Erbstreitigkeiten zwischen Kindern (Namen sind wichtig)
Ich befasse mich ja in letzter Zeit öfter mit Erben und Erben lassen (ob das am langsam fortschreitenden Alter liegt ...? ).Da bin ich auf eine interessante Konstellation gestoßen:
Frau A und Herr B haben sich beide nach einer ersten Ehe gefunden und ein zweites Mal geheiratet.
Frau A bringt zwei Söhne mit in die Ehe, Herr B eine längst erwachsene Tochter, mit der er kaum noch Kontakt hat. Die beiden Söhne von Frau A leben aber mit in der Familie.
Zur gegenseitigen Absicherung schließen Frau A und Herr B ein sogenanntes "Berliner Testament" ab - sie beide beerben sich gegenseitig. Die Kinder sollen erst nach dem Tode des letztverstorbenen Elternteils erben (oder bei Pflichtteilsforderung nach dem ersten Ableben auch beim Schlusserbe nur den Pflichtteil bekommen - über die Tücken beim Pflichtteil, zusammen mit vorausgegangenen Schenkungen, hatte ich ja schon etwas gepostet ).
Zunächst stirbt vor 12 Jahren Herr B, Frau A erbt.
Dann stirbt jetzt auch Frau A, und es erben "die Kinder"
Es melden sich aber nicht nur die beiden Söhne von Frau A (inzwischen volljährig und selbständig lebend), sondern auch die Tochter von Herrn B als Erbin. Schließlich sei sie genau so ein Kind - und sie habe ja beim Tod ihres Vaters auf ihren Pflichtteil verzichtet.
Die Söhne führen an, dass die Tochter mit dem Testament gar nicht gemeint sein kann, da ihre Mutter (also Frau A) angeblich von der Existenz der Tochter gar nichts wusste. Beweisen lässt sich das aber schlecht, da ja weder Frau A noch Herr B befragt werden können.
Im Testament sind aber keine Namen genannt, sondern nur "die Kinder" - nicht "die beiden Kinder" oder "die Söhne".
Hat die Tochter einen Erbanspruch? Oder nur einen Pflichtteilsanspruch?
Oder ist auch der verwirkt, weil ja ihr Vater bereits vor 12 Jahren gestorben ist und sie keinen Anspruch geltend gemacht hat (wir unterstellen einmal, dass sie damals über den Tod ihres Vaters und das Testament vom zuständigen Gericht informiert wurde)?