Zitat von **********dMORE:
„eigentlich ist es ja ganz einfach.
Jain. Juristisch gesehen ist es eben nicht ganz so leicht überschaubar. ***(siehe unten)
Wegen der Möglichkeit, dass bei Privatkunden die
Zitat von *********sagen:
„Anfangseuphorie
gezielt geschürt und ausgenutzt wird, gibt es Verbraucherschutzgesetze und so.
Via Fernabsatz hat jeder privater Kunde mindestens 14 Tage Widerrufsrecht - ohne Angabe von Gründen - sofern die Dienstleistung noch nicht in Anspruch genommen wurde. Juristisch haltbar sind Aufwandsentschädigung (z.B. Mietkosten) oder Ausfallhonorar im Privatkundensektor also nur bei Verträgen, die älter als 14 Tage sind.
Der Vertrag tritt mit der Bestätigung des Unternehmers in Kraft. Ab da läuft die Widerrufsfrist. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 14 Tage. Man kann dem Kunden auch längere Widerrufsfristen einräumen. Versäumt der Unternehmer jedoch die Widerrufsbelehrung, läuft das Widerrufsrecht des Privatkunden weiter.
Sicherlich könnte man bei Termin-Vergabe innerhalb von 14 Tagen trotzdem mit Vorauskasse arbeiten.
Doch wenn sich ein privater Kunde auf sein Widerrufsrecht beruft, sollte man den Betrag zurück erstatten.
Man könnte es natürlich auch auf "Wo kein Kläger, da kein Richter" ankommen lassen. Dann müsste der Kunde beim Gericht einen Mahnbescheid beantragen. Und ob ein privater Kunde dies für einen zweistelligen Betrag tut, ist fraglich. Ich rate jedoch davon ab.
Diese Geschäftspraktik finde ich a) unseriös und b) gibt es inzwischen Inkasso-Büros, die die Dienstleistung "Mahnbescheid beantragen" so niedrigschwellig anbieten, dass es auch für Privatkunden attraktiv wird.
Früher - als Nachhilfelehrerin - hatte ich einen Rahmenvertrag, um aus dem Geltungsbereich des Fernabsatzgesetzes raus zu kommen. Ein erheblicher Teil meiner Kundschaft wollte bei Bedarf kurzfriste Nachhilfetermine und ich wollte das ohne allzu großes unternehmerisches Risiko möglich machen.
War der Rahmenvertrag mit den Eltern der Schüler geschlossen, galt:
Terminabsprache wahlweise ausschließlich mit den Eltern oder mit "Eltern oder Kind (Heranwachsende in die Verantwortung holen)". Bei Absage in weniger als 48 Stunden wurde das Honorar in gesamter Höhe fällig, wenn es mir nicht möglich war, den Termin neu zu vergeben.
Der Kunde hatte aber auch die Möglichkeit, alternativ einen neuen Kunden für diesen Nachhilfetermin zu werben. Diese Möglichkeit haben manche Eltern ganz gerne genutzt. Wobei die Nachhilfe mit schriftlichem Rahmenvertrag insgesamt von Eltern und Kindern ernster genommen wurde. (Kaum noch Absagen)
Das Geschäftsrisiko bei Neukunden - noch kein Rahmenvertrag geschlossen - blieb mir selbstverständlich erhalten. Aber mein Schaden hielt sich dadurch in Grenzen, dass ich beim ersten Termin max. 45 Minuten Nachhilfe anbot. (Ganz ähnlich halten es manche Tantramassage-Anbieter mit der Schadensbegrenzung. 90 Minuten Tantramassage gab es da auch für Neukunden. Längere Angebote nur für Bestandskunden.)
Als ich mal in Psychotherapie war hatte mir der Therapeut während der ersten Sitzung einen ähnlichen Rahmenvertrag vorgelegt. Die Krankenkasse zahlt nämlich grundsätzlich nur für Therapiestunden, die auch stattgefunden haben. Und so verständnisvoll ein Therapeut während der Sitzungen mit seinem Patienten umgehen mag: Das ist eine Dienstleistung.
Im ersten Gespräch von Angesicht zu Angesicht für Klarheit bzgl. der Rollen zu sorgen und Grenzen aufgezeigt zu bekommen, tat auch mir gut. Im Grunde genommen wusste ich das zwar. Doch es tat mir gut, dass von meinem konreten Gegenüber gesagt zu bekommen. Die Klarheit, mit der er seine Rolle als Therapeut rüber brachte. Und ich glaube für sowas gibt es keinen besseren Zeitpunkt als das erste Treffen. Ob nun Therapie, Nachhilfe oder Tantramassage. Es ist der erste unmittelbare Eindruck des Menschen und des Rahmens (Dienstleistung) in dem sich beide bewegen.
Mal so ganz allgemein, was die Preisgestaltung anbelangt:
• Als Kundin springe ich auf
Frühbucher-Rabatte an. Ich werde gerne finanziell dafür belohnt, dass ich mich frühzeitig verbindlich festlege. Durch die finanzielle Belohnung steigt auch meine Bereitschaft zu Vorkasse & Ausfallhonorar. (Win-Win-Gefühl) Habe ich kurzfristig eine hohes Bedürfnis nach einer Tantra-Massage, bringt mich der höhere Preis zum Nachdenken. Ob ich das so dringend brauche? Falls ja, gönne ich es mir gerne. Falls nein, hatte ich das positive Erlebnis, dass ich auch ohne Hilfe mit meiner Baustelle weiter gekommen bin. (Stärkung des Gefühls der Selbstwirksamkeit.)
•
Last Minute Angebote haben für mich immer so einen schäbigen Beigeschmack. So als sei ich der Lückenfüller und würde von dem Leid anderer profitieren. Oder noch schlimmer: Es kommen Zweifel an der Qualität des Dienstleisters auf.
Und bei Terminvereinbarung innerhalb von zwei Wochen (Fernabsatz) bekomme ich Bauchschmerzen, wenn ich zur Vorkasse gebeten werde. Professionell & seriös wirkt das auf mich nicht. Kennt er/ sie die Gesetzeslage nicht oder lässt er/ sie es darauf ankommen, ob ein Privatkunde seine Rechte geltend macht? Bei Dienstleistern, die ich bereits kenne und gut finde, vermag ich darüber hinweg zu sehen. Aber bei mir Unbekannten?
Wer seine Preisgestaltung anders handhabt, kann das gerne tun.
Der zieht dann eine andere Klientel an.
„Alles kleine Schritte, damit die Seriosität rüberkommt und der andere es so versteht
Viele kleine Schritte. Genauso ist es.
Und es gibt so viele Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. Es würde also durchaus Sinn ergeben, diese mal mit einem Profi im Vertragsrecht (Jursten) durchzuspielen. "Was wäre wenn...? Welche Handlungsoptionen habe ich dann?" Das kann einem die Rechtssicherheit geben, die man als Profi braucht.
Was man dann emotional am passensten findet, steht auf einem anderen Blatt. War der Kunde über die Rechtslage aufgeklärt (viele kleine leicht-verdauliche Schritte), bekam er auch mit, wenn ich gutmütig war und mal ein Auge zudrückte.
***'Anmerkung: Ich bin keine Juristin. Ich kann und darf keine Rechtsberatung geben.
Das hier Geschriebene spiegelt nur meine persönlichen Eindrücke & Erfahrungen mit dem juristischen Gedöns wieder.