„Rechts vor Links Parkplatz
BGH: In der Regel kein rechts vor links auf Parkplätzen
Auf öffentlichen Parkplätzen ohne eine ausdrückliche Vorfahrtsregelung gilt üblicherweise kein rechts vor links. Das hat nun der Bundesgerichtshof erstmals höchstrichterlich entschieden (BGH, Urteil vom 22.11.2022, Az.: VI ZR 344/21).
Ausnahme: Parkplätze mit strasslichem Karakter. Mmmmhhhhh
Oh oh... Und das mit WOMO
Danke für die Info, du hast Recht
aus leidlicher Erfahrung muss ich sagen, wenn der Parkplatz auch noch Privatgrund ist, zickt bei einem Unfall die gegnerische Versicherung. Mir ist einer beim Ausparken in mein stehendes Fahrzeug rein gefahren und jetzt soll ich 50% Mitschuld haben, obwohl ich gehupt und auf mich aufmerksam gemacht, Zeugen und eindeutige Bilder habe..
Habe auf anraten meiner Werkstatt sofort einen Anwalt genommen, wird wohl zu einer Verhandlung kommen.
Also Leute fahrt ja nicht mit der Rosaroten Brille durch die Welt