Sorry, aber ich blicke hier nicht mehr durch
@****87
In Deiner letzten Mail steht klar: "
Der Einlass ist AUSSCHLIESSLICH MIT EINEM GÜLTIGEN COVID-ZERTIFIKAT möglich."
Sowie: "
Es reicht also NICHT einen Ausdruck oder eine Bestätigung für einen Test oder eine Imfpung am Eingang vorzuweisen, es muss ZWINGEND das Zertifikat vorgewiesen werden, ansonsten kein Zutritt!"
Und zuletzt: "
Massgebend ist das Covid-Zertifikat"
Auf Anfrage schreibst Du dann aber Leuten scheinbar, dass doch auch andere Nachweise die NICHT Schweizer oder EU Covid-Zertifikat sind akzeptiert werden würden.
Die Ansagen der Schweizer Regierung zu dem Thema sind ziemlich eindeutig:
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/67290.pdf (siehe Punkt 4, 5, 10 und 18)
18. Sind alternative Nachweise ab Anfang Juli noch zulässig?
Ab 1. Juli geht der Bund davon aus, dass alle diejenigen, die ein Zertifikat wünschen, auch eines ausgestellt bekommen haben. Ab diesem Zeitpunkt gelten nur die Covid-Zertifikate als Nachweis für die Anwendungsbereiche im Inland.
Falls Du da als Veranstalter andere Informationen erhalten hast oder das mit dem BAG oder dem Kanton Luzern abklären konntest, wäre es ja gut das allgemein in einer neuen Rundmail zu erfahren.
Nichts für ungut, ich weiss Du hast Dir viel Mühe mit der Party gemacht und auch ein erhebliches Risiko in dieser schwierigen Zeit eingegangen. Aber als Teilnehmer mit nicht gerade kurzer Anfahrt brauch ich einfach eine klare Ansage zu dem Thema. Die hast Du ja bisher an sich auch gegeben und nach der kann ich die Anforderung nicht erfüllen. Widersprüchliche Aussagen jetzt durch PMs verwirren da nur.
Wenn ich deswegen jetzt ein Nörgler oder eine Spassbremse bin, dann ist das halt so. Ich finde einfach klare, öffentliche Ansagen stark von Vorteil.