unser gutes Recht
habe grade aus dem kleinen Büchlein "Über die Kunst, Kunst zu verkaufen" von Yvonne Schwarzer einige kleine, mir neue und äußerst wertvolle Tipps zu meinen Rechten als Künstlerin gefunden, die ich einfach weiter geben möchte. Zugegeben, Rechtsprechung ist eigentlich mehr als lästig , aber in diesem Fall habe ich einige Luftsprünge mit "wie geil" fabriziert. Wußtet Ihr, das bei einem Weiterverkauf eurer Bilder schon gesetzlich immer wieder 5 % des Erlöses an Euch abgegeben werden muss? Selbst, wenn es keinen Vertrag darüber gibt? (Folgerecht § 26 UrhG). Vorraussetzung ist natürlich, dass ihr nachweisen könnt, dass ihr der Schöpfer des Werkes seid.
Dafür ist Hilfreich, wenn man auf der Rückseite des Werkes direkt auf dem Malgrund (nicht mit aufgklebtem Zettel) folgendes LESBAR vermerkt: Name des Künstlers, Bildtitel, Herstellungsjahr, Größe, verwendete Technik. Dies sollte man dann auch ggf. für ein Gericht in den eigenen Akten vermerkt haben...
Die oben besagten 5% und auch andere Nutzungsgebühren werden von der VG Kunst-Bild (http://www.bildkunst.de) für euch eingezogen, vorausgesetzt ihr seid dort Mitglied geworden. Die Mitgliedschaft ist kostenlos, nur, wenn für euch Geld eingenommen werden sollte wird von dem Erlös eine kleine Gebühr abgezogen. Also nix wie rein da!!! Dort gibt es ausserdem eine Tarif-Broschüre, wo es Anhaltspunkte gibt, welche Gebühren man z. B. bei einem Kalenderverlag für die Nutzungsrechte verhandeln kann. (Für Nutzungsgebühren im Öffentlichen Raum gibt es einen entsprechenden Artikel in dem Buch "Über die Nutzungs- und Reproduktionsgebühren der Kunst im Öffentlichen Raum" vom BBK, s.83 ff. - http://www.bbk-Berufsverband.de)
Damit das ganze natürlich wirklich funzt, füge ich ab sofort in meine Kaufverträge zu der Zeile für den Käufernamen auch noch Platz für Anschrift, Geburtsort und -datum hinzu. So kann ich im Zweifel über ein Einwohnermeldeamt die aktuelle Adresse dann erfahren.
Außerdem werde ich sicherlich 1-2x im Jahr die Bilderrückwärtssuche von Google nutzen. So findet man schnell, wenn ein Original z.B. bei E-bay vertickt wurde, oder wenn jemand z.B. von meiner website ein Bild "klaut" und es unerlaubt wo postet oder gar gewerblich nutzt. Klappt nicht immer, aber die berüchtigten Abmahnanwälte haben damit bereits viel Erfolg.
Jetzt kommt bestimmt wieder noch ein "Ja aber...". Bei mir auch. Von meinen beiden schönsten Bildern, die ich leider verkauft habe, existieren nicht einmal vorzeigbare Fotos. Also als Postkarte oder Kalenderfoto nicht geeignet. Schöne Schei....? Von wegen: laut § 25 UrhG muss mir der gegenwärtige Besitzer meines Bildes ein Zugangsrecht gewähren, sofern ich zur Ausnutzung meiner Verwertungsrechte keine adäquaten Vorlagen oder Modelle mehr besitze. 3x dürft ihr raten, wer demnächst Besuch bekommt.....