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BDSM und rechtliche Absicherung (Juristen im Forum?)

*********air19 Paar
101 Beiträge
Themenersteller 
BDSM und rechtliche Absicherung (Juristen im Forum?)
Liebe Foren-Mitglieder,

ich (die "sie" unseres Profils) lasse mich gerne von meinem Liebsten schlagen. Ich liebe das und es ist absolut einvernehmlich. Das kann dann hinterher für die nicht eingeweihten Menschen aber sehr befremdlich aussehen (Striemen, blaue Flecken, ggf. minimale Wunden), sofern man es diesen denn zeigen würde (was ich natürlich nicht mache).

Letztens hat eine Situation mein Gedanken-Karussell ganz schön in Gang gebracht: Auf dem Weg zur Arbeit stolperte ich kurz, habe mich aber noch gefangen und stürzte nicht. Wenn ich auf den Kopf gestürzt und ohnmächtig geworden wäre, wäre ich in eine Klinik gekommen. Am Tag vorher hatte ich eine Session und sah vom Hintern abwärts entsprechend lädiert aus. Was würden Ärzte aus so einer Situation machen, wenn die Person nicht ansprechbar ist. Würden Sie die Polizei einschalten?

Ich würde meinen Geliebten, Lebensgefährten und Dom gerne rechtlich absichern, so dass im Zweifelsfall jederzeit bewiesen wäre, dass meine Einwilligung vorliegt (§ 228 StGB). Geht das? Muss man es einfach nur schriftlich aufsetzen und unterschreiben und reicht das schon? Oder müsste man dafür gar einen Rechtsanwalt etwas aufsetzen lassen, damit es glaubwürdiger ist und es einen Zeugen gibt, der aussagen kann, dass ich die Erklärung bei voller geistiger Gesundheit abgebe?

Hat hier jemand Erfahrungen dazu? Ist gar Jurist und kann Tipps geben? Oder wie handhabt ihr alle das hier (denn ich gehe mal davon aus, dass ich nicht die einzige Person hier bin, die sich gerne freiwillig und lustvoll einer Körperverletzung hingibt) *grins*?

Vielen Dank für eure Antworten.

Euch allen wünsche ich einen schönen Sonntagabend.

Herzlichst

Miri
*****183 Mann
84 Beiträge
Die im Netz zu findenden Verträge..sind ja nicht unbedingt wirklich rechtlich wirksam...aber wenigstens eine kleine Hilfe.. denke ich
Das ist eine verdammt gute Frage - auf deren Antwort ich auch gespannt bin!
Ich bin immer davon ausgegangen, daß es ja jemanden braucht der Anzeige erstattet. Aber wenn "jemand" nicht sprechen kann... sehr spannend! Danke Dir!

Treibende Grüße
*********air19 Paar
101 Beiträge
Themenersteller 
Danke schon jetzt für die vielen Komplimente/Dankeschön für dieses Thema. Es scheint offenbar mehr Menschen anzusprechen und zu beschäftigen. Das ist auf jeden Fall schon einmal kein schlechter Anfang.

Liebe Grüße!
**********Magic Mann
19.024 Beiträge
Ich glaube nicht daß die Polizei eingeschalteten wird. Zumal Du ja dazu nicht befragt werden konntest.
Zudem leben wir im Jahr 2019. BDSM ist mittlerweile Recht gesellschaftsfähig.
*****lut Frau
2.439 Beiträge
Körperverletzung nach 223 StGB ist ein Antragsdelikt, das nur bei einem besonderen öffentlichen Interesse ohne Antrag strafrechtlich verfolgt wird. Dies wird regelmäßig nicht vorliegen, von daher sollte es keine Probleme geben.

Ja, ich hab Ahnung.
*********air19 Paar
101 Beiträge
Themenersteller 
Vielen Dank, "DevoteSie"! Das klingt fundiert und beruhigt mich schon ein Stück weit.
*****ber Paar
915 Beiträge
Ja das ist ein heisse Thema
und der Top steht immer mit einem Bein ......

§228 StGB Einwilligung der verletzten Person bei Körperverletzung
Dinah Busse
28. März 2016
Straftaten

Keine strafbare Körperverletzung bei Einwilligung der verletzten Person: § 228 StGB, allerdings Ausnahmen und Grenzen
Gesetzestext:
§ 228 StGB Einwilligung des Verletzten

Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
Praktische Einstiegsfragen:

– Paul verdrischt seinen minderjährigen Freund krankenhausreif und wird wegen Körperverletzung von den Eltern des Freundes angezeigt.

Was passiert, wenn

a) der Freund vor der Richterin aussagt, er hätte Paul gebeten, ihn “zum Training” zu verprügeln, damit er – der Freund – sich in Verteidigung üben kann.

b) der Freund zwar vorher mit Paul verabredete, ein bißchen zu raufen, aber solche Ausmaße nicht wollte?

c) der Freund im volltrunkenen Zustand zu Paul sagte: “Verprügelt werden ist geil! Schlag mich, Paul!”?

d) der Freund sich hat verprügeln lassen, weil es ihn sexuell erregt und er so mit Paul sado-masochistische Vorlieben ausleben konnte?

– Wird ein Autofahrer wegen Körperverletzung am Fahrgast bestraft, wenn der Fahrgast in dem Wissen einsteigt, dass der Fahrer betrunken ist, und beide einen Unfall mit Körperschäden erleiden?

– Wann ist eine Körperverletzung sittenwidrig?

– Kann das Opfer in seine eigene Tötung einwilligen, so dass der Täter nicht bestraft wird?

– Was passiert, wenn der Täter fälschlicherweise annimmt, das Opfer habe eingewilligt?
Kurzfassung:

– Eine Körperverletzung wird nicht bestraft, wenn das Opfer in diese eingewilligt hat,

§ 228 StGB.

– Eine Einwilligung muß vor der Tat entweder ausdrücklich oder stillschweigend erklärt werden. Beispiel: Setzt sich jemand wissentlich zu einem betrunkenen Fahrer in das Auto, ist das eine konkludente (stillschweigende) Einwilligung in mögliche nachfolgende (fahrlässige) Körperverletzungen durch vom Fahrer verursachte Unfälle.

– Die Einwilligung darf nicht erschlichen oder durch Drohung erpreßt worden sein. Außerdem muß das Opfer ausreichend einsichts- und urteilsfähig sein. Volljährigkeit ist aber keine Voraussetzung!
Beispiel: Ein Kind kann nicht abschätzen, welche Gefahr es bedeutet, wenn der Vater es mit Alkohol “abfüllt”. Dann: Körperverletzung durch Alkoholvergiftung.

– Grenzen der Einwilligung: In seine eigene Tötung oder Kastration kann man nicht einwilligen.

– Nimmt der Täter fälschlicherweise an, das Opfer habe eingewilligt, dann wird er nicht wegen einer vorsätzlichen, sondern wegen einer fahrlässigen Körperverletzung, § 229 StGB, bestraft.
*****976 Paar
15.208 Beiträge
Nein, auch eine vertraglich vereinbarte Körperverletzung, bleibt trotzdem eine Körperverletzung.

Beispiel: Jemand gibt Dir einen Stromstoß, und Du stirbst daran, auch wenn Du darum gebeten hast, wird es eine "Körperverletzung mit Todesfolge" in der Anklage.

Du lässt Dich piercen, Piercing entzündet sich,...Du verlierst eine Brust. Vertrag nutzt gar nix, wenn Piercer angeklagt wird, ist er drann.

Bei einer Anklage reicht die Ursächlichkeit aus. (Die ist aber bei einem Sturzgeschehen am Tag darauf, nicht gegeben.)

P.s.:
Natürlich muss ein Arzt keine "blauen Flecke am Hintern" - bei einem erwachsenen Menschen - anzeigen.
(Natürlich kann es nicht schaden im Zweifel unterstreichen zu können, dass alles freiwillig geschehen ist. Allerdings wird in so einem Fall ohnehin keiner von Vorsatz ausgehen.)

Abschluss: Dies ist eine "persönliche Rechtsauslegung nach österreichischem Recht", kein Gutachten!
****inK Mann
95 Beiträge
Sehr interessantes Thema!

Mich beschäftigte eine ähnliche Situation, eine "Bekannte" wünschte sich ein RapePlay, ich sollte der Organisator und Beschützer sein.
Ich beschäftigte mich intensiv mit dem Thema und den möglichen Situationen.
Im Worst Case kann das zu allerheftigsten Konsequenzen führen (und damit meine ich nicht die ohnehin an erste Stelle stehenden gesundheitlichen Schäden/Folgen sondern eine gaaaanz lange Latte an (richtig oder falsch interpretierte) Vergehen/Verbrechen.
Im Zweifel kann jeder Vertrag, Zeuge, Videoaufnahme mit Erklärung immer verdreht werden.

Ich kann mir vorstellen das beim Threadersteller ähnliche "Situationen" verdreht/entstehen/unterstellt werden könnten.
Besser als nichts sind sicher etwas niedergeschriebenes, Videoaufnahme, Zeuge usw.
Garantie wird es keine geben aber zumindest zeigt/belegt es zumindest "etwas", immer besser als gar nichts.

Bin gespannt was hier noch geschrieben wird..


Schönen Abend!
1. Hätte dein Herr mit einem solchen Vertrag keinerlei rechtliche Handhabe, solltest du ihn eines Tages anzeigen (nur darum geht es).

2. Geht es hier strafrechtlich um eine Körperverletzung. Diese ist ein sogenanntes Antragsdelikt. Das heißt, der Verletzte muss, damit die Straftat verfolgt wird, einen Strafantrag stellen. Sollte also ein Arzt die Polizei ins Boot holen (was ich eher für unwahrscheinlich halte, wenn es sich lediglich um blaue Flecke auf dem Allerwertesten handelt) würde diese zwar eine Anzeige wegen Körperverletzung aufnehmen, diese würde aber ohne das DU, also die Geschädigte, Strafantrag stellst, nicht vor Gericht landen sondern eingestellt werden.

3. Bdsm geht immer von Einvernehmlichkeit aus. D.h. das dem Delikt das subjektive Tatbestandsmerkmal (Leihenhaft: Schädigungsabsicht bei Körperverletzung ist nicht vorhanden) fehlt. Somit ist es keine Straftat. Problematisch wird es immer dann, wenn die Einvernehmlichkeit verlassen wird (genau da hilft eben dann auch kein Vertrag mehr, weil er n u r diese beinhaltet).

Es gäbe im Detail dazu noch mehr zu schreiben, ich hoffe aber, dass es so einigermaßen verständlich ist.
*****lut Frau
2.439 Beiträge
Achtung: Beim Rapeplay weht ein anderer Wind - Vergewaltigung ist KEIN Antragsdelikt, sondern wird grundsätzlich immer von Amts wegen strafrechtlich verfolgt!

Das macht im strafrechtlichen Kontext auch absolut Sinn - aber hier eben ein Unterschied zur Körperverletzung.
Wie DevoteSie_nw richtig aufgeführt hat ist seine Strafrechtliche Verfolgung ohne dein Mitwirken nur schwerlich vorstellbar...... es sei den du Stürtzt, fällst ins Komma und die endecken dann deine Verletzungen woraufhin er im Gefängnis Landet und dort bei einem Häftlingsaufstandt umkommt just in dem Augenblick als du wieder zu dir Kommst.... aber das passiert eigentlich nur wen du in einer Mexikanischen Seifenoper lebst *haumichwech*

Um die eigentliche Frage zu Beantworten einen Solchen Vertrag sieht das deutsche Recht nicht vor somit ist eine Rechtsgültige Abfassung nicht möglich beziehungsweise jedwede Abfassung ungültig du kannst bestenfalls eine Beglaubigte Ausage (testimonium praelocutione) zu seinen Gunsten abgeben welche sein Anwalt im Fall der Fälle, und bei deiner Aussage Unfähigkeit, in einen Prozess einbringen kann aber selbst die muss steht's möglichst Aktuelle sein und selbst dan hat sie wohl nur eine geringe Gewichtung.
******rah Paar
3.178 Beiträge
Wir hatten da mal ein kleines Tattoo auf einer Arschbacke gesehen.

Da stand in schnörkeliger Schrift und mit Herzen und Rosen *herz4* drumherum:

„Es war alles freiwillig, Slave xxxxxx“. *oha*

Ob‘s hilft?? *lach*
******ngr Mann
3.725 Beiträge
Da hat @*****976 recht.

Ein Vertrag schützt nicht vor den beschriebenen Folgen. Wenn wirklich etwas schlimmes passiert, im schlimmsten Falle eben der eingetretene Tod, dann hilft kein Vertrag.

Die ganzen online umherschwirrenden BDSM-Verträge sind rechtlich ohnehin nicht bindend. Wie sollten sie auch? Nur weil man einmal einen Vertrag aufgesetzt hat in dem steht, dass körperliche Beeinträchtigungen wie blaue Flecken, Striemen, vielleicht sogar Schnitte (Cutting) stets im Einklang passieren kann es nicht geben.

Am Ende würde man, wären diese Verträge wirklich rechtlich bindend, dem Partner einen Freifahrtsschein für alles geben. Dann wäre auch eine Vergewaltigung und nonkonsensualer sonstiger Gewaltmissbrauch okay, denn im Vertrag steht es ja. So läuft das nicht.

Was solche Verträge regeln können sind Willensausdrücke in Bezug auf gewisse Aktionen.
Darin kann man festhalten, dass etwas jetzt, heute Abend, in dieser Wohnung, konsensual passiert, damit eine beteiligte Person nicht hinterher zur Polizei rennt, beispielsweise auf Ropemarks zeigt und behauptet sie wäre von der Straße weg entführt und irgendwo gefesselt festgehalten worden. Hat diese Person so einen Vertrag unterschrieben hat sie zumindest eingewilligt gleich gefesselt zu werden und kann keine kruden Geschichten von Entführungen erzählen.

Das ist aber, wie geschrieben, kein Pauschalvertrag der jegliche Form von BDSM-Aktionen zu jeder Zeit grundsätzlich legitimiert. Zum Glück nicht!

Ganz allgemein muss ein Mensch, wie es hier auch bereits geschrieben wurde, aktiv zur Polizei gehen.
Man denke an die ganzen Fälle von körperlichen Übergriffen in Beziehungen wo man durchaus sieht, dass die Freundin / die Ehefrau geschlagen wird. Das kann auch ruhig ein Arzt sehen. Tun kann er da aber gar nichts außer auf das Opfer einzuwirken zur Polizei zu gehen. Tut sie das nicht und lässt sich weiter schlagen, dann ist das eben so.
Ich bin zwar kein Jurist, aber ...

Grundsätzlich ermittelt die Behörden eigenmächtig (d.h. ohne Anzeige) nur bei "Offizialdelikten", wobei im Falle einer Körperverletzung je nach Schwere ein Ermessensspielraum besteht. Das heimtückische am deutschen Recht ist allerdings, dass jedes verwendete Werkzeug als "Waffe" ausgelegt werden kann und damit die Unterstellung einer gefährlichen Körperverletzung rechtfertigt.

Dagegen kann man sich im Grunde nicht absichern.
Wichtig ist, dass man im Falle einer Ermittlung als Beschuldigter korrekt und zügig reagiert:
Zu einem RA/Notar gehen und an Eides statt versichern, dass es sich um eine einvernehmliche Handlung im Rahmen von BDSM ... gehandelt hat.

Eine solche Erklärung muss vor Gericht als wahr angesehen werden, solange niemand das Gegenteil glaubhaft machen kann.

Ich glaube nicht, dass man dem als vermeintliches Opfer durch eine vorauseilende eidesstattliche Versicherung entlastend zuvor kommen kann.
*********air19 Paar
101 Beiträge
Themenersteller 
Das ist alles wirklich hilfreich für mich. Vielen herzlichen Dank bereits.

Nein, ich hätte niemals vor, meinem Geliebten irgendetwas zu unterstellen oder ihn gar anzuzeigen. Darum ging es mir tatsächlich nicht bei diesem Thread.

Meine Frage bezog sich einzig darauf, was passieren könnte, wenn Dritte der Meinung wären, dass hier "Handlungsbedarf" besteht (z. B. Ärzte). Aber diese Frage wurde mir wirklich gut beantwortet und räumt meine Sorgen in diese Richtung aus.

DANKESCHÖN! *knicks*
*******a79 Frau
10.509 Beiträge
Ich hab einen Handgeschriebenen Zettel im Portmonnaie,
1. Im Notfall anzurufen....
2. Ich bin KEIN Organspender
3. Ich gehe freiwillig Praktiken des BDSMs nach, daher sind blaue Flecken und Striemen am Körper möglich.

Ich weiß, dass dieser Zettel erstmal nicht zwingend rechtsgültig ist, aber er liefert erste Anhaltspunkte, die überstürztes Handeln zumindest eindämmen können.
Lady Sas
****Sas Frau
474 Beiträge
Die Frage ist, ob es einvernehmlich war.
Wenn Du sagst, dass Du BDSM auslebst, dann wird man lächeln und das Thema nicht mehr ansprechen.
Aber schön, dass Du Dir Gedanken machst.
Es muss kein Rapeplay sein (das hat dann eh eigene Spielregeln) schon das Schlagen mit einem Gegenstand (Peitsche, Stock o.ä. mit den entsprechenden Spuren) wäre rechtlich eine gefährliche Körperverletzung. Dies wäre auch kein Antragsdelikt mehr.

Dennoch bleibt es bei dem von mir schon aufgeführten Punkt 3. Die Anzeige würde eingestellt werden müssen (da einvernehmlich)

Noch etwas zu der hier aufgeführten einvernehmlichen Tötung. Der oberste Grundsatz unseres Rechtssystems findet sich in Artikel 1 Grundgesetz "Die Menschenwürde ist unantastbar". Hier liegt der Grund, warum ein solches Einvernehmen nicht rechtlich greift (ähnlich dem kranken oder alten Menschen, der einen Arzt um Erlösung bittet, dieser sich aber strafbar machen würde). Es wäre , um es mit anderen Worten zu sagen, Sittenwidrig und somit nicht wirksam.
******ngr Mann
3.725 Beiträge
Wir reden hier ja auch von BDSM-Sessions bei denen so etwas wie:
Ausgeschlagene Zähne, gebrochener Arm, abgeschnittene Finger und Erblindung - in Kombination! -, wegen denen möglicherweise auch ohne Anzeige ermittelt werden würde, nicht wirklich vorkommen sollten.

Wenn etwas so weit geht sollte da auch ermittelt werden, denn offenbar sind beide Partner dann von allen guten Geistern verlassen und laufen hier auf eine aktive Sterbehilfe hinaus, wenn es so weiter gehen würde.

In dem Falle greifen dann auch andere Gesetze. Da hilft dann auch ein Dokument eines Notars nicht mehr.
Da müsste dann ja faktisch drinstehen, dass man gegenseitig auf harte Folterspiele steht die zum Tode führen könnten. Ein Dokument das hier einen Freibrief erteilt gibt es in Deutschland nicht.
******e65 Frau
886 Beiträge
Ich habe zwar keine Ahnung von Gesetzen, arbeite aber in einem Krankenhaus.
Auch Ärzte sind Menschen, denen BDSM nicht fremd ist. Und wenn Spuren nur am Allerwertesten sind bzw auf den Beinen, dann werden sie nicht direkt an häusliche Gewalt denken. Die Spuren sind in der Regel nicht an den Stellen. Und solange du aufwachst wird vielleicht vorsichtig ein Gespräch gesucht, und wenn du dann glaubhaft versicherst, das war alles mit deinem Einverständniss sollte der Arzt auch nichts mehr sagen.
Generell kann es nicht schaden den Hausarzt des Vertrauens beizeiten ins Bild zu setzen...er sieht gegebenenfalls weit früher mögliche Spuren.
Die theoretische antwort auf die frage findet sich in § 230stgb
*******rut Frau
315 Beiträge
Zitat von *****976:
Nein, auch eine vertraglich vereinbarte Körperverletzung, bleibt trotzdem eine Körperverletzung.

Beispiel: Jemand gibt Dir einen Stromstoß, und Du stirbst daran, auch wenn Du darum gebeten hast, wird es eine "Körperverletzung mit Todesfolge" in der Anklage.

Du lässt Dich piercen, Piercing entzündet sich,...Du verlierst eine Brust. Vertrag nutzt gar nix, wenn Piercer angeklagt wird, ist er drann.

Bei einer Anklage reicht die Ursächlichkeit aus. (Die ist aber bei einem Sturzgeschehen am Tag darauf, nicht gegeben.)

P.s.:
Natürlich muss ein Arzt keine "blauen Flecke am Hintern" - bei einem erwachsenen Menschen - anzeigen.
(Natürlich kann es nicht schaden im Zweifel unterstreichen zu können, dass alles freiwillig geschehen ist. Allerdings wird in so einem Fall ohnehin keiner von Vorsatz ausgehen.)

Abschluss: Dies ist eine "persönliche Rechtsauslegung nach österreichischem Recht", kein Gutachten!


In Österreich ist das etwas anders , als in Deutschland.....


Schwere Körperverletzungen... bleibende Schäden, sind auch in D aber kein Antragsdelikt....
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