Die Führerscheinklasse 2 auf CE bedingt eine ärztliche Untersuchung alle 5 Jahre.
C1E behält man sein lebenlang. Gilt auch für die Personen mit alter Klasse 3.
Es kann auf Antrag die Klasse CE mit der Einschränkung 79 erfasst werden, diese obliegt aber auch der ärztlichen Prüfung alle 5 Jahre, ab 50 Jahre.
Wenn jemand diese Klasse verliert auf Grund der 5 Jahre muss niemand den Führerschein tauschen, damit es ausgetragen ist. Eine Führerscheinstelle kann nach eigenem Ermessen auch zu einem späteren Zeitpunkt die Prüfung zur Klasse 2 / CE anerkennen und bei einer Nachreichung der Untersuchung diese Klasse wieder erteilen. Entsprechend bei Besuch der Module und vorhandener Grundqualifikation (auch hier gibt es einen Bestandschutz) die Berufskraftfahrerqualifikation. Hier ist eine Zeit von 2 Jahre bis hin zu 5 Jahren "üblich" auf Grund von Erfahrungswerten. Ein Anrecht besteht nicht.
Es wird argumentiert, wer x Jahre oder länger nicht gefahren ist und sich nicht um seinen Schein gekümmert hat, hat seine Qualifikation nicht verwendet und es "verlernt".
Für Wohnwagengespanne wie auf dem Bild gehen, Zugfahrzeug bis 7,5t (Klasse C) und einen Anhäner so dass das Gespann unter 12t bleibt.
Ich hoffe ich habe das komplett mal zusammen gefasst.
P.S.: Die Klasse CE und die 5 Jahres-Untersuchtung und die 50 Jahres frist gilt seit 2001 und jetzt erst den 2er eintauschen weil 50 wow