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BDSM und rechtliche Absicherung (Juristen im Forum?)

*****a_S Mann
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JOY-Angels 
Zur genaueren Erklärung: Die TE hat ja folgendes Szenario erfragt: Frau wird komatös oder tot gefunden und weist zB Striemen von Fesslungen auf. Da fragen natürlich die Ärzte und Polizisten ihren Mann, wenn sie diesen ins Krankenhaus rufen, ob er weiß, woher diese Striemen kommen, weil sie ja wissen wollen, ob diese in Verbindung mit dem Koma stehen.
Und wenn der Mann sagt, er habe mit seiner Frau eine einvernehmliche BDSM-Beziehung geführt, und dies können Freunde des Paares bezeugen und es steht in ihrem Joy-Profil usw., dann können sie dieses Wissen nutzen und eben ggf. von dem Unfall trennen, der das Koma erzeugt hat. Wenn der Mann aber sagt, er habe keine Ahnung, woher die Striemen kommen, so müssen die untersuchenden Polizisten ja davon ausgehen, dass die Frau gewaltsam gefesselt worden ist.
Im Szenario der TE hat aber bloß ein Unfall stattgefunden, und der Mann ist völlig unschuldig. Und ihre Sorge, dass der Mann in rechtliche Probleme gerät, ist unberechtigt, wenn der Mann durch eine gewisse Öffentlichmachung der BDSM-Beziehung diese nachweisen kann.
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