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Playpartys im Ausland - Zoll und Grenzübertritt.

*******ull Mann
234 Beiträge
@*******itch da geht ja jetzt doch so einiges durcheinander in der Diskussion.

In der EU Verordnung 2019/125 ist klar geregelt, bei welchen Gegenständen die Ein- und Ausfuhr in und aus der EU VERBOTEN ist. Gründe sind unter anderem, um Folter zu unterbinden. In Anhang II der Verordnung sind alle verbotenen Gegenstände aufgeführt. Darunter fallen beispielsweise „Daumenschellen“, „Fingerschellen“, „Daumenschrauben“, „Fingerschrauben“ und zahlreiche andere Fesselinstrumente. Kann man bei Interesse im Amtsblatt der EU vom 31.01.2019 nachlesen (gibts im Internet für jeden frei zugänglich).

Das Thema Handschellen ist in Absatz 27 des kodifizierten Textes der Verordnung geregelt. Dort heißt es, Zitat: „Mitgliedsstaaten sollten ferner die Befugnis erhalten, die Ausfuhr von Handschellen, deren Gesamtlänge inklusive Kette, in geschlossenem Zustand, 240mm überschreitet zu kontrollieren, falls sie das wünschen.“

Oder anders formuliert, alles was kleiner als 24cm ist, ist erlaubt - alles was größer ist KANN beanstandet werden.

Ich hoffe das hilft einwenig weiter.
*****ius Mann
1.288 Beiträge
Die Frage bleibt, ob es "uns" überhaupt betrifft.

Verordnung (EU) 2019/125 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten

Der springende Punkt ist doch der Handel, auch wenn in diversen Erläuterungen z. B. vom österreichischen Zoll von Verbringung, Einfuhr bzw. Ausfuhr gesprochen wird.
*******ull Mann
234 Beiträge
Juristisch gesehen, spricht die EU Verordnung in dem Kontext NICHT (nur) den Handel an - sondern es geht explizit um die Ein- und Ausfuhr. Insofern darf jedes Mitgliedsland selbst entscheiden, wie sie die Verordnung auslegt - ob rein auf den Handel bezogen oder nicht. Bei Gepäckkontrollen am Flughafen in Deutschland werden Daumenschellen (bei Auslandsreisen) eingezogen (verbotener Gegenstand).
*****ius Mann
1.288 Beiträge
Zitat von *****_JJ:
Bei einer Ausführ aus Deutschland könntest du ggf. Probleme bekommen, weil es die sogenannte Anti-Folter-Verordnung gibt. Eine Ausfuhr ist es auch nach Österreich, da es sich um eine rein nationale Verordnung handelt.

Es ist keine Ausfuhr nach Österreich sondern eine Verbringung.

Der Deutsche Zoll führt dazu aus:

"Was ist bei Verbringungen in andere Mitgliedstaaten zu beachten?
Verbringungen in andere Mitgliedstaaten sind grundsätzlich nicht von der Verordnung erfasst. Dabei ist allerdings zu beachten dass im Rahmen der Anti-Folter-Verordnung der Begriff der Ausfuhr weiter gefasst ist und jede Verbringung von Gütern aus dem Zollgebiet der Union einschließlich der Verbringung von Gütern für die eine Zollanmeldung abzugeben ist oder der Verbringung nach Lagerung in einer Freizone einschließt. "
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