Potpourri aufdröseln
Hallo,
Du hast hier ein kleines Potpourri angerichtet und ich erlaube mit Dir zu antworten und dabei zu ordnen.
Die genannte Diskussion über das Strafrecht ist nicht uninteressant, jedoch auf einem Niveau bei dem ich froh bin, daß es dafür Spezialisten gibt.
Der verlinkte Bericht auf Zeit.de fängt leider schwach an mit allgemeiner Polemisierung gegen Politiker die zuwenig Spezialisten hinzuziehen. Der Autor argumentiert amüsanterweise konträr gegen einen Vorwurf der erst vor wenigen Wochen durch die Medien ging. Dort wurden die Politiker aufgefordert doch bitte nicht die Spezialisten entscheiden zu lassen was final ins Gesetz kommt (hier wurden offenbar zuviele Spezialisten zu lange gehört).
Gegen Ende wird der Bericht interessant und arbeitet mit unterhaltsamen und spitzfindigen Gleichnissen die den Inhalt verständlich machen.
Kurz gesagt gibt der Autor jedoch auch nur wieder, daß sexualstrafrecht ein schwieriges Thema ist, da die Kombination von Menschen und Situationen immens vielfältig ist, jeder Fall einzeln analysiert werden muss und zuviel Recht der Allgemeinheit nicht gut tut, da zu schnell zuviele Regeln eine negative Wirkung erreichen können.
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Hier trenne ich, dann das andere Thema. Es ist verwand aber unabhängig.
Zitat des TE:
"Es ist in der jüngeren Vergangenheit mehrfach vorgekommen, dass sich die Aktiven - aus welchen Gründen auch immer - nicht an die Abmachungen mit ihren jeweiligen Partner(innen) gehalten haben."
"Wollt Ihr eine Art Codex für Shows und Veranstalter damit alle Beteiligen eine höhere Sicherheit genießen können?"
Das Thema Kodex wurde in den letzten Tage in einem anderen Thread hier diskutiert. Die Mehrheit sagt im groben, daß die bestehenden Regelungen sowie gesunder Menschenverstand (zusammengefasst unter SSC) einen Kodex ergeben von dem mehrheitlich erwartet wird, daß er beachtet wird und es daher nicht einer übergeordneten Definition / Vorschrift bedarf.
Ich schließe mich dem an.
Zum Thema "Veranstalter":
Ein Veranstalter hat Verantwortung. Also muß er sicher stellen, daß niemand zu schaden kommt. Das bedeutet, wenn jemand einen 20 Mann Gang Bang organisiert, dann erwarte ich, daß es zwei bis drei ausdrucksstarke Herren gibt, die sich dezent im Hintergrund halten und darauf achten, daß die "No Gos" der zu bespringenden Person beachtet werden. Tut der Veranstalter das nicht und eine Person wurde z.B. statt bei "nur anspritzen erlaubt" mehrfach vergewaltigt (eindringen in Körperöffnung), dann greift das deutsche Strafrecht. Dann können die beteiligten Personen dafür zu Recht belangt werden.
Das ist alles im Strafrecht aktuell geregelt.
Passiert das ganze im privaten Rahmen, dann ist das ebenfalls eine Straftat die ebenfalls von der betroffenen Person vor Gericht gebracht werden kann und sollte.
Mein persönlicher Eindruck ist aktuell, daß es hier gar nicht soviel zu diskutieren gibt. Mir persönlich ist alles "klar" und der rechtliche Rahmen deckt alles soweit wie ich es mir vorstelle.
BDSM praktizieren bedeutet sich sehr nah an strafrechtlich relevante Bereiche anzunähern. Einzig die Einstellung des bottom machen den Unterschied aus Straftat und keine Straftat. Wenn dann Top ein No Go ignoriert handelt er gegen den Willen vom bottom. Und bei dem was hier so geschieht sind wir damit automatisch bei den Tatbeständen: Nötigung, Köperverletzung, schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung.
Viele Grüße
Tim