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Bahnübergänge. Wo warten?

*******paar Paar
2.529 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Bahnübergänge. Wo warten?
Hallo zusammen,

unser Töchterlein hat grad mit Fahrschule angefangen und kam gestern mit der vom Fahrlehrer schulmeisterlich an mich gerichteten Frage, wo ich am Bahnübergang mit dem LKW anhalte.
Früher gabs ja mal die Regelung, dass an der einstreifigen Bake zu halten ist, was mit einer Änderungsverordnung der StVO 2009 aufgehoben wurde. So haben wir das jedenfalls letztes Jahr zur Weiterbildung gelernt.
Nun, nach meiner von Töchterchen weitergeleiteten Antwort an den Fahrlehrer kam zurück, dass das wohl ab nächstem Jahr wieder eingeführt werden soll.
Also in der aktuellen StVO steht jedenfalls nichts dergleichen. *nono*
Ich hab bisher noch nie en der 80m-Bake angehalten (außer es standen noch andere Autos vor mir *zwinker*) und werde das wohl auch weiterhin nicht tun, selbst wenn der Quatsch wieder eingeführt werden sollte. *aua*
Ich hab auch vor der Rücknahme noch keinen anderen LKW gesehen, der das gemacht hätte.
Wie habt Ihr das gehalten bzw. würdet Ihr dann vorher stehenbleiben, falls das wieder eingeführt werden sollte? Ist eigentlich mal jemand deswegen "abgefettet" worden?

Gruß *wink*

Flieger Dirk

P.S. Da gabs doch in der Gruppe einen (Vor-)Namensvetter von mir, der Ausbilder oder Fahrlehrer war. *gruebel* Vielleicht könnte er mal was dazu beitragen?
Watt........................wenn die datt wieder bringen haben die abba Stretsch mit mich!*lol*

Na nun aber mal wirklich:
denke das würde ich nicht machen....weil nie gelernt und nie was von gehört.

Der Kollege derD weilt noch unter uns*schwitz**freu*
Doch hat auch er immer viel zu tun hier im Joy und ich hoffe doch sehr er kann sich die Zeit abringen und hierzu vielleicht ein paar Tackte schreiben was da so kommen soll oder auch nett!

*wink*
Murphy
ups
da ist wohl was an mir vorbei gegangen ... ich hab das noch garnicht mitgekriegt das da was geändert wurde ...naja sooo oft steh ich auch nicht an einer geschlossenen bahnschranke -aber ich hab mich schon gewundert warum die pkw fahrer nicht mal nach aufforderung (blinker rechts)an mir vorbei fahren ...na da werde ich mit meinen kolegen doch gleich mal ein eignungstest machen *smile* mal sehen ob ich der einzige depp bin der das nicht mitgekriegt hat ...joy club ist einfach klasse ..obwohl ich kaum kontakte zu frauen gefunden habe mag ich diese plattform *top* .... sehr informativ diese seite
*******paar Paar
2.529 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Ich wusste zwar, dass es sowas gab, mit warten an der 80m-Bake. Aber wie gesagt, hat das doch sowieso niemand gemacht. Deswegen haben wir bei der Weiterbildung die oben genannte Aufhebung dieser Bestimmung eher nebenbei zur Kenntnis genommen. Auch bei uns hatten einige Kollegen dabei ein virtuelles Fragezeichen überm Kopf, weil sie nichtmal wussten, dass es das überhaupt gab. *nixweiss*
*****ird Mann
16.032 Beiträge
Wie verhalten Sie sich an einem Bahnübergang, dessen Schranken geschlossen sind?

(Frage: 1.2.19-102, Punkte: 3) Grundfrage

O Bei Dunkelheit möglichst auf Standlicht schalten

O Verkehrsraum ausnutzen, dicht vor der Schranke warten

O Vor dem Andreaskreuz warten, Straßeneinmündungen freilassen



jetzt dürft Ihr mal rätseln *zwinker*
mal logisch gedacht
ich würde mal sagen 1 und 3 wären sinvoll
Ich hab mal vor grauer Vorzeit gelernt,das man mit dem Lkw an der Einstreifigen Barke halten sollte!Aber dran gehalten hab ich mich nie!

Der_Kleine_51
frage in der Fahrschule nach
Moin, ihr Lieben! *wink*

Hole mir heute oder in den nächsten Tagen die Übersicht über die online-Lernmittel in der Fahrschule ab, um im Winter/ Frühjahr meinen CE und die Zulassung zu machen.

Die geben zwar zu, nicht alles zu wissen, tun aber alles, um einen zu helfen. *g*

Werde mal nachfragen...

1984, beim B, habe ich diese Regelung mit der einstreifigen Bake übrigens auch noch gelernt.

Gute Fahrt!
Caesius
grüübellll
gelernt hab ich das auch noch, aber selbst in den hintersten Ecken meine Langzeitgehirns, kann ich mich nicht daran erinnern das sich jemals jemand daran gehalten hätte
*******paar Paar
2.529 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Eben! Diese Regelung hatte vielleicht vor 40 Jahren, oder wann sie im (Bundes-)Deutschland eingeführt wurde, ihre Berechtigung, aber bei der heutigen Verkehrsdichte und vor allem der heutigen Denkweise vieler PKW-Fahrer ist sie genauso unzeitgemäß wie die theoretischen 60km/h auf Landstraßen für uns.
Man kann sich leicht vorstellen, was passieren würde, wenn ein LKW an der einstreifigen Bake stehenbleibt, um die nachfolgenden PKW vorbeizulassen: Alle versuchen, sich noch vor ihn zu quetschen und die letzten stehen dann irgendwann auf der Gegenspur, weil der Platz nicht mehr ausreicht. *headcrash*
**rD Mann
7.157 Beiträge
P.S. Da gabs doch in der Gruppe einen (Vor-)Namensvetter von mirFliegerpaar

ganz kurz

1. gab es
2, wurde rausgenommen und alles wieder aufgehoben
3. keine Ahnung ob es in der "neuen" (wenn sie dann mal endlich kommt - 2036 denke ich*floet*) wieder rausgenommen wird...


ich meld mich noch mal bin grade auf dem Sprung zur Arbeit...


...Dirk
****aar Paar
142 Beiträge
Ich kannte die Regelung aber habe mich auch nie daran gehalten. Musste mal hinter einen anderen LKW halten, der sich an die Regelung hielt und da passierte dann promt auch dass, was Fliegerpaar schon beschrieben hatte, ein ganzer "Schwanz" PKW,s fuhr an uns vorbei, dass Chaos als die Schranken wieder aufgingen.... herrlich.
Deshalb habe ich mich immer schön brav bis nach vorne angestellt....
am Andreaskreuz
Innerorts wie ausserorts am Andreaskreuz LKW wie PKW

gleichermassen sei die derzeitig gültige Regelung

hat mir soeben meine Fahrschule erzählt. *g*


Allerdings herrsche ein ständiges Verordnungs-Hick-Hack, so dass diese Frage beispielsweise aus den aktuellen Fahrschulbögen entfernt worden sei ... und sinngemäss auch in der Praxis nicht mehr verfolgt würde?!

Die alte Baken-Regelung (ausserorts 80 m vor dem Bahnübergang zu warten) sei zur Zeit definitiv ausser Kraft.

*wink*
Caesius
**rD Mann
7.157 Beiträge
Innerorts wie ausserorts am Andreaskreuz LKW wie PKW

gleichermassen sei die derzeitig gültige Regelung

hat mir soeben meine Fahrschule erzählt.
http://www.joyclub.de/my/2121677.caesius09.html

soso. die derzeitig gültige Regelung. *nachdenk* macht das jeder mit seinem für ihm zuständigen Straßenverkehrsamt aus oder erwürfelt man das beim Gartenfest?


Stand VOR der 46.Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009

§19 Bahnübergänge
...
(3) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t und Züge haben in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 und 3 (rotes Blinklicht oder geschlossene Schranke) außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, auf denen sie von mehrspurigen Fahrzeugen überholt werden können und dürfen, schon unmittelbar nach der einstreifigen Bake (Zeichen 162) zu warten.

mit Inkrafttreten der 46. Änderung am 01.09.2009 wurde dieser Absatz aus §19 ersatzlos gestrichen.


daaaaaaaan fiel im Sommer 2010 der Presse mit einem große Aufschrei auf, dass die "alten" Verkehrszeichen NICHT mehr gültig seien weil der § 53 (Inkrafttreten) nicht mehr den Absatz 9 mit der Übergangsregelung von "alten" Verkehrszeichen von vor 01.07.1992 enthielt, der besagt, dass "alte" VZ zwar noch gültig, aber nicht mehr aufzustellen seien.
nach 17 Jahren Übergangsregelung sollten diese auch so langsam ausgetauscht worden sein. nicht wegen der unmodernen Bilder, ehr wegen der nachlassenden Erkennbarkeit insbesondere im Dunkel.

soweit die Theorie *baeh*

Städte und Kommunen sahen nun PLÖZLICH ein enormes Finanzierungsproblem die VZ ENDLICH zu tauschen und machten Stunk. alle von euch erinnern sich wohl noch daran.

der Rhetorikkünstler Herr Ramsauer ließ daraufhin einen Fehler in der 46. ÄnderungsVerordnung finden und erklärte kurzerhand - Kraft seiner von Mutti gekochten Wassersuppe - die 46. ÄV für ungültig. (rechtlich gesehen absolut lächerlich) und setzte die (rechtlich gesehen ungültige) StVO Stand vor 01.09.2009 wieder in Kraft. mit den Worten
Ramsauer: "Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Novelle ist wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nichtig. Das bedeutet: Es gilt weiterhin die StVO in der Fassung vor dem 1. September 2009. Die alten Schilder müssen nicht ausgetauscht werden."
http://www.bmvbs.de/SharedDo … eltig.html?linkToOverview=js

... er versprach weiterhin zeitnah(!) -später als Temin benannt der Herbst 2010 (vergaß jedoch zu erwähnen nach welchem Kalender er gerechnet hat - Maya, Inka, altrömisch, indianisch, chinesisch....) eine erneute Überarbeitung der StVO.



*zumthema* lange Rede kurzer Sinn.

Fz die es "schwer" haben wieder in die Gänge zu kommen sollten außerhalb von Ortschaften, sofern überholen erlaubt ist, vor sich etwa 60m Platz lassen um schnelleren Fz die Möglichkeit zu geben zügiger weiterfahren zu können um so einen langen "Rattenschwanz" nach dem öffnen der Schranken zu vermeiden. offensichtlich hatte man ein Einsehen und die Erkenntnis, dass die heutige Technik nicht mehr so träge funktioniert und die meisten Bahnübergänge sowieso ab der 80m Bake mit einer Fahrstreifenbegrenzung (durchgezogene Linie) versehen sind. da deren Überfahren nicht erlaubt ist, sollte für so gut wie alle Anderen defakto ein "Überholverbot" bestehen.

nach olle Ramsuer ist derzeit die alte StVO in Kraft und eine neue gibt es noch nicht. demnach kann auch noch keiner wissen ob die Streichung des Wartens nach der einstreifigen Bake bestehen bleibt. zu vermuten ist es jedoch.

Die alte Baken-Regelung (ausserorts 80 m vor dem Bahnübergang zu warten) sei zur Zeit definitiv ausser Kraft.
http://www.joyclub.de/my/2121677.caesius09.html

ich habe noch keine neue STVO bekommen, kann mich demnach nicht dieser Meinung anschließen. bei amazon bekomme ich auf meine Buchbestellung ständig neue Erscheinungsdaten.

*liegestuhl* [url=http://www.joyclub.de/my/461213.derd.html]... Dirk[/url]
*****ird Mann
16.032 Beiträge
die Kommunen haben kein Geld für neue VZ *haumichwech*

wenn es aber Straßenschäden gibt, dann werden ganz schnell neue Schilder gekauft " Achtung Straßenschäden " statt diese ausbessern zu lassen! *zwinker*

Ich halte auch meist vor der Schranke an der weißen Linie *zwinker*

Wenn wer was dagegen hat, soll er mir den Weg zurück frei machen und ich stoße zurück... aber da ja viele Autofahrer nicht in der Lage sind, zu DENKEN, bleiben wir da, wo wir stehen *zwinker*


Und wenn ein Beamter meint, er müsse mich abzocken, dann darf er gerne meinen Lappen haben und ich melde Harz IV an, da kann ich dann endlich mal das tun, was ich immer wollte.... Faullenzen *zwinker*
keine Strafen und Punkte mehr.... ( keiner Scherz am Rande )
*******paar Paar
2.529 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
@*****ird

Die Regelung, dass man an der 80m-Bake stehenbleiben soll, gibts doch sowieso seit 2009 nicht mehr. Insoweit kann Dir da gar nichts passieren. *nono*

Ich hatte nur angefragt, weil der Fahrlehrer meiner Tochter (für Mopped) ihr letzte Woche erzählt hat, dass sollte evtl. nächstes Jahr wieder eingeführt werden... *gr*

Gruß und schönes WE
*wink*
Ich hatte nur angefragt, weil der Fahrlehrer meiner Tochter (für Mopped) ihr letzte Woche erzählt hat, dass sollte evtl. nächstes Jahr wieder eingeführt werden...
*hand*
Bin dafür das der Onkel aus der Fahrschule deiner Tochter( Fliegerpaar )mehr solcher Fragen stellt!
Denn so kommen hier vielleicht noch der ein oder andere nützliche Fred(Thread) bei raus!*lol**dafuer*

*wink*
Murphy....der nun gleich auf *party**twist**cocktail**troet* geht!*freu*
*******paar Paar
2.529 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Ääääh jaaaaaa, jetzt habe ich mir das ganze Erklärposting von @**rD nochmal richtig durchgelesen und erkannt, dass das dann ja wohl doch noch so ist, dass die alte StVO gültig wäre... *gruebel*

Naja drauf geschi... Ich bin schon immer bis ans Andreaskreuz vorgefahren und werde das auch weiterhin tun. Wenn mir daraufhin jemand ans bein pinkeln will, muss er mir erstmal erklären, auf welche geänderte Änderung der geänderten StVO er sich beziehen will. *fiesgrins*
Ääääh jaaaaaa, jetzt habe ich mir das ganze Erklärposting von @**rD nochmal richtig durchgelesen und erkannt, dass das dann ja wohl doch noch so ist, dass die alte StVO gültig wäre... *gruebel*

Naja drauf geschi... Ich bin schon immer bis ans Andreaskreuz vorgefahren und werde das auch weiterhin tun. Wenn mir daraufhin jemand ans bein pinkeln will, muss er mir erstmal erklären, auf welche geänderte Änderung der geänderten StVO er sich beziehen will. *fiesgrins*
*haumichwech*
Aber nett das du von hier nen Ausdruck machst und dem Onkel in Blau(früher Grün)unter die Nase hälst!*haumichwech*

*undwech*
*******paar Paar
2.529 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Aber nett das du von hier nen Ausdruck machst und dem Onkel in Blau(früher Grün)unter die Nase hälst!*haumichwech*

Na vielleicht am besten einen in Blau und einen in Grün und die sollen das unter sich ausmachen... *freundchen*

*haumichwech*
*******332 Paar
161 Beiträge
kein halten an 80m Bake
Moinsens,

also ich habe in der LKW-Ausbildung in der Theorie wie auch in der Praxis ausgebildet, dass nicht nach der einstreifigen Bake gehalten wird.
Auch bei den BKF-Weiterbildungen für die 95 habe ich dieses meinen TN erklärt.
In der Fahrschulausbildung ist das bei uns im Bremer Raum auch mit der Prüforganisation die mit "T" anfängt und mit "ÜV" aufhört auch sofort nach der unseglichen Rücknahme der Vorschriften besprochen wurden.

Im aktuellen §19 der StVO wird auch nicht mehr darauf hingewiesen, dass (wie früher) nach der einstreifigen Bake gehalten werden muss.
Auch in der Anlage 1 zum Gefahrzeichen 151 "Bahnübergang" gibt es keinen Kommentar.

Gottseidank sind beim Rückdatieren der VO nicht alle Änderungen auf alten Stand gebracht worden.

Wie Dirk schon anfangs beschrieben hat, diese verstaubte Regel galt früher, als die LKW noch behände loskamen und sollten den nachfolgenden Verkehr nicht unnötig behindern.
Mittlerweile behindern eher PKWs den LkW beim losfahren.......

Dies galt nur a.g.O, mittlerweile gilt ab dem VZ "Bahnübergang" (spätestens ab der 3er Bake) immer ein Überholverbot bis zum Übergang, auch eine Regeländerung die geblieben ist.

Sprich, bis vorne ran fahren!

carsten
In der derzeitigen Ausgabe der StVO und in den Fragebögen wird ausgebildet, das der LKW bis zum Andreaskreuz vorfährt.
In der StVo heißt es: LKW ab 7.5t und Züge über 7m Länge müssen unmittelbar an der einstreifigen Bake halten, wenn sie dort überholt werden können und dürfen. Lt. der "neuen" Fassung der StVO besteht aber ab der dreistreifigen Bake bis hinter den Bahnübergang überholverbot. In sofern hebt sich die Vorgabe der StVO auf, das dort überholt werden kann und darf, denn es ist ja nun mal ausdrücklich verboten. Also rollen wir mal gepflegt bis nach vorn *g*

LG Volker
*******paar Paar
2.529 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Au jaaaa *top2*
Solche Argumentationen muss man sich merken, darum ist es gut, sowas hier zu diskutieren. *ja* Da kommen Sachen raus, da wäre man selber wahrscheinlich nicht drauf gekommen. *gruebel*

Wenn mal ein Uniformierter sowas anmahnen will, kriegt er das dann gleich um die Ohren gehauen. *fiesgrins*
**rD Mann
7.157 Beiträge
In der derzeitigen Ausgabe der StVO
http://www.joyclub.de/my/723217.volkert.html
genau da liegt meines Erachtens ja das Problem. ich denke nicht zwangsweise das die "neue" als derzeitige Fassung gelten soll/darf, halte aber das Wiederinkraftsetzen der "alten" auch nicht für uneingeschränkt richtig. somit würde ich im Zweifelsfall IMMER zu Gunsten des Angeklagten argumentieren.

auf der Seite des BMVBS (BundesMinisterium für Verkehr...) steht zu lesen...
Anmerkung:
Die auf der Internetseite des BMVBS eingestellte Fassung der StVO berücksichtigt, dass die 46. Änderungsverordnung nach Auffassung des BMVBS und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nach Artikel 80 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes verstößt. Bei www.gesetze-im-internet.de handelt es sich um eine Normendokumentation, die immer auf der verkündeten Rechtslage beruht und daher auch die durch die 46. Änderungsverordnung vorgenommenen Änderungen berücksichtigt.
http://www.bmvbs.de/SharedDo … rkehrs-ordnung.html?nn=35732

darunter ist dann eine StVO als PDF Datei zur Verfügung gestellt, die sich nach Stand Dezember 2010 richtet. in dieser ist zwar die "Winterreifenpflicht" verankert (die 47. ÄV wurde auch gar nicht 47. ÄV genannt weil es ja nach Auffassung BMVBS keine 46. ÄV gab), aber der Rest ist die "alte" von vor August 2009.
*achtung*http://www.bmvbs.de/cae/serv … nung-stand-Dezember-2010.pdf

den Passus
§19 Bahnübergänge
(1) Satz 2:
Fahrzeugführer dürfen an Bahnübergängen (Zeichen 151, 156 bis einschließlich Kreuzungsstück von Eisenbahn und Straße) Kraftfahrzeuge nicht überholen.

gibt es dort nicht.


also gild nach Auffassung des BMVBS die "alte" von denen offiziell zur Verfügung gestellte Fassung. Lustiger Weise sieht das Frau Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger anders. in etwa "verkündet ist verkündet."

In der Bundesregierung herrscht Uneinigkeit über die Gültigkeit der Straßenverkehrsordnung (StVO). Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) geht davon aus, dass die letzte StVO-Änderung seines Amtsvorgängers Wolfgang Tiefensee (SPD) wegen schwerwiegender Rechtsfehler nicht gilt und weiterhin die alte Fassung des Gesetzes in Kraft ist. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist einem internen Schreiben zufolge vom Gegenteil überzeugt. Danach sind etliche Bußgeldbescheide wegen veralteter Verkehrsschilder anfechtbar. Diese Rechtsauslegung will der Bundesverkehrsminister unbedingt verhindern.
http://www.autobild.de/artik … ng-neuer-aerger-1194731.html

rechtlich gesehen. die praktische Handhabe mag situativ sicherlich eine andere Sache sein.

*liegestuhl* [url=http://www.joyclub.de/my/461213.derd.html]... Dirk[/url]






....alles klar?*haumichwech*
*******paar Paar
2.529 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
....alles klar?*haumichwech*

*kopfklatsch* Ja na klar, jetzt wo Du es schreibst... *lol*

Ist wie überall in der Politik: Keiner macht was er soll, jeder macht was er will, keiner weiß Bescheid, aber alle machen mit.

*undwech*
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