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Frage zu Bildrechten

******Ben Mann
174 Beiträge
Themenersteller 
Frage zu Bildrechten
Hi, habe mal eine Frage zu Bildrechten, am besten versuche ich kurz den Hintergrund zu umreißen. Selbstverständlich geht es hier nicht um eine Rechtsberatung oder ähnliches.
Person A und B machen gemeinsam Bilder im Urlaub, die teilweise auch von beiden gemeinsam geschäftlich genutzt werden. Bei den Bildern sind beide mal hinter mal vor der Kamera. Es gibt keine mündlichen, schriftlichen oder sonstigen Vereinbarungen über die Bilder.
Die beiden trennen sich, beide nutzen die Bilder teils weiter geschäftlich. Bei wem liegen die Bildrechte?

Meine Annahme: Immer der der Knipst hat die Bildrechte, wobei die Persönlichkeitsrechte des abgebildeten nicht verletzt werden dürfen. Sprich A und B dürfen keine Bilder verwenden die entweder der Andere gemacht hat oder auf denen der Andere abgebildet ist.

Bin sehr gespannt auf fundierte Antworten.
du...
beantwortest dir die frage gerade selber *zwinker*

gruss tom
********e_76 Mann
422 Beiträge
Ganz kurze Antwort
Genauso schauts aus.
Ihr könnt euch gegenseitig die Nutzung untersagen.
Da immer entweder Urheber- oder Persönlichkeitsrecht verletzt werden könnten/würden.
****ni Mann
151 Beiträge
das ist nicht ganz so einfach mit den rechten
Mit einem Bild sind möglicherweise gleich eine ganze Reihe von Rechten verknüpft: Urheberrecht des Fotografen, aber auch für ggf. selbst urheberrechtlich geschütze Dinge, die auf dem Foto zu sehen sind (z.B. Architektur, Kunst), Nutzungsrechte (auch Verwertungsrechte) für die, die das Bild in irgendeiner Weise verwerten, Persönlichkeitsrecht für direkt oder indirekt dargestellte Personen, Eigentumsrecht für die aktuellen Eigentümer einer Reproduktion, aber ggf. auch für das dargestellte Eigentum, Hausrecht für die Räumlichkeiten, in denen ein Werk ausgestellt wird, oder für die Erlaubnis zur Anfertigung von Innenaufnahmen.
******Ben Mann
174 Beiträge
Themenersteller 
Vielen Dank für die zahlreichen und schnellen Antworten.

Ändert sich da etwas, wenn die Bilder zuvor ohne Widerspruch aber unter Kenntnis des Urhebers verwendet wurden? So etwas wie stillschweigende Zustimmung?
Spielt es eine Rolle, wenn die Bilder privat entstanden sind?

Wenn mir ein Pärchen in der Fußgängerzone die Kamera in die Hand drückt für ein Foto, habe ich dann wirklich die Rechte an diesem Bild in dem Sinne, das ich dem Pärchen die Veröffentlichung dieses Bildes untersagen darf? Mir ist klar, dass ich das Bild selbst wegen der Persönlichkeitsrechte nicht verwenden darf.
****ni Mann
151 Beiträge
kurz gesagt
Das Bildrecht hat der, der auf dem Bild drauf ist, nicht der fotografiert hat (Persönlichkeitsrecht) ausser es ist vertraglich anders vereinbart.
******Ben Mann
174 Beiträge
Themenersteller 
Habe mich gerade noch etwas eingelesen. Ich fürchte so ein Fall würde erst vor Gericht definitiv entschieden. Einen Präzendenfall zu finden der genau passt, dürfte fast unmöglich sein. Die Frage ist hier wohl, welche stillschweigenden Vereinbarungen zuvor galten, Stichwort Treu und Glauben:

§8 des UrhG:
(2)...Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern....
Nicht ganz so einfach...
@****ni:
So einfach ist das nicht, das "Bildrecht" gibt es nicht.

Die Urheberrechte hat der der das Bild macht, immer, unabhängig von vertraglichen Regelungen. Damit ist er der Einzige der das Bild überhaupt veröffentlichen darf, wenn er die Rechte nicht abtritt.
Der auf dem Bild abgebildete kann eine Veröffentlichung untersagen wenn sein Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Aber auch da gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen (Kunst, Zeitgeschichte, Passanten usw.)

SportyBen hat das schon ganz richtig beschreiben.
A kann B untersagen das Bilder veröffentlicht auf den A zu sehen ist. (Persönlichkeitsrecht)
und B darf keine Bilder veröffentlichen die A gemacht hat (Urheberrecht).

lg
pero
Keine Beschreibung angegeben.
*******itch Frau
192 Beiträge
also... mit meinem anwalt gesprochen...
prinzipiell ist es so, das im gegenseitigen einvernehmen alles möglich ist - besser aber

VERTRAG VERTRAG VERTRAG

kommt drauf an a) was das für pics sind ... im gegenseitigen einvernehmen gemacht - schwieri, wenn nichts schriftliches existiert

b( fotos die in der öffentlichkeit gemacht worden sind, bei dem mehrere personen abgebildet sind

c) pics die einfach nur eine person abbilden ... dazu bräuchtest du schon einen vertrag, wenn sie wirklich nur dafür hergestellt wurden um einen bestimmten zweck zu erfüllen, wie für private aufnahmen die ein öffentlichkeitsrecht ausschliessen
**********tStil Mann
1.504 Beiträge
uffgebasst ;-)
natürlich ist ein Vertrag Vertrag Vertrag...am Besten aber wer denkt schon daran wenn er "zusammen ist". Viele denken an Ehevertrag aber nicht an solche Spielereien. Interessant wird es ja vor allem wenn man neckische Bildchen macht (sieht man ja oft bei sogenannten VIP´s deren uralte Bildchen dann auf den Markt kommen) Wer z.B. bei Umtauschportalen wie emule (wo ich natürlich nie etwas runterlade) schaut findet da allerhand Bildchen von Verstoßenen die sich damit zu rächen meinen. Deshalb ist noch wichtiger sich mal zu überlegen was ist wenn die Beziehung mal vorbei ist? Viele gerade hier in Joy lassen sich nach den ersten Wochen Bekanntschaft bereits AktBildchen machen und überlegen sich nicht was passiert wenn es mal vorbei ist? Im Falle von Sporty kann natürlich gegenseitig untersagt werden die Bilder öffentlich zu zeigen z.B. auf einer Website etc. Ganz blöd ist es wenn die Bilder erst einmal im Netz kursieren z.B. durch wkw oder ähnliche Foren dann läuft die Sache voll aus dem Ruder. Deshalb am Besten gleich schriftlich bei einem Rosenkrieg untersagen Bilder z.B. ins Netz zu stellen. Ich habe sogar Erpressungen der schlimmsten Art erlebt "wenn Du nicht mehr mit mir zusammen gehst schicke ich deine Nacktfotos an deine Personalabteilung" Zum Glück konnte meine damalige Freundin ihren Ex per Anwalt den Kopf waschen lassen....also grundsätzlich vorsichtig sein mit Bildern die man später vielleicht nicht mehr sehen will... banale Fotos vorm Schloss Neuschwanstein sind ja hier sicher nicht gemein
immer noch Männerwiesenakt!
*******TER Mann
205 Beiträge
"BILDRECHTE"
Wenn vertraglich nichts anderes festgelegt ist, kann die abgebildete Person auch im nachhinnein eine Veröffentlichung ausschließen. Die Kontrolle, wann das Bild veröffentlicht worden ist, sehr schwierig. Ist das Bild vor oder nach dem Verbot veröffentlicht worden. Besser erst einen Vertrag gemacht, dann fotografiert.
Gruß GERD_PETER
**********tStil Mann
1.504 Beiträge
ja aaaber
ja klar das mit dem Vertrag wissen wir ja inzwischen *zwinker* aber wer macht schon Verträge ? Wenn ich Heute bei jedem Bild das später genutzt werden könnte zu meiner Frau sage "du lass uns erst mal einen Vertrag machen?" dann wären wir sicher noch schneller getrennt *zwinker* Bei einer ordentlichen Kamera ist es nachvollziehbar wann die Bilder gemacht wurden und entsprechend auch ob vor oder nach der Unterlassungsaufforderung oder einem sonstigen Schriftstück
immer noch Männerwiesenakt!
*******TER Mann
205 Beiträge
ja, Fotografmitstil,
Du hast Recht. Mit meiner Frau habe ich noch nie einen Vertrag gemacht, nun rs ist aber auch höchst unwahrscheinlich, dass wir uns einmal trennen werden. Diesen Satz in Gottes Ohr.
Ja, es stimmt, an dieses Beispiel habe ich gar nicht gedacht.
Gruß GERD_PETER
**********tStil Mann
1.504 Beiträge
tja
ich hoffe ja auch das es so bleibt aber es geht ja nicht nur um EHEN? Welches frisch verknallte Paar macht sowas? Keins..ich wollte damit nur aufzeigen wie schwierig das Thema im Nachhinein sein kann...danach ist man immer schlauer
Also ein Nutzungsrecht kann man nicht ersitzen, wer also schon zuvor von Veröffentlichungen gewusst hat, der kann sie auch nach Jahren untersagen lassen ...

Urheber ist immer der, der das Bild gemacht hat, der legt auch die Art der Nutzung fest. Möchte der/die abgebildete Person das nicht mehr, dann kann er dem Urheber es untersagen und sich auf das Recht am eigenem Bild berufen.

Für mich stellt sich hier auch die Frage, ist die derzeitige Nutzung auch wirklich gewerblich? Ein auf einer gewerblichen Fotgrafenhomepage veröffentlichtes Bild ist nicht unbedingt gewerblich genutzt, wenn es dort nur Veröffentlicht ist, aber nicht zum Kauf angeboten ist.

Auszug über mein positives Urteil vom AG Karlsruhe:

" eine bloße Veröffentlichung einer Aufnahme auf der gewerblichen Webseite des (...) stellt keine gewerbliche Nutzung dar, da es nicht nachvollziehbar ist, ob für ein Folgeauftrag genau diese Veröffentlichung ausschlaggebend war. Eine gewerbliche Nutzung liegt erst dann vor, wenn mit der Aufnahme explizit selbst ein wirtschaftlicher Erlös erfolgt, bspw durch Verkauf oder Abtretung von Nutzungslizenzen."

Da aber bei Euch kein Vertrag vorliegt, ist es schwer zu sagen was der eigentliche Inhalt einer mündlichen Vereinbarung gewesen ist.
Nutzt die Bilder einfach nicht mehr und jedem ist geholfen ...
******Ben Mann
174 Beiträge
Themenersteller 
Fotograf nicht automatisch Urheber
Wollte nur mal die Äusserung eines Juristen nachschieben, die im Widerspruch zu einigen Aussagen hier steht, aber durchaus überzeugend klingt:

Urheber ist derjenige, dessen geistige Schöpfung das Werk ist. Dafür kommt es aber weder darauf an, wer auf den Auslöser drückt noch wem die Kamera gehört. Entscheidend ist, wer über die "individuelle Einrichtung des Bildes" bestimmt (also z.B. über das Motiv, die Kulisse, die Pose, den Winkel, die Blende usw. entscheidet). Das kann die Person vor oder hinter der Kamera sein.

Jau ... und dem Assi dem ich die Anweisung für das Einrichten gegeben habe ist dann der Urheber oder was?
@****pix

neeee, wenn du die anweisung gibst, ist es trotz allem deine arbeit.
das wurde doch oben genau beschrieben.

wobei ich ehrlich sagen muss, dass ich gerade in einer gruppe wie dieser, wo es sich ja um shootings geht, die eben mit model und fotografen stattfinden wundert, wie gering doch teilweise das wissen über die verschiedenen rechte bei so einem shooting sind.

ganz wichtig hier bescheid zu wissen!!! denn sonst gibts irgendwann ein böses erwachen.
sichelich zählen alle mündlichen absprachen zu 100% wie schriftliche, aber wie weise ich diese nach? 3 zeilen text die von beiden unterschrieben werden sind da einfach die sicherste möglichkeit.
ausßerdem ... das urheberrecht ist doch in der regel völlig wertlos ... entscheident sind die nutzuungsrechte ...
ohh das würde ich nicht sagen.

das ist was von beiden seiten! denn der urheber kann ja auch der abgebildeten person die nutzung untersagen, wenn es zum streit kommen sollte und nichts schriftlich festgelegt wurde.
auch bei einer nutzung durch dritte, zum beispiel in irgendeinem magazin, einer webseite oder sonst wo, welches sich einfach im web bedienen würde, kommt zuerst mal das urheberrecht zum tragen!!
logo kann ich ein bild nicht nutzen, wenn ich als urheber nicht die erlaubnis der abgtebildeten person habe (wenn diese hauptbestandteil des bildes ist) aber trotz allem bin und bleibe ich der urheber und habe die "hauptrechte ".
eben .. ganz genau .. und daher gibt es verträge zum nutzungsrecht ... und mit diesen verträge ist der urheberrecht de facto wertlos ...
okay, wenn du meinst. dann können wir ja direkt einen antrag stellen dieses blödsinnige recht aus den gesetzbüchern löschen zu lassen.
ist sage ja nciht dass es sinnlos ist sondern nutzlos wenn mann einen vertrag hat ...

OHNE vertrag schützt das urheberrecht in der tat den urheber ... aber auch die rechte der modelle werden durch persönlichkeitsrechte geschützt ...
entweder willst du es nicht verstehen was ich sagen möchte, kannst es nicht verstehen was ich damit ausdrücken will oder wir reden gerade gnadenlos an einander vorbei.

wenn ich als fotograf ein shooting mache, so mache ich das doch nicht einfach ins blaue herein und frage dann irgendwann mal ob ich mal ein bild nutzen darf....
mal abgesehen von shootings für die der fotograf bezahlt wird weil die abgelichteten personen die bilder nur für sich privat haben möchten ist es ja in der regel so, dass der fotograf das model bezahlt. die kann, wie hier in den meisten fällen eben durch bilder erfolgen (sogenannte TfP / TfCD-Shootings)
Ergo: Das Model wird vom Fotografen als Urheber durch die Nutzungsrechte bezahlt. Das Model darf diese Bilder als Gage nutzen. Hierbei wird in der Regel sogar noch eine kommerzielle Nutzung, zumindest für das Model, ausgeschloßen.
ERGO: der Urheber kann Nutzungsrechte abtreten, niemals das Model.

Das ganze von dem du zu sprechen scheinst, ist das Recht am eigenen Bild. Wenn da ´ne sexy Lady über die Strasse läuft, du knipst sie, so bist du Urheber des Bildes, du hast die vollen Nutzungsrechte, denn die hast du ja nicht abgetreten. Gegen die Nutzung spricht hier nicht das Urheberrecht und nicht das Nutzungsrecht sonder AUSSCHLIEßLICH das Recht der Fotografierten am eigenen Bild (es gibt zwar hier ausnahmenwie bei Personen des öffentlichen Lebens etc.) Auch gibt es Fälle, in denen du sogar Bilder anderer Personen veröffentlichen darfst. Dann aber nur wenn diese Personen nicht Hauptbestandteil des Bildes sind. Beispiel Fussballstadion, Konzert, Stadtfotografien. Hier wäre es ja unmöglich alle Personen nach der Erlaubnis zu Fragen.
Trotz allem würde die Tatsache, dass z.B. in der Menschenmenge sich jemand selber erkennt nicht dazu berechtigen dieses Bild zu nutzen!
Und ums mal ganz klar zu sagen: wer heutzutage einen Vertrag schließt (dazu zählt auch das shooting mit frau x oder herrn Y) und da keinen Vertrag abschließt dem gönne ich, dass er tagelange arbeit mit der Vorbereitung, Shooting und Nachbearbeitung hat und dann das Model sagt: Nee will nicht ins Web!

soderle, und damit lass ich es jetzt hier mal gut sein hier.
das recht am eigenen bild existiert bei JEDEM foto genau wie das urheberrecht

wenn es KEINE vereinbarung gibt darf auch der urheber nach einem shooting auch bei sich im seinem eigenen studio mit den bilder nix anfangen also weder veröffendlichen noch kommerziell nutzen ...

so einer verinbarung kann in den AGB´s stehen oder auch mündlich vereinbart werden aber in der regel ist ein unterschriebener vertrag sicherer ...

in den verträgen werden häufig rechte abgetreten ... oder richtiger formuliert nutzungsrechte eingeräumt ... (weil ma keine rechte abtreten kann)

ich kann in verträgen praktisch alles vereinbaren was BEIDE wollen solange es nciht gegen geltendes recht verstößt ...

wer wen bezahlt und womit oder nicht spiel gar keine rolle ...

@****_b

ich denke wir reden eitwas aneinander vorbei da ich den allgemeinsten fall versuche zu beschreiben ...

dein beispiel:

wenn du auf der straße eine sexy lady ohne ihre zustimmung fotografierst und sie keine person der zeitgeschicht ist, dann darfst du diese bilder eben NICHT BELIEBIG nutzen ... zb darfst du die dame dann nciht auf ein werbeplakat drucken lassen ... nciht ohne ihre zustimmung ... weil, ihr ja keinen vertrag habt ...

was anderes sind die "statisten" die irgendwo durchs bild laufen ... die sind praktisch rechtelos .. selbst schuld wenn sie auf der straße sind ...
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