Auszug aus der StVZO
§22a Abs. 1
Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, MÜSSEN in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein.
1. Heizungen an KFZ ....
Das Prüfzeichen besteht aus einer Wellenlinie ...
Als Beispiel.
Ihr lasst die Bremsen machen.
Der Werkstatt Leiter gibt euch die Wahl, ATE etc. für 300€ oder noname aus China mit selbstbedruckter E Zulassung für 100€.
Ich Wette niemand von euch nimmt China.
Aber wieso eigentlich nicht. Es ist doch alles dasselbe.
Der Chinese hat die Sachen einmal kopiert und hat nun passgenaue Bremsscheiben, aus welchen Material die nun sind, ist doch egal. Und ob die beläge nun aus kuhdonk bestehen, egal sehen gleich aus.
Und nun haben wir hier eine top kopierte Heizung eines deutschen Herstellers der die Sache erproben lassen musste um eine Zulassung zu bekommen der jedes Jahr wieder etwas erproben lassen muss der Geld für Gutachten investieren musste usw.
Und wie bei den Bremsscheiben wisst ihr nun also aus welchen Material die Brennkammer besteht, übrigens, wenn da Risse entstehen und die Abgase ins Wageninnere gelangen dann hat derjenige einen sehr ruhigen Schlaf.
Ich habe nichts gegen diese Heizungen, ich würde diese auch selber nutzen aber solche Aussagen wie nicht Tüv relevant etc. sind einfach falsch.
Nur weil der Prüfer keine Lust hat das zu prüfen.
Denn es steht eindeutig muss und nicht kann oder vielleicht!
Nebenbei erwähnt, man könnte die Standheizung ja auch wärend der fährt laufen lassen.
Brenner hat Risse, Abgase kommen ins Auto Fahrer schläft ein.
Die Frage kann mir Camper doch sicherlich beantworten.
Hat dieses Szenario nun Einfluss auf die Verkehrssicherheit oder nicht?