noch mit Speis' und Trank ausgiebig stärken können, ehe dann etwa um die zweiundzwanzigste Stunde herum das Hohe Gericht die anhängigen Verfahren eröffnen wird.
Eine freie Nutzung der für diesen Abend vorhandenen und installierten Gerätschaften aus dem Bereich des BDSM im Anschluß an die Gerichtsverhandlungen und die Vollstreckung der vom Hohen Gericht gefällten Urteile ist den Besuchern möglich und wird seitens der Veranstalter auch durchaus begrüßt.

Die Gerichtsgebühr wird für die Herrschaften und die Sklaven einheitlich auf € 20,- pro Person an der Abendkasse (der Vorverkauf ist beendet) festgesetzt.

Zusätzlich zur Gerichtsgebühr wird beim Betreten des Gerichtsgebäudes eine Pauschale für den Mindestverzehr in Höhe von € 20,- pro Person erhoben. Dieser Betrag wird, wie der Begriff es schon erkennen läßt, beim Bezahlen auf die Zeche des Abends als Gutschrift angerechnet werden.

Als Auftakt des Abends wird den Herrschaften zur Begrüßung ein Getränk gereicht werden, und für jeden mitgeführten Sklaven (gleich ob männlich oder weiblich) erhalten sie ein weiteres Getränk, das sie dann nach Belieben selbst genießen oder ihrer Gefolgschaft weiterreichen können.
Jede Person erhält beim Einlaß eine numerierte Eintrittskarte, mit deren Hilfe beim Personal bestellt und später (unter Anrechnung der genannten Pauschale für den Mindestverzehr) bezahlt werden kann. Beträge dieser Pauschale, die nicht verbraucht wurden, werden nicht erstattet.

Aufgrund der Tatsache, daß die Räumlichkeiten des Hohen Gerichts nicht unbegrenzt Platz bieten, wird lediglich eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern zugelassen. Dies bedingt, daß ausschließlich eine bestätigte Anmeldung nach vorheriger Entrichtung der Gerichtsgebühr den Einlaß garantiert. Eventuelle Absagen sind bis spätestens zum 31. Januar 2017 kundzutun, damit noch Interessenten von der Warteliste nachrücken können.

Bei später eingehenden Absagen entfällt eine Erstattung der Gerichtsgebühr. Personen, die sich zwar anmelden, dann jedoch nicht erscheinen, nehmen dadurch anderen Interessenten von der Warteliste die Möglichkeit zu einer Teilnahme. Aus diesem Grunde wird über den Einbehalt der Gerichtsgebühr hinaus ein Ausschluß solcher Personen für zukünftige Veranstaltungen im jeweiligen Einzelfall erwogen und ausdrücklich vorbehalten.

ABENDKASSE:
Für den unwahrscheinlichen Fall, daß das Sklavengericht nicht ausgebucht sein sollte oder daß bereits bestätigt angemeldete Teilnehmer entgegen aller Erwartungen doch nicht erscheinen sollten, kann von Interessenten, deren Anmeldung nicht bestätigt werden konnte oder die sich kurzfristig dazu entschließen sollten, teilnehmen zu wollen, das Wagnis einer spontanen, unangemeldeten Teilnahme unternommen werden mit dem Risiko, doch keinen Einlaß gewährt zu bekommen und unverrichteter Dinge wieder umkehren zu müssen.

Die Herrschaften wollen bitte auf ein dem Anlaß entsprechendes, angemessenes Erscheinungsbild -auch für ihre Gefolgschaft- achten (Abendgarderobe oder BDSM wie LLL, sündig, sexy, Uniform, etc.), denn in Straßenkleidung, Jeans, Turnschuhen oder Hawaiihemd wird ein Einlaß nicht gewährt werden.
Eine Möglichkeit, die Garderobe vor Ort zu wechseln, ist dort vorhanden.

Es werden dort während der Veranstaltung Aufnahmen von einem Fotografen gemacht werden. Diese können dann später beim Veranstalter bestellt werden. Es können beim Fotografen direkt auch besondere persönliche Aufnahmen erbeten werden. Wer vermeiden möchte, abgelichtet und auf Fotos später erkannt zu werden, der möge dies schon zu Beginn des Abends dem Fotografen mitteilen, damit dieser dann im Verlaufe des Abends darauf achten und nötigenfalls diejenige Person vermittels einer sichtbarer Kenntlichmachung (Bändchen am Handgelenk o.ä.) im jeweiligen Bildausschnitt aussparen kann.
Aus den genannten Gründen ist daher auch privates Fotografieren während des Abends strikt untersagt.


DAS FÜNFTE LEIPZIGER SKLAVENGERICHT
Die traditionelle BDSM-Party in Sachsen

Leipzig, Sachsen
11.02.2017

Mehr Infos und Anmeldung:
DAS FÜNFTE LEIPZIGER SKLAVENGERICHT



**********aster Mann
400 Beiträge
Themenersteller 
Der Vorverkauf für "DAS FÜNFTE LEIPZIGER SKLAVENGERICHT"...
...hat bereits begonnen und endet mit dem 31. Januar (Geldeingang auf dem Konto). Danach gilt der Preis der Abendkasse!

Außerdem sollten Klagen, die dem Gericht zur Verhandlung eingereicht werden sollen, diesem möglichst bis Ende Januar vorliegen, damit das Hohe Gericht sich mit diesen auseinandersetzen und auf die Verhandlung vorbereiten kann.
Eingereicht werden können die Schriftsätze an die Verteter des Gerichts sowie auch an mich selbst.

BPM
**********aster Mann
400 Beiträge
Themenersteller 
SKLAVENGERICHT wieder in LEIPZIG!!!
Liebe Teilnehmer unserer Veranstaltung/Party "DAS FÜNFTE LEIPZIGER SKLAVENGERICHT und Interessenten für dasselbe,

nichts im Leben ist so beständig wie der Wandel.
Dies könnte man in diesem Jahr getrost als Motto für unser Sklavengericht gelten lassen, denn nun hat sich durch einen Anruf, den ich am heutigen Abend von dem Wirt unserer tradierten Veranstaltungsstätte "Am Wasserfall" erhielt (und den ich zuvor nicht erreichen konnte), die Möglichkeit ergeben, unsere Party wie in den vergangenen Jahren doch noch hier veranstalten und durchführen zu können.
Es stimmt zwar, was der Kellner mir mitteilte, daß nämlich der Pachtvertrag dort nicht verlängert wurde und das Restaurant bis Ende Februar geräumt sein muß, daß deswegen dort auch keine reguläre Gastronomie betrieben wird, daß jedoch der Wirt in alter Verbundenheit extra für uns noch einmal die Tore des "Wasserfall" öffnen und die Gewölbe in altem Glanz erstrahlen lassen wird.

Wir werden also das Sklavengericht, wie ursprünglich geplant, in Leipzig anstatt in Nossen feiern und damit von diesen tollen Räumlichkeiten Abschied nehmen. Die zuletzt veranschlagten Konditionen der Abendkasse mit € 20,- für den Eintritt und € 20,00 als Pauschale für den Mindestverzehr bleiben bestehen. Die Pauschale wird beim Bezahlen auf die Zeche des Abends angerechnet werden. Beträge davon, die nicht verbraucht wurden, werden nicht erstattet.

Selbstverständlich werde ich denjenigen Leuten, die Gelder bereits im Vorfeld überwiesen haben, nun jedoch nicht mehr teilnehmen möchten, diese gegen Nennung ihrer Bankverbindung erstatten.

In der Hoffnung, daß nun wieder etwas Ruhe einkehren kann und daß unsere Veranstaltung so schön wird wie in den vergangenen Jahren, freuen wir uns darauf, mit möglicht vielen von Euch wieder einen tollen Abend erleben zu können.

BPM
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