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Party vs. Prostitution

*****800 Mann
260 Beiträge
Nun wenn Du da genaue Angaben möchtest solltest Du einen Anwalt oder Steuerfachman fragen !
********eint Paar
312 Beiträge
Oder einen Richter. Und mal die Fragen zu deinen Veranstaltungen bez. Zuhälterei mit einbeziehen... Aber da kommt ja bewusst nichts.. weil noch grauerer Graubereich.
********eint Paar
312 Beiträge
Ja klar weils ja deine Veranstaltung ist *traenenlach* ....
Alle anderen madig machen, aber dein Ding ist super okay.
Am besten frag die Polizeistation.
Aber ja laut deinen Argumenten wie es dir passt ist es zumindest Zuhälterei.. Prostitution könnte auch sein, ist ja nix anderes als die anderen Fälle .
So ist's halt
*********erin Frau
2.535 Beiträge
Es gibt jedoch eine Lösung für das Dilemma.
****_B Mann
90 Beiträge
Zitat von ********eint:
Ja klar weils ja deine Veranstaltung ist *traenenlach* ....
Alle anderen madig machen, aber dein Ding ist super okay.
Am besten frag die Polizeistation.
Aber ja laut deinen Argumenten wie es dir passt ist es zumindest Zuhälterei.. Prostitution könnte auch sein, ist ja nix anderes als die anderen Fälle .
So ist's halt

Die Situation ist doch eine ganz andere, weil kein Mädel involviert ist. Wenn man eine Gartenparty organisiert, auf der gevögelt wird, wir die Gattin halt nicht mit „angeboten“

Ich muss sagen, das ich diese Diskussion echt spannend finde. Es hat noch nie geschadet sich mit Grauzonen zu beschäftigen, wenn sie nutzen möchte.
********eint Paar
312 Beiträge
Jaaa gaaaaanz anders. 😅
********zarr Mann
113 Beiträge
Wen interessieren diese ganzen Details denn überhaupt?
Die Leute wollen Spass haben, wie auch immer! Wenn Geld im Spiel ist, so wissen das die Beteiligten im Vorfeld.
So what
**n7 Mann
598 Beiträge
Wenn ein Gewerbe angemeldet ist - was steht denn auf der Rechnung, welche die Teilnehmer bekommen? Wofür wird gezahlt?
****_B Mann
90 Beiträge
Zitat von ********zarr:
Wen interessieren diese ganzen Details denn überhaupt?
Die Leute wollen Spass haben, wie auch immer! Wenn Geld im Spiel ist, so wissen das die Beteiligten im Vorfeld.
So what

Ich hab ursprünglich mal Hotelfachmann gelernt und so Partys schon mit der Polizei beendet, weil das bei uns halt nicht erlaubt war.

Und dann kannst Du noch mal fragen, wen das interessiert *zwinker*
****_B Mann
90 Beiträge
Zitat von ********eint:
Jaaa gaaaaanz anders. 😅

Alle diskutieren hier ziemlich sachlich. Bis auf Euch. Überlegt doch mal, ob das Ihr was zur Diskussion beitragen könnt und wollt oder ob das vielleicht für Euch nicht die passende Diskussion ist.
*********eren Mann
47 Beiträge
Zitat von ********eint:
Zitat von *********eren:
Danke Euch allen für Eure Beiträge.
Auch wenn der Themenersteller klar eigene "Klärungsziele" hier verfolgt, die wohl besser beim Steuerberater oder Strafrechtler angesiedelt wären, Dank auch Dir.

Ein Bisschen wundre ich mich über meine bisherige Naivität in mancher Hinsicht.

Welche Klärungsziele sind da gemeint?
Alles was er macht ist gut, und wenn sich 3 Leute im Hotel treffen ist böse?
Neee, nichts in diesem Thread halte ich für falsch oder böse oder richtig und gut.

Ich wundre mich über eine aus meiner Sicht merkwürdige Vorgehensweise des Themenerstellers zur Klärung doch für ihn scheinbar wichtiger Sachverhalte.
Ich würd halt bei solcher Wichtigkeit nicht irgendwo in eine Runde fragen, mir Unbekannte fragen. Ich würd halt Leute vom Fach fragen, Strafrechtsanwälte oder Steuerberater.

Uuuund ich bin froh, dass er hier fragt und es so kontroverse Beiträge gibt. Wie schon gesagt, ich war bislang rund um diese Themen ziiiiiemlich naiv.
*********hgang Mann
361 Beiträge
Ich muss sagen, dass ich die verschiedenen Aspekte des aufgeworfenen Themas sehr interessant finde. Auch eure Beträge und Auseinandersetzung mit den Fragen finde ich lesenswert.
******ilf Mann
46 Beiträge
In Italien gibt es sogar für Payklos ein Ticket bzw. Rechnung. Und da kann es schon mal vorkommen, dass Klogänger nach dem Sch3isshausbesuch kontrolliert werden.
**********rKerl Mann
127 Beiträge
Die Grenzen zwischen Party und Prostitution sind fließend. Früher gab es Flatrate-Parties. Einmal zahlen und so oft vögeln wie man kann. Die sind heute verboten. Aber wie ist das, wenn drei Paare sich zusammen tun und die Mädels Spaß am intensiven Sie mit vielen Männern haben und das dabei ausleben und am Ende nach Abzug der Kosten der Gewinn verteilt wird? Wenn es regelmäßig geschieht, könnte man es als Prostitution betrachten.

Man könnte aber auch sagen, die Männer zahlen für die Teilnahme der Party und die Frauen sind eben scharf auf Sex und deswegen gibt es eben auch viel Sex.

Ich habe soi einen Fall mal live erlebt, wo eine HÜ Party in einem Hotel von den Blauen unterbrochen wurde mit eben solchen Vorwürfen. Eine der Frauen, die deutliche Spuren der männlichen "Erleichterung" auf dem Körper hatte, holte ganz enspannt ihren Anwaltsausweis aus der Tasche, zeigte ihn den Polizisten und fragte nach dem Vorwurf, der gemacht werde. Als der Blaue sie mit Namen ansprach, kam die giftige Ansage Frau Dr. ..... bitteschön. Die Blauen zogen unverrichteter Dinge ab und es ging weiter! Die Szene hatte schon was.

Was ist mit einer Studentin, die in einem Swingerclub mit HÜ einen Betrag X bekommt, damit die Jungs unkompliziert zum Schuß kommen? Sie macht es gelegentlich, ist sie eine Hure?

Eine gute Freundin ist Unternehmensberaterin, beruflich viel unterwegs, sehr hübsch, sexuell sehr aktiv, hat einen vierstelligen Tagessatz und wenn ihr danach ist, setzt sie sich abends an die Hotelbar und läßt sich abschleppen. Manchmal just for fun, aber wenn der Typ ihr Geld bietet, nimmt sie es mit. ISt sie eine Hure, die für Geld vögelt?

Bei enger Betrachtung muß man jeden Tausch Geld gegen Sex als Prostitution betrachten, ggfs auch die Gucci-Tasche als Hurenlohn sehen. Aber entspricht das der Lebenswirklichkeit? Man sollte da etwas entspannter sein und das Gesetz nicht noch enger auslegen, als es die Behörden tun.

Anders sehe ich das, wenn die Frau Räume mietet, egal ob Hotel oder Appartement und dann dort Männer empfängt, die für einen Preis X Sex in der Form Y bekommen. Einmal ist keinmal aber wenn es regelmäßig ist, ist es eine gewerbliche Tätigkeit, also Prostitution.

Mit dem Tatbestand derZuhälterei wäre ich sehr vorsichtig. Nicht jeder, der eine Party organisiert ist ein Zuhälter. Maßgeblich für die Zuhälterei ist die Ausbeutung der Frauen. Und wer in einem Appartementhaus die Mädels bei der Arbeit als Prostituierte unterstütz, in dem er organisatorische Dinge erledigt und dafür einen Prozentsatz X oder ein Fixum bekommt, ist KEIN Zuhälter. Wo die Grenze bei der Aufteilung der Einkünfte liegt, daß man von Zuhälterei spricht, weiß ich nicht. Aber dazu gibt es Urteile. Vor allem geht es um die Freiwilligkeit. Ist das Mädel im Haus, weil es dort aber WILL oder weil sie gezwungen ist, dort zu arbeiten? Kann das Mädel nach Hause gehen, wenn es keinen Bock mehr hat? Kanbn es die Wirkungsstätte nach eigenem Ermessen wechseln? Solange hier kein Zwang ausgeübt wird, ist das ein Dienstleistungsvermittler wie jemand der eine Gruppe von Handwerkern betreut und für Aufträge sorgt.

Man könnte auch sage,m wer einen Party-Organisator als Zuhälter bezeichnet, begeht eine üble Nachrede, wenn die Frauen freiwillig auf den Parties vögeln!

Wie das steuerlich zu sehen ist, ist eine ganz andere Frage die mit der Prostitution nix zu tun hat!
********eint Paar
312 Beiträge
Zitat von *********tion:
Zitat von ********eint:
Jaaa gaaaaanz anders. 😅

Alle diskutieren hier ziemlich sachlich. Bis auf Euch. Überlegt doch mal, ob das Ihr was zur Diskussion beitragen könnt und wollt oder ob das vielleicht für Euch nicht die passende Diskussion ist.

Was ist daran sachlich wenn Hr Dr keine einzige Frage zu sich und seinen Veranstaltungen beantwortet?
**********e7262 Paar
1.111 Beiträge
Zitat von ********Buro:
... ein Mann veranstaltet ein Party. Lädt ein, kauft Getränke und Essen. Die Preise sind ähnlich Club. Es entsteht ein Gewinn. (Alle Ein- und Ausgaben an Steuerberater, Gewerbe angemeldet).
Ist das Prostitution? Oder Zuhälterei?

1. Hier eine Horde Laien nach ihrem Bauchgefühl zu befragen bringt dir ebenso wenig wie deine Fragen an einem beliebigen Stammtisch in Niederbayern zu stellen *zwinker*

2. Der Begriff 'Party' ist total sinnfrei und daher kann dir ohne Klärung was exakt (!) du damit meinst nicht mal ein Fachjurist was dazu sagen. Wenn sich zwei Senioren im Stadtpark auf eine Bank setzen und ihr Käsebrot mümmeln kann man das genauso 'Party' nennen. Klar meinst du eine Sexparty .. aber auch dabei gibt es viele Varianten.

3. In dem Bereich gibt es Grauzonen ohne Ende und nicht mal die Gerichte sind sich untereinander immer einig.

4. Zentral für die Frage nach Prostitution ist immer ob ein Geldfluss vom Freier zur Hure stattfindet.

5. Zentral für die Frage nach Zuhälterei ist immer ob der mögliche Zuhälter der Frau für den Sex Weisungen gibt.
**********e7262 Paar
1.111 Beiträge
Zitat von **********rKerl:
Die Grenzen zwischen Party und Prostitution sind fließend.

Was vor allem daran liegt, dass 'Party' ein umgangssprachlicher Begriff ist, der alles und jedes bedeuten kann. In dem Fall von der Swingerclubparty bis zum klassischen Bordell *zwinker*

Zitat von **********rKerl:
Was ist mit einer Studentin, die in einem Swingerclub mit HÜ einen Betrag X bekommt, damit die Jungs unkompliziert zum Schuß kommen? Sie macht es gelegentlich, ist sie eine Hure?

Ich kenne einen Fall, wo der Clubbetreiber einer sehr eifrigen Dame beim Gehen immer mal 50 Euro 'fürs Taxi' zusteckte, obwohl er wusste, dass sie mit dem eigenen Auto dort war. Als aus ihrem Freund ein Ex-Freund wurde, zeigte er sie wegen Prostitution an. Ergebnis bei Gericht: Keine Prostitution da sie nicht immer den Schein bekam. Aber weil sie dieses Einkommen nicht angegeben hatte, war sie doch wegen Steuerhinterziehung dran. Und der Clubbetreiber auch.

Zitat von **********rKerl:
Man könnte auch sage,m wer einen Party-Organisator als Zuhälter bezeichnet, begeht eine üble Nachrede, wenn die Frauen freiwillig auf den Parties vögeln!

Wenn die Damen freiwillig für Geld vögelten , bleibt immer noch 'Förderung der Prostitution' als Straftatbestand *zwinker*
StGB § 180a Förderung der Prostitution.
2. die Prostitutionsausübung durch Maßnahmen gefördert wird, welche über das bloße Gewähren von Wohnung, Unterkunft oder Aufenthalt und die damit üblicherweise verbundenen Nebenleistungen hinausgehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

********eint Paar
312 Beiträge
Sind raus beim Diskutieren.
Ein Diskutant der nur ausfragt , sich aber an der Diskussion nicht beteiligt... hinterfragenswert.
**********e7262 Paar
1.111 Beiträge
Zitat von ********Buro:
Kennt jemand einen Anwalt, der selbst swingt oder auf Joy ist?

Warum gerade einen swingenden Anwalt?
Willst du ihn mit Tickets für deine 'Partys' bezahlen? *zwinker*

Anwälte sind IMMER auf einen Bereich unseres Rechtssystems spezialisiert.
Und 95 % der Anwälte haben vom Prostitutionsrecht nicht genug Ahnung
um dir wirklich weiterhelfen zu können. Also ruf deine örtliche Anwaltskammer
an und lasse die einen Spezialisten raussuchen.
****a4X Frau
1.052 Beiträge
Gruppen-Mod 
Es wäre schön wenn ihr freundlich beim Thema des Threads bleiben würdet.

Liebe Grüße Julia4X *modda*
*******ntes Paar
2.850 Beiträge
Warum fällt die Zuhälterei aus wenn du kein Gewinn erzielen kannst?
********eint Paar
312 Beiträge
Spätestens jetzt ist klar worauf das hinausläuft...
*********chen Paar
91 Beiträge
Interessant, dass hier ein Umstand völlig außer Acht gelassen wird: es wird immer von "Hotelzimmer" gesprochen. Schon mal daran gedacht, dass ein Hotelbetreiber not amused sein wird, wenn er nur ein Zimmer vermietet, dort aber ein halbes Duzend oder mehr Leute ein- und ausgehen, das Bad, Toilette, Dusche usw. benutzen?
Das würde unserer Ansicht nach schon fast den Tatbestand eines Betrugsdeliks erfüllen... zumal viele Hotels in Ihren AGB´s die Nutzung des Zimmers mit mehr als den angegebenen (zahlenden) Gästen explizit ausschließen *zwinker*
*******ntes Paar
2.850 Beiträge
Zitat von ********Buro:
Zitat von *******ntes:
Warum fällt die Zuhälterei aus wenn du kein Gewinn erzielen kannst?

§ 181a Absatz 1 Nr.2 StGB bedarf u.a. eines Vermögensvorteils

Ist schon lustig,
Genau die Fragestellung gibt es in einem Jura Forum und auch die gleichen Antworten.....
****_B Mann
90 Beiträge
Zitat von *********chen:
Interessant, dass hier ein Umstand völlig außer Acht gelassen wird: es wird immer von "Hotelzimmer" gesprochen. Schon mal daran gedacht, dass ein Hotelbetreiber not amused sein wird, wenn er nur ein Zimmer vermietet, dort aber ein halbes Duzend oder mehr Leute ein- und ausgehen, das Bad, Toilette, Dusche usw. benutzen?
Das würde unserer Ansicht nach schon fast den Tatbestand eines Betrugsdeliks erfüllen... zumal viele Hotels in Ihren AGB´s die Nutzung des Zimmers mit mehr als den angegebenen (zahlenden) Gästen explizit ausschließen *zwinker*

Wie bereits oben geschrieben, habe ich schon so Partys aus einem Hotelzimmer polizeilich „entsorgen“ lassen. Mir wäre in dem Fall auch ein Anwaltsausweis, wie weiter oben geschrieben, völlig egal, weil es bleibt immer noch das Hausrecht und ein Vertragsbruch.

…. Aber das ist zwar die selbe Party, aber ein anderes Thema *zwinker*
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