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Probleme mit der Sittenpolizei

Probleme mit der Sittenpolizei
Liebe Swinger-Community,

die folgende Meldung fand ich kürzlich im österreichischen Web-Magazin "Vorarlberg Online".

Ich habe sie schon im Forum der Gruppe "Österreich" vorgestellt,
aber wir konnten die ganze Angelegenheit leider in keinster Weise sicher und korrekt beurteilen, sondern nur vage Vermutungen äußern
angesichts einer unangenehmen, diffusen Bedrohungslage
*snief2*

Vielleicht findet sich ja hier im deutschen (Haupt-)Forum jemand,
der/die bereits ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
Welche Vorsichtsmaßnahmen sollte man ergreifen ?

Es wird ja auch für die deutschen User nicht uninteressant sein,
entsprechende Risiken zu kennen und zu vermeiden.

(Bitte keine juristisch geschulten Personen. *nono*
Ihr dürft ja leider hier laut Gesetz keine Gratis-Rechtsberatung abgeben.)

Da ich in der Grenzstadt Salzburg wohne, möchte ich natürlich gerne
nicht nur über Österreich, sondern auch über Deutschland Bescheid wissen, denn beide Gebiete gehören ja zu meinem "Einzugsbereich" *zwinker*

Hier nun die Meldung:

Online gestellt: 24.03.2007 13:27 Uhr
Aktualisiert: 24.03.2007 13:29 Uhr

Salzburg: Illegaler Gruppensex

Eine illegale Gruppensex-Party hat die Polizei am Freitagabend in St. Veit im Pongau aufgelöst. Die Ermittler hatten von der im Internet beworbenen "Gang-Bang-Party" erfahren.

Dabei haben zahlreiche Männer mit einer einzigen Frau Sex. Die Veranstalter und eine 36-jährige Tschechin wurden angezeigt, außerdem wurde bei einem 19-jährigen Bischofshofener eine kleine Menge Suchtgift gefunden, berichtete die Polizei am Samstag.

„Ein privater GangBang wird von (...) in der Villa Kunterbunt veranstaltet. Und zwar am 23. und 24. März 2007. Die Villa befindet sich in Salzburg in der Nähe von St. Veit, und es werden nur ca. 20 Männer ausgesucht. Pärchen sind natürlich auch erwünscht. Schlafmöglichkeit vorhanden“, hieß es im Internet.

Um 20.00 Uhr stürmten gestern Beamte des Landeskriminalamtes und Pongauer Polizisten die „Villa“ und überprüften die Gäste. Da die Veranstaltung nicht angezeigt und daher auch nicht genehmigt war, wurden die Organisatoren nach dem Polizeistrafgesetz, der Gewerbeordnung und dem Veranstaltungs- und Rezeptpflichtgesetz angezeigt. Eine 36-jährige Tschechin wurde wegen illegaler Prostitution und nach dem Aids- und Geschlechtskrankheitengesetz angezeigt.
-------

Soweit der Bericht

Offenbar bin ich immer viel zu blauäugig zu Sex-Parties gegangen,
nicht wissend, dass es sich um kriminelle Aktivitäten handelt, die zumindest hier in Salzburg gegen mindestens 7 verschiedene Paragraphen verstoßen.

Darum jetzt meine Fragen:
Was muss ich tun, um zu verhindern, dass mir Vater Staat zu einem Coitus Interruptus verhilft?

Ist es ratsam, zur Sex-Party einen Personalausweis mitzubringen,
für den Fall, dass die Gäste von Vertretern der Obrigkeit "überprüft" werden?

Sind die hier im JOYclub unter "Dating" oder "Aktuelle Dates" angebahnten, also "im Internet beworbenen" Sex-Parties und ähnliche Veranstaltungen auch potentiell illegal und kriminell?

Mit herzlichen Grüßen an alle Enthusiasten des Liebeslebens *love*

euer GoldenHero
Salzburg
********nner Mann
4.901 Beiträge
Da sollten sich einige ernsthaft mal Gedanken machen,
insbesondere Veranstalter, die einen "Unkostenbeitrag" oder ähnliche finanzielle Opfer von Teilnehmern ihrer Happenings einfordern. Denn nicht nur die Förderung der Prostitution könnte da von der Staatsanwaltschaft unterstellt werden, auch die Gewerbeaufsicht, das Gesundheitsamt oder das Finanzamt etc. können da höchst brutal dazwischenfunken.
Diese Mühlen mahlen langsam. Aber auch unerbittlich, wenn jemand mal da rein gerät.

Hier wird in meinen Augen viel zu oft nach dem Motto agiert "das machen doch alle, das hab ich schon immer so gemacht, da ist doch nix dabei". Als ob die Polizei mittlerweile immer noch keinen Internetzugang hätte...
*******5_87 Paar
328 Beiträge
wenn
wenn ich eine privatpary mache und vorher geld für getränke "einsammel" bin ich dann auch eine verbrecherin? *panik*
soll ich mich mal eben selbst anzeigen? es ist doch nur eine virtuelle einladung für ein sextreffen?!
aber nun mal ernsthaft:
wie finden wir denn dann heraus welche partys legal sind?
**********r1958 Paar
11.391 Beiträge
Mich stört gewaltig...
das Wort PRIVAT. Was bitte berechtigt die Polizei dann einzugreifen ?

Bisher denkt doch wohl jeder das im Privaten Bereich niemand der nicht eingeladen ist, etwas zu suchen hat.

Oder wurde nur privat geschrieben um eine rein Kommerzielle Veranstaltung zu tarnen ? *zwinker*


*roll* vom Frenchlover
Hurenlohn
Hallo Frenchlover,

das ist ja gerade das Problem:

Wie kann man "pivat" und "kommerziell" unterscheiden ?

Wenn Geld eingesammelt wird,
kann stets vermutet werden,
dass die Lady oder ihr "Freund"
einen Teil davon als Hurenlohn kassiert *snief*

Weiter ratlos -

- euer GoldenHero
finde das...
ist auch auslegungssache. Denn als gast kann man ja nicht überprüfen ob das geld für getränke und essen war oder ob nicht auch die eine person etwas bekommt damit sie das mit sich machen lässt. Das schöne an den gesetzen ist doch das die vertreter für recht und ordnung sie teilweise auch so drehen können wie sie sie grad am besten brauchen. Was mich dann aber auch mal interessieren würde ist wie soll man in dem moment seine unschuld beweisen?
Kann mir doch keiner sagen das man ihm glaubt wenn man nackt vor der frau steht und sagt "das wuste ich nicht das diese frau für ihr tun geld beckommt". Da lacht sich doch bestimmt jeder beamte halb tot.

Wie man sich aber vor sowas schützen kann weiß ich auch nicht und ob das alles so gesetzeswiedrig ist wie dort behauptet wird kann ich auch nicht sagen.
Für mich hört sich das schon sehr merkwürdig an.
**********ng_be Mann
333 Beiträge
Keine (!!) Rechtsberatung
...das nur mal vorweg.
Lese mal aus einigen deutschen Gesetzen vor:

Versammlungsgesetz
§ 1 (1) [Versammlungsrecht]
Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.


Es soll aber eine private Veranstaltung gewesen sein. Demnach kann kein Verstoß ./. das Versammlungsrecht vorliegen.

Gemäß dem Handelsgesetzbuch (HGB) ...ist Kaufmann im Sinne des Gesetzes, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Als Handelsgewerbe gilt jeder Gewerbebetrieb, der eine der nachstehend bezeichneten Arten von Geschäften zum Gegenstande hat:
1. die Anschaffung und Weiterveräußerung von beweglichen Sachen (Waren)....


Wenn zwischen zwei Parteien ein Entgeld, für eine erbrachte Leistung, bezahlt wird, kommt (lt. BGB) ein Vertrag zustande (zum Beispiel Bezahlung für Speisen / Getränke). Dann könnte wohl das HGB greifen.
Anders dürfte es wohl bei einer Umlage sein. Hier werden die tatsächlichen Kosten durch alle Teilnehmer gleichermaßen geteilt. Das dürfte bei einer Party mit einer festen Teilnehmerzahl möglich sein. Bei einer unbestimmten Zahl von Teilnehmern (z.B. in Pärchenclubs) kann das nicht zutreffen. Hier greift auf jeden Fall das HGB.
...wurde bei einem 19-jährigen Bischofshofener eine kleine Menge Suchtgift gefunden...

Hier liegt möglicherweise (in Deutschland) ein BTM-Verstoß vor.

Da der beschriebene Fall jedoch in Österreich stattgefunden hat, liegen auch andere (österreichische) Gesetze vor. Die Polizei wird i.d.R. wissen, wonach / weswegen sie einschreitet - hoffentlich.. *ggg*

Da die deutsche Polizei auch Internet-Anschluß hat - und ihr hoffentlich noch keinen Besuch von selbiger- scheint ihr bisher alles richtig gemacht zu haben.

Wenn Zweifel bestehen, fragt doch mal telefonisch beim zuständigen Wirtschaftsamt an. Die Wissen das genau. *oha*
Also demnächst keine Umlage einsammeln sondern Salate, Getränke etc. mitbringen lassen ...

hexe2
*****ste Mann
101 Beiträge
höchst kurioser Fall...
... "privat" könnte im Falle dieser Anzeige auch einfach als Synonym für "Geschlossene Gesellschaft" verwendet worden sein.

Der Name des Veranstalters wurde ja entfernt - möglich, dass dieser einen gewerblichen Hintergrund hatte. Möglich auch, dass es damit zusammenhing, dass der GangBang nicht auf Privatgelände oder im Club stattfand.

Was Entgelt angeht verhält es sich in der Bundesrepublik meines Wissens ähnlich wie bei Mitfahrgelegenheiten: Solange der Anbieter nicht mehr von seinen Gästen verlangt, als sie verzehrt haben ist es nicht gewerblich, da lediglich die Unkosten beglichen werden und der Gastgeber keinen Vorteil daraus zieht. Wie die Lage in Österreich ist kann ich nicht beurteilen.

Außerdem gilt hier das Hausrecht des Grundeigentümers. Die Googlesuche hat bei Villa Kunterbunt nichts ergeben - mir stellt sich die Frage, ob das überhaupt ein eingetragener Swingerclub ist? Wäre der GangBang wirklich privat gewesen, hätte den Polizisten der Zutritt verweigert werden können. Ich bin kein Insider aber ich gehe davon aus, dass ein Swingerclub ähnlich wie ein Bordell bestimmte Anforderungen erfüllen und angemeldet sein muss. War der Ort nicht privat oder nicht angemeldet, war der Eingriff der Beamten berechtigt.

Allgemein trage ich meinen Ausweis übrigens immer mit mir, da in der Bundesrepublik für jeden Bürger Ausweispflicht besteht. Ihr wisst ja, "jeder Bürger ist berechtigt einen anderen aufzufordern sich auszuweisen, kann er es nicht darf er ihn festhalten, bis die Polizei erscheint." Da hat die Zeit bei der Bundeswehr spuren hinterlassen *zwinker*
*****SLF Paar
836 Beiträge
@Skorpionking
da hast du aber schön recherchiert.
ja es stimmt, so wie du es hier beschreibst. österreich ist nicht gleich deutschland und was hier gesetz ist, muß da nicht auch zutreffen.
wenn man einer reine privatparty gibt, wie es sie zu tausenden gibt, so hat man auch nichts zu befürchten. also keine panik und weiter feiern *lol*.
**********r1958 Paar
11.391 Beiträge
@ silvestre... gut recherchiert ????
Und wieder eine Binsenweisheit mehr die man vorher mal überprüfen sollte bevor man sie verbreitet.

Allgemein trage ich meinen Ausweis übrigens immer mit mir, da in der Bundesrepublik für jeden Bürger Ausweispflicht besteht. Ihr wisst ja, "jeder Bürger ist berechtigt einen anderen aufzufordern sich auszuweisen, kann er es nicht darf er ihn festhalten, bis die Polizei erscheint."



Ausweispflicht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie


Ausweispflicht bezeichnet die in Deutschland und manchen anderen Ländern bestehende Verpflichtung der Staatsbürger, einen gültigen Ausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer dazu berechtigten Behörde vorzulegen. In einigen Ländern wie zum Beispiel den Niederlanden besteht zusätzlich eine ständige Mitführpflicht des Ausweises. Staaten ohne eine Ausweispflicht sind beispielsweise Österreich und die Schweiz.

Nationale Regelungen [Bearbeiten]

In Deutschland existiert aufgrund § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht für Personen ab dem Erreichen des 16. Lebensjahres, eine gesetzliche Mitführpflicht besteht in Deutschland jedoch nicht. In Deutschland kann man die Ausweispflicht sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllen.



*zwinker* vom Frenchloverpaar
*****ste Mann
101 Beiträge
Hey! Da hat mich ja einer als Klugscheißer entlarvt:D
Wie peinlich ^^ danke für die Korrektur, damit wäre das auch abschließend geklärt *g* aber ich hab auch nur den Stabsfeldwebel zitiert *anbet*

unabhängig von einer gesetzlichen Mitführpflicht finde ich es trotzdem praktisch immer auf der sicheren Seite zu sein *g*

Danke für die 10 Minuten Aufmerksamkeit ^^
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