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Ex räumt Sparbücher der Kinder ab ...

Ex räumt Sparbücher der Kinder ab ...
Hallo, mein Fast-Ex-Mann hat die Sparbücher der Kinder leer gemacht. Ich bin total schockiert. Kann mir jemand einen Tipp geben, ob ich etwas dagegen tun kann? Und wie ich das zukünftig verhindern kann? Meines Wissens kann ich nur Konten für die Kinder anlegen, wenn beide Erziehungsberechtigten zustimmen. Jetzt habe ich im Scheidungsvertrag festgelegt, dass ich regelmäßig Geld auf die Konten der Kinder überweise (sozusagen das alte Ersparte, was ich in den letzten Jahren für die Kids beiseite gelegt hatte, aber halt auf meinem Konto lag, und in den Streitwert mit eingegangen ist. So konnte ich ihr Geld vor ihm retten). Aber was soll das, wenn ich Geld auf ihr Konto überweise, und er holt es wieder runter?

Boa, hab ich einen Hass.
Wie wär´s mit dem guten alten Sparschwein? Gibt keine Zinsen, dafür hast du den Schlüssel...
Bin leider vertraglich gebunden, es auf die Sparbücher zu überweisen ...
Ah, ok, dann wird in dem Vertrag vermutlich auch drin stehen, für was das Geld sein soll und wer darüber verfügen darf...

Bin leider juristisch wenig bewandert, sorry.
Zitat von ********ence:
Ex räumt Sparbücher der Kinder ab ...
Hallo, mein Fast-Ex-Mann hat die Sparbücher der Kinder leer gemacht. Ich bin total schockiert. Kann mir jemand einen Tipp geben, ob ich etwas dagegen tun kann? Und wie ich das zukünftig verhindern kann? Meines Wissens kann ich nur Konten für die Kinder anlegen, wenn beide Erziehungsberechtigten zustimmen. Jetzt habe ich im Scheidungsvertrag festgelegt, dass ich regelmäßig Geld auf die Konten der Kinder überweise (sozusagen das alte Ersparte, was ich in den letzten Jahren für die Kids beiseite gelegt hatte, aber halt auf meinem Konto lag, und in den Streitwert mit eingegangen ist. So konnte ich ihr Geld vor ihm retten). Aber was soll das, wenn ich Geld auf ihr Konto überweise, und er holt es wieder runter?

Boa, hab ich einen Hass.
Da kannst du erstmal gar nichts dagegen tun, wenn ihr beide das Verfügungsrecht habt.
Wenn er diese Konten (Sparbücher sind technisch auch nur Konten) nicht auflösen will, lässt Du sie leer und eröffnest einfach neue bei denen er keine Verfügung hat.
Für wen du welche eröffnest, ist deine Sache. Da berät di h die Sparkasse eigen immer gut.
In so einer Situation würde ich einen Anwalt fragen.
*****128 Frau
45 Beiträge
Ich habe auch ein Sparbuch für meine kleine und da kommt der Vater nicht dran! Das hat mit gemeinsamen sorgerecht nichts zu tun. Würde dir auch raten ein neues anzulegen.

Aber es ist schon echt hart! Manche Menschen haben wohl kein Gewissen..traurig..
*******fter Mann
1.330 Beiträge
Wer die Sparbücher hat, kann rein praktisch darüber verfügen. Da das Angesparte darauf (soweit mir bekannt ist) der Verfügungsgewalt beider Elternteile unterliegt, darf er – theoretisch – sich nicht daran bedienen.
Was Du tun kannst, wäre erstens ihn auffordern, das Geld wieder draufzutun. Natürlich schriftlich, per Einwurfschreiben oder Einschreiben. Und zweitens bleibt Dir nur der Weg zum Anwalt.

Meine Ex hat das auch gemacht und sich so deutlich über 4.000 Euro angeeignet. Ich hatte damals so viele "Fronten", dass mir das zuviel war. Heute wissen meine Kinder das und können ihre eigenen Schlüsse daraus ziehen.
****ko Mann
109 Beiträge
Ich kenne genau die selbe Situation. Nur ist Mann und Frau getauscht 😅.

Ich musste leider feststellen das man da nichts tun kann. Sie hat angeblich von dem Geld Sachen fürs Kind gekauft. Das Gegenteil müsste ich erst beweisen.

Hab mich beim Anwalt, Jugendamt und der Bank erkundigt. Fazit: bei der Sparkasse ist es ganz einfach. Wer das bekannte Büchlein hat, hat die Macht. Ohne Buch gibt es kein Geld.
Zum Glück gibt es bei mir noch ein zweites Sparbuch. Das Buch hab ich und nutze jetzt das.
***77 Mann
894 Beiträge
hm...
ich habe ein Sparkonto für mein Sohn, das habe ich damals mit meiner ex an gelegt.... sie Hatte es auf ihrer Bankkarte mit hinterlegt,.. als wir uns damals trennten war das auch ein Thema... der kleine ist bei mir.
ich war auf der Bank, wollte es ändern das nur ich Zugriff drauf habe.... Antwort von der Bank-TUSSSSSE...... ne das geht nicht... nur Bei Alleinigem Sorgerecht,....
das eitzige was möglich sei,... mir das Konto auf die karte zu legen, das ich sehe was drauf ist, mehr nicht..... ok... dann machen wir das , den Rest kläre ich ab,...
2 tage spähter und nach rück Sprache mit meiner Anwältin bin ich wider hin.... Thema von von vorne......... nur mit anderem ende.... a. geld abheben nur wen beide unterschreiben,... und b. sie kann an dem konto nix mehr auser was ein zahlen,....... ha und dann zu C. machte die TUSSEE bei der bank ein fehler, meine ex hat es auch nicht geblickt und unterschrieben... ups ich kann machen was ich will abheben, konto löschen egal, alles ohne unterschrift....
frag doch einfach mal auf der bank, ob du das mit den beitseitigem unterschriben icht auch hin bekommt
******017 Frau
18 Beiträge
Oh man, dass ist echt ekelhaft von deinem Ex.
Mir wurde gesagt, dass beide Elternteile bei gemeinsamen Sorgerecht die Verfügungsgewalt über das Ersparte der gemeinsamen Kinder haben.
Ich würde auch keinen Cent mehr auf das besagte Konto zahlen. Sondern evtl. ein Sparbuch auf deinen Namen anlegen, dann kannst du allein darüber verfügen. Würde da aber zur Sicherheit deinen Anwalt fragen.
*******tix Mann
56 Beiträge
Sparbuch?
Soll es das, in Zeiten von Festgeldkonten wirklich noch geben?
Lösung: Und-Konten statt Oder-Konten.
Und-Konten erlauben Transaktionen nur bei Unterschrift zweier Verfügungsberechtigter ... deshalb „Und“.
******272 Mann
1.206 Beiträge
Ich würde mich mit meinem Anwalt darüber beraten !
Denn wenn die Sparbücher auf die Kinder laufen ,kann er auch darüber verfügen !
Zitat von ****ko:
Ich kenne genau die selbe Situation. Nur ist Mann und Frau getauscht 😅.

Ich musste leider feststellen das man da nichts tun kann. Sie hat angeblich von dem Geld Sachen fürs Kind gekauft. Das Gegenteil müsste ich erst beweisen.
Zitat von ****ko:
Ich kenne genau die selbe Situation. Nur ist Mann und Frau getauscht 😅.

Hab mich beim Anwalt, Jugendamt und der Bank erkundigt. Fazit: bei der Sparkasse ist es ganz einfach. Wer das bekannte Büchlein hat, hat die Macht. Ohne Buch gibt es kein Geld.
Das ist so nicht ganz korrekt. Es wird vorher ganz klar schriftlich (abhängig von der Sorgerechtskonstellation) festgelegt, wer darüber verfügen kann. Das ka weder eine Bank, noch ein Anwalt andern. Das ist schlicht in Paragraphen festgelegt.
Wenn beispielsweise festgelegt ist, das nur beide gemeinsam verfügen können, ist es egal, wo das Buch ist. Es müssen dann sowieso beide persönlich zum Banktermin. Sonst gibt es nicht einen Cent.
Darüber müssen sich beide im klaren sein.
Mir ist das mit meiner Ex so passiert,ich habe zwar das alleinige Sorgerecht bekommen nur das Gesetz sagt das Eltern zugriff auf das Geld der Kinder haben ohne rechtliche konsequenzen,den als ich sie nach der Scheidung wegen der Sparbücher fragte sagte sie mir sie habe was anderes damit gemacht auch das Jugendamt konnte mir nicht helfen,waren so ca.2000Euro!!!Traurig aber Wahr und ich war so Blauäugig und vertraute ihr die Sparbücher an,den an so etwas niederträchtiges wie die eigenen Kinder zu bestehlen hätte ich mir in meinen kühnsten Träumen nicht vorstellen können!!!
*******fter Mann
1.330 Beiträge
Zitat von *******_22:
Das ist so nicht ganz korrekt. Es wird vorher ganz klar schriftlich (abhängig von der Sorgerechtskonstellation) festgelegt, wer darüber verfügen kann. Das ka weder eine Bank, noch ein Anwalt andern. Das ist schlicht in Paragraphen festgelegt.

Ich bin weder Bankfachmensch noch Jurist und kann daher nur von meinen Erfahrungen bezüglich eines Sparbuchs berichten. Bei anderen Kontoarten sieht es sicherlich anders aus. Jedenfalls wurde mir damals auf Nachfrage gesagt, dass zum Abheben von Erspartem nur das Sparbuch vorgelegt werden müsse.
Da mein Nachwuchs neulich mal das geplünderte Sparbuch mitgebracht hat, war nachzuvollziehen, dass sie je Sparbuch mehr als 2.000 Euro abgeholt hat.
Ich hatte leider die Sparbücher ihr anvertraut und nie mehr gesehen!!!
********n_TE Mann
78 Beiträge
Leider habe ich auch diese Erfahrung machen müssen.
Draufgeschissen, sie hat nicht alles abgehoben. Machen kann man da nix.
Das gute alte Sparbuch gibt es nun ja auch nicht mehr überall, sodass beide Eltern beim Anlegen des Kontos Verfügungsgewalt per EC Karte bekommen.
Wie man wieder an das Geld kommt sagt einem der Anwalt. Nicht alle Ex Partner sind so clever und heben Belege auf.
Für spätere Verhandlungen lohnt es sich auf jeden Fall das moralische Fehlverhalten aufzuzeigen. Zeigt den Charakter eines Menschen recht gut und kommt bei Fragen zur Erziehungsfähigkeit einer Seite nicht positiv an.
Lege ein Konto an auf Deinen Namen und zahle das Geld darauf ein. Sollte das nicht gehen, dann zahle es, wie vereinbart, ein und hebe es wieder ab.
******_nw Frau
92 Beiträge
Moin....
Wie sieht es denn mit einem taschengeldkonto für das Kind aus?
Mal bei der bank/spk nachfragen.
******272 Mann
1.206 Beiträge
@****8o das klappt auch nur mit seiner Zustimmung und somit hat er auch Zugriff auf das Geld ! Sorry egal wie man das wendet müssen beide unterschreiben !
Habe selber das Problem mit meiner Ex !
Das einzigste was geht ist ein Führerschein Konto , denn das wird erst mit -8 ausgezahlt und dann auch nur direkt an die Fahrschule!
******_79 Frau
1.281 Beiträge
Das kann uns zum Glück nicht passieren, unsere Tochter hat ihr Sparbuch bei der Postbank.
Zum Geld abheben brauche ich

-das Sparbuch (Papierform)
-Personalausweis
-Schreiben wer Verfügungsberechtigt ist

Wir stehen beide im Schreiben, da sie aber bei mir wohnt und das Sparbuch auch bei mir ist, käme er nicht dran.

MIR hat das Büchlein schon öfter aus der Klemme geholfen, bin auch auf der Postbank und als ich letztens mit der neuen Bankkarte Probleme hatte hab ich immer wieder Geld drauf überwiesen und konnte ich dann nach ein paar Stunden abheben.
******_nw Frau
92 Beiträge
@******272
Das stimmt.

Wir haben eines, das auf ihren Namen läuft und es gibt eine ec Karte. Eine.. nur fürs Kind. Ich habe keine und der Vater auch nicht.
🤷‍♀️
****eS Frau
531 Beiträge
Von Sparbücher kann nur Geld abgehoben werden, wenn das Sparbuch vorliegt.
Bei Minderjährigen darf nur im Rahmen des Taschengeldes ausgezahlt werden. Das liegt am Ermessen des Kassierers.
Höhere Summen dürfen nur beide Elternteile gemeinsam abheben.
Sollte das bei euch anders gewesen sein, könnt ihr euch beschweren und sogar das Geld zurückerhalten, wenn der Fehler bei der Bank lag.
******_79 Frau
1.281 Beiträge
@****eS bei uns dürfen wir auch getrennt abheben, konnte man sich 2009 bei der Postbank noch selbst überlegen.

Denke das handhabt auch jede Bank anders...

Bis 25€ könnte sie mittlerweile glaub sogar selbst abheben, wenn wir/ich ein Formular ausfüllen.
Will sie momentan aber noch nicht, sie möchte lieber nochmal ein richtiges eigenes bei der Sparkasse, auf das ich ihr jeden Monat ihr Taschengeld überweisen soll.

Jetzt muß sie da nur noch meinen Exmann davon überzeugen, es hängt an seiner Unterschrift...
*******fter Mann
1.330 Beiträge
Zitat von ****eS:
Höhere Summen dürfen nur beide Elternteile gemeinsam abheben.
Das wurde uns bereits beim Einrichten der Sparbücher anders gesagt. Ich vermute, es kann durchaus Unterschiede geben, wie das gehandhabt wird.
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