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Verkehrszeichen 277 Überholverbot über 3,5 t

******p50 Mann
316 Beiträge
Um die Verwirrung komplett zu machen *geheimtipp* :

Auszug des Beschluss des Deutschen Bundestages zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO vom 30.05.2017 zu Zeichen 277 (Überholvervot > 3,5 Tonnen)

Von dem Überholverbot können auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t auf Steigungsstrecken ausgenommen werden, auf denen der durch die 12. Ausnahmeverordnung zur StVO eingeräumte Geschwindigkeitsvorteil besonders zum Tragen kommt.


12. Ausnahmeverordnung zur StVO
Basisdaten
Titel: Zwölfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung
Kurztitel: 12. Ausnahmeverordnung zur StVO
Abkürzung: StVOAusnV 12 (nicht amtlich)
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 StVG
Rechtsmaterie: Verkehrsrecht
Fundstellennachweis: 9233-1-3-12
Erlassen am: 18. Mai 2005
(BGBl. I S. 866)
Inkrafttreten am: 30. Mai 2005
Letzte Änderung durch: Art. 1 VO vom 26. Oktober 2009
(BGBl. I S. 3678)
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 5. November 2009
Weblink: Text der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
Die 12. Ausnahmeverordnung zur StVO bestimmt, dass für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nicht 80, sondern 100 km/h beträgt. Die Regelung gilt auch für im Ausland zugelassene Wohnmobile, sofern aus den Fahrzeugpapieren eindeutig zu erkennen ist, dass das zulässige Gesamtgewicht 7,5 t nicht überschreitet.

Die Verordnung wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erlassen und trat am 30. Mai 2005 in Kraft. Ursprünglich war sie bis zum 31. Dezember 2009 befristet. Die Befristung wurde mit Wirkung zum 5. November 2009 gestrichen, so dass die Verordnung unbefristet gültig ist.


Wobei das natürlich evtl. nur heißen kann, daß es den Ländern erlaubt ist, für das Zeichen 277 ein Zusatzschild für Wohnmobile anzubringen (wie z.B. in Hessen) *nixweiss*
*****tte Paar
1.865 Beiträge
Genau das, dein Schlusssatz ist damit gemeint.
*********nli63 Paar
4 Beiträge
Also
Das man bezahlt weil man überholt ist wohl der geringste Grund zur Ärgernis.
Interessant wird es erst dann wenn was passiert.
Vor allem wenn Personen zu Schaden kommen und eine Ziwielklage folgt.
Dann viel Spaß.
*********zien Paar
432 Beiträge
Zitat von *********nli63:
Also
Das man bezahlt weil man überholt ist wohl der geringste Grund zur Ärgernis.
Interessant wird es erst dann wenn was passiert.
Vor allem wenn Personen zu Schaden kommen und eine Ziwielklage folgt.
Dann viel Spaß.

was konstruiert ihr hier, es ist doch Wurscht welches Fahrzeug überholt, wenn der Überholte. ausschert, ist er schuld. Es ist nicht entscheidend ob 3,5 oder 4 t Gewicht, das macht keinen Unterschied, Busse dürfen auch überholen und wiegen das zigfache eines Womos
Pain and Passion
*******Noir Mann
20 Beiträge
Zitat von *****c65:
Zitat von ******265:

Gleiches Dilemma gilt übrigens auf Parkplätzen mit PKW-Symbol. So lange die nicht gewichtsbeschränkt sind (z.B. Seitenstreifen) oder Wohnmobile explizit verboten sind, dürfen auch schwere Wohnmobile dort parken.

Hi, ich glaube da irrst du dich.
Parken-Verkehrsschild (314) mit PKW-Zusatzschild (1048-10) verbieten sogar allen Wohnmobilen dort zu parken, selbst unter 3,5t.
Ohne Zusatzschild hast Du recht.

Quelle:
https://www.reisemobil-union.de/artikel/aufbauarten/strassenverkehrsordnung#:~:text=Ein%20Zusatzzeichen%201048%2D10%20reserviert,hier%20herrscht%20f%C3%BCr%20Reisemobile%20Parkverbot.

Ich fürchte, die aktuelle Rechtsprechung sagt da etwas anderes;-)

Google mal nach AG Bottrop 29 Owi-40 Js 1108/22-577/22
*********aar70 Paar
437 Beiträge
Themenersteller 
@*******Noir
Interessantes Urteil.
Betrifft zwar das parken eines Wohnmobil bis 3,5 t, aber wenn man das Urteil richtig interpretiert bzw liest kann man eindeutig auch hier erkennen das Wohnmobile bis 3,5 t im Sinne der stvo der Gruppe der Pkw zugeordnet werden und Wohnmobile über 3,5 Tonnen der Gruppe der lkw ( siehe auch hier Hinweis auf das Überholverbot für Wohnmobile über 3,5 Tonnen im Urteil).
Pain and Passion
*******Noir Mann
20 Beiträge
Interessant, ich deute das Urteil ganz anders als Du. Nun ja.

Der Hinweis auf das Überholverbot bezieht sich auf Wohnmobile, die einen Anhänger ziehen.
*******gel3 Mann
1.612 Beiträge
Ich habe ein Womo von 4,5 t und Fahre immer im grau Bereich und Überhole schön finde ich da Richtung bad Hersfeld bis nach Thüringen rein die AB mit Zusatz Schild Überhol verbot ab 7,5 t
auch Richtung Stuttgart
****69 Paar
977 Beiträge
Vielleicht sollten wir alle mal an die zuständigen Ämter Briefe schreiben.
Wir setzen gemeinsam die Forderungen auf. Kompetente Teilnehmer haben wir ja hier eventuell.
Wer weiß, vielleicht können wir eine Kleinigkeit in Bewegung setzen?
****69 Paar
977 Beiträge
Es gibt doch bestimmt viele Wohnmobile in Deutschland. Vielleicht sogar mehr als Traktoren? …
Wäre es da nicht möglich auf die Probleme mit einer schönen WOMo Demo aufmerksam zu machen?

An einem Freitag drei Wochen vor Ferien Begin?
******aar Paar
11 Beiträge
Ich Habe bei der Vorgänger Regierung einen Brief an denn Verkehrsminister geschrieben wieso wir immer noch das überholverbot haben bei Mobilen bis 7,5 Tonnen aber 100KM/H fahren dürfen.Da habe ich zur antwort bekommen es wird noch geprüft und Sie ständen im austausch mit denn Verkehrsministern in der EU.
Das warst dann auch.
*****tte Paar
1.865 Beiträge
🤦🤦🤦
****nda Frau
2.246 Beiträge
Also ich habe hier in der Schweiz vor einem Jahr den kleinen Lkw Führerschein gemacht, da ich mein Wohnmobil Auflasten musste.

Mein Fahrlehrer hat uns beigebracht, dass Schilder wie diese uns schwere Wohnmobile Nicht betreffen, da wir keine Lastkraftwagen sind. Wie es der Fahrzeugtyp sagt, transportieren solche Fahrzeuge Gewerblich Lasten und das tun wir bekanntlich nicht. Gilt übrigens auch für Fahrverbote mit einem Lkw darauf.

Also ich werde weiterhin Schilder auf denen ein Lkw abgebildet ist, aus eben diesem Grund ignorieren.
*********aar70 Paar
437 Beiträge
Themenersteller 
@****nda
Na dann frag lieber noch mal bei deinem Fahrlehrer nach wie es denn außerhalb der Schweiz, sprich in Deutschland ist😊.
Von Lkw wird hier auch nicht gesprochen, sondern ganz allgemein von Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen.
*****tte Paar
1.865 Beiträge
Was mir dabei doch etwas Angst macht, ist ja, das ich mich gemeinsam mit den "Ich lege die StVO individuell aus" Fahrern auf der gleichen Straße bin.... 🙈🙈🙈😅 *angsthab*
****nda Frau
2.246 Beiträge
@*********aar70 womit sich der Kreis wieder schliesst, dass pkw ausgeschlossen sind und als was gelten Wohnmobile, auch die schweren?
*****tte Paar
1.865 Beiträge
Zitat von ****nda:
@*********aar70 womit sich der Kreis wieder schliesst, dass pkw ausgeschlossen sind und als was gelten Wohnmobile, auch die schweren?

In der StVo als LKW, völlig egal, als was es das Kraftfahrtbundesamt und der KFZ Schein sieht.

Wirst du erwischt, musst du zahlen, ob es dir nun passt oder nicht-und den ganzen Anderen. *aua*
**********er_69 Mann
575 Beiträge
Ich bin über 30jahren mit meinen Wohnmobil unterwegs gewesen 7;5t unterwegs gewesen und habe bis zum heutigen Tag noch keine Knolle erhalten immer Augen auf nach der Polizei und ich bin fast immer mehr wie 100 km gefahren und habe immer Glück gehabt ich glaube in Deutschland ist es noch am günstigsten aber Österreich oder Schweiz oder Italien da können sie das auch über die goobox feststellen oder über die Mautstellen und die können sogar das Wohnmobil einziehen bis die Strafe bezahlt ist und das wird richtig teuer aber keine Ahnung was es kostet im Ausland halte ich mich meistens an die Regeln
Ich wünsche euch allen alzeit gute Fahrt und wer sich an die Regeln hält muss auch nicht bezahlen lg Meister Christian 😍😍😍😍😍
****nda Frau
2.246 Beiträge
Ich hab jetzt nochmals beim Fahrlehrer nachgefragt. Mal schauen was er antwortet. Aber ich würde es auf meine Verkehrsrechtversicherung hinauslaufen lassen. Bevor jetzt wieder einer kommt von wegen Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer. Ein solches Überholverbot hat mit Stauprevention zu tun und weniger mit Sicherheit. Es soll Elefantenrennen an ungünstigen Orten verhindern.
****nda Frau
2.246 Beiträge
Weiss nicht ob es nur mit so geht. Aber wenn ich mit meinen 100 ankomme und dann einen vor sich her schleichenden Pkw überholen muss, stellen sich mir immer meine Nackenhaare auf.
Pain and Passion
*******Noir Mann
20 Beiträge
Zitat von *****tte:
Zitat von ****nda:
@*********aar70 womit sich der Kreis wieder schliesst, dass pkw ausgeschlossen sind und als was gelten Wohnmobile, auch die schweren?

In der StVo als LKW, völlig egal, als was es das Kraftfahrtbundesamt und der KFZ Schein sieht.

Wirst du erwischt, musst du zahlen, ob es dir nun passt oder nicht-und den ganzen Anderen. *aua*

Nur weil Du es wiederholst, wird es nicht richtiger.

In der StVo ist weder definiert, was ein PKW ist noch welche "Personenkraftwagen" von den Zeichen mit LKW-Symbol ausgenommen sind.

Klar ist aber auch, das mein Wohnmobil nicht zur Beförderung von Lasten gebaut ist.
*****tte Paar
1.865 Beiträge
Zitat von *******Noir:
Zitat von *****tte:
Zitat von ****nda:
@*********aar70 womit sich der Kreis wieder schliesst, dass pkw ausgeschlossen sind und als was gelten Wohnmobile, auch die schweren?

In der StVo als LKW, völlig egal, als was es das Kraftfahrtbundesamt und der KFZ Schein sieht.

Wirst du erwischt, musst du zahlen, ob es dir nun passt oder nicht-und den ganzen Anderen. *aua*

Nur weil Du es wiederholst, wird es nicht richtiger.

In der StVo ist weder definiert, was ein PKW ist noch welche "Personenkraftwagen" von den Zeichen mit LKW-Symbol ausgenommen sind.

Klar ist aber auch, das mein Wohnmobil nicht zur Beförderung von Lasten gebaut ist.


Vermutlich, weil es so einfach ist, gibt es deswegen in manchen Bundesländern extra diese kleinen, lustigen Zusatzschilder, die es Wohnmobilen auf manchen Abschnitten extra erlauben, was ja, deiner Definition nach, sowieso gar nicht verboten ist.

Und aus dem gleichen Grund gab es ja schonmal Pläne, bzw. Antrag zur Änderung..... *popcorn2*
******265 Paar
1.003 Beiträge
So, ich muss meinen Standpunk revidieren.
Hab gerade mit dem Verkehrsdienst der Autobahnpolizei telefoniert. Es ist so, dass im Fahrzeugschein PKW stehen muss und nicht soKFZ. Wohnmobil. Somit fallen So.Kfz Wohnmobil über 3,5t unter das Überholverbot. Der Polizist meinte er hätte schon öfters div. Verstöße zur Anzeige gebracht und es wären bis heute keine Rückläufer weder von der Busgeldstelle noch von Amtsgerichten gekommen.

Lg
****nda Frau
2.246 Beiträge
Auch *katze* hat nach vielem googlen was dazu gelernt. In Deutschland scheint es tatsächlich noch als praktisch einzigstes Land so zu sein, dass dieses Überholverbot auch für uns schwere Wohnmobile zählt.
Pain and Passion
*******Noir Mann
20 Beiträge
Zitat von ******265:
So, ich muss meinen Standpunk revidieren.
Hab gerade mit dem Verkehrsdienst der Autobahnpolizei telefoniert. Es ist so, dass im Fahrzeugschein PKW stehen muss und nicht soKFZ. Wohnmobil. Somit fallen So.Kfz Wohnmobil über 3,5t unter das Überholverbot. Der Polizist meinte er hätte schon öfters div. Verstöße zur Anzeige gebracht und es wären bis heute keine Rückläufer weder von der Busgeldstelle noch von Amtsgerichten gekommen.

Lg

Danke für diese Bestätigung. Etwas anderes habe ich nicht geschrieben.

Wenn Du ein Fahrzeug hast, das vor EU-Recht zugelassen wurde, gibt es die Fahrzeugklassen PKW und soKFZ. Mit einem soKFZ Wohnmobil darfst Du im LKW-Überholverbot nicht überholen, da das Fahrzeug nicht als PKW zugelassen ist.

In der Zulassungsbescheinigung Teil I meines 4,5to.-Wohnmobils steht jedoch:

J: M1
5: Fz. z. Pers.bef. b. 8 Spl.
Wohnmobil

Zum Vergleich: Im "Fahrzeugschein" meines VW ID5 steht:

J: M1
5: Fz. z. Pers.bef. b. 8 Spl.
Kombilimousine

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