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Fotorechte bei "Fotoevents"

**********statt
338 Beiträge
Themenersteller 
Fotorechte bei "Fotoevents"
Hallo!

Ich mache grad den Terminkalender für den Herbst und ich frag mich grad, wie man das mit den Fotorechten bei einem "die Veranstalterin stellt Models und Location und Fotograf*innen zahlen dafür" Event regelt?
Und zwar für alle Beteiligten?

Hat da jemand einen Mustervertrag (Österreiches Recht)?

Weil so ganz ohne rechtliche Absicherung ... hm....

Danke für Euren Input!
ménage à trois
*******ichi Frau
105 Beiträge
Gruppen-Mod 
Bei solchen Events werden in der Regel TFP Verträge mit den Modellen abgeschlossen ,die Dir Nutzung der Bilder für Eigenwerbung erlauben aber nicht für kommerzielle Nutzung .
Das ist zumindest mein Kenntnisstand.
sans_chichi
Das ist doch ein PAY Shooting da die Fotograf*innen dafür bezahlen und damit haben die die, die dafür bezahlen alle Rechte.
Profilbild
*********enrot Frau
370 Beiträge
Hey Marcus, das sehe ich ein wenig anders. Der Fotograf bezahlt die Veranstalter für die Möglichkeit (Organisation, Lokations ec.)
Die Modelle werden hoffentlich vernünftig von den Veranstaltern bezahlt dafür das sie sich Zeit nehmen . Das bedeutet aber nicht das sie die Rechte am Bild automatisch komplet abgeben und gerade eine Kommerzielle Nutzung dürfte nicht im Sinne der Veranstalter sein.
*********erst Mann
4.052 Beiträge
Zitat von *******112:
sans_chichi
Das ist doch ein PAY Shooting da die Fotograf*innen dafür bezahlen und damit haben die die, die dafür bezahlen alle Rechte.

Das ist absolut falsch. Pay bedeutet nicht, dass man alle Rechte am Bild hat. Umgekehrt auch nicht. Ein Kunde, der für seine Portraitaufnahmen bezahlt hat auch nicht gleich alle Rechte an den Bildern, sondern nur Rechte für den privaten Gebrauch. Will er also die Bilder veröffentlichen, z.B. Internet, Buchveröffentlichung oder Printmedien, braucht er die Erlaubnis des Fotografen.
Bei einem Workshop kann aber der Veranstalter mit dem Model einen Vertrag abschließen, dass es mit der Verwendung der Bilder durch die Teilnehmer einverstanden ist. Dann braucht nicht jeder einzelne ein Vertrag mit dem Model abschließen.
Top Secret
*********ures Mann
27 Beiträge
@**********statt

Dafür gibt es einen Pay bzw. Model - Release Vertrag.

Ich geh jetzt einfach davon, dass das Model für die Zeit bezahlt wird und keine Rechte an den Bildern hat, die von einer Vielzahl von Fotografen entstehen. Es kann ein Fotograf vom Veranstalter gebucht werden, der Fotos von der Veranstaltung und vom Model fertigt, die auch das Model bekommt.

Kommt auf die Vereinbarung mit dem Model und dem Veranstalter an.

Bei dem Event wird ebenfalls an die Besucher / Fotografen kommuniziert in welcher Weise sie die Bilder verwenden dürfen. Da dies schwer zu kontrollieren ist, rechnet das Model wahrscheinlich ein höheres Honorar mit dem Veranstalter ab.

Der Veranstalter kalkuliert die Eintrittspreise pro Person.

Letztendlich kommt es darauf an wie sich alle Beteiligten miteinander einigen und wie das Event aufgebaut ist.

Am besten mit Model und Veranstalter reden um mehr zu erfahren. Fragen kostet ja nix.

Ein umfassendes Thema aber vielleicht hilft meine Antwort✨
Von einer Kommerzielle Nutzung reden wir erstmal nicht, aber wenn ich schon dafür bezahle, habe ich auch die Rechte
Foto ?
*********ektor Mann
96 Beiträge
Da muss ich @*********enrot vollkommen zustimmen. Bezahlt wird meist der Veranstalter der die Models "bucht".

Ich habe auch schon erlebt das Veranstalter dann einen vorgefertigten Shootingvertrag beigebracht haben.

@*******112 du hast doch keine Rechte nur weil du etwas bezahlst. Das einzige Recht was du hast und was dir keiner nehmen kann ist das Urheberrecht. Damit kannst du nur ohne Model-Release Vetrag erstmal gar nix anfangen. Denn das Model hat das Recht am eigenen Bild. Und wenn das Model sagt das es nicht öffentlich ausgestellt werden möchte, dann kannst du dir das Bild zuhause aufhängen, aber mehr auch nicht.

Es kommt immer darauf an was im Shootingvertrag vereinbart ist. Es gibt ja auch die Möglichkeit bei TFP Shootings sich eine kommerzielle Nutzung zu sichern. Andersrum kann auch ein Pay Model sagen, das die Bilder nicht kommerziell genutzt werden dürfen. Ist halt eine Sache der Absprache.

Interessant wird es meiner Meinung nach wenn für irgendwelche Workshops oder Rudelshoot Veranstaltungen dann auch noch Locations angemietet werden. Da müsste man nämlich dann auf den Betreiber/Eigentümer etc. auch noch zugehen und sich einen Vertrag unterschreiben lassen.
*********erst Mann
4.052 Beiträge
Zitat von *******112:
Von einer Kommerzielle Nutzung reden wir erstmal nicht, aber wenn ich schon dafür bezahle, habe ich auch die Rechte

Das kannst Persönlich so für Dich halten, und hoffentlich nicht mal vor Gericht stehen.
Du solltest das aber nicht als Recht darstellen, wenn Du von Urheber- und Persönlickeitsrechten keine Ahnung hast.
Bezahl ich für ein Shooting, mache ich einen Vertrag in dem drin Steht, dass ich die Rechte habe.
Sonst bezahle ich nicht für ein Shooting.
ménage à trois
*******ichi Frau
105 Beiträge
Gruppen-Mod 
@*******112
In dem Fall eines Events wird im Vorfeld ja meist bei einer Ausschreibung klar definiert wofür man zahlt und was man bekommt .Da kann ein jeder Entscheiden ob er das in Anspruch nehmen möchte oder nicht *g*
*********iene Frau
82 Beiträge
Zitat von *******112:
Bezahl ich für ein Shooting, mache ich einen Vertrag in dem drin Steht, dass ich die Rechte habe.
Sonst bezahle ich nicht für ein Shooting.

Solange Du für die Rechte bezahlst. Das kann ja jeder Fotograf für sich selber entscheiden, in wie weit er/sie die Rechte verkauft. Das kommt natürlich zusätzlich zum Shooting.
*********Photo Mann
943 Beiträge
Spannend, diese Sammlung von Halbwissen *mrgreen*

Fakt ist, Du hast das Recht zur Veröffentlichung nur dann, wenn das Model Dir dieses (idealerweise schriftlich) einräumt. Ein Vertrag mit einem Veranstalter (=einem Dritten) nützt dir da gar nichts, sofern er nicht gleich ein vom Model unterschriebenes Release enthält. Ist das nicht dabei, kannst Du noch so viel bezahlt haben - Du stehst im Zweifel ohne nachweisbarem Vertrag da und bist der Dumme.

Am besten stellt man diese Frage aber nicht in einem Forum von Halbwissenden, sondern dem Veranstalter direkt. Nur dieser kennt im Zweifel die Verträge. Alle hier im Forum, mich eingeschlossen, sind nicht in der Lage, hier eine valide Auskunft zu geben, da wir alle die Verträge nicht kennen, die Dir vorgelegt werden!

Viele Grüße

Michael
******isx Mann
300 Beiträge
Vielleicht sollten wir erst einmal Grundsätzliches klären bevor wir wie wild in der Gesetzeslandschaft herumfuhrwerken.
Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim Recht am eigenen Bild um einen Bestandteil des Persönlichkeitsrechts. Die gesetzliche Grundlage dazu lässt sich im Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie – vermutlich eher unter den Bezeichnungen Kunsturhebergesetz oder den Abkürzungen KunstUrhG bzw. KUG geläufig – finden.

Im Kunsturhebergesetz wird das Recht am eigenen Bild in Paragraph 22 wie folgt definiert:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Demnach ist die Veröffentlichung von Fotos, welche Menschen zeigen, nur dann zulässig, wenn die abgebildete Person ein entsprechendes Einverständnis dazu gegeben hat. Erhalten Models für ihre Tätigkeit vor der Kamera eine Bezahlung, ist es hingegen üblich, dass diese dafür ihr Recht am eigenen Bild abtreten bzw. davon keinen Gebrauch machen.

Laut Gesetzgeber muss es sich bei einem „Bildnis“ nicht zwangsläufig auch um ein Foto handeln. Denn gleichermaßen gilt das Recht am eigenen Bild bei einem Video oder sogar einem Gemälde.

Wichtig! Das Recht am eigenen Bild erlischt nicht automatisch mit dem Ableben des Abgebildeten. So bedarf es gemäß § 22 KUG noch zehn Jahre nach dem Tod die Einwilligung der Angehörigen, zu denen insbesondere Ehegatten, Lebenspartner sowie Kinder zählen.
Existieren beim Recht am eigenen Bild Ausnahmen?
Recht am eigenen Bild: Eine öffentliche Veranstaltung zählt in der Regel zu den Ausnahmen, da nicht die einzelnen Personen im Fokus stehen.
Recht am eigenen Bild: Eine öffentliche Veranstaltung zählt in der Regel zu den Ausnahmen, da nicht die einzelnen Personen im Fokus stehen.
Ähnlich wie die Schranken im Urheberrecht sieht auch das Kunsturhebergesetz Ausnahmen vor, in denen eine Einwilligung wegen dem Recht am eigenen Bild nicht notwendig ist. Diese ergeben sich aus § 23 KUG.

Demnach ist es zulässig Bilder ohne ein entsprechendes Einverständnis der Abgebildeten zu verbreiten oder zu veröffentlichen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

Bildnisse der Zeitgeschichte
Zeigt ein Foto Personen des öffentlichen Lebens oder wichtige Ereignisse, müssen die Beteiligten in der Regel eine Veröffentlichung hinnehmen. Dies gilt allerdings nur solange, wie die Bilder nicht in die Privat- oder Intimsphäre eingreifen.
Personen als Beiwerk
Bei Fotos vom Brandenburger Tor oder dem Eifelturm lässt es sich in der Regel nicht vermeiden, dass Passanten mitabgebildet werden. Da der eigentliche Grund der Aufnahme allerdings das Bauwerk ist, erlaubt der Gesetzgeber in der Regel eine Veröffentlichung.
Versammlungen und Aufzüge
Bei Versammlungen und anderen Großveranstaltungen besteht ein allgemeines Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Da hierbei die einzelnen Teilnehmer keine Rolle spielen, ist eine entsprechende Bildberichterstattung ohne gesonderte Einwilligung zulässig. Private Veranstaltungen wie Hochzeiten und Beerdigungen fallen aufgrund ihres privaten Charakters hingegen nicht unter die Ausnahmeregelung.
Höheres Interesse der Kunst
Dient die Verbreitung oder Veröffentlichung eines Bildnisses einem höheren Interesse der Kunst, ist ein Verzicht auf die Einwilligung des Abgebildeten möglich. Wann diese Ausnahme im Einzelfall tatsächlich greift, muss ggf. ein Gericht einschätzen.
Rechtspflege und öffentliche Sicherheit
Schwerkriminelle müssen in den meisten Fällen einen Verstoß gegen ihr Recht am eigenen Bild durch die Polizei oder sonstige Behörden hinnehmen. Denn nur so ist es möglich, die Gesellschaft vor einer möglichen Gefahr umfassend zu warnen. Auf die Sonderfälle gehe ich gleich noch ein ebenso auf die Vertragsarten
******isx Mann
300 Beiträge
Grundsätzlich lassen sich in der Stockfotografie drei Arten der Bezahlung unterscheiden:

1. Kommerzielles TfP (Bezahlung durch Fotos)
2. Gemeinsames Risiko (Prozentuale Beteiligung)
3. Cash auf die Kralle (Stundenlohn oder Pauschale)

1. Kommerzielles TfP (Bezahlung durch Fotos)
TfP bedeutet „Time for Prints“ oder frei erklärt: Der Fotograf und das Model bringen ihre Zeit für das Fotoshooting ein und beide bekommen danach als Bezahlung die fertigen Fotos. Mittlerweile gibt es auch „TfCD“ oder „TfDVD“, wo das Model die Fotos nicht mehr als Abzug, sondern nur noch als CD oder DVD bekommt.

In der Regel sind diese Vereinbarungen nichtkommerziell. Es gibt aber Stockfotografen, die sich im Modelvertrag alle kommerziellen Nutzungsrechte für die Fotos sichern. Das Model darf die Fotos nur unkommerziell nutzen. Wenige – ich behaupte mal, nur die unerfahrenen – Fotografen haben in ihren Verträgen stehen, dass sowohl Fotograf als auch Model die Fotos kommerziell nutzen können. Für die Nutzung in Bildagenturen sind solche Verträge jedoch schwierig, da der Fotograf dann nicht sicher sein kann, dass seine Fotos „frei von Rechten Dritter“ sind.

Ich selbst nutze diese Zahlungsvariante eher selten und auch nur, falls das Model auf mich zukommt und um Fotos bittet. Auch andere Kriterien spielen eine Rolle, die ich unten erläutere.

2. Gemeinsames Risiko (Prozentuale Beteiligung)
Bei dieser Zahlungsvariante werden die Models an den Verkaufserlösen der Fotos beteiligt.
Im Model-Vertrag wird hier festgehalten, wieviel Prozent das Model von dem Gewinn erhält. Das beginnt bei 10%, aber es gibt auch Models, die 80% fordern – meist aber nicht erhalten. Üblich sind 25% bis 50%. Der genaue Satz richtet sich unter anderem nach den schon erwähnten Kriterien.

Bei mehreren Models auf einem Foto ist empfehlenswert, den Prozentsatz zu reduzieren. Sonst kann es passieren, dass der Fotograf drei Models je 40% zahlen muß und im Grund mehr ausgibt als einnimmt.
Der Vorteil dieser Methode ist, dass der Fotograf kein Risiko eingeht, wenn sich die Fotos nicht so gut verkaufen wie erhofft. Das ist besonders bei „verrückteren“ Shooting-Ideen sinnvoll, für die der Fotograf keine Erfahrungen im Verkauf hat. Für mich ist ein netter Nebenaspekt auch, dass ich öfter mit den Models in Kontakt stehe.

Das kann aber auch ein Nachteil sein. Der Verwaltungsaufwand ist viel größer, da jeder Verkauf gut nachgewiesen werden muss und die Models dann Rechnungen stellen müssen bzw. Gutschriften erhalten. Vor allem für die Microstock-Fotografie ist das sehr unhandlich, bei Mid- und Macrostock-Agenturen aber gut machbar. Viele Fotografen nutzen für die Verwaltung Datenbanken wie Access oder einfach eine gut sortierte Excel-Tabelle. Meine Excel-Tabelle listet z.B. die Dateinamen der Fotos, Verkaufsdatum, die Agentur, den Kunden (wenn bekannt), den Preis der Agentur, meinen Anteil und den Anteil der Models. Mit Visual Basic-Skripten lassen sich die Prozente automatisch per Knopfdruck ausrechnen. Damit nicht an zig Models monatlich einige Euro überwiesen werden müssen, bieten sich gesammelte Auszahlungen pro Quartal an.

Ein weiterer Nachteil ist, dass die Zahlungen theoretisch endlos laufen und so mit immer mehr Models der Verwaltungs- und Zeitaufwand exponential steigt. Einige Fotografen lösen das, indem sie die Zahlungen zeitlich begrenzen (z.B. auf ein oder zwei Jahre), andere Fotografen setzen eine Obergrenze, bis zu welchem Betrag sie die Beteiligung auszahlen.

Ein Vertrauen seitens des Models in den Fotografen und Geduld muss natürlich vorhanden sein. So kommt es in der Praxis vor, dass ein Foto in einer Zeitschrift gedruckt – und vom Model gesehen wird – und der Fotograf die Abrechnung der Agentur aber erst danach erhält und das Model informieren kann.

Diese Zahlungsweise habe ich am Anfang sehr häufig genutzt, da ich meine Investitionen damit gering halten konnte. Die Nachteile sind in der Praxis aber schnell bewußt geworden, sodaß ich nun öfter einen Stundenlohn vereinbare. Für „Testshootings“ mit neuen Models oder ungewöhnlichen Typen finde ich diese oder die erste Variante aber immer noch praktisch.

3. Cash auf die Kralle (Stundenlohn oder Pauschale)
Wie der Name schon sagt, gibt es hier Bargeld. Entweder wird mit dem Model ein Stundenlohn vereinbart oder eine Pauschale, z.B. für einen halben Tag (4 Stunden) oder eine Tagesgage (8 Stunden). Die Werte können hier stark schwanken und reichen von 10 bis 80 Euro die Stunde oder 100 bis 500 Euro Tagesgage. Was vereinbart wird, hängt wieder von verschiedenen Kriterien ab.
Wichtig ist, dass im Vertrag festgehalten wird, für was der Betrag gezahlt wird (in der Regel für „Fotos vom [DATUM]“) und eine Quittung geschrieben wird, um es in der Buchhaltung richtig abzurechnen.

Wie machen es die Profis?
Yuri Arcurs, ein Microstock-Fotograf, welcher sich rühmt, der Fotograf mit den meistverkauften Bildern der Welt zu sein, zahlt seinen Models 50 bis 100 US-Dollar pro Stunde. Vorher verlangt er jedoch von neuen Models, dass sie drei Fotoshootings kostenlos machen, da die Einarbeitung Zeit kostet.

Der ebenfalls sehr erfolgreiche Microstock-Fotograf Andres Rodriguez arbeit auf TfP-Basis und zahlt seine Models mit 10 ausgedruckten Fotos bzw. einem Fotobuch mit 20 Fotos aus und den bearbeiteten Fotos auf CD.

Der Fotograf und Inhaber der Bildagentur Adpic, Martin Baumann, zahlt seinen Models “ je nach Thema, Verwertbarkeit sowie Zeitaufwand der Aufnahmen“ 30 bis 100 Euro.

Der Stockfotograf Ron Chapple bezahlt seine Models aus buchhalterischen Gründen per Scheck. Die Höhe des Honorars hängt vom Alter und der Erfahrung der Models und dem Budget für das entsprechende Shooting ab.

Einige Werbefotografen lassen für Aufträge auch die Kunden das Model bezahlen, sichern sich aber das Recht zu, zusätzliche Aufnahmen (sogenannte „Outtakes“) für Bildagenturen nutzen zu dürfen.

Kriterien für die Bezahlung
Wieviel ein Model verlangen kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählt vor allem, wie viel Erfahrung das Model vor der Kamera hat. Auch nachweisbares Schauspieltalent kann honoriert werden. Je gefragter der Look des Models ist, sowohl vom Fotografen als auch von Bildagentur-Kunden, desto mehr ist der Fotograf bereit zu zahlen.

Je mehr Models bei einer Fotosession mitmachen, desto geringer ist oft die Gage pro Model. Zum einen sind die Models dann nicht ständig Hauptbestandteil der Fotos und zum anderen gibt es mehr Wartezeiten, wenn Einzelaufnahmen der anderen Models anstehen. Viele Fotografen handeln auch Halbtages- oder Tagesgagen aus, bei denen der Stundensatz in der Regel niedriger ist als bei einer Buchung von z.B. zwei Stunden.
Wenn das Model einige oder sogar alle bearbeiteten Fotos eines Shootings erhält, fällt die Bezahlung meist geringer aus (siehe 1.). Dazu kommen noch viele andere Faktoren wie beispielsweise Anfahrtsweg oder Übernachtungskosten.

Unterm Strich
Letztendlich ist alles Verhandlungssache zwischen dem Fotograf und dem Model. Wenn ein Fotograf unbedingt mit einem Model arbeiten will, wird er hohe Gagen akzeptieren, umgekehrt geben sich Newcomer-Models gerne mit Fotos zufrieden, wenn die Bilder des Fotografen die Sedcard oder das Portfolio des Models aufbessern. Dazwischen ist – mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen – alles möglich.

Der Abschnitt stammt aus dem Alltag eines Profifotografen.
Profilbild
*********afie Mann
428 Beiträge
Wenn jemand Veranstaltungen anbietet die dazu dienen das Fotografen bezahlen um Fotos zu machen solltest Du den Veranstalter fragen, das gehört zu dem teil warum er dafür Geld bekommt.

Generell kann man vereinbaren was man möchte, die Frage stellt sich doch mMn schon vorher.
Nicht wenn die Fotos gemacht werden, sondern wenn die Fotografen das Event buchen.
Wenn sie da nicht wissen welche Rechte ihnen eingeräumt werden, kaufen sie die Katze im Sack.

Es mag Fotografen geben denen das egal ist, Hauptsache FLEISCH, seriöse Kollegen werden sie die Frage nach den Rechten vor der Buchung stellen.
Aber wie gesagt, das ist Aufgabe des Veranstalters
Ohne vernünftigen Vertrag, welchen man vorher einsehen kann würde ich keinem empfehlen an so einem Event teilzunehmen.
**********statt
338 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******ichi:
Bei solchen Events werden in der Regel TFP Verträge mit den Modellen abgeschlossen.

Wieso TFP? Ich will die Models ja net ausbeuten, die kriegen Honorar...
**********statt
338 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *********afie:
Wenn jemand Veranstaltungen anbietet die dazu dienen das Fotografen bezahlen um Fotos zu machen solltest Du den Veranstalter fragen, das gehört zu dem teil warum er dafür Geld bekommt.

Ich bin die Veranstalterin. Und ich hab gefragt, wie das andere regeln.

Aber offenbar hat sich da noch keine einheitliche Vorgangsweise herauskristallisiert.

Ach ja - ich bin in Österreich, deshalb auch der Hinweis auf die Österreichische Rechtslage, die sich von der deutschen in einigen Punkten unterscheidet.
Profilbild
*********afie Mann
428 Beiträge
Zitat von **********statt:
Zitat von *******ichi:
Bei solchen Events werden in der Regel TFP Verträge mit den Modellen abgeschlossen.

Wieso TFP? Ich will die Models ja net ausbeuten, die kriegen Honorar...

kann das sein das du was anbietest von dem Du gar nicht weißt was Du da tust?

Der Fotograf zahlt die Teilnahmegebühr an Dich
Du zahlst das Model
Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte entstehen aber auch zwischen Model und Fotograf.

Ganz deutlich gesagt, wenn das nicht sauber formuliert ist was Du da tust, kann der Fotograf dir 2000 Euro zahlen, du dem Model 1000 und trotzdem darf der Fotograf dann nichts veröffentlichen.
Ohne natürlich jetzt das Ö Recht zu kennen, was sich aber bestimmt nicht Grunlegend vom D unterscheidet.

Wenn man ein Fotoevent anbietet sollte man diese Basics geklärt haben.
****Sam Mann
291 Beiträge
Vorangestellt:
Im deutschen Recht dazu kenne ich mich ganz gut aus, im Ö gar nicht, deshalb enthalte ich mich hier auch sinnigerweise komplett.

Zitat von *********afie:

Wenn man ein Fotoevent anbietet sollte man diese Basics geklärt haben.

Aber DEN Kommentar kann ich mir jetzt nicht verkneifen: GENAU das versucht sie ja gerade mit der Frage! Klarheit schaffen, Erfahrungen einholen, Hören wie andere in der gleichen Situation bisher damit umgegangen sind. Als Antwort lese ich bisher aber vor allem Tadelungen, warum sie das nicht weiß. Finde ich ziemlich ... unsozial.
**********statt
338 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *********afie:

Wenn man ein Fotoevent anbietet sollte man diese Basics geklärt haben.

ich muß ein wenig lachen ... warum frag ich wohl danach, wie das andre regeln ...
*****Tom Mann
37 Beiträge
https://www.oesterreich.gv.a … le_welt/7/Seite.1720440.html

...5sec google-foo - Links am Seitenende beachten *ggg*
**********statt
338 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****Tom:
https://www.oesterreich.gv.a … le_welt/7/Seite.1720440.html

...5sec google-foo - Links am Seitenende beachten *ggg*

Danke für den Link - ich kenn die medienrechtliche Rechtslage in Österreich ... das war aber net meine Frage ... ich hab gefragt, was andere in die entsprechenden privatrechtlichen Verträge reinschreiben.

Auf Grund der Antworten schließe ich, daß sich bis jetzt niemand wirklich damit beschäftigt hat. Was mich eigentlich wundert, weil solche Events auch hier immer wieder angeboten werden.
*****Tom Mann
37 Beiträge
Bei Urheber- und Persönlichkeitsrechten, auch in AUT, hast du als Veranstalter erst mal keine "Aktien im Spiel" - du kannst dich gerne von den anwesenden Knipsis für Orga und Location entlohnen lassen, jedoch müssen die Beteiligten ein Release vom Model erhalten, sollten die entstandenen Bilder je veröffentlicht werden dürfen.
Bei Bezahl-Rudel-Shootings dieser Art wird in 99% der Fälle "non-commercial" im Vertrag auftauchen und für die ganz Bekloppten sogar: "your eyes only" aka für die Schublade... muss man dann für sich entscheiden
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