Und weiter geht es... Ball aus dem Übungsbereich gespielt
Man darf seinen Ball nicht aus einem Übungsbereich spielen, auch wenn der nicht im Aus liegt, da das Üben auf der Runde wäre." - ist wirklich so? Wir gehen diesem Regelmythos nach.
Regeltechnisch entscheidend ist einzig und alleine, in welchem Bereich des Platzes der Ball zur Ruhe gekommen ist. Das Gelände umfasst den gesamten Platz - allerdings gibt es vier besondere Bereiche, die nicht zum Gelände gehören:
• Den Abschlag, den der Spieler bei Beginn des Lochs benutzen muss, das gerade gespielt wird (Regel 6.2),
• alle Penalty Areas (Regel 17),
• alle Bunker (Regel 12) und
• das Grün des Lochs, das der Spieler spielt (Regel 13).
Hinzu kommt das "Aus" - das ist der Bereich außerhalb der durch die Spielleitung definierten Platzgrenzen.
Übungsflächen sind besondere Flächen, auf denen Spieler üben dürfen, gleich ob diese innerhalb oder außerhalb der Platzgrenzen liegen. Liegen diese Flächen außerhalb des Platzes, können diese selbstverständlich zum Üben vor der Runde genutzt werden. Liegt ein Ball im Wettspiel auf dieser Fläche, ist dieser Ball "Aus".
Was aber ist nun, wenn die Übungseinrichtungen sich innerhalb des Platzes befinden. Hier wird empfohlen, dass diese Bedeutung dieser Übungsbereiche in den Platzregeln klargestellt wird, also ob Spieler auf diesen Flächen vor und nach ihren Runden üben dürfen. Die Spielleitung darf bei Bedarf die Grenzen der Flächen definieren, auf denen die Spieler üben dürfen.
Liegt aber ein Ball im Wettspiel auf einer solchen Fläche, dann befindet sich der Ball ja auf dem Platz - auch wenn dieser Bereich vor der Runde zum Üben genutzt werden durfte. Der Ball ist folglich nicht "Aus" - es kann nach einer der zuvor beschriebenen Regeln verfahren werden oder der Ball kann straflos gespielt werden.
Zusatz: Musterplatzregel C-4 "Übungsbunker zum Teil des Geländes erklären" ermöglicht der Spielleitung noch einmal explizit, einen Übungsbunker auf dem Platz zu Boden in Ausbesserung zu erklären, da der Pflegezustand eines Übungsbunker auch sehr schlecht sein kann. Auch Musterplatzregel D-5 "Status eines Übungsgrüns oder eines provisorischen Grüns" ermöglicht der Spielleitung den speziellen Umgang mit dem Übungsgrün.