Stimmt natürlich....
Es ist tatsächlich noch nie vorgekommen das eine verheiratete Frau, die fest im Leben steht, erfolgreich ist und fest verankert in ihrer Gesellschaft ist jemanden zu unrecht beschuldigt hat, wenn irgendwelche sexuellen "Geheimnisse" aufgedeckt wurden...
Es ist auch absolut undenkbar, dass eine solche Frau die nackt und gefesselt im Kofferraum eines Mannes gefunden wird der nicht der ihre ist anfängt zu stammeln oder gar sowas sagt wie:
"Er hat mich gezwungen!"
während sie heulend zusammen bricht...
Das passiert natürlich und ausschließlich bei labilen, ungefestigten Menschen die noch dazu nur semi-intelligent sind...
Steht plötzlich die Polizei vor mir, ist in diesem Bereich sicher etwas schief gelaufen.
Also ist es erst dann verboten wenn man erwischt wird?
Das ist der Kontext?
Was man macht ist egal - alles ist ok....erst wenn man erwischt wird ist es ein Vergehen?
Wer hat hier Gefahren verleugnet? Und, wie passen eigentlich die über mehrere Seiten vorgetragene Kritik an dem praktizierten verantwortungslosen Kofferraumtransport (wohl gemerkt, ohne das von Berufsverkehr, oder Autobahnfahrt die Rede war)
Wer hier Gefahren verleugnet?
Naja - JEDER, der sagt:
"Da ist doch nichts dabei weil da kein Risiko besteht."
Das IST eine Verleugnung von Gefahr...
Ich habe den Kofferraumtransport auch NICHT aus Gründen des Risikos kritisiert...
Man kann auch Aussagen lesen ohne ihren Inhalt zu vermischen...
Kritisiert habe ich:
• die Art des Transportes aufgrund der Rechtslage
• die Verleugnung der Gefahr des Transportes
Das sind zwei ganz und gar unterschiedliche Sachverhalte...
Es IST verboten einen Menschen im Kofferraum mitzunehmen.
Ob man jetzt erwischt wird oder nicht spielt keine Rolle - das Verbot ist ein Verbot.
Das ist Aussage eins.
Aussage zwei ist:
"Ein Transport im Kofferraum ist gefährlich für Leib und Leben desjenigen im Kofferraum und im Falle eines Unfalls für die Psyche desjenigen der den Mitfahrer reingelegt hat und für denjenigen der dessen Tod/Verletzungen zu verschulden hatte (neben demjenigen der den Gast in den Kofferraum legte)."
Aufgrund von Aussage eins (Recht) kritisiere ich die Tat als solche und würde sie deshalb auch nicht umsetzen (im öffentlichem Straßenverkehr).
Aufgrund von Aussage zwei (Gefahr) sehe ich keinen Grund warum es nicht umsetzen sollte - ich kritisiere lediglich das man die mögliche Gefahr wegleugnet indem man behauptet es sei ungefährlich oder ungefährlicher als angeschnallt im Auto zu sitzen oder an der Ecke zu stehen oder oder oder...
Aussage zwei sagt aber NICHT, das ich es nicht selbst machen würde (außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs) - sondern ich kreide lediglich an, dass es nicht sehr erwachsen ist eine echte Gefahr, die nun mal gegeben ist, wegzuleugnen...was aber genau dann passiert wenn man sagt:
"Da kann nichts passieren."
Das ist, wenn ich das richtig sehe, auch der Punkt von Sanne_74...
Was die Sache mit dem Straßenverkehr betrifft von dem angeblich nie die Rede war...
Das ist Quatsch.
Es ging ja um einen bestimmten Fall.
Und da gab es zwangsläufig eine Teilnahme am öffentlichem Straßenverkehr.
Und außerdem wurden hier auch Beispiele aus anderen Fällen genannt wo ebenfalls eine aktive Teilnahme am öffentlichem Straßenverkehr beschrieben wurde.
Auf die Nachfragen bezüglich des privaten Bereichs - abseits des öffentlichen Straßenverkehrs - wurde ja teilweise nur ausweichend geantwortet.
Warum aber die Unterstellung des öffentlichen Straßenverkehrs gerechtfertigt werden muss, während die Unterstellung "es habe sich um eine Fahrt im Verkehrsberuhigtem Bereich gehandelt zu einer Zeit wo es keinen Verkehr gab" noch immer nicht belegt wurde ist mir ein Rätsel...