*****alS:
Natürlich ist es fragwürdig, ob ich auf einem Workshop richitg bin, wenn ich auch mit Profesionellen, keineswegs irgendwie intimen Körperkontakt an Oberarmen oder ähnlichem ein Problem habe. Ja, eventuell sollte ich meinem Rigger / meiner Riggerin dann nahelegen, jemanden anderes mitzunehmen. Aber verdammt nochmal - nicht angefasst werden wollen ist legitim, bedarf keiner rechtfertigung, und darf einfach sein. Punkt.
Ich sehe das anders, wenn der RIGGER das anfassen des Bunnies nicht gestattet, OBWOHL das Bunny nichts dagegen hat. DAS ist "Ego-Ding". Aber ein Mensch, der selbst kommuniziert, nicht angefasst werden zu wollen - das hat mit Ego nichts zu tun.
Ich sehe das anders, wenn der RIGGER das anfassen des Bunnies nicht gestattet, OBWOHL das Bunny nichts dagegen hat. DAS ist "Ego-Ding". Aber ein Mensch, der selbst kommuniziert, nicht angefasst werden zu wollen - das hat mit Ego nichts zu tun.
Natürlich darf das sein.
Wir reden hier aber gerade vom Workshopumfeld wo keine "Intimsituation", sondern ehe Lernumgebung besteht.
Und da finde ich es befremdlich, wie du es schon schreibst, wenn ein Bunny sagt, dass der Workshopleiter bitte nicht anzufassen hat.
Das das Bunny das so sagen kann und das absolut seine Legitimation hat ist unbestritten. Ich würde mich vehement gegen die Aussage wehren, dass ein Bunny sich grunsätzlich von anderen hat anfassen lassen.
In einer Workshopumgebung weiß ein Bunny aber, dass dem Rigger vermutlich mal etwas an ihm/ihr gezeigt werden wird. Da würde ich als Rigger dem Bunny auch sagen, dass das wohl nichts wird, wenn er/sie mittendrin, oder schon am Anfang, sagt, dass das absolut nicht gewünscht sein.
Ist das legitim? Ja.
Ist das produktiv? Nein.
Das wäre kein Bunny mit dem ich weiter zum Workshop fahren würde. Vermutlich wäre ich sogar stinksauer, wenn ich mitunter hunderte Euro in eine Private Tuition mit dem Bunny gesteckt hätte - um mal vom Gruppenworkshop weg zu gehen - und dann geht mit Lernerfolg flöten - ich lerne also weniger - weil das Bunny sich durch die Weigerung vom Lehrer korrigierend oder lehrend angefasst zu werden kontraproduktiv auf den Zweck des Lernmoduls auswirkt.
Privat, in Clubumgebungen, wer weiß wo: Kein Ding.
Auf einem Workshop, wo es meine Lernkurve mindert: Ich wäre das letzte mal mit dem Bunny bei einem Workshop gewesen.
*****alS:
Ich bin weißgott kein Anwalt, der das irgendwie bewerten kann. Aber meinem Rectsempfinden nach als Laie, und vor dem Hintergrund, dass das Grundgesetz stets vorrang vor allen anderen Gesetzen hat (und da das Recht auf Selbstbestimmung verwirklicht ist), bin ich mir relativ sicher, dass "Ich sehe einen Notfall, und helfe gegen den Willen der Person" bestenfalls "nicht so einfach" ist, wenn nicht sogar eine zwickmühle die nur ein Richter klären kann, schlimstenfalls sogar eine AUsweglose Situation.
Im schlimmsten Falle läuft das unter "unterlassene Hilfeleistung".
Ein Arzt darf nicht eingreifen wenn die Person sich strikt weigert. Ja.
Das wird bei Festivals mit besoffenen etwa so gehandhabt:
Warten bis er bewusstlos wird. Und dann ist es zwingend, und dann darf der Arzt oder Sani auch, selbst wenn die Person vorher sagte, dass sie nicht angefasst werden will.
Und mal ehrlich aus Sicht des Workshopleiters:
Wer vereinbart es denn bitte mit seinem Gewissen zu sehen, das jemand gleich Kopfüber aus der Suspension rutscht und sich womöglich das Genick bricht "nur" weil das Bunny sagte "bitte bloss nicht anfassen"?
Runtergefallen, knack, Genickbruch und dann sagt man zur Polizei, die fragt wie sowas dort passieren konnte, dass die hängende Person keine Hilfe wollte?
Das reicht nicht als Ausrede. Und da reicht auch das von dir zitierte Grundrecht nicht als Begründung.