Ohne den verlinkten Beitrag gelesen zu haben, habe ich trotzdem eine klare Meinung zu dem Thema.
Um einen Führerschein machen zu können, muss man einen Kurs für "lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" (bzw. für LKW/Bus "Erste Hilfe") absolvieren und einen Sehtest machen.
Fällt der Sehtest unzureichend aus, darf man nur mit einer Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) das Fahrzeug führen.
Die Fahrerlaubnis für die Klassen C und D laufen automatisch alle fünf Jahre aus und müssen innerhalb eines Jahres durch Nachweis eines aktuellen Sehtests verlängert werden.
Sollte der Sehtest irgendwann unzureichend ausfallen, darf man nur mit einer Sehhilfe das Fahrzeug führen.
Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 ist bis zum 50. Lebensjahr befristet und muss ab dann alle fünf Jahre durch Nachweis eines aktuellen Sehtests verlängert werden.
Die anderen Fahrerlaubnisklassen gelten ab Erteilung unbefristet.
Natürlich möchte niemand auf seinen Führerschein verzichten, andererseits möchte auch niemand, dass ein halbblinder und/oder in seiner Reaktion stark eingeschränkter Fahrer über die Straßen fährt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn, dem Radweg und/oder dem Bürgersteig gefährdet, verletzt oder gar tötet.
Ein Bekannter von mir (Ü80) hatte mal auf einer Landstraße eine Kurve zu spät wahrgenommen und "parkte" dann 200m weiter auf dem Feld. Glücklicherweise ist niemand zu Schaden gekommen.
Seine Sehkraft war mit Brille noch in Ordnung, jedoch hatte er ein Reaktionsvermögen jenseits von Gut und Böse.
Bei einem anderen Fall fuhr vor mir ein Auto in extremen Schlangenlinien, teilweise sogar auf der Gegenfahrbahn, so dass ich die Vermutung hatte, dass er stark alkoholisiert sein könnte, also rief ich die Polizei.
Als diese das Fahrzeug anhalten konnte, stellte sich heraus, dass er komplett nüchtern war.
Da auch andere Verkehrsteilnehmer die Polizei angerufen hatten, wurde ihm an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen, die Weiterfahrt untersagt und eine MPU angeordnet.
Wer auch im hohen Alter körperlich und geistig fit genug ist, um ein Fahrzeug zu führen, dem sei es doch auch gegönnt.
Was spricht also dagegen, wenn alle Kraftfahrzeugführer aller Fahrzeugklassen - wie bereits bei Klasse C1 - ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre die Sehfähigkeit nachgewiesen werden muss, um weiterhin ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen? Notfalls halt mit Brille oder Kontaktlinsen.
Und da die Sehkraft nicht das einzige Kriterium für die Fahrtauglichkeit darstellt, wäre ich sogar dafür, dass ab dem 50. Lebensjahr auch alle fünf Jahre ein einfacher Reaktionstest gemacht werden sollte.
Ich selber muss spätestens in drei Jahren einen Sehtest machen, um meine Klasse C1 zu behalten.