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Mietvertragsaufhebung nach Kündigung wg. Eigenbedarfs

Mietvertragsaufhebung nach Kündigung wg. Eigenbedarfs
Hallo zusammen,

hoffe mal das es nicht wieder unter die Rubrik " Rechtsberatung " fällt.

Uns wurde nach 41 Jahren Mietdauer wegen Eigenbedarf zum 31.10.2020 gekündigt.

Wir haben nun endlich zum 01.09.2020 in eine neue Wohnung,gefunden,
der Vermieter hat und einem Mietaufhebungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt,
soweit alles in Ordnung und Nachvollziehbar,
nur will er zu unseren Unterschriften noch eine Kopie des Deckblattes des
neuen Mietvertrages haben??

Unsere Meinung nach hat er überhaupt keinen Anspruch darauf, bei Wohnungs-
übergabe erhält er von uns die neue Anschrift und das wars dann.

Schöne Restwoche an alle
*****s42 Mann
11.845 Beiträge
Gruppen-Mod 
Kurz und knapp: Das geht ihn auch nichts an.

Andererseits kann er von euch aber auch verlangen, dass ihr bis 31.10.2020 Miete zahlt, denn zu dem Tag wurde der alte Vertrag gekündigt.

Wenn ihr vorher im gegenseitigen Einvernehmen den Vertrag aufheben wollt, dann kann der Vermieter das machen, muss er aber nicht.
Wenn er euch also schon zu einem früheren Tag aus dem Vertrag raus lassen soll, kann er dafür von euch einen Nachweis verlangen, warum er dem zustimmen sollte. *g*

Kurz (von mir als Laie, keinerlei Beratung, nur meine Meinung dazu):
Nein, ihr müsst eurem alten Vermieter nix vom neuen Mietvertrag vorlegen.

Der Vermieter muss aber auch keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben und kann von euch die Miete bis 31.10. verlangen. Ob ihr die Wohnung wirklich nutzt, kann ihm egal sein.
Allerdings darf er sie dann auch nicht vor dem 31.10. selbst nutzen *zwinker*

So, und bevor das in eine konkrete Rechtsberatung geht, mache ich mal zu.

Es ist doch nicht so schwer, so etwas fiktiv zu formulieren, oder?
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