Gesetzliche zulässige BDSM ?
Hallo liebe gemeinde,Wenn man sich die Profiltexte der User durch liest, dann liest man zwar vielfach ein Kreuz bei BDSM, baer im Bereich, das mögen wir nicht steht dort mit einmal:
"nichts ungesetzliches"
bzw auch Variante wie nichts Verbotendes etc.
Die Frage, die sich mir stellt, was möchte der /die Profilinhaber damit zum Ausdruck bringen.
Grundsätzlich sollte man doch wissen, das eine Fesselung oder aber das schlagen einer Person lt. dt. Strafgesetzbuch immer eine Handlung ist, die unter Strafe steht. Und da hilft es auch nicht, das elle Personen zum Zeitpunkt der Handlung, mit dieser Handlung, einverstanden waren.
Selbst der "harte Sex" evtl Eindringen in Sie ohne das sie richtig feucht ist, macht vielen Spass, die Nässe tritt dann meist auch sofort ein, aber im Endeffekt ist es nichts anderes als eine mini Vergewaltigung.
Sollte im nachhin eine/ einer Klagen, kann man Glück haben und an einem toleranten Richter/Staatsanwalt geraten...
Aber es kann auch schnell als Straftat ausgelegt werden, zumal evtl ein Beteiligter seine Zustimmung zu dieser Handlung nie gegeben haben will.
Daher die Frage, was versuchen diese Person/en damit zum Ausdruck zu bringen....
LG
Chris