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Verkehrszeichen 277 Überholverbot über 3,5 t

*********aar70 Paar
436 Beiträge
Themenersteller 
Verkehrszeichen 277 Überholverbot über 3,5 t
Seit kurzem sind wir auch mal wieder bei den Wohnmobilen über 3,5 Tonnen dabei und haben uns schon häufig geärgert auf Grund des Verkehrszeichen 277 auf der Autobahn mit 75 km/h hinter einem LKW oder PKW hinterher zu schleichen, weil dieser Gerade mit seinem Handy herum fummelt, oder uns in die endlose LKW Kolonne mit 85 km/h einzureihen , obwohl wir 100 km/h fahren dürften.
Ab und zu überholen wir dann aber trotzdem, bislang zum Glück noch nicht gezahlt 👨‍✈️.
Wie macht ihr es und wer hat schon mal gezahlt? Kann ja sein das die liebe Polizei 👮‍♀️ gar kein Interesse daran hat sich darum zu kümmern , oder was natürlich das Beste ist das das Wohnmobil äußerlich nicht direkt erkennbar ist das es über 3,5 Tonnen ist.
*********zien Paar
418 Beiträge
also wir haben auch schon überholt, gerade wenn am Berg ein LKW dann unter 60 kmh fällt gehts vorbei
*****cht Paar
29 Beiträge
Dies würde ich auch mal gerne wissen.
Wir fahren auch ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen
Habe bis Dato das Zeichen immer ignoriert da wir ja 100 km/h fahren dürfen.
Bis Dato hat es noch keinen Interessiert.
*******013 Paar
5.255 Beiträge
Könnte auf die Situation an, wenn wir am Berg wesentlich schneller sind(eigentlich immer), dann dran vorbei, ist ja auch im Sinne eines reibungslosen Verkehrs. Aber mit dem Risiko, irgendwann zählen zu müssen. Auf vielen Stecken wird in den letzten Jahren ein Ausnahmeschild für WoMo angebracht, dass Problem ist seit Jahren bekannt.
*****870 Paar
782 Beiträge
Sobald ein Fahrzeug auf der Hinterachse Doppelbereifung hat ist es über 3,5 Tonnen
*******ati Paar
53 Beiträge
Wir halten uns meistens daran, da wir aber auch 7,49 t. haben. In seltenen Fällen, wenn z.B. ein LKW sehr langsam wird und es passt, zack vorbei.
*****tte Paar
1.843 Beiträge
Wir fahren so wie unter 3,5t. Es klebt ja kein Schild aufm Auto, sie müssten einem hinterher fahren, messen, anhalten. Dafür ist keine Zeit. Nur wo km Begrenzung ist, halten wir uns dran. Unser Womo ist nur rein technisch aufgelastet, es wurde baulich nicht verändert, bis auf Luftfedern...🤷
Profilbild
**********ounge
4.125 Beiträge
Na ja, kann schnell mal teuer werden und speziell mit nem großen Vollintegrierten ist es auch schnell ersichtlich!

In Österreich gilt dieses Schild übrigens (meines Wissens) erst ab 7.5 Tonnen, wenn keine Begrenzung dabei steht!

Was aber auf alle Fälle schnell teuer wird ist das "Für LKW gesperrt-Schild".
Hatten wir in Wuppertal und das wurde direkt über eine Blitzer-Ampel DIREKT gecheckt!
Scheinbar machen die automatisch ein Bild von allem, was größer als LKW aussieht, auf alle Fälle waren da 120€ fällig und da ging es um Umweltschutz, also Abgase, was natürlich mit unserem Euro6-WoMo ein voller Witz ist *aua*

Aber das hat die Stadt Wuppertal NULL interessiert diese Argumentation....da geht´s nur um´s Geld! *ja*
******265 Paar
991 Beiträge
In der Regel sind wir wesentlich schneller und überholen dann... wenn es der Verkehr zu lässt, aber immer mit einem mulmigen Gefühl. In Frankreich ist das wesentlich entspannter ... da dort die LkW überholverbotsschilder nur für den Gewerblichen Güterverkehr gelten, ausser es ist ein Zusatsschild mit 3,5t angebracht.
*********abei Paar
282 Beiträge
Musste auch schon mal 100 € zahlen. Aldo übertreiben würde ich es nicht. Aber wenn der andere nicht über 70 km/h kommt, dann würde ich auch vorbei fahren.
Wenn es zügig ist sagt die Polizei wohl auch nichts .
*****ber Paar
917 Beiträge
Stau / Rettungsgasse im Überholverbot Beim Überholen nicht mehr zurück kommen auf die rechte Spur

Das kann dann Richtig TEUER werden

Bei Missachtung der Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden werden 200 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg fällig.

In Rheinpfalz fährt zum Teil die Polzei den Stau ab (auch gegen den Stau) und filmt ..Post kommt dann
******ahr Mann
103 Beiträge
Zitat von *****870:
Sobald ein Fahrzeug auf der Hinterachse Doppelbereifung hat ist es über 3,5 Tonnen

Nein, es gibt etliche Hersteller die Zwillingsbereift sind und noch < 3,5 t

Iveco ist häufig so zu sehen.
*******43ts Frau
341 Beiträge
habe von 3,5 auf 3,850 aufgelastet. damit bin ich LKW. darf aber als womo 100km fahren. wenn eine beschränkung für LKW auf 80km lautet dann muss ich auch 80 km fahren.
das überholverbot für lkw gilt aber auch für mich wenn nicht ein weisses schild darunter ist wo 7,5to steht. das ist mein wissensstand
******ahr Mann
103 Beiträge
Als Andy Scheuer noch Verkehrsminister war hatte er ein Auftrag gehabt eine Regelung, für alle Fahrzeuge mit 100kmh, gesetzlich dingfest zu machen. Nun wie das so ist, ist bisher, wie immer, nichts passiert.

Diese Regelung hätte auch für PKWs mit 100kmh Anhänger gegolten. Wenn ich mit meinem Pferdeanhänger fahre, 1x beladen oder leer, überholle ich wenn ich damit keinem behindere.

Auch mein 7,49 t MAN L2000 Womo Umbau wird 100kmh zugelassen sein und ich werde mich nicht auf der A3 in die rechte Spur beim Stau einreien.
******e41 Paar
1.587 Beiträge
Uns hat es schon mal 110€ plus 1 Punkt gekostet. Hatten auf der Autobahn LKWs überholt an deren Spitze ein Schaustellerfahrzeug mit 70km/h fuhr und dabei die Polizei auf dem Randstreifen übersehen. *oh*
Aber in der Regel halten wir uns dran, da mit Tandemachse sofort erkennbar über 3,5t
******s_H Paar
636 Beiträge
Die Regelung wie sie in Frankreich ist wäre für uns die Beste👍.
Es gibt keine einheitliche Regelung in Deutschland, da die Bundesländer es selber entscheiden ob und ab wann Wohnmobile über 3,5t überholen dürfen.
Es gibt ja das Verkehrszeichen „Wohnmobile dürfen überholen“. Wir aber sehr selten eingesetzt…. leider.
Deutschland und seine Bürokratie 😳👎.
*********tler Paar
275 Beiträge
So ein Überholvorgang hat mir mal ein Weihnachtsgeschenk beschert - auf der A3 von Deggendorf nach Passau, mitten in der Nacht, ausser dem einen sehr langsamen Lkw an der Steigung war ich das einzige sichtbare Fahrzeug weit und breit. 10Minuten später hat mich ne Streife überholt und raus gewunken - die standen auf ner Brücke über der Autobahn und hatten aufgelauert. Alles jammern hat nichts geholfen, der Beamte meinte nur, es täte ihm Leid, aber er müsse noch seine Jahres-Quote erfüllen, die sei noch zu niedrig *streit*
**********r7172 Paar
496 Beiträge
Auf vielen Autobahnen in Hessen gibt es das Zusatzschild, Wohnmobile dürfen.... *top*
Wie schön wäre die Regelung für ganz Deutschland *zwinker*
Vielleicht fährt Herr Wissing auch womo....... *grins*
Pain and Passion
*******Noir Mann
20 Beiträge
Wohnmobile über 3,5to. sind schwere PKW, keine LKW.

Schaut in den Fahrzeugschein, da steht M1 als Klasse drin.

Das deutsche Regelungschaos (und das Vermeiden von durchgängiger Umsetzung des EU-Rechts) führt hier zu Unsicherheit bei Vollzugsbeamten und Ordnungsbehörden. Mir ist jedoch kein Urteil der letzten 5 Jahre bekannt, in dem das angenommene Überholverbot bestand hatte. Alle auffindbaren Urteile beziehen sich auf die Zeit vor EU-Neuregelung (um 2016).

Gleiches Dilemma gilt übrigens auf Parkplätzen mit PKW-Symbol. So lange die nicht gewichtsbeschränkt sind (z.B. Seitenstreifen) oder Wohnmobile explizit verboten sind, dürfen auch schwere Wohnmobile dort parken.

Konkretes Beispiel Autobahn-Raststätte: Rechts LKW (Fahrzeuge für den Gütertransport) darfste nich, links PKW darfste angeblich auch nicht... also? In Luft auflösen?
******s_H Paar
636 Beiträge
Es gab da mal vor Jahren eine Petition. Leider waren zu wenige die sich daran beteiligt haben und somit wurde die abgelehnt 😒.
*****tte Paar
1.843 Beiträge
Aber der Omnibus darf im Überholverbot für Lkw überholen...🤦🤷
*****e85 Paar
556 Beiträge
Wir haben auch über 3,5 t.
Ich halte mich zum größten Teil an die Begrenzungen, da mir mal Geld und der Führerschein wichtiger sind. Das einzigste ist am Berg wenn schon eine LKW Schlange vor mir ist, um hier nicht noch mehr den Verkehr zu staunen überhole ich da und nehme gegebenenfalls auch ein Bußgeld in Kauf. Das ist mir aber noch nie passiert obwohl schon mehrfach mein Freund und helfe an der Seite stand.
An die Geschwindigkeiten halte ich mich sowieso da auch hier bei einem Schaden man mit zur Kasse gebeten wird. Ich persönlich empfinde es als fahrlässig wenn Fahrzeuge der bauartbedingt eine geschwindigkeitsbegrenzung haben und diese Fahrzeuge trotzdem wesentlich schneller fahren als erlaubt und gerade in Baustellen.
******265 Paar
991 Beiträge
Zitat von *******Noir:
Wohnmobile über 3,5to. sind schwere PKW, keine LKW.

Schaut in den Fahrzeugschein, da steht M1 als Klasse drin.

Das deutsche Regelungschaos (und das Vermeiden von durchgängiger Umsetzung des EU-Rechts) führt hier zu Unsicherheit bei Vollzugsbeamten und Ordnungsbehörden. Mir ist jedoch kein Urteil der letzten 5 Jahre bekannt, in dem das angenommene Überholverbot bestand hatte. Alle auffindbaren Urteile beziehen sich auf die Zeit vor EU-Neuregelung (um 2016).

Gleiches Dilemma gilt übrigens auf Parkplätzen mit PKW-Symbol. So lange die nicht gewichtsbeschränkt sind (z.B. Seitenstreifen) oder Wohnmobile explizit verboten sind, dürfen auch schwere Wohnmobile dort parken.

Konkretes Beispiel Autobahn-Raststätte: Rechts LKW (Fahrzeuge für den Gütertransport) darfste nich, links PKW darfste angeblich auch nicht... also? In Luft auflösen?

Sehr interessante Sichtweise, da muss man sich mal näher damit beschäftigen Danke für die Anregung *top*

Deutsch: Zeichen 277 – Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t (später 3,5 t), einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. In dieser Form 1992 eingeführtes Zeichen der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung.
*****c65 Paar
2.401 Beiträge
Kann man ein bisschen Schwanger sein?
Also >3,5t sind bindend. Es gibt keine Klasse "Wohnmobile", außer es wird explizit mit Verkehrszeichen angezeigt.

ChatGPT:

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von über 3,5 Tonnen fallen in Deutschland in die Kategorie der schweren Fahrzeuge. Für das Führen solcher Fahrzeuge ist in der Regel ein Führerschein der entsprechenden Klasse erforderlich. Hier sind einige Beispiele für Fahrzeuge, die die 3,5-Tonnen-Grenze überschreiten:

Lkw (Lastkraftwagen): Schwere Nutzfahrzeuge, die für den Gütertransport verwendet werden und ein zGG von mehr als 3,5 Tonnen haben.

Reisebusse: Busse, die für den Transport von Passagieren ausgelegt sind und mehr als 8 Sitzplätze (außer dem Fahrersitz) haben, können ein zGG von mehr als 3,5 Tonnen haben.

Schwere Wohnmobile: Größere Wohnmobile, die auf speziellen Fahrgestellen oder Lkw-Chassis basieren und ein zGG von über 3,5 Tonnen haben.

Baumaschinen und Spezialfahrzeuge: Einige Arten von Baufahrzeugen, Nutzfahrzeugen für den Spezialeinsatz und schwere Nutzfahrzeuge für bestimmte gewerbliche Zwecke können die 3,5-Tonnen-Grenze überschreiten.
******265 Paar
991 Beiträge
Es geht um die Klasse M und hier sind Fahrzeuge für den Personenzransport aufgeführt. Egal wie schwer! Diese werden wiederum aus diesem Überholverbot ausgenommen egal wie schwer, ebenso Omnibusse
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