@Baer_Berlin
Zunächst danke für die recht stringenten Gedanken. Ich teile durchaus deine Bedenken...
Es unterscheidet sich beim Wörtchen "Bedingungslos".
Auf den ersten Blick schlüssig, indes erfasst diese Antwort in der Folgeorientierung vielleicht nicht die derzeitigen Realitäten in der Umsetzung der ursprünglichen gesetzgeberischen Intention der sog. „Hartz-IV_Reformen“ (Stichwort: Fördern und Fordern). Allein aus fiskalischen Motiven reduziert sich die Praxis der Grundsicherung im Hinblick auf die reine Sanktionierung (Leistungskürzungen), ohne hinreichende Kompensationsmodelle bzgl. einer nachhaltigen Existenzsicherung.
Das Faktum eines BGE beantwortet m.E. so auch nicht die Frage der Bemessung und der Verteilungsgerechtigkeit. Nehmen wir mal an, das BGE würde schematisch auf 1000,00 € festgelegt. Wie viel wäre für den gewonnen, der z.B. in München,Berlin oder HH für eine (überschaubare) Wohnung bereits knapp 900,00 € zahlen müsste, während der BGE-Bezieher oder Eigentümer eines "bescheidenen" 5000 qm-Anwesens in der brandenburgischen Weite vielleicht nur die Hälfte davon aufbringen müsste?(ich weiß, das klingt spitzfindig...)
Insofern beantwortet es m.E. zudem nicht ausschöpfend die Frage der Privatautonomie des Einzelnen…
Es wird eingeführt, nach 2 Jahren ist der Staat Pleite und nun müsste alles wieder zurückgedreht werden. Erst dann entstehen die Probleme.
Mit Verlaub- da habe ich meine Zweifel. Zunächst spricht gegen eine frühzeitige „Staatspleite“ der Umstand der verfassungsmäßigen Haushaltsgesetzgebung. Hieraus dürfte sich das Erfordernis einer Haushaltsumschichtung aufdrängen, um die fiskalischen Voraussetzungen eines BGE zu erschließen mit der Folge, dass dann eben Mittel u.a. zur Förderung von Bildung, Schaffung von Kindergärten, Stützung der sozialen Hilfssysteme, Investitionen in innere Sicherheit und –was zuerst kommen würde- in Kultur und Daseinsvorsorge rigeros zusammenzustreichen wären. Ganz abgesehen von den sich aufdrängenden Steuererhöhungen, die selbstredend auch die Bezieher des BGE nicht ausklammern würden. Mithin das kaskadierende Prinzip des Schneeballsystems, in welchem die meisten Industrienationen seit fast 40 Jahren den (systemischen) Notstand verwalten. Absehbar, dann irgendwann zum argentinischen Modell zu greifen und die Gelddruckmaschine anzuschmeißen mit der Folge, dass dann der durchschnittliche Bezieher des BGE mit einer 3-Billionen-EURO-Note mal gerade eben imstande ist, ein Komissbrot (vom Vortage) erstehen zu können… (da war doch mal was…)
Bei allen anderen, so denke ich, wird es keine Sau kratzen, ob es ein BGE gibt oder nicht.
???Verständnisfrage(sibyllinisch): Wer sind alle anderen dann, wenn man zugrunde legt, dass der Grundgedanke des BGE davon ausgeht, dass jedem das BGE zustehen soll (so wäre es dann auch verfassungskonform). Oder soll das BGE nur den sog. „Harzern“ vorbehalten bleiben? (wie diskriminierend ist das denn?). Nur mal so in den Raum gestellt…
Und der Gesetzgeber wird das "bezahlte" Arbeiten verbieten, sobald man Leistungen bezieht.
…Oder sanktionieren wie bereits in der vorhandenen SGB-II-Praxis…
Am Ende ist alles wie vorher ......
Fiskalisch und etatistisch gesehen sicherlich denkbar. Indes: Welcher Flurschaden entsteht bei einer Revision einer sich als unnachhaltig ausweisenden Entwicklung sowohl für die Volkswirtschaft wie auch für den BGE-Bezieher? Mir scheint, dass noch keine hinreichenden Determinanten für eine Risikobewertung vorliegen… (ich denke da irgendwie auch an die nicht abschätzbaren bzw. abgeschätzten Folgen der Wiedervereinigung und habe dann ein wenig die Sorge, sollte da dann wieder ein „Wir schaffen das“ herausposaunt wird, bevor die Frage gestellt wird: Wie schaffen wir das…)