hie ein Artikel aus einem anderen Forum
Die gewerbliche Einfuhr ist ohne Probleme möglich, wie sind ja in der EU. An der Grenze muss dann die Menge angegeben werden, man bezahlt die Alkoholsteuer, die MwSt und fertig ist die Laube. Wenn es nur so wäre...
In der Realität sieht das so aus:
Um Spirituosen einführen zu können muss man berechtigter Empfänger sein. Das heißt, dass man die Ware steuerfrei einführt und erst hier in D versteuert (Branntweinsteuer, MwSt). Diese Berechtigung muss beim Hauptzollamt beantragt werden. Will man nur einmalig oder unregelmäßig machen, muss das vorher beantragt werden und zwar unter genauer Angabe der Ware. Jeder Import muss einzeln beantragt werden. Für jeden Import bekommt man eine neue Steuernummer. Eine Kopie der Einfuhrdokumente geht dann zurück an den Versender, der dann von seiner Alkoholsteuer entlastet wird. Ohne Dukumente geht also nichts.
Um dauerhaft berechtigter Empfänger zu werden muss man regelmäßig Ware beziehen und bekommt eine dauerhafte Steuernummer. Beim Hauptzollamt muss zusätzlich eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden, die in etwa der Summe entspricht, die pro Einfuhr an Branntweinsteuer fällig wird. Die Summe kann vom HZA angepasst werden. Erfüllt man die Bedingungen nicht, weil man z.B. nur 1-2 mal pro Jahr importiert, kann die Berechtigung entzogen werden und man darf wieder jedes Mal einzeln beantragen.
Was hast Du vor Martin? Willst Du einen Laden aufmachen und aus dem Ausland importieren? Oder willst Du einfach nur für ein paar Flaschen den z.Zt. günstigen Pfundkurs ausnutzen und die Differenz von britischer zu deutscher Branntweinsteuer sparen?
Bei mir hat das lange gedauert, bis alles beantragt war und funktionierte.
Ach ja, wenn man ein Fass einführen will, dann sieht das noch ganz anders aus. Da kann man zusätzliche Überraschungen erleben, wenn man nicht "berechtigter Empfänger" ist.
Weitere Fragen beantworten gerne jedes Hauptzollamt...