Zweierlei Recht?
In Frankfurt hat der Betreiber der auch die Sauna in Essen betreibt wohl auf.
In Niedersachsen und Sachsen sieht die Rechtssprechung die Schließung als nicht rechtmäßig an,
wenn man wie wie hier in NRW den Saunen mit Bordellen und Swingerclubs gleichsetzt sieht es dort
anders aus.
Richter haben dort entschieden das geöffnet werden kann denn weder Prostitution im Freien oder Privat oder in Hotels sind verboten.....
Das OVG Niedersachsen hat entschieden, dass das bislang geltende Verbot coronabedingter Schließungen von Prostitutionsstätten vorläufig außer Vollzug zu setzen ist (OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.08.2020 13 MN 299/20 und 13 MN 307/20)......
Zweiter Fall:
Der Antragsteller des zweiten Verfahrens betreibt in Braunschweig eine derzeit geschlossene Prostitutionsstätte (Az.: 13 MN 307/20). Er hat seinen Antrag im Wesentlichen damit begründet, dass das vollständige und ausnahmslose Verbot, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie die Straßenprostitution für den Publikumsverkehr und Besuche zu öffnen, eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber den seit längerem unter Schutz- und Hygieneauflagen zugelassenen sog. körpernahen Dienstleistungen darstelle und daher gegen das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) verstoße.
Dazu das Urteil aus Sachsen auf der Phönix Facebook Seite.
Da fragt man sich wie in NRW die Schließungen noch sein können ,da gehört viel Fantasie zu.
Vielleicht hängt es von den Wahlen ab wer weiss.....