nackt in Öffentlichkeit
Darf man sich nackt in der Öffentlichkeit bewegen?
Dies variiert stark von Gerichtsbarkeit zu Gerichtsbarkeit. In Deutschland finden sich sogar viele Menschen, die u.a nackt in den Stadtparks sonnenbaden. In Dänemark sind alle – bis auf zwei – Strände Clothing-Optional (d.h. Nacktheit ist erlaubt).
Die Frage ist aber, was ist Öffentlich?!
In den meisten westlichen Ländern ist es legal, sich nackt auf einem privaten Grundstück zu bewegen, so lange das Grundstück von aussen nicht einsehbar ist.
In Deutschland ist die öffentliche Nacktheit wie in den meisten Ländern nicht ausdrücklich verboten. Durch gerichtliche Entscheidungen ist die „Nacktheit in Strandnähe“ in Deutschland faktisch legalisiert.
Erfahrungen zeigen aber: Die einfache Nacktheit in der Öffentlichkeit (Strand, Baggersee, Liegewiese) wird dabei nicht als „grob ungehörig“ angesehen und gilt in den meisten Fällen nicht als geeignet, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen, so lange damit keine Handlungen verbunden sind, die in eindeutig sexueller Absicht ausgeführt werden, und stellt somit keine Ordnungswidrigkeit dar, so lange man sich dort nur deshalb nackt aufhält, weil man Freizeitbeschäftigungen nachgeht, bei denen sich jeder Andere bekleidet genauso verhalten würde.
Die Nacktheit in freier Natur gilt als juristischer Grenzfall – faktisch kommt es darauf an, ob jemand behauptet, belästigt zu werden und deswegen Strafverfolgung verlangt, was sehr selten ist.
Die Nacktheit in der eigenen Wohnung sowie auf dem eigenen Grundstück – oder Vereinsgelände ist grundsätzlich erlaubt, auch bei Einsehbarkeit der Wohnung/ Gelände.
ABER anderswo als in der freien Natur kann die Nacktheit als Ordnungswidrigkeit („Belästigung der Allgemeinheit“, § 118 ]OWiG, früher als „grober Unfug“ geahndet) mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro belegt werden. Also bitte nicht nackt in den Lidl gehen!
Die Nacktheit im öffentlichen Raum wird aber meist nach den Polizeigesetzen der Länder als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung angesehen und mit einem sog. Platzverweis geahndet.