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Besitzansprüche

*******in78 Frau
4.643 Beiträge
Themenersteller 
Besitzansprüche
Immer wieder läuft mir das Wort Besitzansprüche als Argumentation über den Weg, wenn etwas nicht gewollt, oder gewünscht ist.

Für mich hat das nichts mit den sogenannten Besitzansprüchen zu tun, wenn ich etwas für mich innerhalb einer Verbindung/Beziehung ablehne, nicht möchte, oder mich nicht gut dabei fühle. Ich nehme mir einfach das Recht raus, über mich, mein Leben und wie ich eine Beziehung führen möchte, zu bestimmen.

Auch etwas aktiv verbieten ist für mich noch kein Besitzanspruch, eher kontraproduktiv für eine Beziehung. Jemanden unrechtmäßig bei mir zu behalten, obwohl ich keine Eigentümerin sein kann, dass ist für mich Besitzanspruch.

Wie seht ihr das? Wie definiert ihr für euch Besitzansprüche und wann kommen sie bei euch zum tragen?
****ice Mann
441 Beiträge
Ich kann mit dem Wort nichts anfangen, nicht innerhalb von Beziehungen. Ich weiss um menschliche Tendenzen, unabhängig der Geschlechter, eigene Vorstellungen einzubringen oder gar zu erzwingen aber mir ist ein Besitzdenken absolut fremd und erkenne auch nicht bei Anderen. *nachdenk*
*******d18 Frau
6.125 Beiträge
Es existieren keinerlei Besitzansprüche an Personen. Die können nur gegenüber Sachen geltend gemacht . Siehe §854 BGB.

Also werde ich niemals einen Menschen besitzen können, im rechtlichen Sinne. Zwei Menschen in einer Partnerschaft lassen sich aufeinander ein, stimmen im Konsens ihre Leben miteinander ab, streben danach, sich gegenseitig und miteinander Gutes zu tun.

„Lasse es frei, wenn es zurückkommt, „gehört“ es dir ganz.“ (Richard Bach) Aber eben freiwillig. Und diesen Besitz muss man sich jeden Tag neu erwerben.

Liebe und BesitzANSPRUCH schließen sich aus.
Die Frage nach irgendeinem Besitzanspruch in einer Partnerschaft ist für mich obsolet, völlig überflüssig und auch unverständlich.
*********eart Frau
1.135 Beiträge
Besitzanspruch bedeutet für mich: an Dingen Besitz anmelden, die mir gehören/die ich erworben habe.

Aber kann ein Mensch mir gehören? - Niemals! Denn einen Menschen/Partner werde ich nie "besitzen".
Einen Besitzanspruch kann ich für mich nur mit Objekten in Zusammenhang bringen, aber nie mit Personen.
Denn besitzen werden wir eine andere Person (hoffentlich!) nie.
Maximal dürfen wir mit jemanden für ein gewisse Zeit verbunden sein und in Verbindung treten.

Insofern finde ich, dass der Ausdruck - im Zusammenhang, wie du ihn schilderst @*******in78 - im Grunde falsch benutzt wird.
Es wird da wohl öfter in diese Situationen etwas herein gedeutet, für die Menschen mitunter keine wirkliche Beschreibung oder passende Argumentation finden.
*******in78 Frau
4.643 Beiträge
Themenersteller 
Aber ich glaube, deshalb wird das so oft genannt, weil es eben nicht geht.

Ich sehe das aber eher als Totschlagargument, um den eigenen Willen durchzusetzen.
Also, ich gehöre niemanden, daher darf dieser auch etwas nicht gut finden oder nicht wollen.
*********eart Frau
1.135 Beiträge
Zitat von *******in78:
Ich sehe das aber eher als Totschlagargument, um den eigenen Willen durchzusetzen.
Das werden durchaus einige Personen so handhaben; vermutlich öfter als man denkt.

Zitat von *******in78:
Also, ich gehöre niemanden, daher darf dieser auch etwas nicht gut finden oder nicht wollen.
Eben! Aber nur mit dem Argument seiner eigenen Meinung bzw. Entscheidung. Und nicht mit der Erklärung eines Besitzes an dir. *zwinker*
*******in78 Frau
4.643 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *********eart:
Zitat von *******in78:
Ich sehe das aber eher als Totschlagargument, um den eigenen Willen durchzusetzen.
Das werden durchaus einige Personen so handhaben; vermutlich öfter als man denkt.

Zitat von *******in78:
Also, ich gehöre niemanden, daher darf dieser auch etwas nicht gut finden oder nicht wollen.
Eben! Aber nur mit dem Argument seiner eigenen Meinung bzw. Entscheidung. Und nicht mit der Erklärung eines Besitzes an dir. ;-)

Absolut, aber ich meinte das eher im umgekehrten Fall. Das ich etwas nicht möchte (fiktiv) und mein Partner sagt, er möchte das nicht, dass ich dann sage "du besitzt mich aber nicht" dabei hat das nicht mögen, nicht wollen damit gar nichts zu tun. Das Argument sehe ich ehr als Trotz, weil der eigene Wille nicht durchgesetzt werden kann.
****_MS Mann
428 Beiträge
Weiß nicht, ob es das Thema trifft, aber ich denke:

Ein Anspruch ist erstmal etwas, das ein Mensch hat bzw. gegenüber anderen stellt.

Ansprüche können gerechtfertigt oder ungerechtfertigt bzw. auch angebracht oder unangebracht bzw. zulässig oder unzulässig sein.

Ein Besitzanspruch bzgl. eines anderen Menschen ist rechtlich natürlich unzulässig.

Dennoch kann es sich im Konsens manchmal schön bzw. schmeichelhaft anfühlen, wenn ein solcher ungerechtfertigter Anspruch formuliert wird.
Z.B. wenn meine Freundin sagt "die Frau da drüben schaut interessiert zu dir rüber - aber du bist 'meins', und heute Nacht wirst du dich darüber freuen"...

Wiederum doof würde es sich anfühlen, wenn sie so was sagen würde wie "du triffst dich heute nicht mit deinen Freunden - du bist 'meins' und ich verbiete es dir"...

*nixweiss*
*********lerin Frau
2.054 Beiträge
In meinen Augen wird dieser Begriff immer dann verwendet, wenn einer über das Leben des anderen bestimmen möchte.
Wenn (m)ein Partner zum Beispiel nicht mehr möchte, dass ich mein Hobby ausübe, bestimmte Freunde treffe, abends lange aufbleibe, mit anderen Männern rede und flirte, Fotoshootings mache - dann könnte ich durchaus so eine Aussage treffen wie "ich gehöre dir nicht".

Auch sehr bekannt ist der Begriff in der Polyamorie. Denn da wird eben die Idee "Du bist mein Partner und darfst deshalb keine anderen Menschen daten" von vornherein ausgeschlossen. Wir Polyamore sehen auch dies als eine Art Besitzanspruch, den wir so nicht haben oder leben möchten.
Natürlich sollte es möglichst zu Beginn der Beziehung klare Absprachen darüber geben, ob die Beziehung monogam oder polyamor gelebt werden soll. Dennoch, wenn einer anfängt zu daten und der andere das nicht möchte, dann kann er es eigentlich nicht verbieten, das wäre auf eine Art irgendwie übergriffig. Er kann sich dann eigentlich nur trennen, wenn er so nicht weitermachen möchte.
*********ler_M Frau
650 Beiträge
Es gibt eben einige Männer, die denken, sie besitzen eine Frau ( z. B.in der Ehe ). Ich gehöre niemanden und möchte dies auch nicht. Es hat etwas mit Selbst Bestimmung zu tun. Besitz Anspruch gibt es nicht. Eine Beziehung sollte mit gegenseitiger Achtung und Zuneigung zum Partner geführt werden. 👱🏻‍♀️LG Anna
*******in78 Frau
4.643 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *********lerin:
In meinen Augen wird dieser Begriff immer dann verwendet, wenn einer über das Leben des anderen bestimmen möchte.
Wenn (m)ein Partner zum Beispiel nicht mehr möchte, dass ich mein Hobby ausübe, bestimmte Freunde treffe, abends lange aufbleibe, mit anderen Männern rede und flirte, Fotoshootings mache - dann könnte ich durchaus so eine Aussage treffen wie "ich gehöre dir nicht".

Auch sehr bekannt ist der Begriff in der Polyamorie. Denn da wird eben die Idee "Du bist mein Partner und darfst deshalb keine anderen Menschen daten" von vornherein ausgeschlossen. Wir Polyamore sehen auch dies als eine Art Besitzanspruch, den wir so nicht haben oder leben möchten.
Natürlich sollte es möglichst zu Beginn der Beziehung klare Absprachen darüber geben, ob die Beziehung monogam oder polyamor gelebt werden soll. Dennoch, wenn einer anfängt zu daten und der andere das nicht möchte, dann kann er es eigentlich nicht verbieten, das wäre auf eine Art irgendwie übergriffig. Er kann sich dann eigentlich nur trennen, wenn er so nicht weitermachen möchte.

Da liegt es bei mir in der Formulierung. Ich würde auch rebellieren, wenn mir etwas verboten, aber wenn er sagt "Ich möchte nicht, dass du dich noch mit anderen triffst, weil es mir damit nicht gut geht" sehe ich das wiederum anders. Das hat für mich nichts mit Anspruch zu tun, obwohl das gerne als solches ausgelegt wird.
*********eart Frau
1.135 Beiträge
Zitat von *******in78:
Zitat von *********eart:
Zitat von *******in78:
Ich sehe das aber eher als Totschlagargument, um den eigenen Willen durchzusetzen.
Das werden durchaus einige Personen so handhaben; vermutlich öfter als man denkt.

Zitat von *******in78:
Also, ich gehöre niemanden, daher darf dieser auch etwas nicht gut finden oder nicht wollen.
Eben! Aber nur mit dem Argument seiner eigenen Meinung bzw. Entscheidung. Und nicht mit der Erklärung eines Besitzes an dir. ;-)

Absolut, aber ich meinte das eher im umgekehrten Fall. Das ich etwas nicht möchte (fiktiv) und mein Partner sagt, er möchte das nicht, dass ich dann sage "du besitzt mich aber nicht" dabei hat das nicht mögen, nicht wollen damit gar nichts zu tun. Das Argument sehe ich ehr als Trotz, weil der eigene Wille nicht durchgesetzt werden kann.

Ja, kann ich nachvollziehen. Sehe ich genauso.
Und ist für mich eher ein "Totschlag-Argument"... Ich mach es trotzdem (gegen seinen Willen)... WENN nicht wirklich eine sinnvolle Erklärung seinerseits kommt, mit derer ich seinen Willen akzeptieren würde. Die also eine passende Lösung für uns beide darstellt.
*****Dom Mann
111 Beiträge
Wie man auf meinem Profil unschwer erkennen kann, bin ich in einem ziemlich extremen D/s-Kontext unterwegs. Da gibt es Sklaven, Gebieter etc. Und da kommt es schon vor, dass jemand sagt, er/sie sei im Besitz. Das passiert aber dann im Konsens. In einer "normalen" Beziehung haben Besitzansprüche nichts verloren. Und selbst in einer deutlichen D/s-Beziehung geht es den dominanten Part erst mal nichts an, welche Freunde, Hobbys etc. der devote Teil hat - zumindest so lange, wie es der Beziehung nicht schadet.
Wenn es aber darum geht, dass in der Beziehung so viel Zeit für Beruf, Hobby, etc. verwendet wird, dass die Beziehung massiv leidet, dann ist es natürlich Thema von beiden und das hat dann nichts mit Besitzansprüchen zu tun. Das gleiche gilt, wenn jemand extrem gefährliche Dinge tut und der Partner/die Partnerin berechtigt fürchten muss, dass der Partner dadurch invalide wird und ein leben lang gepflegt werden muss.
********r711 Mann
36 Beiträge
MEIN Mann, MEINE Frau...

Wenn du ausdrücken willst, wem etwas gehört, benutzt du ein "besitzanzeigendes Fürwort".

Das tun wir ständig... ohne den Sinn dahinter verstanden zu haben???

BESITZ ANZEIGEN DES
FÜRWORT

sagt doch alles ohne darüber diskutieren zu müssen 🤷‍♂️

Alternative: der Partner an meiner Seite... die Partnerin
Hier kann über das Miteinander diskutiert werden...
*********eart Frau
1.135 Beiträge
Zitat von ********r711:
Wenn du ausdrücken willst, wem etwas gehört, benutzt du ein "besitzanzeigendes Fürwort".

Teilweise ... Man sagt WEM etwas gehört oder ZU WEM...
Das ändert dann die Definition eines "Besitzes" schon ein wenig:
der Mann/die Frau gehört ZU mir...
Trotzdem besitze ("erwerbe, kaufe...") ich eine Person nicht; der Mensch ist ja keine Sache oder ein Ding. 🤷🏼‍♀️

Ein Mensch gehört mir einfach nicht, sondern steht in einem (vielleicht zeitlich begrenzten) Verhältnis zu mir.

Und dann kann man das natürlich wieder diskutieren, weil es jeder anders sieht mit den sog. Besitzansprüchen...😉
*******in78 Frau
4.643 Beiträge
Themenersteller 
Das ist für mich ein Zugehörigkeitsgefühl.

Wenn ich aber nunmal verheiratet bin, ist das nicht einfach ein Partner, dass ist mein Ehemann.

Daraus dann einen Besitzanspruch zu kreieren……
*******d18 Frau
6.125 Beiträge
Auch wenn ich verheiratet bin, besitzt mein Mann mich nicht. Ich bin weiterhin eine eigenständige Persönlichkeit, die in einem engeren Verhältnis zum Partner steht. Der Partner kann aufgrund von „Ehe“ nicht über mich bestimmen, wie es noch in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts war. Es begründet auch keine ehelichen Pflichten, höchstens eheliche Rechte.
*******in78 Frau
4.643 Beiträge
Themenersteller 
Wer redet denn jetzt vom Besitzen? Die Aussage sagt für mich schlicht nichts anderes aus, als dass ich mit diesem Menschen verheiratet bin und er mit mir.

Ich komme mit dem ständigen angeblichen Besitzdenken echt durcheinander. Gerade auch wenn es kleinlich bei einfachen Aussagen wird.
******ter Mann
1.283 Beiträge
§854 wurde ja bereits genannt. Geht man aber in die Definition so stellt Besitz vor allem ein Abwehrrecht gegen fremden Zugriff da.

Inhaltlich entspricht der Besitz also schon sehr monogamen Verhältnisssen: Da du bei mir bist haben wir das gegenseitige Recht Zugriffe anderer zu verbieten / zu unterbinden.

Wie weit dieses geht ist in jeder Beziehung unterschiedlich. Am häufigsten ist die klassische sexuelle Exklusivität monogamer Beziehungen, aber auch einnehmende Hobbys oder Freunde können von Partnern mal als "ungewollter Zugriff" aufgefasst und kritisiert werden. Da sehe ich dann schon Besitzansprüche, in dem Sinne, dass das Verhalten dem entspricht, dass ein Besutzrecht bei Sachen gestattet.

Oft steckt aber ein schwaches Selbstwertgefühl und / oder eine Verlustangst dahinter, die zur Unsicherheit führt den Partner nur durch ein solches Recht halten zu können. Mit entsprechendem Blick nach innen und einer guten Selbstreflektion kann man solche Muster also auch überwinden.
*******llie Frau
1.991 Beiträge
Zitat von ********r711:
MEIN Mann, MEINE Frau...

Wenn du ausdrücken willst, wem etwas gehört, benutzt du ein "besitzanzeigendes Fürwort".

Das tun wir ständig... ohne den Sinn dahinter verstanden zu haben???

BESITZ ANZEIGEN DES
FÜRWORT

sagt doch alles ohne darüber diskutieren zu müssen 🤷‍♂️

Du meinst damit, dass dieses "mein Mann" / "meine Frau" sehr wohl den Besitz anzeigt?
********r711 Mann
36 Beiträge
Das Wort "mein" ist nicht anders zu verstehen 👍
Jedes anderes Verstehen ist eine Interpretation des Individuums und muss mit den Folgen umgehen.
****Tat Mann
1.371 Beiträge
Bei einem Wunsch nach Besitz geht es ja wohl um Kontrolle!? Und das Bedürfnis nach Kontrolle hängt auch vom eigenen Anspruch nach Sicherheit ab.
Die Fähigkeit, die eigenen Gefühle selbst (!) wahrnehmen und damit umgehen zu können, Freude und Frust selbst kontrollieren zu können, sind eine wichtige Grundlage für eine reife Beziehung, die dem anderen Menschen genug Raum lässt.
Wer sich frei und unbedrängt fühlt, wird gerne kommen und bleiben. Wer vom anderen als Instrument zur Behebung eigener Defizite missbraucht wird, fühlt sich als Objekt, statt als gleichwertiges Subjekt.
*******in78 Frau
4.643 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ********r711:
Das Wort "mein" ist nicht anders zu verstehen 👍
Jedes anderes Verstehen ist eine Interpretation des Individuums und muss mit den Folgen umgehen.

Welchen Folgen? Soll ich sagen, das ist der Mann, den ich geheiratet habe?
********r711 Mann
36 Beiträge
Beschreibe was er für dich ist.

Mein Mann oder der Partner an meiner Seite.
Und höre wie er dich beschreibt.
Wenn ihr euch damit wohlfühlt seid ihr auf dem richtigen Weg
*******in78 Frau
4.643 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ********r711:
Beschreibe was er für dich ist.

Mein Mann oder der Partner an meiner Seite.
Und höre wie er dich beschreibt.
Wenn ihr euch damit wohlfühlt seid ihr auf dem richtigen Weg

Er sagt „das ist meine Frau“ und das ist völlig okay für mich ohne das ich das Gefühl von Besitz habe. Dient rein der Vorstellung ggü. anderen. Wenn er sagen würde, das wäre die Partnerin an meiner Seite, wäre ich degradiert, er kann ruhig zu unserer Ehe stehen. ☺️
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