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Swinger Royal Event - Essen (05.12.2019)

*******eli Paar
1.215 Beiträge
Es liegt eine Antwort vor
Sehr geehrte Frau XXX,
Sehr geehrter Herr XXX,

ich nehme Bezug auf Ihre gestrige E-Mail und beantworte Ihnen gerne die aufgekommenen Fragen im Rahmen meiner Möglichkeiten.

Gemäß §§ 29 ff. des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) sind die zuständigen Behörden ermächtigt zum Zwecke der Überwachung entsprechende Kontrollen der Prostitutionsbetriebe durchzuführen. Im Rahmen dessen sind die Behörden u.a. befugt, Grundstücke und Geschäftsräume der betroffenen Person während der für Prostitutionsgewerbe üblichen Geschäftszeiten zu betreten und Personenkontrollen vorzunehmen. Die betroffene Person oder Dritte, die Hausrecht an den jeweiligen Räumen haben, haben diese Maßnahmen zu dulden.

Vor Ort waren meine Kollegin und ich von Seiten des zuständigen Sachgebietes, sowie drei Kollegen und eine Kollegin vom Kommunalen Ordnungsdienst. Die Unterstützung wurde aufgrund der Größe des Objekts und der zu erwartenden Anzahl an Personen hinzugezogen.

Die Kolleginnen und Kollegen des Finanzamtes, welche ebenfalls vor Ort waren, handeln gemäß anderer Ermächtigungsgrundlagen.

Welche Aufträge und Ermächtigungen in diesem Einzelfall vorlagen bitte ich dort zu erfragen.

Die Kontrolle erfolgte während der regulären und seitens des Betreibers der Ordnungsbehörde mitgeteilten Öffnungszeiten des Bordellbetriebes. Die Veranstaltung, welche am 05.12.2019 im Club Bella stattgefunden hat, wurde zuvor öffentlich beworben und somit für einen unbekannten Personenkreis geöffnet. Diese Tatsache rechtfertigte die Annahme, dass es sich hier nicht um eine private Veranstaltung, sondern um eine genehmigungspflichtige Prostitutionsveranstaltung handelt, für die tatsächlich keine Genehmigung vorlag und die auch nicht Bestandteil des angemeldeten Bordellbetriebes ist.

Nach § 14 Ordnungsbehördengesetz können die Ordnungsbehörden die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren. Die fehlenden Genehmigungen für die Veranstaltung begründen einen Verstoß gegen die von der öffentlichen Sicherheit geschützte Unverletzlichkeit der Rechtsordnung und damit eine konkrete Gefahr.

Da vor Ort eine Klärung mangels verantwortlicher Personen und unterschiedlicher Aussagen nicht möglich war, wurde im Rahmen der Gefahrenabwehr die Veranstaltung aufgelöst.

Im Rahmen der Kontrolle wurden Sie daher gebeten sich anzukleiden und das Gebäude zu verlassen. Ihre Personalien bzw. die Personalien aller Anwesenden wurden aufgrund der getätigten Einnahmen und des Ausschanks vor Ort notiert, um als Zeugen auf Sie zurückgreifen zu können.

Es liegt dem Ordnungsamt fern eine private Swingerparty zu unterbinden oder einen unterhaltsamen Abend zu stören.

Allerdings haben sich sowohl die Betreiber von Prostitutionsstätten als auch die Veranstalter von öffentlichen Veranstaltungen an die gesetzlichen Vorschriften zu halten und tragen die Verantwortung für einen reibungslosen Verlauf.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schindler
Stadt Essen
Der Oberbürgermeister
Ordnungsamt
Abteilung 32-2-2
Porscheplatz 1
45121 Essen
*********sione Paar
1.087 Beiträge
guten Morgen,
so sieht eine Begründung aus, die auf tönernen Füssen steht.

Das Argument "Gefahr im Verzug" ist schlichtweg dummes Zeug.
Gefahr im Verzug setzt ein Schadensereignis unmittelbar voraus (z.B. ein wackeliges Gerüst im Sturm oder so). Steuerschulden und eine Veranstaltung ohne Genehmigung (was ja amtsseits offensichtlich bekannt war) ist keine Gefahr im Verzug.

Die Länge des Briefes sowie die verschiedenen Begründungsversuche gehen schlichtweg ins Leere- sollen aber sorgfältiges und gezieltes Arbeiten suggerieren.

Ein ganz schlechtes Beispiel für den Eingriff einer Verwaltung - und schon garnicht für den Umfang dieser Maßnahme.
Da hätte schon Rauschgift oder Zwangsprostitiion als Begründung dazukommen müssen.

Auch das vorsorgliche Notieren der Gästenamen... äusserst fraglich.

Naja - wie sagte damals schon unser Rechtsreferent: Der Staat wird immer versuchen, aus der Position des Stärkeren zu handeln - selbst wenn er dazu geltendes Recht brechen muss.

Er hat wohl Recht gehabt.

Bernd
Ich hatte ja das Bsp. von der Privatpartys in einer Villa in Düsseldorf hier erwähnt.
Das Ordnungsamt Düsseldorf entschuldigte sich später. Die Party ging dann weiter.

Hier ging es auch nur um unerlaubte Prostitution. War aber nicht haltbar.
Sie erkannten und sahen, dass es eine Privatswingerparty war.
Im Grunde geht es doch nur darum, sich ordentlich und höflich zu Verhalten. Nicht mehr nicht weniger.
Die Verhältnismässigkeit konnte hier eventuell nicht gegeben gewesen sein.
Aber dies steht auf einem anderen Blatt.
*******eli Paar
1.215 Beiträge
Wir haben uns mal bewußt eines Kommentares zu dieser Begründung enthalten.
Ein Schelm der was böses denkt!
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