Playpartys im Ausland - Zoll und Grenzübertritt.
Ich würde gerne euer Schwarzwissen, fundiertes Wissen, Erfahrungen, Quelleninfos, etc. wissen.Thema: Ich besuche hin und wieder Playpartys in der Schweiz und in Österreich. Hierzu überquere ich die Grenze. Meistens kann ich ohne Kontrolle die Grenze passieren. Ab und zu stehen jedoch an der schweizer Grenze Zöllner und winken den ein oder anderen Autofahrer raus, um genauer zu kontrollieren.
Das veranlasst mich zu der Frage, was ich im BDSM-Toy-Bereich über die Landesgrenze zu Österreich und zur Schweiz mitnehmen darf.
Ich habe normalerweise dabei:
• verschiedene Gerten (Kunststoff, Carbon, Gummi), teilweise rund, teilweise eckig (mit harten Kanten)
• Spreizstange
• Stöcke, Rohrstöcke
• Bullwhips und Single-Tails
• Paddle, auch mit Nieten
• Nippelklemmen
• Seile
• Handschellen
• Arm- und Beinmanschetten
• Ketten und Karbiner
• Folie
• Elektrospielzeug (Ten-Gerät mit Schlaufen und Pads)
• etc.
Gibt es etwas, das auf der Liste der verbotenen Gegenstände steht. Laut Zoll-Webseite gehören Schlagwerkzeuge dazu. Nur wie sind die genau definiert? Ist das nur der ausziehbare Schlagstock oder gehört da auch das harte Lederpaddel dazu?
Wo bekomme ich eine fundierte Information, die auch einer Zollkontrolle Stand hält.
Also bitte nicht falsch verstehen, ich packe gerne vor einem Zöllner meinen gesamten Kofferrauminhalt aus und diskutiere die Verwendungsweisen der einzelnen Spielzeuge. Aber ich möchte auch relativ pünktlich am Zielort / der Playparty ankommen und nicht den Abend auf dem Zollamt verbringen.