Versagte Lohnfortzahlung bei Rückfall in eine Sucht
Bei meiner Suche nach Beispielen für eine von mir selbst aufgeworfene Frage in einem anderen Thread (Lohnfortzahlung bei COVID-19-Erkrankung nach Urlaub in Risikogebiet -> allgemein: Lohnfortzahlung bei selbstverschuldeter Krankheit, diesen Sachverhalt bitte dort diskutieren) bin ich auf eine kuriose Aussage gestoßen:- Wenn jemand alkoholabhängig ist und dadurch arbeitsunfähig wird, so ist das nicht selbstverschuldet -> Lohnfortzahlung / Krankengeld erfolgt
- Hat er jetzt eine Entwöhnungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen, ist dann längere Zeit "clean" und verfällt dann wieder dem Alkohol, so ist das selbstverschuldet -> kein Geld
- Schlussfolgerung: Auch nach einer Entwöhnungsmaßnahme immer mal wieder kurz zur Flasche greifen (nicht zu lange warten) und dann wieder erneuter Entzug sichert die Lohnfortzahlung bei AU :o
Ehrlich, wenn jemand nach dem Entzug 10 oder 20 Jahre clean war - und er dann durch was auch immer wieder aus der Bahn geworfen wird - dann wird er noch bestraft? Wer aber "unbelehrbar" ist und nie aus dem Teufelskreis heraus kommt, der erhält weiterhin Lohnfortzahlung und Krankengeld?
Bitte mit beachten: Süchtigen sieht man das nicht unbedingt sofort an. Die, denen man es aufgrund auch körperlichen Verfalls deutlich ansieht, fallen nur mehr auf. Es gibt aber viele Alkoholiker, die sich im Alltag weitgehend unauffällig bewegen und oft gute Arbeit leisten - bis es sie mal wieder umhaut.