@******hka
Jeder darf seine Meinung sagen.
Muss aber auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen beachten.
Dies ist bei A.Hildmann nicht mehr der Fall.
Nicht umsonst ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft u.a. weg. §130.
Bei X.Naidoo ist es ähnlich.
Seine antisemitischen Reden sind nur hart an der Grenze zur Strafbarkeit.
Beide dürfen weiterhin ihren Unsinn sagen.
Und das machen beide auch.
Daher findet kein Verbot einer Meinung oder Zensur statt.
Siege deren Telegram Kanäle.
Was aber auch zur Meinungsfreiheit gehört, das dem Unsinn der beiden Widersprichen werden darf.
Auch das Veranstalter sagen, das mit den beiden aufgrund von Ablehnung des Grundgesetz sowie Antisemitismus nicht zusammengearbeitet wird.