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Fotorechte bei "Fotoevents"

******rld Mann
977 Beiträge
Ich möchte euch, mit eurem gefährlichen Halbwissen, ja nicht aus den Beratungswolken holen aber dass was ihr hier gerade macht ist eine Rechtsberatung aus dem Vertragsrecht okay nicht in Deutschjland da gilt nämlich fiolgendes ...

Wer eine Rechtsberatung anbieten und durchführen darf wird durch das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) geregelt.

Demzufolge darf sie im Wesentlichen nur von

Rechtsanwälten,
Rechtsbeiständen,
Steuerberatern und
Patentanwälten

vorgenommen werden.

Eine Rechtsberatung von Nichtjuristen – selbst wenn diese kostenlos ist und ohne Gewährleistung erteilt wird – ist laut Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) strafbewehrt und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.

Ich hoffe Ihr seid alle gut ausgebildet Juristen ... *zwinker*
*****Tom Mann
37 Beiträge
....du meinst das RBerG welchen 2008 durch das RDG ersetzt wurde? *zwinker*
******rld Mann
977 Beiträge
Entschuldige ... ich bin alt und habe irgendwann mal aufgehört alles nach zu lesen ... wenn dem so ist dann sei es so!

Wikipedia hilft da sicher weiter ... zwinker ...
**********_Mond Mann
301 Beiträge
Das ist ganz einfach, wenn
Du die Bilder machst hast du das Urheberrecht, heißt nicht du darfst alles damit machen. Das model hat das recht am eigenen Bild, somit, wenn du sie nutzen willst und rechtlich auf der sichern Seite sein willst, solltest du einen Vertrag abschließen. Schwierigkeit ist hier der Veranstalter der mit dem model sicher ein Honorarvetrag geschlossen hat. Zuerst ist es sinnvoll den Veranstalter zu fragen welche Nutzungsrechte er mit dem model ausgemacht hat.


Zitat von **********statt:
Fotorechte bei "Fotoevents"
Hallo!

Ich mache grad den Terminkalender für den Herbst und ich frag mich grad, wie man das mit den Fotorechten bei einem "die Veranstalterin stellt Models und Location und Fotograf*innen zahlen dafür" Event regelt?
Und zwar für alle Beteiligten?

Hat da jemand einen Mustervertrag (Österreiches Recht)?

Weil so ganz ohne rechtliche Absicherung ... hm....

Danke für Euren Input!

**********statt
338 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ******rld:

Ich hoffe Ihr seid alle gut ausgebildet Juristen ... *zwinker*

Abgesehen davon, daß es das falsche Land ist - würde ich Rechtsberatung brauchen, würde ich einfach die Visitenkarte auf meinem Schreibtisch austauschen.

Es ging mir um die Frage, wie das andere in der Praxis geregelt haben.
Offenbar noch gar nicht, weil sonst würden nicht solche Antworten kommen.
Zurückzwinker von jemand, die keine Winkeladvokatin ist ...
**********statt
338 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von **********_Mond:
Schwierigkeit ist hier der Veranstalter der mit dem model sicher ein Honorarvetrag geschlossen hat. Zuerst ist es sinnvoll den Veranstalter zu fragen welche Nutzungsrechte er mit dem model ausgemacht hat.

Ich bin die Veranstalterin (warum ist es für manche so abwegig, daß das eine Frau macht?), genau deshalb frag ich, wie das andere in der Praxis geregelt haben ...

Ich hab den leisen Verdacht, ich hab meinen Klingonisch Übersetzer net ausgeschalten.
*****Tom Mann
37 Beiträge
...wie das andere in der Praxis geregelt haben.
Offenbar noch gar nicht, weil sonst würden nicht solche Antworten kommen.
Zurückzwinker von jemand, die keine Winkeladvokatin ist ...

...du möchtest dir also nur eine Marktübersicht verschaffen um die Akzeptanz des Zielpublikums abzuklopfen?

Wie schon früher erwähnt: bei einer großen Mehrheit solcher Events gibt es "non-commercial" Nutzungsrechte über Einzelrelease Knipsi <-> Model. Du kannst ja schlecht als unbeteiligte Dritte da a priori Pauschalfreigaben zu irgendwelchen Bildrechten erteilen
**********ssion Mann
215 Beiträge
Also m. E. musst du für dich entscheiden, was für eine Veranstaltung das sein soll. Willst du:
1. Eine Location bereitstellen, in der (ggf. von dir organisierte) Models anwesend sind und die Fotografen (individuelle) Verträge mit den Models schließen, oder
2. willst du Fotoshootings mit Nutzungsrechten an den Fotos gegen Gebühr anbieten.

Bei 1. bist du salopp gesagt nur "Gastgeberin" oder "Anbahnerin", mit den Verträgen zwischen den Models und den Fotografen hast du nichts am Hut. Bei 2. bist du, zumindest wenn ein Teil deines Angebots an die Fotografen auch die Nutzung der Fotos ist, dann in der Pflicht, auch mit den Models entsprechende Verträge zu schließen. Denn dann verkaufst du dem Fotografen einen Anspruch gegen dich (nicht gegen das Model), dem du nur nachkommen kannst, wenn du entsprechende Verträge mit dem Model hast. Und was die Enlohnung angeht, so entlohnt der Fotograf ja nicht das Model, sondern dich als Veranstalterin. Du hingegen entlohnst wahrscheinlich die Models.

Beide Varianten gibt es in der Szene (Deutschland). Mich würde es wundern, wenn der oben geschilderte Grundsatz in Österreich komplett anders ist, ich lasse mich hier jedoch gerne fachkundig belehren. Zumindest die Frage ob du das "Nutzungsrecht für eine Location" verkaufst (Variante 1) oder das (genauer zu definierende) Nutzungsrecht für dort entstandene Fotos, sollte identisch sein.

Und genau das solltest du auch in der Eventbeschreibung, also deinem Angebot und den Verträgen mit den Fotografen, deutlich formulieren. Damit lässt sich meiner Erfahrung nach der meiste Ärger im Vorhinein reduziren.
*****Tom Mann
37 Beiträge
...deine "Variante 2" hat eine Kurzbezeichnung:

MODELAGENTUR

*traenenlach*
**********ssion Mann
215 Beiträge
"Jein", eine Modelagentur macht das meist dauerhaft, hier geht es ja nur um ein Event. Aber du hast insofern Recht, dass das Prinzip grundsätzlich gleich ist.
******isx Mann
300 Beiträge
Hallo zusammen,
wie befürchtet, ein wildes Durcheinander, nur keine gescheite Antwort auf die Frage.
Ich benutze auch für Shootings in Österreich und in der Schweiz Standartformulare ohne Länderspezifikation.
Da sich meine Firma in Deutschland Befindet ist auch der Geschäftssitz da. Die Ausgangsfrage müsste sich also an die Österreichischen hauptberuflichen Fotografen richten.
Für die anderen Innereuropäischen Ausländer gilt freie Ortswahl bei der Ausübung ihres Berufes solange nicht gegen Geltendes Recht Verstoßen wird.

Kleiner Ausflug an die Bedenkenträger.
Hier findet keine Rechtsberatung statt auch nicht wenn vermeintlich Rechtswissen ausgetauscht wird.
Eine Rechtsberatung darf nach Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nur von Rechtsanwälten durchgeführt werden. Nicht jeder vermeintlich Rechtskundige darf Rechtsrat erteilen. Dies ist nur dem Anwalt gestattet. Das ist allerdings mehr eine Haftungsfrage. Auch hinsichtlich der Haftungsfrage hat die anwaltli­che Rechtsberatung ihre Vorteile für den Verbraucher. Unterläuft dem Anwalt ein Beratungs- oder Verfah­rensfehler, ist es auf keinen Fall der Mandant, der den Schaden tragen muss. Für alle selbst verschuldeten Bearbeitungsfehler haftet der Rechtsanwalt.

Dafür muss er eine Haftpflichtversicherung abschließen. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden, die meistens ihre Leistungen im Rahmen einer GmbH anbieten, ist die Haftung des Anwaltes nicht beschränkt. Die Haftpflichtversicherungssumme muss mindestens 250.000 Euro betragen.

Und jetzt die Antwort zum Vorredner. Eine Rechtsberatung wie sie im RDG geregelt ist kann nur ein Anwalt vornehmen.
Benutze ich den gleichen Wortlaut wie ein Anwalt ist es trotzdem keine Rechtsberatung. Und der Titel Rechtsanwalt ist in Deutschland rechtlich geschützt. Als Syndikus einer großen Firma darf ich mich aber selbstverständlich auch International rechtlich Äußern und Stellungnahmen beziehen, ganz sio wie wir es für den Fragesteller hier auch tun.
**********statt
338 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****Tom:

...du möchtest dir also nur eine Marktübersicht verschaffen um die Akzeptanz des Zielpublikums abzuklopfen?

Würde ich zusätzliches "Zielpublikum" benötigen, würde ich woanders eine Anzeige schalten ...
**********statt
338 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ******isx:
Die Ausgangsfrage müsste sich also an die Österreichischen hauptberuflichen Fotografen richten.

Jein, meine Frage hat sich an Veranstalter*innen gerichtet, wie sie das rechtliche Problem lösen.
Weil es gibt da ja nicht nur die Rechte der Models, sondern auch den Rechtsbereich der Fotorechte der Location ...

Aber danke an alle, die geantwortet haben. Daraus lese ich, daß sich noch niemand wirklich Gedanken über eine praxistaugliche Vorgangsweise gemacht hat. Weil alle Vorschläge, die bis jetzt kamen, in der Praxis schlicht nicht durchführbar. Wenn ich als Veranstalterin vorher eine Stunde damit verbringen soll, daß Models und Fotograf*innen gegenseitig Verträge unterschreiben, dann ...

Ich werd also eine eigene Vorgangsweise festlegen und einen Vertrag konzipieren (und ja, ich darf das ...).
*****Tom Mann
37 Beiträge
...such mal nach "property release" und ggf. wird dir klar, dass das eine ganz eigene Kiste ist und du das mit dem "model release" nicht vermischen solltest.
Wie viele Teilnehmer erwartest du, dass die Unterschriften allein >1h benötigen werden?
**********ssion Mann
215 Beiträge
Zitat von **********statt:
Zitat von ******isx:
Die Ausgangsfrage müsste sich also an die Österreichischen hauptberuflichen Fotografen richten.

Aber danke an alle, die geantwortet haben. Daraus lese ich, daß sich noch niemand wirklich Gedanken über eine praxistaugliche Vorgangsweise gemacht hat. Weil alle Vorschläge, die bis jetzt kamen, in der Praxis schlicht nicht durchführbar. .

Doch, ich habe mir sowohl wirklich Gedanken gemacht, als auch beide von mir beschriebenen Varianten schon durchgeführt. Und ja, auch die Variante mit dem "Fotografen machen individuelle Verträge mit Models" funktioniert. Das kann man auch hilfsweise unterstützen, indem es mit den Models vorher besprochene vorgefertigte Verträge für unterschiedliche Varianten (you eyes only, private Nutzung, gewerbliche Nutzung) gibt. Je nachdem was der Fotograf wollte, buchte er das entsprechende Paket (beim Veranstalter) und das Model bekam den entsprechenden Lohn (vom Veranstalter).

Ich habe den Eindruck, du willst dein "Produkt" abhängig von einer Vorgehensweise machen. Da bin ich anders, ich überlege mir erst mein Produkt bzw. überlege, welches Produkt die Zielgruppe gerne kaufen möchte, und lege dann die Vorgehensweise und die Verträge fest. Ganz so wie du schreibst "Ich werd also eine eigene Vorgangsweise festlegen und einen Vertrag konzipieren".

Da du die Variante "Fotografen machen individuelle Verträge mit Models" nicht für durchführbar hältst, bist du wohl bei der von mir beschriebenen Variante 2. Also ist das Vorgehen m. E. klar (und du schreibst es ja auch selber): Veträge für Location, Models und Kunden (Fotografen) müssen individuell erstellt werden. Darin müssen die Rechte so geregelt sein, wie du es für dein Event willst.

Und da habe ich immer ganz spezifisch die Rechte und Pflichten aufgeführt, unabhängig davon, ob es dazu eine allgemeine Rechtslage (die oft niemand so wirklich genau kennt) gibt. Denn auf Rechte kann man ─ wie schon erwähnt ─ ja verzichten, solange das nicht sittenwiedrig ist.

Um deine individuelle Arbeit dir deine Vorgehensweise zu überlegen und deine Verträge zu gestalten, wirst du nicht drumherumkommen. Was ja auch gut ist, schließlich haftest du ja auch dafür. Und ich würde nicht für die Verträge anderer haften wollen (zumindest nicht ungeprüft).
**********statt
338 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von **********ssion:
Und ja, auch die Variante mit dem "Fotografen machen individuelle Verträge mit Models" funktioniert. Das kann man auch hilfsweise unterstützen, indem es mit den Models vorher besprochene vorgefertigte Verträge für unterschiedliche Varianten (you eyes only, private Nutzung, gewerbliche Nutzung) gibt. Je nachdem was der Fotograf wollte, buchte er das entsprechende Paket (beim Veranstalter) und das Model bekam den entsprechenden Lohn (vom Veranstalter).

Das heißt, ich hab bei drei Models und zwanzig angemeldeten Fotograf*innen (wovon zehn net kommen) dann dreimal zwanzig Verträge mit unterschiedlichen Inhalten.
Und da ist noch kein Vertrag über die Bildrechte der Location dabei.

Sorry, aber das ist nicht administrierbar. Es muß ein Vertrag sein, der für alle gleich gilt. Sonst endet das im Chaos. Ich kann ja nicht genau kontrollieren, wer welche Bilder macht (und wie nachher verwendet). Und da ich den Models gegenüber eine Sorgfaltspflicht hab (ich bezahle die ja), können das keine unterschiedlichen Verträge sein.

Und nein, ich weiß sehr genau, was ich machen will. Ich wollt mir nur anhören, ob andere schon Erfahrungen damit gemacht haben und wie sie die Sache gelöst haben.
Offenbar gar nicht ... oder sie haben viel mehr Zeit als ich. Oder Vertrauen drauf, daß rechtlich nix schiefgeht.
*****Tom Mann
37 Beiträge
...das mit "rechtlich nicht schiefgehen" solltest du aber selbst nochmals reflektieren - mir war nicht bewusst das in AT noch die Leibeigenschaft besteht und du vorab über die Persönlichkeitsrechte der gebuchten Models verfügen kannst - deinen "catch-them-all" Vertrag würde ich ja gern mal sehen - tippe auf mindestens "sittenwidrig".

Kontaktiere doch mal Profis aus der Erwachsenunterhaltung und lass' dir von denen die rechtliche Situation und das "record keeping" erläutern.

BTW: wie willst du eigentlich die Nutzungsrechte an Bildern vorab regeln die noch nichtmal erstellt wurden?

*floet*

Du brauchst nur zwei Formularstapel:
• Property Release zwischen dir und den Knipsis in der Location
• Model Release (mit definierten Nutzungsrechten) und Pauschalvergütung zwischen Knipsi und jedem Model welches vor seiner Linse war

Du kannst ja gerne als Service für deine Modells das Inkasso der Honorare übernehmen

Nervig solche Dreiecksgeschäfte, stimmt's? *cool*
**********statt
338 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****Tom:

Du kannst ja gerne als Service für deine Modells das Inkasso der Honorare übernehmen

Ich organisiere die Models. Ich bezahle die Honorare.

Und niemand anders ...

Sorry, aber ich hab wirklich das Gefühl, ich red klingkonisch für einige.

Und wenn mir jemand aus Deutschland erklären will, was in Österreich sittenwidrig ist und wie ich Verträge übers Recht am eigenen Bild schießen muß, muß ich schmunzeln ...
*****Tom Mann
37 Beiträge
Heghlu'meH QaQ jajvam.
Ich kann euch sagen, das @****a73 da schon Verträge zu gemacht hat, vielleicht würde sie ja euch weiter helfen, wenn ihr sie nett fragt.
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