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Samenraub im Swingerclub?

*****cca Frau
8.194 Beiträge
Themenersteller 
Samenraub im Swingerclub?
Ich möchte eine interessante fiktive Geschichte in den Raum stellen, und fragen wie ihr das seht.
Mal angenommen, in einem Swingerclub bedient sich eine Frau an den schon benutzten gefüllten Kondomen. (Idee entstanden aus der Geschichte: Samenraub in der Besenkammer)
Nehmen wir mal an, diese Frau würde eine Schwangerschaft anstreben, und diese würde gelingen.
Hätte diese Frau dann das Recht, den Vater zur Kasse zu bitten?
Angeblich hat jedes Kind Anrecht auf Unterhalt. Aber ein Swingerclub ist ja eher eine Begegnungsstätte für Spass ohne Folgen.
Wie sähe es rechtlich aus?
Müßten Herren eigentlich Angst vor Samenraub haben?
*****cgn Frau
8.428 Beiträge
Ja, unbedingt - wer seine benutzten Kondome so "entsorgt", dass man sich aus denen bedienen kann, ist selber schuld.

Rein rechtlich ist jeder biologische Vater zu Unterhalt verpflichtet, die Tatsache, dass das Sieger-Spermium aus einem Kondom entwendet wurde, wird in jedem Gerichtssaal entweder Kopfschütteln oder Grinsen hervorrufen, wenn als Tatort der Swingerclub genannt wird.

Und ansonsten, alles fit?
***du Paar
346 Beiträge
Haftet
da nicht die Haftpflichtversicherung des Clubbetreibers? *gruebel*
********Herz Frau
36.479 Beiträge
Die andere Frage wäre halt, wie man den Vater ermitteln soll.

Im SC ist es meines Wissens eher unüblich, Adressen auszutauschen. *zwinker*
*****cgn Frau
8.428 Beiträge
Ich bin ja für Verhaften wegen Umweltverschmutzung!
Samenraub...
nach meiner Rechtsauffassung, könnte ein entsprechend vollzogener Samenraub bei erfolgreicher Identitätsfeststellung sicherlich mit Konsequenzen für den biologischen Vater behaftet sein. Der nicht erfolgte Beischlaf ist im BGB nicht das erforderliche Hindernis... Hier kannst du die Idee deines Fallkonstruktes (Besenkammer B.Becker) zugrunde legen. Auch hier kam es den Gerüchten nach zufolge nur zu einem Blowjob mit entsprechender Folge. Auch hier ist die Vaterschaft unabdingbar auch mit finanziellen Folgen für Herrn Becker behaftet gewesen.

Ich möchte jedoch auf einige Inkonsistenzen deines Falles hinweisen:

1. Die Vaterschaftsfeststellung: Beim normalen Clubbetrieb hast du nen Berg gebrauchter Gummis mit dem Sperma von x - Männern... Nun müssten das Gummi einem konkreten Herrn zugeordnet werden. Sollte dies möglich sein, bliebe dann noch das Problem der Identitätsfeststellung... Bestenfalls hat man selbst oder der Betreiber den Vornamen, bisher wurde in keinem Club der komplette Personalausweis abgeschrieben...

2. Spermizide: Die handelsüblichen Kondome sind innen wie außen mit einer Spermiziden behandelt, sprich die die Spermien werden relativ sicher schnell im Gummi abgetötet.

Zusammenfassend, denkbar aber sehr unrealistisch...
Da bekommt .....
der Begriff Samenspende eine völlig neue Dimension !
***du Paar
346 Beiträge
Und wie sieht es mit Urheberrechtverletzung aus? Schliesslich war sie ja beim Befüllen der Kondome nicht dabei....
*****cgn Frau
8.428 Beiträge
Ich empfinde solche Spielideen als Beleg der phantasia omnipotentia - Kinderzeugen ohne Verantwortung zu übernehmen, bzw. übernehmen zu wollen, ist nicht so sexy. Und benutzte Kondome nicht ordentlich zu entsorgen ist auch nicht sexy.
**********rello Mann
2.383 Beiträge
zwei tage......
.....zu spät....
*****cgn Frau
8.428 Beiträge
Und wie sieht es mit Urheberrechtverletzung aus?

Der Urheber wird ja erst recht nicht verletzt.
und die
Ansteckunsgefahr erst. ...
alleine die Vorstellung Brrrrrrrrrrr!
Voe allen Dingen >>>>>>))))
wie wählt man es aus... lach Menge????
Farbe????
Geruch????
Welches Lümmelchen hätten Sie denn gerne *haumichwech*

Netter Witz dasThema...
*****cgn Frau
8.428 Beiträge
Ich hatte so eine Phantasie, die lautete: "Herr Richter, ganz ehrlich, ich kenne die Frau überhaupt nicht, die muss sich den Samen aus einem zufällig ausgewählten Kondom im Abfall des Swingerclubs gesucht haben."

Wenn man bis dahin gekommen ist, dann kann ich das nicht mehr lustig finden....
ist eh
unwahrscheinlich!!!
*****cgn Frau
8.428 Beiträge
Kann ich nur hoffen, ich glaube auch nicht, dass die Phantasie von nicht zahlungswilligen Erzeugern noch beflügelt werden muss.
*****s42 Mann
11.853 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ist es nicht ein juristisches Kuriosum, wenn der Beraubte zum Täter gemacht wird (oder zumindest zum Schuldigen) *oh* *ggg*
*****cgn Frau
8.428 Beiträge
Ja, vielleicht, wobei er ja immer noch ein Ferkel ist, also einer, vor dem uns unsere Mütter gewarnt haben...
*********tion Frau
4.765 Beiträge
...wie man sich überhaupt eine solche Fallkonstruktion ausdenken kann..... *gruebel*
****uto Paar
1.030 Beiträge
aber der mit der Haftpflichtversicherung war gut.

Die "Schadenmeldung" für die Versicherung wäre sicher Bestseller verdächtig.
**********annov Paar
1.492 Beiträge
Nun grübeln wir gerade mal!
Ist man(n) wirklich ein *schwein* ,wenn er fertig ist und das benutzte Kondom in den dafür vorgesehenen Behälter entsorgt?
Denke eigentlich nicht, oder ? Also nach Benutzung eines Kondomes ziehe ich es eigentlich mit einem Zellstofftuch ab, verknote es gegen auslaufen und wickel es im besagten Tuch ein um es zu entsorgen und meist steht ein Papierkorb dafür auch im Raum. Klar, Schwein wer sowas auf den Matten liegen lässt! Auch die, die ohne Poppen und den Saft auf die Matten laufen lassen!
Aber das Thema Hypothetisch, ist doch echt mal witzig!
Viel Schlimmer wäre es wenn Z.B eine Liebesdame von üblichen Wohnmobilen sowas machen würde, die hätte im Zweifel sogar ein KFZ-Kennzeichen!
Ich
*******itch
13.311 Beiträge
Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, daß man eine Unterhaltspflicht auf einen Diebstahl stützen kann...
Und wenn jemand ein benutztes Kondom aus dem Mülleimer holt, ist das grundsätzlich doch immer noch ein Diebstahl....
Es ist aber so. Ein Diebstahl scheitert schon an dem Merkmal "fremde Sache". Fremd ist sie nur, wenn sie im Eigentum eines anderen steht. Mit dem Wegwerfen dürfte wohl eine Eigentumsaufgabe vorliegen.

Man kann jetzt darüber streiten, dass vielleicht das Abfallentsorgungsunternehmen Eigentum daran erwirbt...
Aber dann ist der gute Mann auch nicht geschädigt.

Und mit den zivilrechtlichen Folgen hat das nun eigentlich nichts zu tun.
Ich
*******itch
13.311 Beiträge
Man kann jetzt darüber streiten, dass vielleicht das Abfallentsorgungsunternehmen Eigentum daran erwirbt...
Brauch man nicht drüber streiten - das ist so und da sind schon Leute für verurteilt worden weil sie etwas aus einem Mülleimer oder einer Mülltonne entnommen haben.


Und ein Diebstahl (=Straftatbestand) sollte doch wohl Auswirkungen auf die zivilrechtliche Sache haben...
**********annov Paar
1.492 Beiträge
Der Inhalt des Müllkorbes
dürfte ja dann ersteinmal in den Besitz des Clubs übergehen in dem Besagten Fall. Aber jetzt noch ein mal wie sieht es bei einer Liebesdame aus die mit Ihrem Lovemobil an der Strasse steht. Wenn Sie nunm da drin ein Papierkorb hat, der Mann sein Gummi da entsorgt, dann geht es doch auch in Ihren Besitz über, klar als Mann könnte man da ja jetzt behaupten im Treu und Glauben an die Entsorgung da gelassen, aber Sie würde faktisch gesehen dann kein Diebstahl begehen. Weiß dadurch das wir ein Abfallhof hier in der Nähe haben das es erst in Besitz (hier) Aha geht wenn es an der Straße liegt /die Tonne an der Straße steht, oder bei direkt abgabe in denen Ihren Containern ist.
Mann kann ja nur hoffen das nicht wirklich auf solchen Ideen kommt, soweit wir wissen haben Antiallergene Gummis kein Mittel welches Spermien abtötet mit im Gleitgel drin.

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