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Tausch alter Führerschein, Verlust Klasse 2

Hast du den alten 2er Führerschein umtragen lassen?

Dauerhafte Umfrage
*********nbon Paar
201 Beiträge
Themenersteller 
Tausch alter Führerschein, Verlust Klasse 2
Hallo ihr Lieben,
unser Er muss seinen guten alten Papierführerschein gegen eine Plastikkarte tauschen.
🦣 🤣
Damit verliert er wohl auch seine Klasse 2.
Da wir zur Zeit nur einen kleinen Mercedes MarcoPolo fahren, reicht natürlich der alte 3er bis 7,5t.

Nun die Frage an die Schwarm-Intelligenz:
Habt ihr euren alten Führerschein nach einem ärztlichen und augenärztlichen Gutachten umschreiben lassen?
Ist der für Wohnmobile überhaupt sinnvoll? Wir sind mit Blick auf ein großes Fahrzeug mit den möglichen 7,5 t unsicher, aber so ein Teil in Reisebusgröße ist auch nicht unser Ziel.

Vielen Dank und Grüße aus Berlin
T&J
*******eus Paar
859 Beiträge
nein, niemand verliert die Klasse II. Mit ärztl. Attest kannst du den IIer jederzeit wieder bekommen, solltest du ihn wieder brauchen. So jedenfalls die Aussage unserer Führerscheinstelle.
********paar Paar
1.356 Beiträge
dann lasse es. 7,5 to plus großer Hänger sind ewig möglich.
Wenn du aber bestandschutz haben willst mußt du alle 5 Jahre verlängern mit Arzt sehtest. kostet 150 bis 200 EUR und 30 EURO neue Karte.
Wenn du LKW im Güterverkehr fahren willst brauchst du Module die so in 5 Jahren um die 400 Euro kosten.
Hab ab 65 nicht mehr verlängert.
Noch keine Brille im Führerschein.

Denke echt 7,5 to ist groß genug bei WOMO
es gibt im Mittelmeerraum nicht viele große Stellplätze
*********iebte Paar
2.446 Beiträge
soo viel Aufwand ist es ja nun nicht, den 2er zu übernehmen. Alle 10 Jahre einen Arztbesuch - dann bedarf es nicht einmal einer weiteren Prüfung. Wirklich verfallen tut da eh nichts.
*********pNbg Mann
1.144 Beiträge
Ab 50 Jahren sind alle 5 Jahre Sehtest und ärztliche Untersuchung Pflicht. Auch mit dem "rosa Schein" bzw. "grauen Lappen" hätte euer Er kein Fahrzeug mehr fahren dürfen für das die Klasse 2 bzw. CE Voraussetzung ist.
****la Paar
57 Beiträge
10.2 to reicht locker
Wir sind mit max 10.2 to im Zug untetwegs das reicht in Europa, denken wir
10.2 to reicht
*********iebte Paar
2.446 Beiträge
mit "alle 10 Jahre zum Arzt" meinte ich, dass dabei keine erneute Fahrprüfung zur Wiedererlangung notwendig ist.
Arzttermin - 5 Jahre aktiver Führerschein - 5 Jahre ruhender Führerschein - Arzttermin - 5 Jahre aktiver FS - ...
****aa Paar
385 Beiträge
Das ist alles nur teilweise richtig .
Verlieren tust du definitiv gar nichts .
Für den Lkw Führerschein, Klasse 2, musst du erst zum Arzt wenn du ein dementsprechendes Fahrzeug fahren möchtest .
Sprich wenn du mit 50 Jahren nicht zur ärztlichen Untersuchung gehst weil du kein Fahrzeug über 7,49t zulässiges Gesamtgewicht fahren willst, dir aber mit 60 Jahren ein Wohnmobil mit 12 Tonnen zGG kaufst, kannst du dann zu Arzt gehen die Untersuchungen erfolgreich ablegen und du bekommst die Klasse wieder zugeteilt .
*********iebte Paar
2.446 Beiträge
Auch das ist leider nur bedingt richtig. Bis zum 55. Lebensjahr ist es tatsächlich so. Danach wäre eine erneute praktische Prüfung erforderlich.
****aa Paar
385 Beiträge
Das ist nicht korrekt .
Einer meiner Fahrer ging mit 60 in Rente .
Er war nie mehr bei der ärztlichen Untersuchung .
Jetzt mit 68 Jahren ging er zur Untersuchung absolvierte seine 5 Module, die für gewerbliche Fahrten benötigt werden, und bekam seine CE und die 95 wieder eingetragen .
Seit Oktober fährt er jetzt wieder ab und für mich .
*********iebte Paar
2.446 Beiträge
Dann scheinen es die Ämter unterschiedlich zu praktizieren.
****aa Paar
385 Beiträge
Aussage von der Führerscheinstelle:
Es darf keinem eine Klasse aberkannt werden nur weil er nicht zur Untersuchung geht.
Die Klasse bleibt ein Leben lang bestehen.
Nur der Arzt bescheinigt , egal wann bzw. nach wieviel Jahren, das der Führerscheininhaber tauglich ist bzw. die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt.
Alles andere wäre auch nicht mit dem Gesetz konform.
*******tim Paar
90 Beiträge
… Hier hat der Gesetzgeber den Ländern und Führerscheinstellen Handlungsspielraum gelassen und es wird auch unterschiedlich Praktiziert.
Wer einen LKW über mehrere Jahre nicht bewegt hat (15-20+) muss unter Umständen damit rechnen seine Befähigung bei erneuter Aktivierung nachzuweisen (praktische Prüfung bzw Fahrstunden).
Deshalb würde ICH beim Tausch erst einmal die Untersuchung machen und gleich eintragen lassen. Erspart zukünftigen Ärger
****la Paar
57 Beiträge
Auch der alte Lappen verfällt mit dem ereichen der 50 . Ab 50 gibts nur noch max 7.5 to Zugfahrzeug und 4.5 to Anhänger. D.h. 12 to im Zug. Wer nach dem 50 zigsten Geburtstag noch mehr Fahren möchte muss zum Arzt, egal ob Privat oder Geschäftlich. Wer Über 3.5 to Geschäftlich fahren möchte, muss zusätzlich die Module machen.
*******257 Paar
203 Beiträge
Problematisch ist wohl, wer eine Gesundheitsprüfung macht um die Führerscheinkarte zu erhalten, hat ein Problem, denn sollte der Arzt bei der Verlängerung die Zustimmung verweigern, hat man nur noch den B mit Anhänger.
Wer bei der Verlängerung nur auf 7,5to + 4,5 to Hänger verlängert bekommt diesen ohne Gesundheitsprüfung. Dies war der Grund, warum ich die Sonderregelung 7,5 to + 10,5 to Hänger nicht in Anspruch genommen habe, denn die geht nur mit Arzt.
*********iebte Paar
2.446 Beiträge
Verstehe ich nicht. Wenn der Arzt nein sagt, bleibt dir doch immer noch "Plan B"
*****m64 Mann
326 Beiträge
Ich verlängere diesen natürlich regelmässig alle 5 Jahre bei 12 to.
Notwendig ist ärztl. Gutachten, augenärztliches Gutachten und der Verwaltungsakt der Führerscheinstelle.
Kosten bei mir rund 220 Euro, dann ist wieder 5 Jahre Ruhe
****aa Paar
385 Beiträge
Wenn der Arzt nein sagt ist das schlecht aber nicht das letzte Wort .
Dann gehst du halt zu einem anderen Arzt .
Kostet zwar wieder Geld erhöht aber die Chance
**********artig Paar
261 Beiträge
Klar ist der Schein umgeschrieben- Wohnmobil hat komplett 29 t Gewicht- Actros Vario, dazu noch Reisebus bis 70 Personen- die Gäste müssen ja zum raften kommen *lol* und lkw sowieso.
*****969 Mann
4.426 Beiträge
Zitat von ****aa:
Das ist nicht korrekt .
Einer meiner Fahrer ging mit 60 in Rente .
Er war nie mehr bei der ärztlichen Untersuchung .
Jetzt mit 68 Jahren ging er zur Untersuchung absolvierte seine 5 Module, die für gewerbliche Fahrten benötigt werden, und bekam seine CE und die 95 wieder eingetragen .
Seit Oktober fährt er jetzt wieder ab und für mich .
so kenne ich das auch
******960 Paar
131 Beiträge
N’Abend,
man kann ihn wohl immer wieder aktivieren, bei mir steht er noch auf der Karte, aber mit Ablaufdatum.
Haben ist immer besser als brauchen.
Na,und wenn nicht, hab ich ja immer noch meine bessere Hälfte, die darf das *smile* *g*
*****873 Paar
92 Beiträge
Ich habe meinen CE auch regelmäßig verlängert (brauche ihn auch für unser Womo), aber ich würde nicht das Risiko eingehen, den CE dann später einmal nicht wieder erteilt zu bekommen. Ich habe so manche schräge Story mit unseren Behörden erlebt.
********free Mann
50 Beiträge
Die Führerscheinklasse 2 auf CE bedingt eine ärztliche Untersuchung alle 5 Jahre.
C1E behält man sein lebenlang. Gilt auch für die Personen mit alter Klasse 3.

Es kann auf Antrag die Klasse CE mit der Einschränkung 79 erfasst werden, diese obliegt aber auch der ärztlichen Prüfung alle 5 Jahre, ab 50 Jahre.

Wenn jemand diese Klasse verliert auf Grund der 5 Jahre muss niemand den Führerschein tauschen, damit es ausgetragen ist. Eine Führerscheinstelle kann nach eigenem Ermessen auch zu einem späteren Zeitpunkt die Prüfung zur Klasse 2 / CE anerkennen und bei einer Nachreichung der Untersuchung diese Klasse wieder erteilen. Entsprechend bei Besuch der Module und vorhandener Grundqualifikation (auch hier gibt es einen Bestandschutz) die Berufskraftfahrerqualifikation. Hier ist eine Zeit von 2 Jahre bis hin zu 5 Jahren "üblich" auf Grund von Erfahrungswerten. Ein Anrecht besteht nicht.
Es wird argumentiert, wer x Jahre oder länger nicht gefahren ist und sich nicht um seinen Schein gekümmert hat, hat seine Qualifikation nicht verwendet und es "verlernt".

Für Wohnwagengespanne wie auf dem Bild gehen, Zugfahrzeug bis 7,5t (Klasse C) und einen Anhäner so dass das Gespann unter 12t bleibt.

Ich hoffe ich habe das komplett mal zusammen gefasst.

P.S.: Die Klasse CE und die 5 Jahres-Untersuchtung und die 50 Jahres frist gilt seit 2001 und jetzt erst den 2er eintauschen weil 50 wow *zwinker*
*******hsel Paar
5 Beiträge
Hallo,
wir hatten auch geliebäugelt uns ein größeres Wohnmobil zu kaufen.
Bin im Besitz eines Führerscheines der Klasse 2 seit 1980, aber nie LKW gefahren. Muss aktuell meinen alten Führerschein gegen den neuen tauschen und wollte diesen nur privat (Womo) nutzen. Damit dieser eingetragen werden kann, habe ich ein ärztliches Gutachten plus Sehtest bei der Führerscheinstelle vorgelegt, das mich 142€ gekostet hat. Der Sachbearbeiter hat dieses erst gar nicht angeschaut und mir unmissverständlich erklärt, dass er keine Diskussionen eingeht und ich aufgrund meines Alters den Führerschein nicht eingetragen bekomme. Die Frist wäre spätestens mit meinem 55. Lebensjahr abgelaufen gewesen und hat dieses mit einem Gerichtsurteil vom VGH München (Urteil vom 19.07.2010 - 11 BV 10.712) begründet. Einzige Möglichkeit, die Klasse 2 eingetragen zu bekommen, nur nach erneuter theoretischer und praktischer Prüfung.
Möglicherweise gibt es unterschiedliche Handhabungen in den einzelnen Bundesländern.
********paar Paar
1.356 Beiträge
wow das ist heftig.

dann umziehen für 2 tage in einen paasenden Kreis. Kostet nichts
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