Ganz einfach...
Wenn verabredet ist, daß eine Hängebondage ausgeführt wird, dann ist der Fall klar. Die nächste Überschreitung des "Künstlers" lässt sich durch Abschreckung verhindern . Indem die Frau ihn anzeigt. Einen Gegenstand in die Muschi zu bekommen sollte, in diesem Fall, den Tatbestand einer Vergewaltigung erfüllen.
Der Mißbrauch der Frau hätte sich in dem Fall verhindern lassen, indem sie zum einen klar sagt, daß alles was über Bondage hinausgeht ein No Go und damit strafbar ist und zusätzlich ein "Aufpasser" da ist, der zugleich Zeuge des Gespräches ist. In dem Moment wo der "künstler" seinen Dildo holt hätte der Aufpasser eingreifen können.
Bei der "weichen Erotik" muss Bottom klar sagen, daß Stimulation der Vagina ein No Go ist. Das eindringen in Anus und Vagina ebenfalls. Ansonsten ist "weiche Erotik" ein sehr dehnbarer Begriff. Ein langsames eindringen mit zwei Fingern kann durchaus als "sanft" bezeichnet werden und erotisch anregend sein. Die Grenze ist hier sehr fliessend. Statt direkt den "Künstler" zu verurteilen sollte man sich überlegen ob im Vorfeld die Kommunikation eindeutig genug war.
Ich glaube, daß mangelnde klare Ansagen sowie fehlende Absicherung der Hauptgrund sind, warum solche Situationen entstehen.
Grüße
Tim