Hier nochmals aus anderer Quelle.
Das Limit von maximal 60 Kilometern pro Stunde gilt vor allem für viel befahrene Bergstraßen in Touristikhochburgen. An einigen Stellen müssen die Lenker sämtlicher Fahrzeuge auf die Bremse drücken, an anderen nur jene von Motorrädern.
Dort, wo hingegen bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kilometern pro Stunde oder weniger gilt, findet die neue Regelung keine Anwendung. Dazu gehören beispielsweise die Straßen innerhalb von geschlossenen Ortschaften sowie besonders tückische Wegstrecken.
Nachfolgend eine Auflistung jener Straßen, für welche abschnittsweise die Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 Kilometern pro Stunde für alle Fahrzeuge gilt:
Höchstens 60 Kilometer pro Stunde für alle Fahrzeuge
■Landesstraße 85 am Monte Bondone
■Landesstraße 25 von Garniga
■Landesstraße 3 am Monte Baldo
■Staatsstraße 240 von Loppio und dem Ledrotal auf dem Abschnitt der Val d'Ampola
zudem auf den Dolomiten-Pässen:
■ Sellajoch
■ Grödner Joch
■ Pordoi-Joch
■ Rolle-Pass
Auf mehreren weiteren Straßen gilt die Einschränkung in beiden Fahrtrichtungen nur für Motorradfahrer:
Höchstens 60 Kilometer pro Stunde für Motorradfahrer
■Staatsstraße 42 am Tonale- und Mendelpass
■Landesstraße 31 am Manghenpass
Ohne Gewähr auf Vollständigkeit
************************************************ekannt; ...Dirk (Mod):
Das Limit von maximal 60 Kilometern pro Stunde gilt vor allem für viel befahrene Bergstraßen in Touristikhochburgen. An einigen Stellen müssen die Lenker sämtlicher Fahrzeuge auf die Bremse drücken, an anderen nur jene von Motorrädern.
Dort, wo hingegen bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kilometern pro Stunde oder weniger gilt, findet die neue Regelung keine Anwendung. Dazu gehören beispielsweise die Straßen innerhalb von geschlossenen Ortschaften sowie besonders tückische Wegstrecken.
Nachfolgend eine Auflistung jener Straßen, für welche abschnittsweise die Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 Kilometern pro Stunde für alle Fahrzeuge gilt:
Höchstens 60 Kilometer pro Stunde für alle Fahrzeuge
■Landesstraße 85 am Monte Bondone
■Landesstraße 25 von Garniga
■Landesstraße 3 am Monte Baldo
■Staatsstraße 240 von Loppio und dem Ledrotal auf dem Abschnitt der Val d'Ampola
zudem auf den Dolomiten-Pässen:
■ Sellajoch
■ Grödner Joch
■ Pordoi-Joch
■ Rolle-Pass
Auf mehreren weiteren Straßen gilt die Einschränkung in beiden Fahrtrichtungen nur für Motorradfahrer:
Höchstens 60 Kilometer pro Stunde für Motorradfahrer
■Staatsstraße 42 am Tonale- und Mendelpass
■Landesstraße 31 am Manghenpass
Ohne Gewähr auf Vollständigkeit