Sachlich gesehen....
....vertritt die "Tante" das Hausrecht auf Privatgrund. Bitten darf sie uns in jedem Fall. Sie darf uns auch vom Privatgrund verweisen, sofern wir dem nicht nachkommen möchteen. Tankstelle=Privatgrund. Ob sie damit allerdings nicht gegen die Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verstößt, liese sich diskutieren. Eine(n) MotorradfahrerIn allgemein zu diskriminieren, weil es schon mal böse Buben und Mädels gegeben hat, die ein Motorad und einen Helm für einen Überfall genutzt haben, ist sinnfrei und erhöht wohl kaum die Sicherheit.
Ein reines Helmverbot ist nicht rechtskonform. Selbst wenn es sich ebenso auf die Kombinationen Schal/Pudelmütze, Basecap/Sonnenbrille/Vollbart, oder religiös oder durch ausgeprägte Schüchternheit motivierte Verschleierung bezöge.
Ein Gesetz, das den Helm beim Tanken oder Bezahlen verbietet, gibt es nicht.
Es gibt keine Pflicht zur Identifizierung für einem Bezahlvorgang, auch wenn ein Mindestmaß an Höflichkeit und Offenheit für ein Handelsgeschäft Grundlage sind.
Eine Tankstelle muss uns kein Benzin verkaufen.
Persönlich gesehen....
.... setze ich den Helm meistens ohnehin ab, um Luft an den Schädel zu lassen (meist hänge ich auch die Jacke zum Lüften übers Windschild). Ich lass ihn auch mal auf, wenn ich es eilig habe.
.... halte ich nichts davon, wenn ich wie jeder ordentliche Bürger mit offener Geldbörse and die Kasse zum Bezahlen gehe, von einem knurrigen Kassenwart zum Absetzen aufgefordert werde, damit er mich von einem Räuber unterscheiden kann. Die Unterscheidungsmerkmale wären wohl andere.
.... gehe ich auf eine freundliche Bitte gerne ein, oder sage ebenso freundlich, dass ich es gerade eilig habe und noch einen wundervollen Tag wünsche.
.... habe ich noch nicht erlebt, dass jemand meine Bezahlung ablehnt, weil ich den Helm noch auf habe.
DRzG (links is noch n bissel schlapp)