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Vertragsrecht zwischen Model und Fotograf

Vertragsrecht zwischen Model und Fotograf
Hallo Fotofreunde,

Ich habe gesucht und gesucht aber außer Abkürzungen noch nichts gefunden.

Worauf sollte / muß ich achten wenn ich mit einem Model zusammen arbeite?

Welche Verträge müssen gemacht werden wenn ich für den rein privaten Gebrauch, keine Veröffentlichung jedweder Art, Fotos anfertigen möchte.

Danke für Eure Hinweise und Ratschläge
*********hoto Mann
555 Beiträge
wackelig
Die Verträge stehen fast alle auf juristisch wackeligen Füßen.
Machen solltest du aber in jedem Fall einen. Lade dir doch einfach Musterverträge aus dem Netz oder frag einen Fotografen ob er dir seinen schickt und pass ihn dann für dich an!
*******Hope Mann
5.889 Beiträge
Bedarf es rein für die private Nutzung ohne irgendwelche Art von veröffentlichung überhaupt einen schriftlichen Vertrag?
Als Urheber hab man ja das Recht der privatnutzung ohne veröffentlichung eh inne oder?
Ich, Gut das die Modelle fotogener sind !
*********xelxX Mann
803 Beiträge
wenn es wirklich nur rein Privat ist
und keine Veröffentlichung gibt brauchst du von deiner Seite keinen Vertrag.

Aber das Model möchte sich wahrscheinlich per Vertrag absichern das die Bilder nur Privat genutzt werden , Musterverträge gibt es hier im Netz frag mal Google nach TFP Vertrag oder schau in die MK (Modellkartei) da musst Du dich aber glaub ich erst anmelden
*********hoto Mann
555 Beiträge
man braucht nie einen Vertrag. Es zwingt einen ja niemand. Aber besser ist es immer.
Obwohl es natürlich wirklich weniger wichtig ist, wenn die Bilder nicht veröffentlicht werden sollen.
Bodypart
*********raphy Mann
43 Beiträge
Veröffentlichung
Sagen wir mal so, wenn der Fotograf mit dem Model keinen Vertrag macht, dürfen beide die Fotos in keinem Fall veröffentlichen.
Das Model würde gegen das Urheberrecht des Fotografen und der Fotograf gegen das "Recht am eigenen Bild" des Models verstossen, sobald das Bild veröffentlicht wird...
*****oto Mann
2.021 Beiträge
Wie kommst Du denn darauf, dass Du als Urheber ein Recht zur Nutzung hast?
Es gilt zuerst das Recht am eigenen Bild.
Dann kommt erst das Urheberrecht.

...und für die Absprachen zwischen Modell und Fotograf gibt es keine Schriftform-Erfordernis. Aber ein schriftlicher Vertrag erleichtert beiden Seiten die Beweisführung, daher würde ich unbedingt zum schriftlichen Vertrag raten.
Was Ihr dann da reinschreibt, ist einfach eine Frage der Absprache, zum Beispiel:
• Das Modell will nicht namentlich genannt werden.
• Das Modell darf nicht in Swingerforen gezeigt werden.

Denke Dir was aus, was Du gerne mit den Bildern machen möchtest, schreibe es in vollständige Sätze und dann poste es hier, damit andere ihre Meinung loswerden können.
Der faule Hobbyknipser
*****_LG Mann
183 Beiträge
Wenn ich (Fotograf) nichts veröffentlichen will, brauche ich natürlich auch keine Einwilligung für eine Veröffentlichung.

Was in diesem Fall eine "Privatnutzung" sein sollte, entzieht sich mir ein wenig.

Was ist aber mit dem Model? Möchte sie diese vielleicht irgendwann mal veröffentlichen?
*****oto Mann
2.021 Beiträge
Um nochmal was deutlich herauszustellen:
Jede Form von Absprache ist ein "Vertrag", nämlich eine übereinstimmende Willenserklärung.
Problematisch ist nur bei mündlichen Absprachen die Beweisführung im Streitfall. Daher ist ein schriftlicher Vertrag immer besser als ein mündlicher Vertrag.
Was Ihr beide da reinschreibt, ist, abgesehen von sittenwidrigen Absprachen oder der Übervorteilung, vollkommen egal, denn es gilt die Vertragsfreiheit. Alles, was beide in Ordnung finden, ist in Ordnung.
Profilbild von euerm Fotografen
*********ende Mann
582 Beiträge
Jetzt noch mal im Klartext bitte...

Ein Model möchte dich als Fotograf buchen und bezahlen für ganz private Fotos.
Im Gegenzug soll im Vertrag stehen, dass du keine Veröffentlichungsrechte hast.

Hab ich das so richtig verstanden?
Es
liegt jeweils ein Dienstvertrag vor, dies wird im §611 BGB geregelt.
Leistungen die Erbracht werden, müssen auch Vergütet werden.
Model als Motiv für Fotografen gg.Fotograf liefert Bilder an Model. Soweit der Ausgleich der Vergütung für eine Leistung bei einem TfP-Vertrag. Pay-Verträge sind nicht´s anderes. Definitiv sollte die Rechteverwertung klar geregelt sein, sowas kann im Nachhinein sonst ziemlich bitter enden. Falls es mal zu Streitigkeiten zwischen den Parteien kommen sollte.
****o63 Mann
215 Beiträge
@ulm_foto
Nein, beide Rechte - Recht am eigenen Bild und Urheberrecht - gelten parallel zur gleichen Zeit.
Wenn Fotograf und Modell einander keine Nutzungsrechte einräumen, darf keiner von beiden die bei einem Shooting entstandenen Fotos veröffentlichen oder an Dritte weitergeben. Da die Fotos ja aber meistens geschossen werden, weil sie jemand nutzen will, sollte man die dem anderen gewährten Rechte in einer Vereinbarung präzise definieren.
Das Ganze ist auch unabhängig davon, ob Geld fließt oder ob es ein TFP-Shooting ist.
*******015 Mann
260 Beiträge
Wer will, kann mal das hier ausprobieren...
https://www.smartlaw.de/model-release-vertrag
*****oto Mann
2.021 Beiträge
Natürlich hast Du, drago, recht. Ich habe es aber bewusst deutlich überspitzt dargestellt.
Beide Rechte sind vorhanden und können nur übereinstimmend genutzt werden.
Das Urheberrecht bringt dem Fotografen nichts, wenn das Modell etwas gegen die Veröffentlichung hat.
Das Recht am eigenen Bild bringt dem Modell nichts, wenn der Fotograf etwas gegen die Veröffentlichung hat.

...und da ein Fotograf gefragt hat, habe ich bewusst das Recht am eigenen Bild nach vorne gestellt.

Miteinander reden und das Ergebnis schriftlich fixieren.
Alle Jahre wieder
Diese Diskussionen haben wir immer wieder und genauso oft prallen die Meinungen aufeinder, weil an der Thread-Eröffnung vorbeigeredet wird.

Es steht doch da: Rein private Nutzung und keine Veröffentlichung. Was möchte man da vertraglich regeln?

Der Urheber und die abgebildete Person sind beide in ihren Rechten gesetzlich geschützt, falls einer mal später andere Absichten haben sollte.
*******Hope Mann
5.889 Beiträge
Sag ich doch *zwinker*
*********erst Mann
4.049 Beiträge
@ Ulm_Foto
Du hast bis auf einen kleinen Punkt recht. Zu privaten Zwecken darf das Model/Kundin die Bilder an Dritte weitergeben.
Sonst gäbe es keine Hochzeitseinladungen und Danksagungen, und die Omi würde kein Familienfoto bekommen. Sogar die zweckbestimmte berufliche Verwendung und Weitergabe ist erlaubt. (Pass- und Bewerbungsfotos)

Allerdings kann man mit Verträgen schon übertreiben. Verträge brauche ich nur wenn ich etwas gesetzmäßiges abändern will. Wenn es also für beide privat ist und nicht veröffentlicht werden soll, dann reicht ja das Persönlichkeitsrecht und UrhG völlig aus.
*******015 Mann
260 Beiträge
@ Thomas Kierst
Zu privaten Zwecken darf das Model/Kundin die Bilder an Dritte weitergeben.
Sonst gäbe es keine Hochzeitseinladungen und Danksagungen, und die Omi würde kein Familienfoto bekommen. Sogar die zweckbestimmte berufliche Verwendung und Weitergabe ist erlaubt. (Pass- und Bewerbungsfotos)

Das stimmt so nicht. Wenn das Model/Kunde nicht erwähnt, für welchen Zweck die Bilder sein sollen (und der Fotograf diesem Zweck nicht zustimmt), dürfen die Bilder auch nicht für Hochzeitseinladungen etc. verwendet werden.
Der Vergleich mit den Pass- und Bewerbungsfotos hinkt, weil der Kunde hier gerade zum Fotografen geht, um diese Art von Bildern anfertigen zu lassen, hier also die Weitergabe aus der Natur der Sache Bestandteil des Vertrages ist. Übrigens auch nicht alle Verwendungsarten. Wer ein Bewerbungsbild machen lässt, hat noch lange nicht die Lizenz, dieses Bild auch im Internet auf einer Bewerbungsplattform oder einer eigenen Homepage zu posten.
*******ka01 Paar
156 Beiträge
Als Ich noch freiberuflich als Fotograf tätig war - egal für welchen Zweck oder aus welchem Grund die Aufnahmen gemacht wurden... ohne einen TFP- oder Pay-Vertrag ging erst gar nicht die Kamera an den Start!

Es ist richtig, dass wenn keine Veröffentlichung geplant ist, dass quasi kein Vertrag notwendig ist - doch wer fotografiert schon rein für die Schublade oder Festplatte? Das Modell ist sogar im Vorteil, wenn sie Aufnahmen bestellt, denn sie darf zu nicht gewerblichen Zwecken veröffentlichen (vg. § 60 UrhG) und dies kann der Fotograf nicht verhindern - auch nicht per Vertrag.

Schon deshalb weil man nicht weiß, was die Zukunft bietet, sollte man sich vertraglich absichern. Ein Referenzbild irgendwo veröffentlicht reicht schon aus um mit dem KunstUrhG zu kollidieren, denn es wird die ausdrückliche Erlaubnis verlangt von der abgebildeten Person - über die Ausnahmen dazu reden wir hier jetzt mal nicht.

Die Verträge - sofern sie den Namen verdienen - die man im Netz findet, ja die stehen oft auf wackligen Füßen... vor allem ein gewisser TFP-Vertrag eines fotografierenden Anwaltes. Meine wurde in zusammenarbeit mit einem Anwalt erstellt und sind faktisch "wasserdicht" und hatten trauriger Weise auch schon vor Gericht bestand gehabt.
Oh Mann, so viele Meinungen, so viele richtige, falsche und gefährliche Anmerkungen. Dabei ist es doch so einfach. Frei nutzbar, der Model-Release von Getti Images:
https://contribute.gettyimag … y-Model_Release-Dec_2008.pdf
Und vor allem, niemals ein Model-Shooting ohne.
*********tion Frau
4.765 Beiträge
und zur umfassenden Information, auch über bereits ergangene Gerichtsurteile, ist diese Seite sehr lesenwert:

http://www.rechtambild.de/2010/03/das-recht-am-eigenen-bild/
****_BS Mann
154 Beiträge
Easy...
Wenn von vorneherein klar ist das weder Fotograf noch Model die Fotos veröffentlichen wollen dann....brauchts keinen Vertrag
********warz Mann
73 Beiträge
Vertrag
Hmm , ich als Hobbyfotograf muss zugeben das ich auch fast ausschließlich mit schriftlichem Vertrag fotografiere .

Auch wenn die Bilder ggf zur privaten Nutzung frei sein sollten , möchte ich sie als Vegetarierja zB nicht im Zusammenhang mit Pelz oder Fleischereien o.Ä. sehen .

Mündlich ausmachen kann man viel , doch ob dieses ohne Zeugen auch immer Bestand hat ist fraglich .
*****oto Mann
2.021 Beiträge
Vertrag...
Ja, eigentlich sollte mal jemand, der die Erlaubnis zur Rechtsberatung hat, eine gutes FAQ schreiben, denn auch die Links kranken an einigen Stellen.

*
Wenn von vorneherein klar ist das weder Fotograf noch Model die Fotos veröffentlichen wollen dann....brauchts keinen Vertrag
ist schlicht falsch!

Grundsätzlich zum Verständnis eine Anmerkung:
Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung.
Das muss z.B. für Fotos nicht schriftlich geschehen! (Bei Grundstücken muss es aber sogar ein Notar beurkunden)

Oft reicht "konkludentes Handeln". Wenn der Fotograf mit der Jacke der Bild-Zeitung auf dem Stadtfest einer am Eis leckenden Frau zuruft: "Hey, lach mal in meine Kamera" und sie macht es, dann ist das konkludentes Handeln: Sie lässt sich willentlich (lächeln auf Befehl) fotografieren. Da derjenige auch noch die Jacke der Bild-Zeitung trägt, sollte ihr klar sein, dass das Foto zur Veröffentlichung in der Bild-Zeitung gedacht ist. -> Erlaubnis zur Veröffentlichung erteilt.

Und dann gibt es nicht schwarz und weiss, sondern tausende Graustufen, die dann Rechtsanwälte ernähren.
Ein Vertrag sollte daher besser schriftlich geschlossen werden.
Denn, um auf obiges Zitat / Behauptung zurückzukommen: Die Absprache "Wir beide wollen die Bilder nicht veröffentlichen" ist bereits ein Vertrag.
****_BS Mann
154 Beiträge
***
Wenn von vorneherein klar ist das weder Fotograf noch Model die Fotos veröffentlichen wollen dann....brauchts keinen Vertrag
ist schlicht falsch!

ist schlicht falsch!

*smile*

Ich gehe einfach mal davon aus das eine einfache Willenserklärung vorliegt wenn man sich trifft zum Foddo machen, und eher nicht das der Fotografv das Model an den Haaren vor die Cam zerrt.

Wenn du magst darfst du diese einfache Willenserklärung auch gerne Vertrag nennen. *g*

Ich korrigiere dann mal meinen Satz.

Wenn von vorneherein klar ist das weder Fotograf noch Model die Fotos veröffentlichen wollen dann....brauchts keinen schriftlichen Vertrag

*smile*
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