Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Wohnmobile BW & Bayern
158 Mitglieder
zum Thema
Heimlich beim Partner am Handy oder PC schnüffeln?448
Hand aufs Herz liebe Joygemeinde. Wer von euch hat schon mal heimlich…
zum Thema
Handy Fotografie32
Auch wenn es für viele Fotografen ein NO Go ist bin ich gespannt was…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Verkehrszeichen 277 Überholverbot über 3,5 t

*********ddasB Paar
1.400 Beiträge
Stimmt es gibt keine Klasse Wohnmobile

Aber ausschlaggebend ist die Klassifizierung und die ist bei Wohnmobile:M1

Und M1 sind Schwere Personenkraftwagen und das hat nunmal das Kraftfahrtbundesamt so festgelegt

https://www.kba.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/M/M1_Fahrzeuge.html

Aber gerne lassen wir uns eines besseren belehren
*****c65 Paar
2.401 Beiträge
Zitat von ******265:

Gleiches Dilemma gilt übrigens auf Parkplätzen mit PKW-Symbol. So lange die nicht gewichtsbeschränkt sind (z.B. Seitenstreifen) oder Wohnmobile explizit verboten sind, dürfen auch schwere Wohnmobile dort parken.

Hi, ich glaube da irrst du dich.
Parken-Verkehrsschild (314) mit PKW-Zusatzschild (1048-10) verbieten sogar allen Wohnmobilen dort zu parken, selbst unter 3,5t.
Ohne Zusatzschild hast Du recht.

Quelle:
https://www.reisemobil-union.de/artikel/aufbauarten/strassenverkehrsordnung#:~:text=Ein%20Zusatzzeichen%201048%2D10%20reserviert,hier%20herrscht%20f%C3%BCr%20Reisemobile%20Parkverbot.
*********abei Paar
285 Beiträge
Zitat von ******265:
Es geht um die Klasse M und hier sind Fahrzeuge für den Personenzransport aufgeführt. Egal wie schwer! Diese werden wiederum aus diesem Überholverbot ausgenommen egal wie schwer, ebenso Omnibusse

Wie kommt Ihr darauf das ein Omnibuss davon ausgeschlossen ist. Der Bussfahrer überholt nicht oft bei diesem Verkehrszeichen dann ist es vorbei mit Busfahren *g* Jeder Verstoß ist 1 Punkt also Rückzug Führerschein weg
******265 Paar
1.003 Beiträge
Zitat von *********abei:
Zitat von ******265:
Es geht um die Klasse M und hier sind Fahrzeuge für den Personenzransport aufgeführt. Egal wie schwer! Diese werden wiederum aus diesem Überholverbot ausgenommen egal wie schwer, ebenso Omnibusse

Wie kommt Ihr darauf das ein Omnibuss davon ausgeschlossen ist. Der Bussfahrer überholt nicht oft bei diesem Verkehrszeichen dann ist es vorbei mit Busfahren *g* Jeder Verstoß ist 1 Punkt also Rückzug Führerschein weg

Ganz einfach weil es so in der Stvo steht.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

Nr.54
*********aar70 Paar
437 Beiträge
Themenersteller 
@*********abei
Siehe unser erstposting hier mit dem Zeichen 277 .
Darunter steht Busse ausgenommen!
********et24 Mann
12 Beiträge
Hallo Zusammen,

leider gilt das LKW-Überholverbot grundsätzlich für alle Fahrzeuge über 3.5T....leider.
Mein Wohnmobil ist so gebaut worden, dass ich bis 3.5T auch noch ausreichend Zuladung habe.
Da es zur Zeit nur für mich alleine genutzt wird ist das kein Problem.
Bis heute habe ich keine Informationen erhalten, dass Wohnmobile über 3.5 T speziel Strafe zahlen mussten, da es eben schwierig ist dies ohne Papiere zweifelsfrei festzustellen.
Klar ist jedoch sollte ein Unfall oder ein Vergehen vorkommen, dann wird es schwierig und man muss dann mit den jeweiligen Konsequenzen rechnen.
Ich bin seit 1983 mit bis heute verschiedenen Wohnmobilen bis 7.49T unterwegs.

Ich wünsche eine angenehme und zügige Reise... *freu*
*****c65 Paar
2.401 Beiträge
Zitat von *********ddasB:

Aber ausschlaggebend ist die Klassifizierung und die ist bei Wohnmobile:M1
Und M1 sind Schwere Personenkraftwagen und das hat nunmal das Kraftfahrtbundesamt so festgelegt

so einfach ist es leider nicht, die M1-Klasse bezieht sich auf Personenkraftwagen und Fahrzeuge für den Personentransport mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.
Wohnmobile, insbesondere größere Modelle, können in andere Kategorien fallen, wie beispielsweise in die Kategorie "N1" für leichte Nutzfahrzeuge. Die genaue Klassifizierung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Gewicht des Fahrzeugs, seine Konstruktion und seine Verwendung.

Es bleibt also bei den Richtlinien für Fahrzeuge über 3,5t zGG
******265 Paar
1.003 Beiträge
Ich lese das anderst, hier die Einteilung vom KBA:

https://www.kba.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/M/M1_Fahrzeuge.html

Ich hab nur nicht mein KFZ Schein zur Hand .... der liegt im Womo, also SoKFZ Wohnmobil steht auf jeden Fall drin.
*****c65 Paar
2.401 Beiträge
Zitat von ******265:
Ich lese das anderst, hier die Einteilung vom KBA:

https://www.kba.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/M/M1_Fahrzeuge.html

Ich hab nur nicht mein KFZ Schein zur Hand .... der liegt im Womo, also SoKFZ Wohnmobil steht auf jeden Fall drin.

ich gebe zu, ein interessantes Thema. Einen solchen Eintrag habe ich auch. Vielleicht hast Du sogar recht, was die Fahrzeugklasse angeht, kenne meine jetzt auch nicht aus dem Kopf, fahre einen nicht aufgelasteten 3,85 tonnner.

Allerdings sind >3,5t, >3,5t. Daran ändert auch keine Fahrzeugklasse etwas. Zumindest nicht im Bezug auf dieses Thema Verkehrszeichen 277 Überholverbot über 3,5 t
******265 Paar
1.003 Beiträge
Oh doch, es ändert sich dahingehend, dass Fahrzeuge der Klasse M1 mit einer Gesammtmasse über 3,5t von der Regelung des Verkehrszeichen 277 ausgenommen sind.
****ots Paar
146 Beiträge
Wir sind auch über 3,5t und haben keine Zwillingsreifen😉

Ich habe meisten keine Schmerzen damit eine langsame LKW-Kolone zu überholen.

In Frankreich darf ein Wohnmobil, ich meine bis 7,5 t immer 100km/h fahren. Also da wo keine andere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist. Wir sind mal nachts quer durch Frankreich gefahren. Man war das ein Blitzgewitter😂.

Erfreulich ist, dass zB Überholverbote für LKW immer häufiger durch Zusatzschilder für Wohnmobile aufgehoben wird.

LG die Hotpots
*********aar70 Paar
437 Beiträge
Themenersteller 
Erstmal *danke* für die rege Teilnahme

Im Anhang mal ein Auszug eines Antrags zu dem Thema der 2021 im deutschen Bundestag gestellt wurde , aber abgelehnt wurde.
Hier steht eigentlich alles was aktuell gesetzlich gilt
****HO Paar
157 Beiträge
Moin in die Runde!
Muß gestehen, habe nicht alle Kommentare gelesen.
Als Berufskraftfahrer kenne ich das Überholverbotsschild immer nur mit Zusatz (Busse,Anhänger, usw) als bindend für Wohnmobile. 3,5 Tonnen sind jedoch 3,5 Tonnen egal was für ein Fahrzeug.
Verstoß mit dem LKW sind rund 120€ und ein Punkt. Als Wiederholungstäter etwas mehr😇 Zumindest in D.
Italien sind etwa 280€ und 2 Monate Fahrverbot innerhalb des Landes. (Der Stand ist allerdings schon älter).
*****ird Mann
16.016 Beiträge
Zitat von *******43ts:
habe von 3,5 auf 3,850 aufgelastet. damit bin ich LKW. darf aber als womo 100km fahren. wenn eine beschränkung für LKW auf 80km lautet dann muss ich auch 80 km fahren.
das überholverbot für lkw gilt aber auch für mich wenn nicht ein weisses schild darunter ist wo 7,5to steht. das ist mein wissensstand

Mein 3.5 to ist auch als Lkw eingetragen,
Sonst würde die Pkw Steuer greifen!

Aber alles ab 3.5 to muss jedes jahr zur HU!

Überholverbot gilt nur mit Zusatzschild!
Warum überholen dann die Reisebusse?

Die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen liegt bei 60 km/h!

Ich fahre lieber nem Lkw im Windschatten hinterher!
*****tte Paar
1.866 Beiträge
Zitat von *****ird:
Zitat von *******43ts:
habe von 3,5 auf 3,850 aufgelastet. damit bin ich LKW. darf aber als womo 100km fahren. wenn eine beschränkung für LKW auf 80km lautet dann muss ich auch 80 km fahren.
das überholverbot für lkw gilt aber auch für mich wenn nicht ein weisses schild darunter ist wo 7,5to steht. das ist mein wissensstand

Mein 3.5 to ist auch als Lkw eingetragen,
Sonst würde die Pkw Steuer greifen!

Aber alles ab 3.5 to muss jedes jahr zur HU!

Überholverbot gilt nur mit Zusatzschild!
Warum überholen dann die Reisebusse?

Die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen liegt bei 60 km/h!

Ich fahre lieber nem Lkw im Windschatten hinterher!

Manche "Kenntnisse" erschrecken dann doch, bedenkt man, das wir uns die Straßen teilen. Nein, die "Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen" beträgt keine 60km/h, sondern einzig dein Fahrzeug muss mindestens 60kmh fahren können. (muss ich jetzt 3 ! dahinter setzen?). Wenn du auf der Autobahn nur 50 fahren möchtest, bleibt dir das selbst überlassen. So lange dein Fahrzeug mindestens 60 fahren KÖNNTE.

Reisebusse sind eben von dem LKW-Überholverbot ausgenommen - das haben wir ja weiter vorne schon angemerkt, was ein Schwachsinn, die dürfen, aber ein Wohnmobil nicht.
******aar Paar
11 Beiträge
Wie oben schon gesagt über 3,5t ist das überholen verboten.
frag Google
******265 Paar
1.003 Beiträge
Zitat von ******aar:
Wie oben schon gesagt über 3,5t ist das überholen verboten.
frag Google

Verkehrszeichen 277 für KFZ über 3,5t ausgenommen Personenkraftwagen ( M1 - definiert durch das KBA ) und Kraftomnibusse.

Also auch für Wohnmobile erlaubt da unter M1 aufgeführt glitet auch über 3,5t
******aar Paar
11 Beiträge
M1: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Zu dieser Klasse gehören alle gängigen Automobile sowie kleinere Wohnmobile.22.11.2022
*********1972 Mann
13 Beiträge
Zitat von *****tte:
Wir fahren so wie unter 3,5t. Es klebt ja kein Schild aufm Auto, sie müssten einem hinterher fahren, messen, anhalten. Dafür ist keine Zeit. Nur wo km Begrenzung ist, halten wir uns dran. Unser Womo ist nur rein technisch aufgelastet, es wurde baulich nicht verändert, bis auf Luftfedern...🤷

👍
******265 Paar
1.003 Beiträge
Zitat von ******aar:
M1: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Zu dieser Klasse gehören alle gängigen Automobile sowie kleinere Wohnmobile.22.11.2022

Dann geh auf die Seite vom KBA wie oben schon verlinkt... aber gerne nochmals hier:
https://www.kba.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/M/M1_Fahrzeuge.html
**********er910 Paar
138 Beiträge
Hallo Liebe Gemeinde,
Also, wir haben auch ein Wohnmobil über 3,5 to und überhole fast immer. Wenn man mal gestoppt werden sollte, ist es halt so. Moralisch kann ich damit leben. Anders ist es, wenn LKWs zum Teil mit 90 bis 95 km/h über die Autobahn fahren muss man sich doch fragen, ob man dass vertreten kann. Dazu kommen dann noch die Elefantenrennen! Wir haben nach ca. 15 bis 20 Sekunde überholt. Meiner Ansicht nach eine vertretbare Situation auch bei einem Bußgeld
********et24 Mann
12 Beiträge
Hier auch noch einmal zur Klarstellung von mir:
In Bezug zu Wohnmobilen oder So Kfz gelten die 3.5 T als Grenze für freies LKW überholen.
Busse und PKW Züge dürfen dann noch überholen, es sei denn es wird durch das Zusatzzeichen unter dem LKW Verbotsschild verboten.
****69 Paar
977 Beiträge
Wir fahren viele 100.000de km in Europa. Meistens beruflich.
Im Ausland seit über 30 Jahren nie ein Problem. Üb2 Mio km unfallfrei! Auch nicht wenn wir 120 km/h unterwegs sind.
In Deutschland mussten wir sonntags, bei so gut wie kein Verkehr viele km hinter einem Lkw fahren. An einer langen Steigung ist er sehr langsam geworden und da niemand hinter uns war sind wir zügig vorbei gefahren.
Einige km weiter wurden wir von einer Autobahn Polizei raus gewunken. Geld Strafe und Punkte aus Prinzip. Dass wir niemanden gefährdet haben interessierte die nicht.
Es ging der Polizei nur um Geld abzocke.

Die Ironie ist dass man in Spanien und Frankreich mit Wohnwagen schneller als in Deutschland fahren darf…

Als Gutachter weis ich die Gesetze und Normen haben natürlich auch Fehler und können nicht alles in Papierform regeln. Das machen dann die Richter die sich darüber Gedanken machen, aber leider nicht die Vorschriftsgeile Sachblinde Polizei.

Deutschland ist nur noch Bürokratie und wenig Verstand.
*******013 Paar
5.319 Beiträge
Zitat von ****69:
Wir fahren viele 100.000de km in Europa. Meistens beruflich.
Im Ausland seit über 30 Jahren nie ein Problem. Üb2 Mio km unfallfrei! Auch nicht wenn wir 120 km/h unterwegs sind.
In Deutschland mussten wir sonntags, bei so gut wie kein Verkehr viele km hinter einem Lkw fahren. An einer langen Steigung ist er sehr langsam geworden und da niemand hinter uns war sind wir zügig vorbei gefahren.
Einige km weiter wurden wir von einer Autobahn Polizei raus gewunken. Geld Strafe und Punkte aus Prinzip. Dass wir niemanden gefährdet haben interessierte die nicht.
Es ging der Polizei nur um Geld abzocke.

Die Ironie ist dass man in Spanien und Frankreich mit Wohnwagen schneller als in Deutschland fahren darf…

Als Gutachter weis ich die Gesetze und Normen haben natürlich auch Fehler und können nicht alles in Papierform regeln. Das machen dann die Richter die sich darüber Gedanken machen, aber leider nicht die Vorschriftsgeile Sachblinde Polizei.

Deutschland ist nur noch Bürokratie und wenig Verstand.

....das Thema wies bislang viel Sachlichkeit aus, dabei sollte es auch bleiben. Danke
****duo Paar
14.668 Beiträge
Zitat von *****tte:
Wir fahren so wie unter 3,5t. Es klebt ja kein Schild aufm Auto, sie müssten einem hinterher fahren, messen, anhalten. Dafür ist keine Zeit. Nur wo km Begrenzung ist, halten wir uns dran. Unser Womo ist nur rein technisch aufgelastet, es wurde baulich nicht verändert, bis auf Luftfedern...🤷


...was soll die Polizei bei einem Verstoß Überholverbot bitteschön messen, das sieht jeder, auch die Polizei recht objektiv. Und das zulässige Gesamtgewicht liegt bei Abfrage immer direkt vor.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.