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Gesetzliche zulässige BDSM ?

*********al_sh Mann
45 Beiträge
Themenersteller 
Gesetzliche zulässige BDSM ?
Hallo liebe gemeinde,

Wenn man sich die Profiltexte der User durch liest, dann liest man zwar vielfach ein Kreuz bei BDSM, baer im Bereich, das mögen wir nicht steht dort mit einmal:

"nichts ungesetzliches"

bzw auch Variante wie nichts Verbotendes etc.

Die Frage, die sich mir stellt, was möchte der /die Profilinhaber damit zum Ausdruck bringen.

Grundsätzlich sollte man doch wissen, das eine Fesselung oder aber das schlagen einer Person lt. dt. Strafgesetzbuch immer eine Handlung ist, die unter Strafe steht. Und da hilft es auch nicht, das elle Personen zum Zeitpunkt der Handlung, mit dieser Handlung, einverstanden waren.
Selbst der "harte Sex" evtl Eindringen in Sie ohne das sie richtig feucht ist, macht vielen Spass, die Nässe tritt dann meist auch sofort ein, aber im Endeffekt ist es nichts anderes als eine mini Vergewaltigung.

Sollte im nachhin eine/ einer Klagen, kann man Glück haben und an einem toleranten Richter/Staatsanwalt geraten...
Aber es kann auch schnell als Straftat ausgelegt werden, zumal evtl ein Beteiligter seine Zustimmung zu dieser Handlung nie gegeben haben will.

Daher die Frage, was versuchen diese Person/en damit zum Ausdruck zu bringen....

LG
Chris
im gegenseitigen Einverständnis
Wie sieht es denn dann mit Sex also dem herkömmlichen GV aus?

Der ist auch ungesetzlich, wenn eine der beteiligten Personen nicht will.
Das nennt man Vergewaltigung und ist...... törö strafbar.
- Was meiner Meinung nach nicht durch den "Tatbestand des Eindringens in eine trockene Scheide" ( passiert schon mal im Klimakterium) gegeben ist. -
Wenn der dominante Teil seine Grenzen ( z.B. Safeword ignorieren) überschreitet begibt er sich in meinen Augen auf die gleiche Ebene wie ein Vergewaltiger.

Ich denke, auch im BDSM - Bereich gilt das gleiche.

Vorher allerdings sollte man wohl das Gehirn einschalten... wie bei vielen Aktivitäten des alltäglichen Lebens.

LadyC
So habe für euch mal gegoogelt


Mit gegenseitigem Einverständnis sind partnerschaftlich ausgeübte Praktiken aus dem Bereich BDSM in Deutschland im Regelfall nicht strafbar.

Für die Verwirklichung des Tatbestands der Nötigung muss die Anwendung von Gewalt oder die Drohung mit einem „empfindlichen Übel“ gegeben sein, im Falle der sexuellen Nötigung die Drohung mit einer Gefährdung für Leib und Leben. Sofern die Fortdauer der Handlung durch den Gebrauch eines Safewords unverzüglich beendet werden kann, sind beide Tatbestände nicht zu verwirklichen.

Ähnliches gilt für den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen. Danach ist zu bestrafen, wer unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit sexuelle Handlungen an einem anderen vornimmt. Solange der nötige Widerstand, die Fortdauer der Handlung zu unterbrechen, durch den Gebrauch des Safewords aufgebracht werden kann, ist der Tatbestand nicht zu verwirklichen, da eine echte Widerstandslosigkeit nicht besteht



Ähnliches gilt für den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen. Danach ist zu bestrafen, wer unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit sexuelle Handlungen an einem anderen vornimmt. Solange der nötige Widerstand, die Fortdauer der Handlung zu unterbrechen, durch den Gebrauch des Safewords aufgebracht werden kann, ist der Tatbestand nicht zu verwirklichen, da eine echte Widerstandslosigkeit nicht besteht



Also ist BDSM nicht strafbar solange beide Parteien mit einverstanden sind


LG Angi
********rina Frau
101 Beiträge
Grüß Euch,

also meiner Meinung möchten die Leute damit zum Audruck bringen, dass sie eben nicht mit Kindern/Tieren/etc etwas tun.

Was sonst sollte die Aussage "nichts Verbotenes" bedeuten?

Daß dies eigentlich klar sein sollte für alle Beteiligten, die BDSM einvernehmlich ausüben, zumindest für mich eine Selbstverständlichkeit und nicht erwähnenswert.
Ich finde diese Aussagen persönlich immer etwas merkwürdig - bewegen wir uns doch in einem Raum, wo das wie gesagt, klar sein sollte.
Und die, die es tun möchten, werden es hier oder anderswo, wo es um einvernehmliche Erotik geht, sicher nicht kund tun.

Was ist Verboten?
Oben genanntes ganz klar - wobei der Sex mit Tieren übrigens nicht per se in jedem Land verboten ist - aber das ist wieder ne andere Geschichte.

Verbotenes gibt es für mich im EINVERNEHMLICHEN Rahmen nicht.
Natürlich solange kein Mensch nachhaltig davon Schaden nimmt.

Lieben Gruß,
Katarina
****en Frau
18.216 Beiträge
Legal - Illegal.
Herzlichen Dank für das Aussprechen der Frage!!!
Endlich!

Ich persönlich finde diesen expliziten Hinweis in vielen Profilen auch maximal überflüssig.
Vor allem: wer würde denn das Gegenteil von sich behaupten?

Vielleicht so:
"Ich bin der Uwe-Klaus-Günter-Paul-Theodor und ich stehe total auf Ungesetzliches und Illegales. Informationen zu meiner Person bitte an die örtlichen Dienststellen der Polizei..."
Ach ja, und am besten sind dann die, die jemanden zum Pferde stehlen suchen...
*haumichwech*

Grundsätzlich sind mir manche Sachen oft so selbstverständlich, dass ich sie nicht noch extra erwähnen muss.
Das viel gerühmte Niveau zum Beispiel, die allseits beliebte Toleranz in all ihren Schreibvariationen und natürlich allem voraus das unübertreffliche "Alles kann, nichts muss"...

Es tut mir echt leid, aber ich finde das unsäglich einfallslos.
Aber das nur nebenbei.

Ich jedenfalls mag die ungesetzlichen und herrlich verbotenen Sachen, die mein Liebster mit mir macht, sehr sehr gern...
*g*
********_Aux Paar
34 Beiträge
???
Man möge sich im Bezug auf das Strafrecht mal SSC auf der Zunge zergehen lassen...

Kommt da nicht einvernehmlich drin vor???

Ich hatte mit meiner Ex so einen Fall erlebt. Sie meinte Sie kann mich anzeigen wegen Körperverletzung. Verfahren wurde eingestellt, da Sie seinerzeit einen Sklavenvertrag unterschrieben hat, und damit die ausdrückliche Einwilligung gegeben hat.

Dumm gelaufen aber sehr lehrreich für mich...

BDSM ist in der Tat eine Gratwanderung entlang am Strafrecht. Aber was ist heute nicht eine solche Gratwanderung? Wenn du heute in dein Auto steigst begehst du aus diesem Blickwinkel schon theoretisch versuchte Körperverletzung mit Todesfolge, weil du könntest ja mit deinem Auto einen über den Haufen fahren...

Also ich denke man sollte die Kirche im Dorf lassen, und im Spiel auf SSC achten...

So long

Tom *floet*
******nig Mann
24.820 Beiträge
im Spiel auf SSC achten
na wie das kind heißt, ob jetzt ssc oder rack oder was ganz anderes, ist dabei erstmal egal. es kommt auf die einvernehmlichkeit an, und darauf dass es nicht gegen gute sitten bzw menschenrechte verstößt. unter diesen voraussetzungen ist bdsm nicht strafbar.
inwieweit das dann belegbar ist ist allerdings eine ganz andere frage: auch mit einem sklavenvertrag kann man böse auf die nase fallen, denn formulierungen wie "...hat sich sexuell jederzeit für mich bereit zu halten..." (wie es ja durchaus gern mal in solchen verträgen vorkommt) heißt noch lange nicht, dass nicht doch eine vergewaltigung vorliegen kann. und da steht im zweifelsfall einfach mal aussage gegen aussage...

was aber zum ausdruck gebracht werden soll mit solchen aussagen ist wohl: keine kinder, keine leichenschänderei etc.
das alles sind dinge, die völlig unabhängig von bdsm einfach illegal sind, aber dennoch gibt es durchaus menschen, die sowas praktizieren. klar, sie würden das hier wohl kaum öffentlich schreiben, aber in so mancher unterhaltung stellt sich eben doch heraus, dass man auch mal auf selbstverständliches hinweisen muss. also warum nicht auch darauf? schlimm finde ich es nicht, aber in der regel durchaus unnötig.

übrigens, nur mal so am rande angemerkt:
sodomie (in diesem fall: sex mit tieren) ist in deutschland ebenfalls nicht verboten! voraussetzung ist dabei lediglich das wohl des tieres, bzw die vereinbarkeit mit dem tierschutz: kommt das tier dabei nicht zu schaden ist das nicht strafbar.
der entsprechende paragraph war derselbe wie der schwulenparagraph (beides galt als abartig und beides fiel unter den begriff sodomie) und wurde somit auch zusammen legalisiert.
was es aber nicht besser macht... ich finds immer noch eklig und verabscheue es!
*********Light Frau
1.452 Beiträge
Wir fassen also nochmal zusammen: Vergewaltigung ist Auslegungssache und das einzige, was verboten ist, sind Leichen und Kinder. Wundervoll, dass die halbe Community unter "ich mag nicht" extra darauf hinweisen muss. *autsch*
Mein Senf:
Was im Einvernehmen passiert, sollte nicht strafbar sein, punkt.
Das Problem bei all diesen "Einverständnis"-Sachen ist halt, woher weiß man, dass ein Teil von beiden nicht dazu gezwungen wurde, Einverständnis zu bekunden??

ad Sodomie:
Ich bin nicht der Meinung, dass ein Tier "Einverständnis" mit sexuellen Handlungen zeigen kann, weshalb es meines Ermessens imemr noch strafgesetzlich verfolgt gehört....genausoweing kann jemand behaupten, es wäre einvernehmlich, weil der Schwanz in den Mund des babys gepasst hat...so etwas ist widerwärtig.
Was im Einvernehmen passiert, sollte nicht strafbar sein, punkt.

Das kann man aber so auch nicht stehen lassen!

Was ist mit dem Kanibalen, der das Einverständnis seines Opfers hatte?

Oder dem Abtrennen von Gliedmaßen mit Einverständnis?

Ich denke sooo einfach kann man es sich nicht machen! *zwinker*

Luna
*********Light Frau
1.452 Beiträge
Was ist mit dem Kanibalen, der das Einverständnis seines Opfers hatte?[...] Ich denke sooo einfach kann man es sich nicht machen! *zwinker*
Naja, warum eigentlich nicht? *mrgreen*
Das ist jetzt nicht dein Ernst!
@SirDemian_Luna
Ja eh, deshalb steht da ja auch noch der zweite Satz^^

Und ich hab auch noch einen Absatz über extremere Spielweisen drin stehen gehabt, den ich dann aber weggelöscht hab...aber gut, dann eben doch:

Partner A und Partner B haben tatsächlich durch einen Vertrag vereinbart, dass Partner B zu Schaden kommt (bleibende Verletzung, im schlimmstemn Falle Tod).
Wo beginnt nun die Freiheit des einen, wo die des anderen? Soll man Partner A und B einschränken, weil ein Mensch zu Schaden kommt? Oder soll man die Angehörigen von Partner B einschränken, obwohl die sicher nicht wollen, dass oben genanntes Szenario eintritt?
Udn wo genau muss die Grenze gezogen werden? Schon beim Branding, oder erst beim Verstümmeln? Oder gar nicht??

Und noch was - woher weiß man, ob B nicht dazu gezwungen wurde, den Vertrag zu unterzeichnen?

Für mich eine Grundsatzdiskussion, die nicht so ohne weiteres aufzulösen ist.
Diese Diskussion haben wir auch gerade an anderer Stelle.
Das Problem ist, wenn ein Jurist da ist und etwas Zeit hat kann er das gerne mit Paragraphen Urteilen und Auslegungen verdeutlichen,

Solange Niemand klagt oder die Polizei/Staatsanwaltschaft einschaltet ist erstmal alles ok.

Fuer die folgenden Beispiele gehe ich einfach mal von einem Top/Dom und einer Sub aus:

Sind sich die beiden einig ist alles ok und sie koennen "beruhigt spielen"

Nehmen wir mal an, Sub ist nicht zufrieden mit dem was Dom tut und andersherum.
Dom beendet die Beziehung und will sich jemand anderen suchen. Nun koennte Sub ja Dom etwas auswischen wollen, zur naechsten Polizei gehen und denen ihren "versohlten Hintern" zeigen nach dem Motto: Der hat mich vergeaaltigut und verpruegelt.

Nu hat Dom ein Problem, denn er wird nicht nachweisen koennen das Sub das wollte.
Steht aussage gegen Aussage.
Selbst mit einer schriftlichen Vereinbarung muss sub nur behaupten, Dom haette sie unter Androhung von schlaegen bzw. nach schlaegen und unter Androhung weiterer dazu gezwungen das zu unterschreiben.

Und schon schwup die wup ist aus unserem "gesetzeskonformen SSC beachteten BDSM" eine Straftat geworden...
*********Light Frau
1.452 Beiträge
@Sir Demian
Naja, nicht wirklich. Wiederum gehe ich das mal provokanterweise durch: Was geht mich das an?
Wenn beide zustimmen, ist das wirklich ihr Problem.

Banal ausgedrückt verhält es sich so auch mit Sterbehilfe: einer will, einer hilft, nur in diesem Fall gibt es ein sogenanntes Selbstbestimmungsrecht. Das heißt nicht, dass ich nicht erkenne, wie groß der Unterschied zwischen den beiden Fällen ist, sondern dass ich für Selbstbestimmung plädiere: wenn etwas abgesprochen und festgelegt bzw vereinbart worden ist, was in beider Interesse liegt, sollte sich nicht ein Dritter oder die Judikative einmischen müssen.
@on the tramp

Das ist auch meine Meinung, aber, wie es jetzt eh gerade von Jirik dargestellt wurde:
WER beweist mir, dass es wirklich in beidseitigem Einverständnis passiert ist? Was wenn einer zum objektiv gesehenen "Einverständnis" genötigt wurde?
Und es ist beileibe nicht "IHR" Problem, denn es gibt ja immer noch Menschen, die in Kontakt mit den beiden "Hauptprotagonisten" stehen. Was ist, wenn die Familie des zu schaden Gekommenen (ob jetzt im Einverständnis oder nicht) klagt? Die haben alles Recht dazu.
Nun, @********ramp:

Was du ansprichst ist eher ein Problem jeder Gesellschaft an.
Denn jede Gesellschaft hat Regeln und in jeder Gesellschaft kommt irgendwann der Punkt an dem man sich nicht mehr an die Regeln halten will.
Aber:
Wie ist das mit Ehre, Benehmen und "werten" ?
Wenn sich jemand das Leben nehmen will: Bitte ich werde ihm da aber nicht bei helfen.
Wenn sich jemand das Bein abtrennen will... bitte aber helfen werde Ich ihm dabei nicht und meine Kettensaege leihe ich ihm dafuer auch ganz bestimmt nicht aus.

Ich denke es gibt einige Grenzen, was jemand einem anderen antun kann, egal ob derjenige das gerade will oder nicht.
Gerade wenn es etwas entgueltiges ist.

Wenn Sub sich von mir wuenscht, das ich ihr mit was auch immer den ruecken Blutig schlage muss ich leider sagen: "*Sorry* aber so was tue ich nicht" Wenn sie das moechte soll sie das alleine machen, aber nicht mit meinen Utensilien und auch nicht bei mir bzw. in meinem Beisein.

Ich nehme nu mal SSC als Beispiel auch wenn das was ich sagen will in RACK noch viel ausgepraegter ist aber SSC ist glaube ich einfach bekannter...

SSC heisst nicht umsonst Save Sane Consentual und zwar genau in der Reihenfolge.
Sicherheit und gesunder Menschenverstand werden also ganz klar ueber die Einvernehmlichkeit gestellt.
SSC heisst nicht umsonst Save Sane Consentual und zwar genau in der Reihenfolge.
Sicherheit und gesunder Menschenverstand werden also ganz klar ueber die Einvernehmlichkeit gestellt.

Wow, also DAS beschreibt es jetzt aber wirklich perfekt. Gefällt mir.
Und weil es so schoen passt gerade:

Nun haben wir das Problem:
Was ist sicher ?
Was ist gesunder Menschenverstand bzw. klarer Verstand ?
und wo sind die Grenzen ?

Ich behaupte einfach mal:
SSC ist Sinnlos solange beide Partner nicht ganz ganz ganz lange und genau ueber das Reden, was sie tun wollen.

Beispiel:
Sub: "bitte schlag mich, aber nicht zu fest"
Dom schlaegt sie und Subbie springt auf und schreit:"bist du wahnsinnig ich sagte nicht zu fest"
Darauf hin sagt Dom: "Das war nicht fest und was fest ist bestimme ich !"

Soll sagen: Sehr vieles ueber das wir hier so allgemein reden ist sehr Relativ und verallgemeinert.
*********Light Frau
1.452 Beiträge
Nun ja, sie haben das "Recht", weil es "recht"lich festgelegt ist.

Was ist mit einem Selbstmordkandidaten, der sich vom Hochhaus stürzt und eine verzweifelte Familie hinterlässt? Muss deswegen das Gebäude gesprengt werden, weil es "schuld" daran ist? Auch hier gilt wieder ein Selbstbestimmungsrecht.

Es geht hier auch nicht unbedingt um "Rücken blutig schlagen", es reicht mitunter wohl auch, wenn eindeutige blaue Flecken zu sehen sind. Und dass du das nicht machen willst, lieber Jirik, schließt nicht aus, dass es einige SM-Paare auch ausschließen. Das ist dann im Falle eines Falles schlicht und ergreifend "dumm gelaufen".

Es geht mir auch nicht darum, dass ich mich nicht an Regeln halten will, sondern dass viele Regeln in der Gesellschaft ins Privatleben eingreifen. Wenn ein Mensch gegessen werden möchte, ist das quasi Selbstmord. Wenn ein Kannibale ihn isst, dann, weil der Selbstmörder sich selbst vererbt. Die Familie wird leiden. Aber sie hätte auch gelitten, wenn er von der Brücke gesprungen wäre.

Vielleicht könnt ihr mir folgen, worauf ich hinaus will: Es ist - wie von vielen schon erwähnt - schwierig, vor dem Gesetz seine "Unschuld" zu beweisen, sei es eine Sterbehilfe, ein Kanibale oder ein verlassener Dom.
Mir geht es eher um Folgendes:

Wenn jemand sich sein eigenes Leben nehmen will ist das seine enscheidung ABER dann soll er das auch alleine tun.

Wenn er von einem Hochhaus springt dann hat das Hochhaus damit genausowenig etwas zu tun wie eine Bruecke ein fahrender Zug etc.

Denn weder das Hochhaus noch die Bruecke noch der Zug sind lebende denkende Wesen.

Der Kanibale auf der anderen Seite schon.
*********Light Frau
1.452 Beiträge
Worum es dir geht, hab ich ja begriffen, aber ich bin der Meinung, dass der Staat sich erst dann einzumischen hat, wenn einer von beiden dem nichtwollenden Anderen Schaden zugefügt hat. Alles andere sollte "Selbstbestimmungsrecht" haben. Das problematische ist natürlich, wenn jemand gezwungen wird, aber beweisen kann das auch in anderen Fällen niemand.
@********ramp:

Das heisst du will, das es legal ist, wenn jemand mir unterschreibt, das ich ihn erwuergen soll und ich das dann auch tun darf ?
*********Light Frau
1.452 Beiträge
Wenn es euer beider Herzenswunsch ist, ist mir das herzlichst egal - aber schwierig ist und bleibt es, zu beweisen, dass beide es wirklich wollten. Wenn es - hypothetisch - nachweisbar wäre: "rechtswidrig, aber nicht strafbar"
*********Light Frau
1.452 Beiträge
übrigens:
"Es gibt in Deutschland kein explizites gesetzliches Verbot von Kannibalismus." so wiki

Angeklagt und zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde der Rotenburger "wegen Mordes und Störung der Totenruhe".

So, Back to topic, oder was? *ggg*
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