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Verkehrszeichen 277 Überholverbot über 3,5 t

*****tte Paar
1.865 Beiträge
Zitat von ****duo:
Zitat von *****tte:
Wir fahren so wie unter 3,5t. Es klebt ja kein Schild aufm Auto, sie müssten einem hinterher fahren, messen, anhalten. Dafür ist keine Zeit. Nur wo km Begrenzung ist, halten wir uns dran. Unser Womo ist nur rein technisch aufgelastet, es wurde baulich nicht verändert, bis auf Luftfedern...🤷


...was soll die Polizei bei einem Verstoß Überholverbot bitteschön messen, das sieht jeder, auch die Polizei recht objektiv. Und das zulässige Gesamtgewicht liegt bei Abfrage immer direkt vor.

Wir haben die Geschwindigkeit mit in die Antwort integriert.
********2023 Paar
53 Beiträge
Hallo, ich würde denken das Wohnmobile wie Busse zu behandeln sind und und nicht wie ein LKW, da ja auch Busse 100 kmh fahren dürfen, dürfen diese auch überholen, von daher würde mein Verständnis mir sagen Wohnmobile dürfen überholen!?
*****tte Paar
1.865 Beiträge
Zitat von ********2023:
Hallo, ich würde denken das Wohnmobile wie Busse zu behandeln sind und und nicht wie ein LKW, da ja auch Busse 100 kmh fahren dürfen, dürfen diese auch überholen, von daher würde mein Verständnis mir sagen Wohnmobile dürfen überholen!?

NEIN
******265 Paar
1.003 Beiträge
Ich sag nur M1 Gewichtsunabhängig
Pain and Passion
*******Noir Mann
20 Beiträge
Auch wenn es auf den ersten Blick einfach aussieht, ist es doch durch EU-Recht kompliziert.
Das EU-Recht ist zwar in der Zulassungsverordnung umgesetzt, jedoch nicht in der STVO.

Zeichen 277 ordnet Überholverbot für Fahrzeuge >3,49to mit Ausnahme PKW und Bussen an. Leider definiert die STVO nicht, was denn PKW sind.

Früher gab es in der Zulassung PKW, LKW und Sonderfahrzeuge (z.B. Wohnmobile). Seit EU-Recht (ca. 2007) gibt es im Zulassungsrecht nur noch Klasse M1 (Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, unabhängig des Gewichts) und Klasse N1 bzw. N2 (Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis bzw. über 3,5 Tonnen)

Die einzige Definition PKW findet sich im PBefG. (Taxiverordnung), dort ist ein Personenkraftwagen ein Fahrzeug das dem Transport von Menschen und zwar nicht mehr als 9 inkl. Fahrer, dient.

Da ein Wohnmobil eindeutig dem Transport von Menschen dienen (Sonst wären sie in Klasse N1 oder N2 eingruppiert), sind sie also eindeutig PKW und fallen nicht unter die Beschränkung des LKW-Symbols bei Parkplätzen, Überholverboten und Durchfahrtbeschränkungen.

Anderes Beispiel: Beschussgeschützte Fahrzeuge wiegen gern auch über 3,5to und sind eine Unterkategorie der Klasse M1.
*********aar70 Paar
437 Beiträge
Themenersteller 
Viele Beiträge, Meinungen aber wie man sich auch für sich selbst auslegt :
Fakt ist , mit dem Wohnmobil über 3,5 Tonnen bei dem Zeichen 277 ( wer es noch nicht kennt schaut unser Eingangsposting ) zahlt man wenn man es missachtet.
Einige hier haben die Zahlung ja auch bestätigt 😊
Interessant wäre eigentlich noch , ob jemand gegen den Bußgeld Bescheid Widerspruch eingelegt hat , weil in seiner Zulassungsbescheinigung Fahrzeug zur Personenbeförderung steht ( steht bei uns auch trotz 4400 kg Gesamtgewicht) und was dann letztlich vor dem Amtsgericht dabei heraus gekommen ist😊
Pain and Passion
*******Noir Mann
20 Beiträge
Mir ist leider nur eine Rechtsprechung bekannt, die Wohnmobile den PKW zuordnet. Hierbei ging es jedoch um Parkplätze mit PKW-Symbol.

Zum Überholverbot sind mir nur Urteile vor EU-Recht bekannt.
********et24 Mann
12 Beiträge
Wohnmobil Überholverbot bei LKW Zeichen
Ich stelle noch einmal klar:
Die Zulassung spielt keine Rolle ob das Wohnmobil überholen darf oder nicht sondern nur das Gewicht.
Bis 3.49 T darf überholt werden.
Ab 3.5 T gilt auch für Wohnmobile das LKW Überholverbot....das ist eindeutig.
Die Diskussionen laufen ja, um auch hier wie bei Bussen die Freigabe bei 100 KM/h freizugeben.
Das Problem sind aber die Bremsen bei den Fahrzeugen....
Ich hoffe ich konnte ausreichend Klarheit vermitteln. *wink*
Pain and Passion
*******Noir Mann
20 Beiträge
Mann könnte allerdings die LKW-Maut 2024 ab 3,5to. heranziehen, da hier Wohnmobile explizit ausgenommen sind, da sie eben nicht zur Güterbeförderung bestimmt sind.
Pain and Passion
*******Noir Mann
20 Beiträge
Zitat von ********et24:
Wohnmobil Überholverbot bei LKW Zeichen
Ich stelle noch einmal klar:
Die Zulassung spielt keine Rolle ob das Wohnmobil überholen darf oder nicht sondern nur das Gewicht.
Bis 3.49 T darf überholt werden.
Ab 3.5 T gilt auch für Wohnmobile das LKW Überholverbot....das ist eindeutig.
Die Diskussionen laufen ja, um auch hier wie bei Bussen die Freigabe bei 100 KM/h freizugeben.
Das Problem sind aber die Bremsen bei den Fahrzeugen....
Ich hoffe ich konnte ausreichend Klarheit vermitteln. *wink*

Kannst Du bitte die gesetzliche Grundlage für Deine Klarstellung / Deine Aussagen nennen?

Insbesondere das Thema Bremsen passt ja vielmals nicht, weil das technisch gleiche Fahrzeug sowohl als 3,5to. als auch darüber Zugelassen werden kann.
********et24 Mann
12 Beiträge
Gerne wobei ich das hier auch wiederhole von sunshinepaar 70:
"Viele Beiträge, Meinungen aber wie man sich auch für sich selbst auslegt :
Fakt ist , mit dem Wohnmobil über 3,5 Tonnen bei dem Zeichen 277 ( wer es noch nicht kennt schaut unser Eingangsposting ) zahlt man wenn man es missachtet."

Verkehrszeichen Straßenverkehr-Oordnung (StVO)
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftszeichen Abschnitt 7 Geschindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote.
Definition der Schilder hier 277: Überholverbot für Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.5T.
Das ist eindeutig.
Leider sind viele Dinge sehr komplex und können leicht zu falschen Interpretationen führen.

Thema: Bremsen
Ich selber komme auch aus der Automobilbranche und bin Produzent für Motorenteile.
Und richtig ist, dass die Chassies häufig an Ihren Belastungsgrenzen ausgelegt sind. Da die Chassies eigentlich nicht für diese Dauerbelastungen (Wohnmobile) konstruiert wurden, sind die Bremswege entsprechend. Die Sicherheitsreserven sind dem entsprechend, was man sich auch an den jeweiligen Bremswegen mal ansehen kann.
Dessen sollte man sich immer bewusst sein. Das eine ist was erlaubt ist und das andere ist der tatsächliche Anhalteweg mit sehr häufig überlasteten Achsgewichten.
Pain and Passion
*******Noir Mann
20 Beiträge
Dann wiederhole ich auch gerne. Zeichen 277 sagt Überholverbot ab 3,5to. ausgenommen PKW und Busse.

Wohnmobile über sind PKW, egal was sie wiegen.
********et24 Mann
12 Beiträge
Ab zGG 3.5T gelten Wohnmobile rechtlich als LKW.
Darunter ist richtig sind Sie wie PKW´s ohne Beschränkung.

Sie können auch in die Zulassungsbescheinigungen sehen, wo auch weiterhin SO-KFZ Wohnmobile eingetragen sind.
Diese Daten sind dann auch für die geänderten Mautbedingungen für Österreich wichtig zu beachten.
****en Paar
179 Beiträge
********et24 Mann
12 Beiträge
Richtig - Dieser Antrag "Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 681/2021" wurde wieder von der Tagesordnungspunkteliste genommen, wie die Anpassung der Gewichtsklassen bei den Führerscheinregelungen.
Hier wurden leider bisher keine Änderungen / Anpassungen umgesetzt.
******265 Paar
1.003 Beiträge
Sorry aber die FDP hat genau so wenig Ahnung wie Scheuer von der Maut *traenenlach*

Ich bleib bei der Aussage wie im KBA hinterlegt. Fahrzeugklasse M1 somit überholen erlaubt auch für KFZ über 3,5t
********et24 Mann
12 Beiträge
Die Wohnmobile über 3.5 T werden als LKW eingestuft.
Sie müssen ausserhalb geschlossener Ortschaften mit Leuchten abgesichert werden und dürfen auch nicht innerorts auf den PKW Stellplätzen ohne Zusatzschilder parken.
In letzter Konsequenz muss jeder für sich verantworten was auch logisch ist.
Es gab in der Vergangenheit auch mehr technische Gründe, um diese noch heute gültigen Maßnahmen auch als logisch zu erachten. Die Gesetzgebung hat sich den veränderten techn. Bedingungen bisher nicht angepasst.
Pain and Passion
*******Noir Mann
20 Beiträge
Bitte hinterlege Deine Behauptung „Wohnmobile über 3,5to. Werden als LKW eingestuft“ mit einem entsprechenden Gesetzestext.

Es gibt kein Sonderkfz Wohnmobil mehr, es gibt nur noch Fahrzeuge M1 mit Unterkategorien Geländewagen, Wohnmobile, gepanzerte Fahrzeuge etc, unabhängig des Gewichts. Siehe KBA.
*****tte Paar
1.865 Beiträge
@********et24

Der Überholvorgang hat aber mit Bremsen eher nichts zu tun. Beim überholen sollte man möglichst nicht bremsen müssen und um langsame LKW zu überholen, reichen ja die erlaubten 100km/h.

@*******Noir
Du bist schon ein wenig penetrant, ne? STVO und was irgendwo im Schein eingetragen ist, sind unterschiedliche Dinge und wenn du im Überholverbot für LKW mit deinem WoMo über 3,5t überholst und erwischt wirst, wirst du nach der STVO verknackt. Das hat Independet auch oben so geschrieben und das bestätigen die User hier, die es erwischt hat und die zahlen durften.
********et24 Mann
12 Beiträge
In der StVO Paragraph 3 ist die Geschwindigkeit für Wohnmobile klar festgestzt: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html

Richtig ist, dass es hier in verschiedenen angrenzenden Bereichen zu unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen kommen kann. Dies bezieht sich aus meiner Sicht aber nicht auch vom logischen Verständnis her auf die Praxis auch in Verbindung mit der EU Verordnung.
Ich habe hier versucht, auch aus den Produkthaftungsrechtlichen Hintergründen ein klein wenig die Sache zu erläutern. Dieser Rahmen hier stellt für mich mein Hobby dar, welches ich mit jetzt 40 jähriger Erfahrung mit viel Spaß lebe.
Insofern wünsche ich allen eine gute und entspannte Fahrt. *freu*
******265 Paar
1.003 Beiträge
Zitat von *****tte:
@********et24


@*******Noir
Du bist schon ein wenig penetrant, ne? STVO und was irgendwo im Schein eingetragen ist, sind unterschiedliche Dinge und wenn du im Überholverbot für LKW mit deinem WoMo über 3,5t überholst und erwischt wirst, wirst du nach der STVO verknackt. Das hat Independet auch oben so geschrieben und das bestätigen die User hier, die es erwischt hat und die zahlen durften.

Das Verkehrszeichen 277 heißt nicht LKW überholverbot, sondern KFZ über 3,5t. Ausgenommen sind Omnibusse und PKW. Lt. Definition des KBA sind Persoenkragtwagen alles was unter M1 läuft unabhängig des Gewichtes auch Wohnmoile.
*****tte Paar
1.865 Beiträge
Zitat von ******265:
Zitat von *****tte:
@********et24


@*******Noir
Du bist schon ein wenig penetrant, ne? STVO und was irgendwo im Schein eingetragen ist, sind unterschiedliche Dinge und wenn du im Überholverbot für LKW mit deinem WoMo über 3,5t überholst und erwischt wirst, wirst du nach der STVO verknackt. Das hat Independet auch oben so geschrieben und das bestätigen die User hier, die es erwischt hat und die zahlen durften.

Das Verkehrszeichen 277 heißt nicht LKW überholverbot, sondern KFZ über 3,5t. Ausgenommen sind Omnibusse und PKW. Lt. Definition des KBA sind Persoenkragtwagen alles was unter M1 läuft unabhängig des Gewichtes auch Wohnmoile.

Wollt oder könnt ihr nicht verstehen?

Ja, das KBA definiert das so.
Nein, das Gesetz, bzw. Straßenverkehrsordnung, wurde dem nicht angepasst, deswegen Strafe.

Maßgeblich ist die StVO.
Pain and Passion
*******Noir Mann
20 Beiträge
Willst Du oder kannst Du es nicht verstehen?

Die StVO benutzt den Begriff PKW ohne ihn zu definieren.

Vor der Neuregelung der ZulassungsVO war das klar. Da gab es im Fahrzeugschein PKW und Sonderfahrzeuge, z.B. Wohnmobile.

Seit EU-Neuregelung gibt es im Fahrzeugschein aber nur noch M1, egal ob "Auto" oder Wohnmobil, unabhängig des Gewichts.

Und wo schaut die Ordnungsbehörde hin, um herauszufinden, um was für ein Fahrzeug es sich handelt? Richtig, in den Fahrzeugschein.

Ich kenne auch Fälle, wo nach Hinweis auf diesen Sachverhalt von der Strafe abgesehen wurde. Aber ja, eine Rechtsprechung ist mir dazu nicht bekannt, vermutlich weil die meissten Betroffenen die komplexe Rechslage nicht durchblicken und daher die Strafe akzeptieren.
*********buca Paar
1.040 Beiträge
Mal eine andere Frage zum Thema >3,5t:

Ab Mitte des Jahres kommt die Mautpflicht über 3,5t. Das gilt dann ja auch für die aufgelasteten WoMo.
Wie macht ihr das? Jede Strecke ann einem Terminal zahlen, oder eine Box in den Wagen?
*********aar70 Paar
437 Beiträge
Themenersteller 
@*********buca *zumthema*
Hat mit dem Thema hier nichts zu tun .
Dazu gibt es ein eigenes Thema in der Gruppe.
Zudem gibt es für Wohnmobile in Deutschland keine
Mautpflicht , diese sind davon ausgenommen jetzt und auch in Zukunft
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