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unser gutes Recht

unser gutes Recht
habe grade aus dem kleinen Büchlein "Über die Kunst, Kunst zu verkaufen" von Yvonne Schwarzer einige kleine, mir neue und äußerst wertvolle Tipps zu meinen Rechten *oede* als Künstlerin *maler* gefunden, die ich einfach weiter geben möchte. Zugegeben, Rechtsprechung ist eigentlich mehr als lästig *panik*, aber in diesem Fall habe ich einige Luftsprünge mit "wie geil" fabriziert. *freu2*

Wußtet Ihr, das bei einem Weiterverkauf eurer Bilder schon gesetzlich immer wieder 5 % des Erlöses *sabber* an Euch abgegeben werden muss? Selbst, wenn es keinen Vertrag darüber gibt? (Folgerecht § 26 UrhG). Vorraussetzung ist natürlich, dass ihr nachweisen könnt, dass ihr der Schöpfer des Werkes seid.

Dafür ist Hilfreich, wenn man auf der Rückseite des Werkes direkt auf dem Malgrund (nicht mit aufgklebtem Zettel) folgendes LESBAR vermerkt: Name des Künstlers, Bildtitel, Herstellungsjahr, Größe, verwendete Technik. Dies sollte man dann auch ggf. für ein Gericht in den eigenen Akten vermerkt haben...

Die oben besagten 5% und auch andere Nutzungsgebühren werden von der VG Kunst-Bild (http://www.bildkunst.de) für euch eingezogen, vorausgesetzt ihr seid dort Mitglied geworden. Die Mitgliedschaft ist kostenlos, nur, wenn für euch Geld eingenommen werden sollte wird von dem Erlös eine kleine Gebühr abgezogen. Also nix wie rein da!!! *biker* Dort gibt es ausserdem eine Tarif-Broschüre, wo es Anhaltspunkte gibt, welche Gebühren man z. B. bei einem Kalenderverlag für die Nutzungsrechte verhandeln kann. (Für Nutzungsgebühren im Öffentlichen Raum gibt es einen entsprechenden Artikel in dem Buch "Über die Nutzungs- und Reproduktionsgebühren der Kunst im Öffentlichen Raum" vom BBK, s.83 ff. - http://www.bbk-Berufsverband.de)

Damit das ganze natürlich wirklich funzt, füge ich ab sofort in meine Kaufverträge zu der Zeile für den Käufernamen auch noch Platz für Anschrift, Geburtsort und -datum hinzu. So kann ich im Zweifel über ein Einwohnermeldeamt die aktuelle Adresse dann erfahren.

Außerdem werde ich sicherlich 1-2x im Jahr die Bilderrückwärtssuche von Google nutzen. So findet man schnell, wenn ein Original z.B. bei E-bay vertickt wurde, oder wenn jemand z.B. von meiner website ein Bild "klaut" und es unerlaubt wo postet oder gar gewerblich nutzt. Klappt nicht immer, aber die berüchtigten Abmahnanwälte haben damit bereits viel Erfolg.

Jetzt kommt bestimmt wieder noch ein "Ja aber...". Bei mir auch. Von meinen beiden schönsten Bildern, die ich leider verkauft habe, existieren nicht einmal vorzeigbare Fotos*gleichplatz*. Also als Postkarte oder Kalenderfoto nicht geeignet. Schöne Schei....? Von wegen: *wiegeil* laut § 25 UrhG muss mir der gegenwärtige Besitzer meines Bildes ein Zugangsrecht gewähren, sofern ich zur Ausnutzung meiner Verwertungsrechte keine adäquaten Vorlagen oder Modelle mehr besitze. *walk* 3x dürft ihr raten, wer demnächst Besuch bekommt.....
Hi,

danke für die Infos *g*

LG Sonnendrache
Profilbild
******r_b Mann
711 Beiträge
Vielen Dank für den Beitrag!
In dem Zusammenhang kann ich die Vorträge von Boesner empfehlen. Da wurden die oben genannten Bezüge auch gut erläutert. Sehr interessant, was die recht und Pflichten des Künstlers und Käufers betrifft.
Allerdings sollte man immer abwägen, was es am Ende bringt, wollte man sein Recht auch wahrnehmen.
In der Praxis kämen sie wenigsten auf die Idee, den Käufer eines Bildes zur Sichtung/Zugang seiner Arbeit zu zwingen.

Ich hatte letztens einen etwas unzufriedenen Kunden. *snief* (nicht gut)
Er hatte die Lizenz für ein Bild gekauft und wollte es danach noch auf ein bestimmtes Maß haben. Da das nur durch beschneiden geht, gab ich mir einen Ruck und habe die Seiten weggeschnitten und dafür einen kleinen Unkostenbeitrag nachträglich (4,-) in die Rechnung eingefügt. Diese Rechnung konnte dann angeblich nicht geöffnet werden (digital) und der Kunde glaubt mir bis heute nicht, das man ein Bild (ohne den Maßstab zu verändern) da nur beschneiden kann. Er hat dann versucht (was er eigentlich auch nicht darf) das Bild digital an den Seiten zu erweitern.
Aus Kulanz übersehe ich das und verzichte auf die o.g. 4,-€.
Schön, dass es ein Forum gibt, wo man sich mal ausheulen kann.

Ha jemand ähnliches erlebt?
Also ich habe hier wirklich erhebliche Zweifel.
Ich habe selber viel Kunst gekauft und in meinen Aufträgen anfertigen lassen. Aber würde mir ein Künstler mit deratigen "Forderungen" kommen, wäre bei mir alles aus!

Ich finde es schon extrem befremdend, wer sich über "solche" Urteile freut, jegliche Menschlichkeit, Freundlichkeit und Güte wegläßt, nur um seine eigenen und damit rein egoistischen Sichtweisen über einen Weg der Gewalt durchdrücken zu wollen?

Im Liebevollen ist bei mir fast alles möglich, über SOLCHEN Weg hingegen GAR NICHTS mehr!

Ich finde man sollte hier nicht wilde Paragraphen-Reiterei betreiben und etwas auf dem Teppich bleiben.
Ja vielleicht ist die "Recht"-Sprechung derart daneben. Aber noch mehr daneben ist es, so etwas ein-FORDERN zu wollen!

Wenn mich ein Künstler in der Art ZWINGEN wollte, JEDERZEIT Zugang zu meinen PRIVATEN Räumen zu verlangen, so würde ich dies mit Sicherheit NICHT tun. Und bevor dann das Ganze eskaliert, würde ich das Bild eher verbrennen. Das würde ein derart BÖSES Blut erzeugen und eine so schlechte Energie, daß mir völlig egal ist dann was es mal gekostet hatte. Das wäre schon aus Prinzop, daß ich ein Auslöser als Zankapfel lieber vernichte, als jedes Mal beim Betrachten mich über so ein böshaftes und kleingeistiges Verhalten eines Künstlers zu ärgern.

1. ist es mein Eigentum. Ich bin diejenige, die viel Geld dafür bezahlt hat. Mit meinem Eigentum kann ich tun und lassen was ich möchte und ich werde mir mit Sicherheit nichts vorschreiben lassen.

2. Ist ein derartiges Erzwingen Hausfriedensbruch. Ein erzwingendes Betreten meiner Räume berechtigt mich, dagegen auch nötigenfalls mit Hilfsmitteln vorzugehen.

3. Wenn ich Bilder anfertigen lasse, um sie weiter zu verkaufen, dann zahle ich EINMAL den vereinbarten Kaufpreis und mache KEINE noch nachträglichen "Gewinnbeteiligungen".
Was ist das für eine UNSERIÖSE Art? Wenn der Maler einen höheren Preis möchte, dann kann er das vorher sagen und mit einkalkulieren.
Ansonsten müßte dieses Recht für JEDEN Kunstbereich gelten.
Baut also ein Tischler einen Tisch, für den ich den vereinbarten Preis bezahlt habe und 6 Jahre später verkaufe ich ihn, dann würde der Tischler plötzlich auch wieder ein Anrecht auf "Gewinnbeteiligung" haben?
WO ist dann noch eine Grenze zu ziehen, WAS dann Kunst ist, was nicht?

3. das Wichtigste (!!!): Wer derartiges ERZWINGEN will, hat menschlich ALLES zerstört!
Ich pflege zu allen Künstlern stets ein sehr herzliches und freundschaftliches Verhältnis. Wer mich freundlich fragt, ist nicht nur JEDERZEIT von Herzen willkommen, er darf selbstverständlich das jederzeit ansehen (nach Terminvereinbarung logischerweise).
Aber wer auf so eine für mich extrem unseriöse und bösartige Vorgehensweise (völlig egal ob das real nun eine völlig unsinnige "Recht"-Sprechung ist oder nicht) sich verlegt, mit dem möchte ich 100 % NIE WIEDER jemals etwas zu tun haben.

Einen Zugang oder Sichtung zu ERZWINGEN, sind für mich GEWALTSAME Methoden. Bevor ich so etwas zulasse, vernichte ich das lieber. Denn dann ist es mir solchen Ärger und mit derart niedrigen Beweggründen konfrontiert zu werden, nicht wert.

Und bevor hier einige aufschreien, das ist MEINE persönliche Sichtweise und mein Empfinden. Und ihr solltet mal BEIDE Seite betrachten und nicht nur einseitig nur Eure eigene. Denn zwischenmenschliche herzliche Beziehungen sollten wohl weitaus MEHR WERT sein, als solche egoistischen Beweggründe, wie ich eine Hand die mich füttert (ein Künstler will schließlich von seiner Kunst auch LEBEN können) ärgere oder beiße. denn dann wird diese Hand NIE WIEDER Futter geben.
@ Tempel Orchidee
Deine Haltung hat durchaus seine Berechtigung. Und ich denke, dass in der Regel so auch immer das Verhältnis zwischen Künstler/Händler und Kunde sein sollte.

Dennoch finde ich, ist es nicht verkehrt, über seine Rechte bescheid zu wissen. Es sind im übrigen nicht nur die eigenen Rechte, sondern für weitere 70 Jahre die Rechte der Erben.

Und das mit dem Zugangsrecht ist nicht ganz so wie es bei dir angekommen ist. Man kann als Künstler nicht immer und jederzeit sein Zugangsrecht einfordern, schon gar nicht sein Zeltlager beim Kunden aufschlagen. Es geht ja nur um den Zweck, nachträglich noch eine verwertbare Abbildung zu erstellen. Da reicht ja ein einmaliger zu vereinbarender Termin, und das wo und wie der Kunde das Objekt zugänglich macht, oder ob er lieber selbst ein Foto anfertigt oder anfertigen läßt, bleibt doch alles beim Kunden. Und im echten Leben - Jemand, der ein Bild gekauft hat, ist doch eher stolz, wenn er behaupten kann, der Künstler selbst war zu Besuch.... Der Ton macht die Musik.

In meinem konkreten Fall bin ich allerdings tatsächlich ein wenig boshaft gestimmt. Denn besagte Kundin hatte das erste Bild zu Sonderkonditionen gekauft, die eine einmalige "Rückleihe" für eine bestimmte Ausstellung beinhaltete. Zusätzlich erteilte sie den Auftrag für 2 weitere Bilder. In der Zwischenzeit scheint sie es sich anders überlegt zu haben (wobei sie die beiden neuen Bilder noch nicht einmal gesehen hat..) und reagiert schlicht nicht mehr auf Nachrichten.

Ich denke, es können immer besondere Situationen entstehen, wo es hilfreich ist, seine Rechte zu kennen. Gut, wenn es nicht so sein muss. Aber ich phantasiere mal, da hat einer ein Bild von mir zum "Sozialhilfetarif" gekauft, und plötzlich sehe ich mein Bild als Buchcover in jedem Buchladen. Der verdient sich rechtswidrig ne goldene Nase, dabei würden mir die Verwertungsrechte zustehen und und und. Nicht in jedem Fall muss ich als Künstlerin immer lieb und brav sein und weichgespült alles hinnehmen. Es ist hart genug als Künstler seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, dann sollte ein klein wenig Geschäftstüchtigkeit nicht strafbar sein. Und wenn ein Kunde einen Vertrag nicht unterschreiben will, muss ich ja nicht an ihn verkaufen. Dann hat er eh nur Betrug im Sinn. Auch eine Haltung.
Profilbild
******r_b Mann
711 Beiträge
Schön...
...das sich hier auch die Käuferseite zu Wort meldet. *g*
Ziel des Ganzen ist ja auch ein zufriedener Kunde, der im Idealfall nachkauft und im Bekanntenkreis den Künstler auch bewirbt. Das sollte man nie vergessen!
Wer sich aber vertraglich absichern möchte, kann alle Bedingungen in einem Vertrag festlegen/ausschließen.
Obige Regelungen treten meines Erachtens nur in Kraft, wenn nichts anderes vertraglich festgelegt wurde.
Und selbst dann kann kein Künstler den Zugang zu privaten Räumen erzwingen. Gemeint ist damit nur der Zugang zum Bild. Das kann durchaus vor der Haustür passieren.
Und wer höflich fragt, ober er von seinem Bild noch einmal ein Foto erstellen kann...na, da geht doch bestimmt was.
@****la

****la:
Der Ton macht die Musik.

Ja das ist völlig richtig.
Und wie du selbst jetzt angibst:

****la:
In meinem konkreten Fall bin ich allerdings tatsächlich ein wenig boshaft gestimmt.

Genau das ist nämlich in deinem Eingangs-Post überdeutlich zu spüren gewesen, weshalb ich etwas erschrocken war.

Ich kann dich zwar gut verstehen, daß du verärgert bist wenn ein Kunde nicht zu sein Wort steht.
Aber auch bei ein Bild als Buchcover sehe ich das leider völlig anders.

Ich habe selber neben einige anderen Firmen auch einen kleinen Verlag. Und mit Sicherheit läßt sich durch ein Coverbild KEINE "goldene" Nase verdienen. Wenn es sich gerade um einen Bestseller wie Harry Potter handelt, ist es zweifelhaft inwieweit überhaupt ein großes Verdienen durch ein Buch möglich ist. Und mit Sicherheit nicht durch ein einziges Bild. Dann müßte es schon ein Bildband NUR DEINER Bilder sein und DAS ein Bestseller werden; dann vielleicht. Alles andere ist leider realitätsfremd. Für eine Abbildung wird im Durchschnitt als Höchstgrenze von Verlagen 80 Euro gezahlt, egal ob das ein Gemälde oder ein Foto ist, ganz selten mal 120. Mehr gibt die Branche gar nicht her. Weiterhin ist es nicht das Cover-"Bild" das man verkauft, sondern das Buch selbst. Und das besteht in erster Linie durch Inhalt. Dafür bekommt ein Autor dann 6-10 % Autorenhonorar. Für Bilder sind Beteiligungen völlig unüblich und auch unsinnig, es sei denn sie füllen das Buch als eigenständigen Inhalt (z.B. Comic oder Bildband). Daher werden Bilder gekauft oder dürfen unter Urheber-Angabe oft kostenlos verwendet werden. Das ist die Realität.


Ich finde leider auch folgendes falsch:
Und wenn ein Kunde einen Vertrag nicht unterschreiben will, muss ich ja nicht an ihn verkaufen. Dann hat er eh nur Betrug im Sinn.

Wenn ein Kunde einen Vertrag nicht unterschreibt, heißt das für mich absolut nicht, daß er automatisch "Betrug" im Sinn hat. Vielleicht ist er ja nur mit dem derzeitigen Vertrag nicht einverstanden? Vielleicht sieht er einige Punkte ganz anders? Auch ein Vertrag ist doch kein Zwang sondern eine freiwillige Vereinbarung. Und wenn der Kunde andere Sichtweisen wie der Maler hat, dann müssen sie halt sehen ob sie sich einigen können oder der Kunde kauft woanders oder der Maler verkauft woanders oder behält es selbst. Aber mit Betrug hat das für mich noch gar nichts zu tun.


@******r_b
Ziel des Ganzen ist ja auch ein zufriedener Kunde, der im Idealfall nachkauft und im Bekanntenkreis den Künstler auch bewirbt. Das sollte man nie vergessen!

Das ist genau der Punkt. Es sollte immer eine Win-Win-Situation sein, zum Vorteil für BEIDE Seiten. Das ist dann eine symbiotische Handlungsweise. Beide sind glücklich und beide freuen sich.

Ich habe zu allen Künstlern wo ich je gekauft habe noch heute sehr herzliche Verhältnisse. Gerade weil ich sie auch als Menschen wertschätze, steigert das für mich auch die Freude an einem Kunstwerk. Denn Kunst hilft einem Menschen geistig zu wachsen. Sie beflügelt die Phantasy, sie läßt Träumen, sie bringt Freude im Herzen, läßt die Augen leuchten und sie fördert ungemein das Spüren, das sensitive. Man spürt die Energie, die das Werk ausstrahlt, die Energie, die der Künstler eingebracht hat, und dadurch wurde es zum Leben erweckt. Jede erneute Betrachtung läßt erneute Freude erwachsen, weil es weiter lebt und still, fast unmerklich über das Unterbewußtsein wirkt. Das ist, was man im Feng Shui nutzt. Es ist die Kunst Harmonie über das Unterbewußtsein zu erreichen. Und dazu verhilft Kunst.
Das Unterbewußtsein bestimmt zu 66,66666666666666666666 % das Bewußtsein. Und auch wenn moderne abgestumpfte Menschen es nicht erklären vermögen, so wirkt Kunst still im Verborgenen.

lg Jasmin
.
... tta ...
*********k_ART Mann
243 Beiträge
... unser? :)
... ich finde es immer wieder lustig wie halbwissen über urheberrecht, künstler oder auch den begriff "bildende künste" publiziert und verbreitet wird - man hat manchmal tatsächlich den eindruck, dass sich bei jedem da ein individuelle rechtsparalleluniversum aus einzelnen fakten bildet, die gerade so mal im sprachgebrauch passen ...

... und das dies in "kleinen büchlein" mit "tipps von experten" verwertet wird ist schon traurig genug - wobei ich die entstehenden diskussionen immer wieder sehr lustig finde *g*

Wußtet Ihr, das bei einem Weiterverkauf eurer Bilder schon gesetzlich immer wieder 5 % des Erlöses *sabber* an Euch abgegeben werden muss? Selbst, wenn es keinen Vertrag darüber gibt? (Folgerecht § 26 UrhG). Vorraussetzung ist natürlich, dass ihr nachweisen könnt, dass ihr der Schöpfer des Werkes seid.

... das angesprochene "folgerecht" beispielsweise resultiert aus dem umstand, dass ein "Künstler" (dazu komm ich noch) sein "werk" (auch dazu komm ich noch) im eigentlichen sinn nur ein einziges mal verkaufen kann ... auch sind es nicht 5%, sondern gestaffelt 4% - 0,25% *zwinker* ... aber der punkt, der wohl allen persönlichen rechtsparalleluniversen weh wird, ist, dass es zum einen nur für den "kunsthandel" gilt und zum anderen nur für "werke der bildenden künste" ...

... "werke der bildenden künste" können nur von "künstlern" erschaffen werden *schock*

... der begriff "künstler" ist in § 2 des gesetzes über die sozialversicherung der selbständigen künstler und publizisten (künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG) definiert - verkürzt: "Künstler (...) ist, wer (...) bildende Kunst schafft" ... da ist er, der begriff "bildene kunst" *g* ... der begriff wird in den persönlichen rechtsparalleluniversen meist mit dem "gattungsbegriff" definiert und auf das rechtssystem übertragen ... nunja genau dies ist in unserem system eh immer bedenklich *g* ... der rechtsbegriff "bildene kunst" wird (auch verkürzt erzählt) lediglich in dem bereich des kunsthandels definiert ...

... ich end hier mal, da die erfahrung, zeigt, dass jeder seine eigenen ansichten kreiert *zwinker*
Oh!
Na das ist mal ein interessantes Thema.
Danke für die Infos!

Udo
*********ktur Frau
93 Beiträge
Zitat LaGala
Ich denke, es können immer besondere Situationen entstehen, wo es hilfreich ist, seine Rechte zu kennen. Gut, wenn es nicht so sein muss. Aber ich phantasiere mal, da hat einer ein Bild von mir zum "Sozialhilfetarif" gekauft, und plötzlich sehe ich mein Bild als Buchcover in jedem Buchladen.

Das wäre eindeutig eine Urheberrechtsverletzung, die strafrechlich relevant wäre.

Es gibt ja im deutschen Recht das Urheberrechstgesetz und jeder, der professionell verlegerisch tätig ist, weiß das, wenn er in seinen Publikationen Bilder verwendet. Ein Verstoß, der bereits auf dem Markt ist, kann ganz schön kosten.
Man kann natürlich einen entsprechenden Auftrag für einen Buchcover an den Künstler erteilen, meist wird dann genau geregelt, welchen prozentualen Anteil er von den verkauften Exemplaren erhält.

Übrigens: Selbst wenn ein Kunstwerk verkauft wird, bleibt das Urheberrecht beim Künstler oder seinen Erben. Jegliche kommerzielle und nichtkommerzielle Weiterverwertung oder Weitergabe kann nur in Absprache mit dem Künstler erfolgen, zumindest sieht es das Recht so vor. Natürlich gibt es da eine Grauzone.
Ich behalte mir auch immer vor, für Ausstellungen das Bild vom Käufer event. auszuleihen, natürlich unter Stellung einen Ersatzbildes.

Ein Vertrag zum Verkauf eines Kunstwerks ist eine ganz normale professionelle Angelegenheit, das hat nichts mit Vertrauen oder anderen emotionalen Geschichten zu tun, eben so, wie bei jeder anderen "Ware" auch. Entsprechende Musterverträge sind auch beim BBK (Bundesverband bildender Künstler) erhältlich. Aber was die meisten nicht wissen: Selbst ohne Vertrag gelten sämtliche Urheberrechte.
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