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Tantramassage als Nebenjob - Was sagt der Hauptarbeitgeber?

Tantramassage als Nebenjob - Was sagt der Hauptarbeitgeber?
Da ich mir ernsthaft überlege, nebenberuflich Tantramassagen zu geben und gleichzeitig im öffentlichen Dienst mit Kundenkontakt tätig bin, wollte ich mal in die Gemeinde hinein fragen, wie einzelne das handhaben, oder das allgemein von euch gesehen wird.

Folgende Fragen stellen sich mir zum Beispiel:

Eigentlich muss ich mir von meinem Arbeitgeber Nebentätigkeiten genehmigen lassen und dazu Tätigkeit, zu erwartenden wochenstündlichen Umfang und zu erwartende Einnahmen angeben.
Ich kann überhaupt nicht einschätzen, wie mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) daruaf reagieren wird, wenn ich bei Tätigkeit Tantramasseur oder ähnliches eintrage. Lehnt er die Genehmigung ab, kann ichs vergessen.
Verschweige ich das Ganze oder verpacke es als Wellnessmasseur (was ich tatsächlich auch u.U. parallel anbieten werde oder so, kann es gut gehen oder es fliegt irgendwann durch Zufall auf und ich krieg ríchtig Ärger, abgesehen davon, dass mir die Heimlichtuerei auch gegen den Strich geht.

Soll ich von mir ein Foto auf der Seite des Instituts veröffentlichen, auf dem ich dann eindeutig erkannt werden kann, oder lass ich das lieber, damit potentielle Kunden, die zu mir im öffentlichen Dienstleistungssektor kommen, nicht "verschreckt" werden, oder Arbeitsollegen mich mobben?

Hat da jemand Erfahrungen mit solchen Fragen? Wie geht ihr damit um? Was für Ratschläge habt ihr? Bin sehr gespannt auf eure Antworten. Vielen Dank schon mal und ein gutes neues und sinnliches 2014!

Namasté Wolfgang
**********henke Mann
9.659 Beiträge
Es hängt...
... leider Gottes sehr vom Wohnort ab - je nördlicher und je östlicher von da, wo Du jetzt mit Deinem Profil bist, um so besser ;-).

Außerdem hängt es sehr von Deiner Besoldungsstufe im öD ab, für Leute mit A16 aufwärts kann schon ein Facebookprofil zuviel sein.
Lieber Wolfgang,
ich habe die Erfahrung gemacht, dass, je offener ich damit umgehe, umso mehr Verständnis bekomme ich.
Aber ich bin auch nicht im öffentlichen Dienst.

Meiner damals 14jährigen Tochter, die damals meinen geliebten Nebenjob als
"nur ekelhaft" fand, und die mich verzweifelt fragte, was sie Mitschülern sagen soll, wenn die fragen, was ich mache, sagte ich, sie solle als meinen Beruf "Berührungstherapeutin" angeben.

Das ist ja die Krux: wenn wir uns mit diesem Job verstecken, kommen wir gefährlich nah dorthin, wo wir nicht hinwollen, nämlich in irgendeine Schmuddelecke.

Gibt es vielleicht einen Vorgesetzten, dem Du vertrauen kannst, mit dem Du ehrlich über die Problematik sprechen kannst? Mit dem Du gemeinsam eine Lösung finden kannst?

Bei all diesen Überlegungen fällt mir ein Kollege ein, der es eines Tages seiner Mutter gesagt hat. Erst reagierte sie total entsetzt. Dann setzte er sie vor seinen Laptop und zeigte ihr sein Gästebuch mit den Erfahrungsberichten.
Sie las und sagte dann "so etwas wunderschönes machst Du?"

Ich wünsche Dir alles Gute,
Clara
********rlin Frau
1.344 Beiträge
Von AG-Seite möchte ich Dich
vorsichtig darauf hinweisen, dass Du, je mehr Unsicherheit Du aufwirfst mit Schön-Formulierungen und/oder gezielter Unterschlagung von Fakten den Unwillen und die Neugier wecken.

Steh zu dem, was Du tust - Du bietest Massagen und Körperarbeit an und machst dies zum Ausgleich und Nebenerwerb.

Wenn ein Arbeitgeber stur sein will, so wird er dies sein. Besser jedoch als jedwede Fragezeichen sind wohl überlegte und treffende Formulierungen.

Viel Glück für Deinen Weg *blumezupf*
***aR Mann
109 Beiträge
Tantramassage = sexuelle Dienstleistung
zumindest sieht das so der öffentliche Dientst und das Verwaltungsgericht Stuttgart und somit ist es nicht genehmigungsfähig.
Egal, wie Du es drehst und wendest, am Ende wird man Dir den Strick daraus drehen.
Gibst du es nicht genau an, packt man Dich wegen Unehrlichkeit in der Nebentätigkeitsmeldung bzw. bei der Anmeldung/Genehmigung.
Und manchmal kann man gar nicht so schnell schauen, wie man verraten wird.
Und dann heißt erst mal alles aus und da große Verfahren.
...
Im Öffentlichen Dienst hast Du weitergehende Pflichten, als andere Arbeitnehmer.

Im Öffentlichen Dienst sollte eigentlich auch das Einkommen ausreichen und keine zwingende Notwendigkeit bestehen, die Kasse mit sog. "Tantra-Massagen" (was auch immer das mit Tantra zu tuen habe) aufzubessern.

Der sog. "Dienstherr" wird dies ähnlich einem Prostitutions-Nebengewerbe handhaben.
Dies ist in aller Regel mit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nicht vereinbar.

Folge: Abmahnung und Kündigung.

Wenn es nicht gleich zur Kündigung kommt, ist wohl jede Karriere als beendet zu betrachten.

"Privat" ohne Entgelt und gewerblichen Hintergrund kannst Du jedoch alles leben und tun was innerhalb geltender Gesetze erlaubt ist und nicht öffentlich als sog. "sittenwidrig" die Runde macht.

Namasté & Tashi Delek
*******er62 Mann
214 Beiträge
Personalrat
Was sagt denn der Personalrat dazu?
*********_Mond Paar
588 Beiträge
Was den Nebenerwerb angeht, sehe ich es leider so wie Hexengott.

Man muss auch einfach sehen, dass das Arbeitsumfeld im ÖD leider auch nicht offen gegenüber spirituellen oder sexuellen Themen ist.

Zur Bemerkung, dass privat alles gelebt werden kann, gilt für den öD nur bedingt. Es wird darauf ankommen, wo und was man arbeitet. Als Staats- oder
Landesbediensteter bspw. geht es auch immer um das Ansehen des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit und dessen Unangreifbarkeit. Insofern hat man bei Eintritt des Arbeitsverhältnisses auch Dienstpflichten übernommen, dieses Ansehen nicht zu schädigen.

Und so sehr es mir persönlich widerstrebt, wird der Arbeitgeber die Tätigkeit als Tantramasseur als nicht vereinbare Tätigkeit auslegen, wie hier andere auch schon geschrieben haben.

Insofern wird nur die Wahl bleiben, den Erwerbsgedanken zu verwerfen, das Private nicht an die große Glocke zu hängen, um keine schlafenden Hunde zu wecken, oder sich irgendwann nach gründlicher Abwägung selbständig zu machen und das Dienstverhältnis zu beenden.
*******ilia Frau
2.392 Beiträge
verheimlichen ...keine gute Idee. Es kommt schneller raus, als man denkt.....evtl steht ein Kollege,Dein Vorgesetzter vor Dir oder, was oft der Fall ist, ein Gast,oder Beziehungspartner, der sich zurückgestossen fühlt, schwärzt Dich an.Auch in Folge von amtlichen Kontrollen im Studio...es gibt so Vieles, was passieren kann und Du auffliegst. Glaube mir, das geht schneller, als Du zu hoffen wagst. Du bist ständig angreifbar,erpressbar.
Evtl ist es auch ein Umbruch,ein Neuanfang. Evtl bist Du in Deinem Job nicht glücklich, dann geh eben einen anderen Weg.
Aber heimlich, nein , davon rate ich ab

Lügen, vertuschen.....geht an die Seele.....
Mit sich im Reinen sein...mit Allem...das ist sehr wichtig, finde ich zumindest , wenn man solche Massagen gibt.
Und da gehören Heimlichkeiten, Lügen nicht dazu.
*****fun Paar
318 Beiträge
heimlich nie gut
vor allem im öffentlichen dienst , am besten den dienstherren fragen.

bei ja gewerbe und steuer anmelden und alles ist gut.

bei nein eben überlegen was man tun will.

aber erwischt dich jemand ohne gewerbeanmeldung ist deine öffentliche dienst stelle schnell futsch.

und auch das Finanzamt liest hier mitlerweile sehr genau mit,
welcher veranstalter eine steuernummer hat, und auch seine partyeinnahmen anmeldet.
Das internet ist eben internet
soweit ich weiß
stimmt das, dass "man" in Bayern Tantra als sexuelle Dienstleistung betrachtet. Danke an alle, die Tantra ins Rotlichtmillieu gezogen haben.

Bei sexuellen Dienstleisungen braucht "man" dann also auch einen "Bockschein" (Anmeldung beim Gesundheitsamt)

*smile*





Suche Dir einen Weg es anders zu nennen. Es gibt genügend Möglichkeiten über "Körperarbeit" ... dennoch bist du dann damit auch wieder in gewisserweise der Ausübung der Heilkunde "ohne Bestallung" strafbar. (sorry - dieses Begriff musste ich jetzt aus dem Gesetzestext wieder geben).


Gott sei Dank bin ich HP. Nicht Psychotherapeutin nach dem HP Gesetz, sonder HP. (Tantrische) Heilmassagen biete ich nur für (z.B. mißbrauchte, traumatisierte) Frauen an. Männer sind den Weg noch nie gegangen. Anfragen hatte ich genug. Dennoch zeigte sich bei den Anfragegesprächen, dass es keinem wirklich "ernst" war. Den meisten war nur das Happy End - oder wie ich es nenne: "happy end and go" wichtig. Da war eine Anfrage eines Mannes der an Ejac. praec. etwas verändern wollte. Nachdem ich ihm den Weg, der zu gehen ist aufzeigte, war er nicht mehr gesehen...



ok- das war jetzt nicht die Frage.

Aber meiner Meinung nach kursieren viel zu viele falsche Vorstellungen darüber, was tantrische Massage ist. In meinem Beruf gibt es auch viele Hausfrauen die einen Fußreflexzonenmassagekurs bei der VHS besuchen und dann im Kinderzimmer auf einer Gartenliege diese für € 30 anbieten...

Menschen lassen sich heute kein X mehr für ein U vormachen, wie man so schön sagt...



Ich würde - hätte ich einen öffentlichen Arbeitgeber es nicht melden und mir damit auch kein Nebengewerbe zu legen. Dafür ist das Verständnis einfach nicht da, das kannst du drehen und wenden wie du willst.


Such dir einen Coach, kläre deine Motivation dahinter und dann entscheide. Vielleicht ist eine private Tantragruppe für dich viel schöner, reiz- und sinnvoller. Dann kannst du bedingunslose Liebe und selbstloses Geben auf anderer Ebene üben und praktizieren.


*herz2*
**********ch_th Mann
9 Beiträge
Tantramassage als Nebenjob
Im Angestelltenbereich darf ein Arbeitgeber eigentlich einen Nebenjob verbieten, sofern er nicht den Interessen des Arbeitgebers widerspricht (Konkurenzgewerbe), Deine hauptberufliche Tätigkeit nicht darunter leidet (ausreichende Erholungsphasen).
Fragen bzw. Anzeigen musst Du den Nebenjob auf jeden Fall. Wirst dafür auch einen Gewerbeschein benötigen. Tantra insgesamt ist ja mehr als nur Massagen: Meditation, Atemtechniken, Joga usw.. Massagen können mehr als nur Tantramassagen umfassen: Thaimassagen, Hot Stone Massagen, .... Allerdings solltest Du dafür auch die entsprechenden Ausbildungsnachweise erbringen können. Damit hast Du ein seriöses Nebengewerbe. Welche Art der Behandlung bzw. Massage sich Kunden dann wünschen, wird ja dann in einem Beratungsgespräch geklärt. Ich denke, wenn Du so vorgehst, solltest Du keine Schwierigkeiten bekommen. Wie ein solches Gewerbe im öffentlichen Dienst bewertet wird, solltest Du ganz offen in der Personalabteilung klären.
Wünsche Dir viel Glück und Freude, bei all Deinen Unternehmungen.
Alles Gute für 2014
ich glaube, ich muss da mal was präzisieren zum 'Bockschein'.

den gibt es gar nicht mehr.
früher bezeichnete er die bestätigung der regelmäßigen gesundheitlichen untersuchung für prostituierte.

als solche - bzw. als sexuelle/r dienstleister/in - muss man sich auch nicht beim gesundheitsamt anmelden, sondern lediglich sein gewerbe beim gewerbeaufsichtsamt anzeigen. nicht wegen der moralischen oder gesundheitlichen implikationen, sondern wegen des gewerbescheins und damit der steuer. massagen zählen zu den gewerben i.ggs. zu den freien berufen. (arbeiten darf man dann aber - jedenfalls soweit es bayern betrifft - nur in gemeinden mit mehr als 20 tausend einwohnern und außerhalb des sperrbezirks.)

körperarbeit per se hat auch noch nicht unbedingt einen therapeutischen anspruch, muss daher auch nicht unbedingt unter 'ausübung der heilkunde' fallen.

wie auch immer man das kind nun nennt und deklariert - ich würde bei einer beschäftigung im öffentlichen dienst das KEINESFALLS heimlich tun, wenn ich dafür entgelt erwarte.

und ich glaube auch nicht, dass der derzeitige arbeitgeber das begrüßt - da liegen doch welten dazwischen. Auch wenn der chef das persönlich entspannt sieht, wird er in seiner offiziellen funktion dem vermutlich nicht zustimmen können.

also entweder das ganze (berufs)leben überdenken und umgestalten oder tantramassagen ohne entgelt geben (man kann ja im vorgespräch eventuell die möglichkeit von einer freiwilligen spende als sozusagen energetischen ausgleich besprechen).
Danke :-)
Herzlichen Dank an alle, die sich hier und in persönlichen Mitteilungen mit ihren Anregungen, Bemerkungen und Tipps beteiligt haben!

Ich werde das alle noch ein wenig sich setzen lassen ... weitere Gespräche führen ... mir ein Konzept überlegen ...

Klar ist auch, dass ich kein "heimliches" gewerbliches Tun durchführen werde ... es waren dazu ja auch echt ein paar schöne Vorschläge in euren Postings und PMs dabei. Derzeitigen Job kündigen traue ich mich derzeit als Alleinerziehender, der sein studierendes Kind finanziell unterstützt und grad so über die Runden kommt, (noch) nicht ... aber es gibt ja noch andere Varianten ...

Im Tarifvertrag für im öffentlichen Dienst für Angestellte in BaWü habe ich keine expliziten Einschränkungen zur Art der Nebentätigkeit finden können ... nur das, was auch TantricTouch beschreibt. Bin schwer am überlegen, wen von unseren Personalräten ich dazu fragen soll *zwinker*

Sobald ich konkrete Pläne oder neue Erkentnisse habe, werde ich die gerne hier posten. Kann aber ein wenig dauern.

Nochmals vielen Dank an euch, habt einen guten Start ins neue Jahr, bleibt gesund, sinnlich, achtsam, präsent, voller Freude und Liebe in eurem Tun und lasst es euch gut gehen *g*

Wolfgang
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